Rechtsprechung
   BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,300
BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89 (https://dejure.org/1989,300)
BAG, Entscheidung vom 06.09.1989 - 2 AZR 118/89 (https://dejure.org/1989,300)
BAG, Entscheidung vom 06. September 1989 - 2 AZR 118/89 (https://dejure.org/1989,300)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,300) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Dreistufige Prüfung der Sozialwidrigkeit einer wegen häufigen Kurzerkrankungen ausgesprochenen ordentlichen Kündigung - Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Angemessene Berücksichtigung einer Gesundheitsprognose - Berücksichtigung prognostizierter krankheitsbedingter ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung wegen Kurzerkrankungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1
    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien- Beweiserhebung und Beweiswürdigung durch das Gericht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG 1969 § 1; ZPO §§ 138, 286
    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2341
  • NZA 1990, 305
  • BB 1990, 355
  • BB 1990, 556
  • BB 1990, 566
  • DB 1990, 305
  • DB 1990, 431
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86

    Ordentliche Kündigung wegen Trunksucht

    Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89
    Sie kann auch in einer bloßen Änderung der Lebensführung liegen, zu der sich der Arbeitnehmer bisher nicht bereitgefunden hat (im Anschluß an das Senatsurteil vom 9. April 1987 - 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969).

    Schon in dem Urteil vom 9. April 1987 (- 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B III 3 der Gründe) hat der erkennende Senat daraufhin klargestellt, daß die tatsächliche Entwicklung nach Kündigungsausspruch nicht berücksichtigt werden könne, wenn ein neuer Kausalverlauf nach dem Kündigungszeitpunkt in Gang gesetzt werde.

    Wie in dem dem Urteil vom 9. April 1987 (aaO) zugrundeliegenden Fall bedarf es auch für die Entscheidung des vorliegenden Falles keiner weiteren Auseinandersetzung mit den Bedenken des Siebten Senats.

  • BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82

    Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89
    aa) Im Ansatz zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß bei der Interessenabwägung auch zu berücksichtigen ist, ob die Erkrankungen des Arbeitnehmers auf betriebliche Ursachen zurückzuführen sind, weil die Krankheitsursache von ganz erheblicher Bedeutung ist (vgl. insbes. BAGE 43, 129, 147 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B III 5 der Gründe; Senatsurteil vom 7. November 1985 - 2 AZR 657/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B III der Gründe).

    Für die Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen als Teil des Kündigungsgrundes hat der Arbeitgeber die eingetretenen und zu erwartenden unzumutbaren betrieblichen Beeinträchtigungen darzulegen, weil er die erforderliche Sachnähe und Kenntnis besitzt (BAGE 43, 129, 138 = AP aaO, zu B II 4 der Gründe).

  • BAG, 07.11.1985 - 2 AZR 657/84

    Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen

    Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89
    Im Rahmen der Interessenabwägung ist von erheblicher Bedeutung, ob die Krankheit des Arbeitnehmers auf betriebliche Ursachen zurückzuführen ist (Senatsurteil vom 7. November 1985 - 2 AZR 657/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    aa) Im Ansatz zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß bei der Interessenabwägung auch zu berücksichtigen ist, ob die Erkrankungen des Arbeitnehmers auf betriebliche Ursachen zurückzuführen sind, weil die Krankheitsursache von ganz erheblicher Bedeutung ist (vgl. insbes. BAGE 43, 129, 147 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B III 5 der Gründe; Senatsurteil vom 7. November 1985 - 2 AZR 657/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B III der Gründe).

  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger

    Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - DB 1989, 2075, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, zu B I der Gründe, m.w.N.) ist die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Kurzerkrankungen ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers in drei Stufen zu prüfen.

    Die hiergegen im Schrifttum erhobenen und auch teilweise vom Kläger aufgegriffenen Einwendungen, die Berücksichtigung der Lohnfortzahlungskosten für die Kündigung stelle einen Wertungswiderspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie einen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB dar, hat der Senat in dem Urteil vom 16. Februar 1989 (aaO, zu III der Gründe) behandelt und nicht für durchschlagend erachtet; auf diese Ausführungen wird verwiesen.

