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   BAG, 12.02.1981 - 2 AZR 1108/78   

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BAG, 12.02.1981 - 2 AZR 1108/78 (https://dejure.org/1981,420)
BAG, Entscheidung vom 12.02.1981 - 2 AZR 1108/78 (https://dejure.org/1981,420)
BAG, Entscheidung vom 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 (https://dejure.org/1981,420)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1981, 2498
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 07.08.1980 - 2 AZR 563/78

    Kündigungsregelung bei Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 12.02.1981 - 2 AZR 1108/78
    Allein die tarifliche Regelung der Kündigungsfristen enthält, auch wenn sie erschöpfend ist, grundsätzlich noch kein solches Verbot (Senatsurteil vom 7. August 1980 - 2 AZR 563/78-[demnächst] AP Nr. 15 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis [zu I 2 a der Gründe m. w. N.], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Eine tarifliche Probezeit- und Kündigungsregelung kann allerdings hinsichtlich der Dauer der Erprobungszeit für bei Vertragsparteien eine nach dem Tarifvertrag an sich zulässig abschließende Regelung im Sinne einer Höchstbefristung enthalten (Senatsurteil vom 7. August 1980, aaO. [zu I 2 c der Gründe]).

  • BAG, 28.02.1963 - 2 AZR 345/62

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einem Schwerbeschädigten

    Auszug aus BAG, 12.02.1981 - 2 AZR 1108/78
    An einem vernünftigen Grund für die Erprobung fehlt es nur dann, wenn der Arbeitnehmer bereits ausreichende Zeit bei dem Arbeitgeber mit diesen Arbeiten beschäftigt war und der Arbeitgeber seine Fähigkeiten deshalb voll beurteilen konnte (BAG 14, 108 = AP Nr. 25 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; KR-Hillebrecht § 620 BGB Rdn. 162).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 12.02.1981 - 2 AZR 1108/78
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG [GS] 10, 65 [70 ff.] = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu C 1 - 3 der Gründe] sowie - aus neuerer Zeit - AP Nr. 47 [zu 1] und AP Nr. 52 [zu 2 der Gründe] zu § 620 BGE Befristeter Arbeitsvertrag) ist die Vereinbarung befristeter Arbeitsverträge unzulässig, wenn die Befristung als rechtliche Gestaltungsmöglichkeit objektiv funktionswidrig verwendet wird.
  • BAG, 25.01.1980 - 7 AZR 69/78

    Befristung - Haushaltsmittel / Drittmittelfinanzierung

    Auszug aus BAG, 12.02.1981 - 2 AZR 1108/78
    Nach der Art der in den Bewilligungsbescheiden des Arbeitsamtes umschriebenen Arbeiten handelte es sich um Aufgaben von begrenzter Dauer, die auch im öffentlichen Dienst einen sachlichen Grund für eine Befristung darstellen (vgl. BAG AP Nr. 52 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu 3 der Gründen m. w. N.]; für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: KR-Hillebrecht § 620 BGB Rdn. 150).
  • BAG, 21.12.1967 - 2 AZR 2/67

    Schlechtwetterperiode - Kündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 12.02.1981 - 2 AZR 1108/78
    Auf die gesetzliche Wartezeit ist die von dem Beginn des ersten Vertrages an zurückgelegte Vertragszeit anzurechnen, so daß das Arbeitsverhältnis der Klägerin bereits mit Beginn des auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen dritten Vertrages dem Kündigungsschutzgesetz unterlag (vgl. zu diesen Fragen Hueck, Anm. AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Wartezeit [unter I 1]).
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 93/01

    Aufhebungsvertrag - Probezeitverlängerung durch entsprechend befristeten

    § 5 BAT-O befaßt sich nur mit der Dauer einer vorgeschalteten Probezeit, enthält jedoch keine Regelungen für befristete Probearbeitsverhältnisse (BAG 31. August 1994 - 7 AZR 983/93 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 163 = EzA BGB § 620 Nr. 127; vgl. 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - AP BAT § 5 Nr. 1 = EzA BGB § 611 Probearbeitsverhältnis Nr. 5).
  • BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 712/15

    Befristung - Erprobung - Orchestermusiker

    An einem sachlichen Grund der Erprobung fehlt es hingegen, wenn der Arbeitnehmer bereits ausreichende Zeit bei dem Arbeitgeber mit den von ihm zu erfüllenden Aufgaben beschäftigt war und der Arbeitgeber die Fähigkeiten des Arbeitnehmers hinreichend beurteilen kann (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 - Rn. 16; 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - zu II 3 a der Gründe; 31. August 1994 - 7 AZR 983/93 - zu IV der Gründe; 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - zu B IV 2 b der Gründe) .

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die zu erprobende Tätigkeit höherwertiger ist als die frühere (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - zu II 3 a der Gründe; vgl. auch BAG 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - zu B IV 2 b der Gründe) , andere Anforderungen stellt oder wenn das frühere Arbeitsverhältnis längere Zeit zurückliegt (vgl. etwa Dörner Der befristete Arbeitsvertrag 2. Aufl. Rn. 174; ErfK/Müller-Glöge 17. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 50) .

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 828/98

    Anrechnung einer Vorbeschäftigung auf die Wartezeit - Beteiligung des

    Auch die ersten sechs Monate nach Wiedereinstellung sind Probezeit, was bereits daraus abzuleiten ist, daß § 5 Satz 1 BAT-O die Probezeit ausdrücklich nur für den Fall der Einstellung im unmittelbaren Anschluß an ein Ausbildungsverhältnis ausschließt (Senatsurteil vom 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - AP BAT § 5 Nr. 1 = EzA BGB § 611 Probearbeitsverhältnis Nr. 5 zu B III 1 b, c der Gründe).

    Im Gegenteil hätte aufgrund der Übertragung neuer Tätigkeiten ggf. sogar die Vereinbarung eines befristeten Probearbeitsverhältnisses sachlich gerechtfertigt sein können (vgl. BAG 12. Februar 1981 aaO zu B III 2 b der Gründe).

  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verspätete Zustellung eines Urteils -

    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts steht mit Recht auf dem Standpunkt, daß nach der Neufassung des § 1 Abs. 1 KSchG durch das Erste Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz vom 14. August 1969 (BGBl. I, S. 1106) dem Erprobungszweck für die Erfüllung der Wartezeit keine wesentliche Bedeutung mehr zukomme, da für den Erwerb des Kündigungsschutzes nunmehr allein der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses maßgeblich sei (vgl. BAG 28, 176, 181 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu I 2 a der Gründe;Urteil vom 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - AP Nr. 1 zu § 5 BAT, unter B III 1 der Gründe).

    Da der Erprobungszweck für den Erwerb des Kündigungsschutzes keine wesentliche Bedeutung mehr hat (vgl. BAG Urteil vom 12. Februar 1981, aaO, unter B III 1 der Gründe), widerspricht die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes nicht dem Wesen des Probearbeitsverhältnisses.

    Wie der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 12. Februar 1981 (aaO, zu B IV 1 b der Gründe) ausgeführt hat, kann aufgrund der Probezeitvereinbarung auch nach Erwerb des Kündigungsschutzes das Arbeitsverhältnis mit den gesetzlichen Mindestkündigungsfristen oder mit den für die Probezeit tarifvertraglich vereinbarten kürzeren Kündigungsfristen gekündigt werden.

    Darüber hinaus ist die Probezeitvereinbarung bei der Würdigung der Kündigungsgründe zu berücksichtigen, soweit diese im Zusammenhang mit dem Probezweck stehen (vgl. BAG Urteil vom 12. Februar 1981, aaO; Dieterich, aaO, E. I 2 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 83/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

    Dieser Hinweis entspricht der tariflichen Lage, denn weder in § 5 BAT noch in § 53 Abs. 1 BAT, der Vorschrift über die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit, wird auf die Berechnungsvorschrift des § 19 BAT verwiesen, wohl aber in § 53 Abs. 2 und Abs. 3 BAT für die Berechnung der Kündigungsfrist nach Ablauf der Probezeit und den Eintritt der Unkündbarkeit (vgl. auch BAG Urteil vom 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - AP Nr. 1 zu § 5 BAT, zu IV 1 a der Gründe).
  • BAG, 19.11.2019 - 7 AZR 311/18

    Befristung - Erprobung - Führungsposition

    An dem sachlichen Grund der Erprobung fehlt es hingegen, wenn der Arbeitnehmer bereits ausreichende Zeit bei dem Arbeitgeber mit den von ihm zu erfüllenden Aufgaben beschäftigt war und der Arbeitgeber die Fähigkeiten des Arbeitnehmers hinreichend beurteilen kann ( BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09  - Rn. 16 ; 23. Juni 2004 -  7 AZR 636/03  - zu II 3 a der Gründe; 31. August 1994 -  7 AZR 983/93  - zu IV der Gründe; 12. Februar 1981 -  2 AZR 1108/78  - zu B IV 2 b der Gründe) .

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die zu erprobende Tätigkeit höherwertiger ist als die frühere ( BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03  - zu II 3 a der Gründe; vgl. auch BAG 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78  - zu B IV 2 b der Gründe) , andere Anforderungen stellt oder wenn das frühere Arbeitsverhältnis längere Zeit zurückliegt (BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 712/15 - Rn. 12 mwN; ErfK/Müller-Glöge 20. Aufl. TzBfG § 14 Rn. 50) .

  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 983/93

    Befristeter Arbeitsvertrag vor Übernahme als Beamter

    Das Landesarbeitsgericht hat auch zutreffend angenommen, daß § 5 BAT der Wirksamkeit eines befristeten Probearbeitsverhältnisses nicht entgegensteht (vgl. BAG Urteil vom 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - AP Nr. 1 zu § 5 BAT , zu B IV 2 der Gründe; Böhm/Spiertz/Steinherr/Sponer, BAT , 3. Aufl., Stand August 1994, § 5 Rz 1 und 22; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler, BAT , Stand Juli 1994, § 5 Erl. 11; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT , Stand Mai 1994, § 5 Erl. 7; Crisolli/Ramdohr/Sieber/Meid, BAT , Stand August 1994, § 5 Erl. 7 a).

