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   BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74   

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BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74 (https://dejure.org/1975,98)
BAG, Entscheidung vom 24.04.1975 - 2 AZR 118/74 (https://dejure.org/1975,98)
BAG, Entscheidung vom 24. April 1975 - 2 AZR 118/74 (https://dejure.org/1975,98)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschlußfrist - Außerordentliche Kündigung - Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit - Betriebsratsmitglied - Ersetzung der Zustimmung zur Kündigung im Beschlußverfahren - Feststellungsklage - Rechtsschutzinteresse - Kündigungsschutzprozeß - Präklusionswirkung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 27, 113
  • NJW 1975, 1752 (Ls.)
  • MDR 1975, 876
  • BB 1975, 1014
  • DB 1975, 1610
  • DB 1975, 889
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.03.1975 - 2 ABR 111/74

    Betriebsrat: Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. den bereits angeführten Beschluß vom 22. August 1974- - 2 ABR 17/74- - und den zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk bestimmten Beschluß vom 20. März 1975 - 2 ABR 111/74- -)?gilt die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB allerdings auch im Regelungsbereich des § 103 BetrVG.

    Der Senat hat zwar in dem bereits genannten Beschluß vom 20. März 1975 - 2 ABR 111/74- - er wogen, ob der Arbeitgeber die Kündigung schon dann aus sprechen kann« sobald nur ein Gericht für Arbeitssachen die Zustimmung ersetzt hat (vgl. die ähnliche Problematik in BAG Ai> Nr. 4-1 zu § 3 KSchG, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

  • BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74

    Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74
    Diese Präjudizwirkung ergibt sich aus folgenden Erwägungen: a) Wie der Senat schon in seinem Beschluß vom 22. August 1974- " 2 ABR 17/74--([demnächst] AP Nr. 1 zu § 103 BetrVG 1972 = AR-Blättei "Betriebsverfassung IZ" Entsch. 20 mit zustimmender Anmerkung von Her scheiß auch zum Abdruck in der amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) ausgeführt hat, entscheidet das Gericht schon in dem Beschlußverfahren auf Ersetzung der Zustimmung darüber, ob ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt.

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. den bereits angeführten Beschluß vom 22. August 1974- - 2 ABR 17/74- - und den zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk bestimmten Beschluß vom 20. März 1975 - 2 ABR 111/74- -)?gilt die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB allerdings auch im Regelungsbereich des § 103 BetrVG.

  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63

    Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung -

    Auszug aus BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74
    Zu diesen neuen Tatsachen, für die die Präklusions wirkung nicht gilt, gehören bei einer sog. Verdachts kündigung auch solche Umstände, die erst nach Abschlt des Beschlußverfahrens oder erst nach Ausspruch der Kündigung entstanden oder bekannt geworden sind (im Anschluß an BAG 16, 72 [81-82] = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

    zu entkräften (vgl BAG 16, 72 [81-82] = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Der Senat hat in der angezogenen Entscheidung allerdings insbesondere einen nachträglichen Freispruch "wegen erwiesener Unschuld" erwähnt.

  • BAG, 12.10.1962 - 1 AZR 379/61

    Jugendliche - Berufsschulunterricht

    Auszug aus BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74
    Auf diese Vorstellung der Bundesregierung kommt es aber nicht an, weil sie im Betriebsverfassungsgesetz keinen, und sei es auch nur unvollkommenen, Niederschlag gefunden hat (vgl.BVerfGE 11, 126 [13015 BAG 13, 240 [247-248] = AP Nr. 1 zu § 10 JugArbSchutzG [ unter I 3]; Enneccerus- Nipperdey, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 15. Aufl., 1. Halbband § 55).
  • BAG, 27.08.1968 - 1 ABR 6/68

    Beschlüsse im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren -

    Auszug aus BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74
    Wohl sind im Beschlußverfahren formell rechtskräftige Ent- Scheidungen auch der materiellen Rechtskraft fähig (vgl. BAG 21, 139 [143 5] = AP Nr. 4 zu § 80 ArbGG 1953).
  • BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 150/54

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74
    b) D 0r für das angefochtene Urteil tragende allgemeine Rechtssatz weicht von dem von der Revision vorgetragenen und in mehreren Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts aufgestellten Grundsatz ab, daß ein Betriebsratsmitglied, was die Frage der Pflichtverletzung aus dem Vertrag und die Schwere dieser Verletzung betrifft, jedem anderen Arbeitnehmer gleich steht (vgl. BAG 1, 185 [189-190] = AP Nr. 2 zu § 15 KSchG und BAG 2, 158 [140-141] AP Er. 5 zu § 15 KSchG) II. Die somit statthafte und auch im übrigen zu lässige Revision ist auch begründet.
  • BAG, 13.11.1958 - 2 AZR 573/57

    Kündigungsschutzklage - Klageantrag - Kündigung - Auflösung zum Termin -

    Auszug aus BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74
    Die Rechts kraft schließt aber in einem späteren Prozeß den Yortrag der Partei aus, die bereits zu ihren Ungunsten festgestellte präjudizielle Vorfrage sei unrichtig entschieden worden, soweit sie sich dabei auf Tatsachen stützt, die sie in dem früheren Verfahren erfolglos geltend gemacht hat oder hätte geltend machen können (vgl. Rosenberg- Schwab, aaO, § 156 II 1 und 2 % Stein-Jonas-Schumann- Leipold, aaO, § 522 Anm. X 1 bis 5; BAG 7, 36 = AP Nr. 17 zu § 3 KSchG, AP Nr. 2 zu § 615 BGB Böswilligkeit, AP Nr. 12 zu § 11 KSchG und das zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk bestimmte Urteil des Fünften Senates vom 14. August 1974 - 5 AZR 497/73)" Diese Begrenzung der Präklusionswirkung ergibt sich aus den §§ 616 und 767 Abs. 2 ZPO.
  • BAG, 14.08.1974 - 5 AZR 497/73

    Feststellung der Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung - Teilurteil -

    Auszug aus BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74
    Die Rechts kraft schließt aber in einem späteren Prozeß den Yortrag der Partei aus, die bereits zu ihren Ungunsten festgestellte präjudizielle Vorfrage sei unrichtig entschieden worden, soweit sie sich dabei auf Tatsachen stützt, die sie in dem früheren Verfahren erfolglos geltend gemacht hat oder hätte geltend machen können (vgl. Rosenberg- Schwab, aaO, § 156 II 1 und 2 % Stein-Jonas-Schumann- Leipold, aaO, § 522 Anm. X 1 bis 5; BAG 7, 36 = AP Nr. 17 zu § 3 KSchG, AP Nr. 2 zu § 615 BGB Böswilligkeit, AP Nr. 12 zu § 11 KSchG und das zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk bestimmte Urteil des Fünften Senates vom 14. August 1974 - 5 AZR 497/73)" Diese Begrenzung der Präklusionswirkung ergibt sich aus den §§ 616 und 767 Abs. 2 ZPO.
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74
    Auf diese Vorstellung der Bundesregierung kommt es aber nicht an, weil sie im Betriebsverfassungsgesetz keinen, und sei es auch nur unvollkommenen, Niederschlag gefunden hat (vgl.BVerfGE 11, 126 [13015 BAG 13, 240 [247-248] = AP Nr. 1 zu § 10 JugArbSchutzG [ unter I 3]; Enneccerus- Nipperdey, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 15. Aufl., 1. Halbband § 55).
  • BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO

    Auszug aus BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74
    Es ist insbesondere nicht erforderlich, daß alle Entscheidungen auch in der Revisionsinstanz überprüft werden können (vgl.BVerfGE 19, 323 AP Nr. 4- zu § 54-6 ZPO mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Es reicht vielmehr aus, wenn Tatsachen festgestellt worden sind, die den Verdacht zumindest wesentlich abschwächen (so bereits BAG 24. April 1975 - 2 AZR 118/74 - zu II 5 b der Gründe, BAGE 27, 113) .
  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Hat das Gericht im Zweitprozeß den Streitgegenstand des rechtskräftig entschiedenen Vorprozesses als Vorfrage erneut zu prüfen, hat es den Inhalt der rechtskräftigen Entscheidung seinem Urteil zugrunde zu legen (vgl. BAG 24. April 1975 - 2 AZR 118/74 - BAGE 27, 113; BGH 6. März 1985 - IV b ZR 76/83 - NJW 1985, 2535, 2536; BGH 17. Februar 1983 - III ZR 174/81 - NJW 1983, 2032; Zöller/Vollkommer ZPO 22. Aufl. vor § 322 Rn. 22, 24).
  • BAG, 16.11.2017 - 2 AZR 14/17

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrats-/Wahlvorstandsmitglied

    Soweit vereinzelt gebliebenen Formulierungen Gegenteiliges entnommen werden könnte (vgl. etwa BAG 7. Mai 1986 - 2 ABR 27/85 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 52, 50; 24. April 1975 - 2 AZR 118/74 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 27, 113) , hält der Senat daran nicht fest.
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