Rechtsprechung
   BAG, 03.12.1970 - 2 AZR 110/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1825
BAG, 03.12.1970 - 2 AZR 110/70 (https://dejure.org/1970,1825)
BAG, Entscheidung vom 03.12.1970 - 2 AZR 110/70 (https://dejure.org/1970,1825)
BAG, Entscheidung vom 03. Dezember 1970 - 2 AZR 110/70 (https://dejure.org/1970,1825)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,1825) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abhängigkeit der Nebentätigkeit eines Angestellten von der Genehmigung des Arbeitgebers - Beeinträchtigung des Dienstbetriebes durch die Ausübung der Nebentätigkeit - Ausübung während der betrieblichen Dienststunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1971, 581
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 25.05.1970 - 3 AZR 384/69

    Handelsgewerbe - Täuschung - Anfechtung

    Auszug aus BAG, 03.12.1970 - 2 AZR 110/70
    Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat kürzlich entschieden, daß die Bestimmung des § 60 HGB, die einem Handlungsgehilfen schlechthin den Betrieb eines Handelsgewerbes untersagt, im Hinblick auf Art. 12 GG verfassungskonform dahin auszulegen sei, daß der Handlungsgehilfe nur ein einschlägiges und daher mit seinen arbeitsvertraglichen Pflichten unvereinbares Handelsgewerbe zu unterlassen hat (vgl. BAG 25.5.1970 - 3 AZR 384/69).
  • BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90

    Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes

    War nämlich die Ausübung nur einer einzigen geringfügigen Beschäftigung Geschäftsgrundlage des Arbeitsverhältnisses, so kommt dies einem vertraglichen Nebentätigkeitsverbot gleich, das gegen Art. 12 GG verstößt und daher unwirksam ist (vgl.Senatsurteil vom 3. Dezember 1970 - 2 AZR 110/70 - AP Nr. 60 zu § 626 BGB; ebenso BAGE 60, 135, 141 f. [BAG 18.11.1988 - 8 AZR 12/86] = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 343/00

    Nebentätigkeitsgenehmigung

    Es besteht nur dann ein Rechtsanspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung, wenn eine Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers nicht zu erwarten ist (BAG 21. September 1999 - 9 AZR 759/98 - aaO; 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - aaO; 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - ZTR 1990, 379; 18. November 1988 - 8 AZR 12/86 - BAGE 60, 135; 3. Dezember 1970 - 2 AZR 110/70 - AP BGB § 626 Nr. 60 = EzA BGB § 626 nF Nr. 7).
  • BGH, 07.11.2016 - AnwZ (Brfg) 58/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft: Vereinbarkeit der Ausübung eines

    Er ist insoweit auf das Entgegenkommen seines Arbeitgebers angewiesen, dass dieser ihm auch solche anderweitigen Tätigkeiten erlaubt (vgl. BAG, Urteil vom 3. Dezember 1970 - 2 AZR 110/70, juris Rn. 12; DB 2000, 1336).
  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 759/98

    Anspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung als Rechtsanwalt

    Sofern keine Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers zu erwarten ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Genehmigung zu erteilen (BAG 3. Dezember 1970 - 2 AZR 110/70 - AP Nr. 60 zu § 626 BGB; 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP BGB § 626 Nr. 68 = EzA BGB § 626 nF Nr. 49; 15. März 1990 - 2 AZR 484/89 - nv.).
  • BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86

    Haftung des Arbeitnehmer bei Doppelarbeitsverhältnis

    Ein vertragliches Nebentätigkeitsverbot ist wirksam, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an ihm hat (vgl. BAG Urteil vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB); ein solches ist in der Regel gegeben, wenn die Nebentätigkeit mit der geschuldeten Arbeitsleistung zeitlich zusammenfallen würde, oder wenn das Arbeitsverhältnis sonst durch die Nebentätigkeit beeinträchtigt würde, zum Beispiel durch Wettbewerb des Arbeitnehmers; ein umfassendes Verbot der Nebentätigkeit ist im Hinblick auf das Grundrecht des Arbeitnehmers aus Art. 12 GG dahin auszulegen, daß solche Nebentätigkeiten erlaubt sind, bei denen eine Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers nicht zu erwarten ist (vgl. BAG Urteil vom 3. Dezember 1970 - 2 AZR 110/70 - AP Nr. 60 zu § 626 BGB).
  • LAG Hamm, 15.12.2022 - 18 SaGa 16/22

    Wettbewerb; Unterlassungsanspruch; einstweilige Verfügung

    Der Arbeitnehmer hat jede Nebentätigkeit zu unterlassen, die zeitlich mit der übernommenen Arbeitspflicht kollidiert und dadurch zur Nichtleistung der Arbeit führt ( dazu BAG, Urteil vom 03.12.1970 - 2 AZR 110/70; Hessisches LAG, Urteil vom 19.08.2003 - 13/12 Sa 1476/02; Reichold, a.a.O., § 55 Rdnr. 51).
  • LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 2414/97

    Berufung des Nebenintervenienten; Anspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamm, 17.07.1997 - 17 Sa 288/97

    Widerruf einer Nebentätigkeitserlaubnis; Arbeiter und Angestellter des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 14.05.1984 - 2 AZN 203/84
    Die vom Kläger angenommene Divergenz zwischen dem anzufechtenden Urteil und dem angezogenen Urteil des Senates vom 3- Dezember 1970 (2 AZR 110/70 - AP Nr. 60 zu 5 626 BGB) besteht aus mehreren Gründen nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht