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   BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84   

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https://dejure.org/1985,140
BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84 (https://dejure.org/1985,140)
BAG, Entscheidung vom 28.03.1985 - 2 AZR 113/84 (https://dejure.org/1985,140)
BAG, Entscheidung vom 28. März 1985 - 2 AZR 113/84 (https://dejure.org/1985,140)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des § 4.4 des Manteltarifvertrages für Arbeiter und Angestellte in der Metallindustrie in Südwürttemberg-Hohenzollern vom 20.5.1980 - Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Kündigung wegen einer Betriebsstilllegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 48, 220
  • NJW 1985, 2606
  • ZIP 1985, 1351
  • MDR 1985, 875
  • NZA 1985, 559
  • BB 1985, 1915
  • DB 1985, 1743
  • JR 1986, 527
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 09.12.1982 - 2 AZR 620/80

    Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung kann das Tragen einer auffälligen

    Auszug aus BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84
    Das Revisionsgericht kann insoweit nur nachprüfen, ob ein bestimmter Vorgang für sich genommen überhaupt geeignet ist, einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB zu bilden, und ob das Berufungsgericht alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, bedacht und abgewogen hat (vgl. statt vieler BAG Urteil vom 9. Dezember 1982 - 2 AZR 620/80 - BAG 41, 150, 158 = AP Nr. 73 zu § 626 BGB).
  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 602/82

    Tarifvertragliche als gesetzliche Kündigungsfristen i.S.d. § 22 Abs. 1

    Auszug aus BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84
    Die Bedenken, die der erkennende Senat im Urteil vom 7. Juni 1984 (- 2 AZR 602/82 - ZIP 1984, 1517, 1521 = NZA 1985, 121, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) gegen die Zulassung einer außerordentlichen Kündigung in derartigen Fällen geäußert hat, werden nicht aufrechterhalten.
  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 788/78

    Auflösende Bedingung im Arbeitsvertrag mit Lizenzfußballspieler

    Auszug aus BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84
    Dies ergibt sich aus § 1 Abs. 2 KSchG, dem ultima-ratio- Prinzip und dem Grundsatz, daß der Arbeitgeber nicht das Wirtschaftsrisiko auf den Arbeitnehmer abwälzen darf (vgl. u.a. Senatsurteil vom 9. Juli 1981 - 2 AZR 788/78 - BAG 36, 112 ff. = AP Nr. 4 zu § 620 BGB Bedingung).
  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71

    Kündigung - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84
    Der Kündigende hat zwar im Rahmen des § 626 Abs. 2 BGB darzulegen und zu beweisen, er habe von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen erst innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ausspruch der Kündigung erfahren (Senatsurteil vom 17. August 1972 - 2 AZR 359/71 - BAG 24, 383 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 16).
  • BAG, 12.09.1974 - 2 AZR 535/73

    Auslegung - Tarifvertrag - Kündigung - Ordentliche Kündigung - Außerordentliche

    Auszug aus BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84
    Das Bundesarbeitsgericht hat aber auch in ständiger Rechtsprechung mit Zustimmung der herrschenden Meinung im Schrifttum entschieden, ganz ausnahmsweise könne auch eine Betriebsstillegung geeignet sein, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG 5, 2o = AP Nr. 16 zu § 626 BGB und BAG Urteil vom 12. September 1974 - 2 AZR 535/73 - EzA § 1 TVG Auslegung Nr. 3 sowie KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 121 a, m.w.N.).
  • BAG, 20.12.1983 - 1 AZR 442/82

    Sozialplan - Abfindung - Betriebsänderung - GerichtlicheSchritte gegen Kündigung

    Auszug aus BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84
    Nachdem inzwischen der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 20. Dezember 1983 (- 1 AZR 442/82 - EzA § 112 BetrVG 1972 Nr. 29) klargestellt hat, daß derartige Klauseln unwirksam sind, kann bei den vorliegenden Umständen ein arglistiges Verhalten des Klägers nicht angenommen werden.
  • BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 16/84

    Betriebsstillegung - Außerordentliche Kündigung - Normative Vorschift -

    Auszug aus BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84
    Eine entsprechende Anwendung des § 117 Abs. 3 Satz 2 Ziff. 3 AFG in diesen Fällen hat das Bundessozialgericht im Urteil vom 12. Dezember 1984 (7 RAr 16/84 - zur Veröffentlichung bestimmt) mit der Begründung abgelehnt, eine planwidrige Gesetzeslücke lasse sich insoweit nicht feststellen.
  • BAG, 08.10.1957 - 3 AZR 136/55
    Auszug aus BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84
    Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 8. Oktober 1957 - 3 AZR 136/55 - BAG 5, 20 = AP Nr. 16 zu § 626 BGB) habe bei einem Sachverhalt, der dem vorliegenden sehr ähnlich sei, die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung bejaht.
  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09

    Beauftragter für den Datenschutz - Widerruf der Bestellung - Teilkündigung

    Eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers kann dem Arbeitgeber in diesem Sinne unzumutbar sein, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum das Gehalt weiter zahlen müsste, obwohl er zB wegen einer Betriebsstilllegung für dessen Arbeitskraft überhaupt keine Verwendung mehr hätte (BAG 28. März 1985 - 2 AZR 113/84 - BAGE 48, 220; 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 7 = EzA BGB § 626 nF Nr. 156; 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 88, 10; 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - zu II 3 b bb der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 181 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 2; Bröhl Die außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist S. 140) .
  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

    Die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers kann dem Arbeitgeber aber insbesondere dann unzumutbar sein, wenn eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit ausgeschlossen ist und der Arbeitgeber deshalb dem Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum hin sein Gehalt weiterzahlen müßte, obwohl er z.B. wegen Betriebsstillegung für dessen Arbeitskraft keine Verwendung mehr hat (Senatsurteil vom 28. März 1985 - 2 AZR 113/84 - BAGE 48, 220 = AP Nr. 86 zu § 626 BGB; BAG Urteile vom 8. Oktober 1957 - 3 AZR 136/55 - BAGE 5, 20 = AP Nr. 16 zu § 626 BGB; vom 12. September 1974 - 2 AZR 535/73 - AP Nr. 1 zu § 44 TVAL II; vom 22. Juli 1992 - 2 AZR 84/92 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 141 und vom 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - AP Nr. 7 zu § 626 BGB Krankheit).
  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 153/03

    Arbeitsvertrag auf Lebenszeit des Arbeitgebers

    Die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers kann dem Arbeitgeber aber insbesondere dann unzumutbar sein, wenn eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit ausgeschlossen ist und der Arbeitgeber deshalb dem Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum hin sein Gehalt weiterzahlen müsste, obwohl er zB wegen Betriebsstillegung für dessen Arbeitskraft keine Verwendung mehr hat (Senat 28. März 1985 - 2 AZR 113/84 - BAGE 48, 220; 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 7 = EzA BGB § 626 nF Nr. 156; 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10).
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