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   BAG, 22.02.1979 - 2 AZR 115/78   

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https://dejure.org/1979,1160
BAG, 22.02.1979 - 2 AZR 115/78 (https://dejure.org/1979,1160)
BAG, Entscheidung vom 22.02.1979 - 2 AZR 115/78 (https://dejure.org/1979,1160)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 1979 - 2 AZR 115/78 (https://dejure.org/1979,1160)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1979, 1347
  • DB 1979, 1659
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.10.1955 - 2 AZR 106/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für die außerordentliche Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 22.02.1979 - 2 AZR 115/78
    Eine nur mittelbare Auswirkung auf die Interessenabwägung kann der Gleichbehandlungsgrundsatz allerdings dann haben, wenn der Arbeitgeber bei gleicher Ausgangslage (gleichartige Pflichtverletzungen) nicht allen beteiligten Arbeitnehmern kündigt und daraus zu schließen ist, daß es für ihn zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis auch mit den gekündigten Arbeitneh mern fortzusetzen (BAG AP Nr. 3 zu § 13 KSchG).

    Die Beklagte hat durch die Maßregelung des Klägers durch die fristlose Entlassung nicht nur gegen den bei der Interessenabwägung zu beachtenden Grundsatz verstoßen, daß die Betriebsratseigenschaft nicht das Gewicht einer Pflichtverletzung des Arbeitnehmers erhöht (BAG AP Nr. 3 zu § 13 KSchG).

  • BAG, 19.06.1967 - 2 AZR 287/66

    Gastarbeitnehmer - Unterbringung - Kündigung - Abmahnung

    Auszug aus BAG, 22.02.1979 - 2 AZR 115/78
    Es ist deshalb auch unerheblich, ob dem Kläger eine Pflichtverletzung im sog. Leistungsbereich (bei der grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich ist) oder im sog. Vertrauensbereich vorzuwerfen ist (vgl. dazu BAG 11, 278 [2873 « A P Nr. 1 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung; BAG 19, 351 « AP Nr. 1 zu § 124- GewO und BAG AP Nr. 57 zu § 626 BGB).
  • BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 428/60

    Allgemeiner Kündigungsschutz - Leitende Personen - Betriebsleiter -

    Auszug aus BAG, 22.02.1979 - 2 AZR 115/78
    Es ist deshalb auch unerheblich, ob dem Kläger eine Pflichtverletzung im sog. Leistungsbereich (bei der grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich ist) oder im sog. Vertrauensbereich vorzuwerfen ist (vgl. dazu BAG 11, 278 [2873 « A P Nr. 1 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung; BAG 19, 351 « AP Nr. 1 zu § 124- GewO und BAG AP Nr. 57 zu § 626 BGB).
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Eine mittelbare Auswirkung auf die Interessenabwägung kann der Gleichbehandlungsgrundsatz nur bei gleicher Ausgangslage haben (BAG 22. Februar 1979 - 2 AZR 115/78 - zu 2 a der Gründe) .
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Selbst im Verhältnis von Arbeitnehmern untereinander scheidet mit Blick auf verhaltensbedingte Kündigungen eine Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes weitgehend aus (BAG 8. Dezember 1994 - 2 AZR 470/93 - zu B II 5 g der Gründe; zu eng begrenzten Ausnahmekonstellationen vgl. BAG 22. Februar 1979 - 2 AZR 115/78 - zu 2 a der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 01.07.2010 - 5 Sa 996/09

    Kündigung eines Chefarztes wegen zweiter Eheschließung unwirksam

    Eine nur mittelbare Auswirkung auf die Interessenabwägung kann der Gleichbehandlungsgrundsatz allerdings dann haben, wenn der Arbeitgeber bei gleicher Ausgangslage (gleichartige Pflichtverletzungen) nicht allen beteiligten Arbeitnehmern kündigt und daraus zu schließen ist, dass es für ihn zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis auch mit den gekündigten Arbeitnehmern fortzusetzen (BAG 22.02.1979 - 2 AZR 115/78 - EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 23; vgl. auch: LAG Düsseldorf 04.11.2005 - 9 Sa 993/05 - DB 2006, 455).
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