    Im Urteil vom 12. Februar 1981 (- 2 AZR 1108/78 - AP Nr. 1 zu § 5 BAT , zu B IV 2 b der Gründe) hat das Bundesarbeitsgericht betont, daß die Erprobung eines Arbeitnehmers grundsätzlich die Befristung seines Arbeitsverhältnisses rechtfertigt und es an einem vernünftigen Grund für die Erprobung nur dann fehlt, wenn der Arbeitnehmer bereits ausreichende Zeit bei dem Arbeitgeber mit den nunmehr von ihm zu erfüllenden Aufgaben beschäftigt war und der Arbeitgeber die Fähigkeiten des Arbeitnehmers deshalb voll beurteilen konnte.

    a) Im Urteil vom 12. Februar 1981 (- 2 AZR 1108/78 - AP Nr. 1 zu § 5 BAT , zu B IV 2 a der Gründe) hat das Bundesarbeitsgericht offengelassen, ob § 5 BAT "hinsichtlich der Dauer der Erprobungszeit für beide Vertragsparteien eine an sich zulässige abschließende Regelung im Sinne einer Höchstbefristung enthält".

  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 728/95

    Höhe der Zulage bei probeweiser Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Die Vorschrift verbietet nämlich nicht generell den Abschluß befristeter Probearbeitsverträge (vgl. BAG Urteil vom 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - AP Nr. 1 zu § 5 BAT, zu IV 2 der Gründe).
  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93

    Ordentliche Kündigung (in den ersten sechs Monaten des

    Zwar betrug die vereinbarte Probezeit nach § 2 des Dienstvertrages der Parteien nur drei Monate, indessen dient die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG ersichtlich einem ähnlichen Zweck (vgl. B AG Urteil vom 15. März 1978 - 5 AZR 831/76 - AP Nr. 45 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, unter I 2 b der Gründe und BAG Urteil vom 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - AP Nr. 1 zu § 5 BAT; siehe ferner Berger-Delhey, BB 1989, 977, 979; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 1 Rz 64).
  • BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 101/88

    Befristeter Arbeitsvertrag - Dauer der Befristung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt die zeitlich begrenzte Mitarbeit an einem Forschungsprojekt einen sachlichen Grund für die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter an einer Hochschule dar (BAGE 36, 235 = AP Nr. 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - AP Nr. 1 zu § 5 BAT, zu B I 2 der Gründe, m. w. N.; Urteil vom 31. Oktober 1984 - 7 AZR 351/83 -, zu III 1 der Gründe, nicht zur Veröffentlichung bestimmt; Senatsurteil vom 28. Mai 1986 - 7 AZR 574/84 -, unter II 3 a der Gründe, nicht zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 926/98

    Probezeitkündigung; Personalratsbeteiligung

  • BAG, 03.12.1982 - 7 AZR 622/80

    Befristung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach §§ 91 ff. AFG

  • BAG, 16.02.1995 - 8 AZR 714/93

    Arbeitsverhältnis der LPG -Mitglieder

  • LAG Düsseldorf, 16.11.2005 - 1 (11) Sa 900/05

    Anrechnung von Zeiten eines vorangegangenen Arbeitsverhältnisses

  • LAG Düsseldorf, 18.09.2003 - 15 Sa 103/03

    Befristung, Schriftform, Erprobung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.02.2021 - 11 Sa 1261/20

    Anwendbarkeit KSchG - Probezeitkündigung - Zusammenrechnung mehrerer

  • LAG Saarland, 24.08.2005 - 2 Sa 177/04

    Sozialwidrige Kündigung bei fehlerhafter Sozialauswahl infolge Berechnung der

  • LAG Köln, 05.02.2004 - 5 Sa 1060/03

    Probezeit, Befristung

  • LAG Hamm, 27.10.1997 - 5 Sa 2360/96

    Ordentliche Kündigung eines Lehrers aufgrund fehlender Befähigung ;

  • BAG, 17.10.1990 - 7 AZR 614/89

    Erneute Probezeitbefristung, wenn sich der Arbeitnehmer schon bewährt hat -

  • BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 574/84

    Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Wissenschaftlicher

  • BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 318/83
  • BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 720/87

    Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Befristung des

  • BAG, 29.10.1986 - 7 AZR 65/85
  • BAG, 31.10.1984 - 7 AZR 351/83
  • BAG, 14.05.1981 - 2 AZR 1179/78
  • BAG, 10.03.1983 - 2 AZR 373/81
  • ArbG Stuttgart, 19.02.2002 - 20 Ca 1748/01

    Probearbeitsverhältnis

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