  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

    Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89
    Sie kann auch in einer bloßen Änderung der Lebensführung liegen, zu der sich der Arbeitnehmer bisher nicht bereitgefunden hat (im Anschluß an das Senatsurteil vom 9. April 1987 - 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969).

    Schon in dem Urteil vom 9. April 1987 (- 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B III 3 der Gründe) hat der erkennende Senat daraufhin klargestellt, daß die tatsächliche Entwicklung nach Kündigungsausspruch nicht berücksichtigt werden könne, wenn ein neuer Kausalverlauf nach dem Kündigungszeitpunkt in Gang gesetzt werde.

  • BAG, 10.11.1983 - 2 AZR 291/82

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89
    In seinem Urteil vom 10. November 1983 (- 2 AZR 291/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) hat der Senat allerdings ausgeführt, zur Bestätigung oder Korrektur von mehr oder weniger unsicheren Prognosen könne die spätere tatsächliche Entwicklung einer Krankheit bis zum Ende der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz herangezogen werden.
  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 536/82

    Kündigung wegen langandauernder Erkrankung

    Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89
    Gegen diese Rechtsprechung hat der Siebte Senat in seinem Urteil vom 15. August 1984 (- 7 AZR 536/82 - AP Nr. 16 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) zu bedenken gegeben, die Auffassung des erkennenden Senats würde dazu führen, daß die Parteien die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung kaum noch einigermaßen zuverlässig beurteilen könnten.
  • BAG, 04.06.1987 - 2 AZR 416/86

    Arbeitsverhinderung wegen schlechter Witterung - Wirksamkeit einer ordentlichen

    Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89
    Gegen diese Rechtsprechung hat der Siebte Senat in seinem Urteil vom 15. August 1984 (- 7 AZR 536/82 - AP Nr. 16 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) zu bedenken gegeben, die Auffassung des erkennenden Senats würde dazu führen, daß die Parteien die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung kaum noch einigermaßen zuverlässig beurteilen könnten.
  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

    Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89
    aa) Im Ansatz zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß bei der Interessenabwägung auch zu berücksichtigen ist, ob die Erkrankungen des Arbeitnehmers auf betriebliche Ursachen zurückzuführen sind, weil die Krankheitsursache von ganz erheblicher Bedeutung ist (vgl. insbes. BAGE 43, 129, 147 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B III 5 der Gründe; Senatsurteil vom 7. November 1985 - 2 AZR 657/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B III der Gründe).
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    aa) Da die verhaltensbedingte Kündigung als Kündigungsgrund eine Vertragsverletzung des Arbeitnehmers voraussetzt, die der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG zu beweisen hat, obliegt dem Arbeitgeber nicht nur der Nachweis dafür, daß der Arbeitnehmer überhaupt gefehlt hat, sondern auch dafür, daß er unentschuldigt gefehlt hat, daß also die vom Arbeitnehmer behauptete Krankheit nicht vorliegt; dies ergibt sich schon daraus, daß jede Partei die ihr günstigen Tatbestandsmerkmale zu beweisen hat (vgl. dazu und zum folgenden BAG Urteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969; Urteil vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Urteil vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 535/89 - n.v., zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 19. Dezember 1991 - 2 AZR 367/91 - n.v., zu B I 2 a und b der Gründe; Baumgärtel/v. Altrock, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., § 611 BGB Anh. Kündigungsschutzprozeß Rz 46; Ascheid, Beweislastfragen im Kündigungsschutzprozeß, S. 118 ff.; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 276 f.).
  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 431/98

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auch für die Beurteilung einer krankheitsbedingten Kündigung ist vielmehr allein auf den Kündigungszeitpunkt abzustellen (im Anschluß an BAG Urteile vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit und vom 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - BAGE 85, 194 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung).

    Würde der Senat an der Rechtsprechung im Urteil vom 10. November 1983 festhalten, stünde dies auch in unlösbarem Widerspruch zu der neueren Rechtsprechung seit dem Urteil vom 27. Februar 1997 (- 2 AZR 160/96 - BAGE 85, 194 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung und vom 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - AP Nr. 4, aaO, zu II 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, siehe auch schon Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96

    Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem

    Eine eventuelle betriebliche Ursache der Erkrankung ist allerdings bei der Interessenabwägung zugunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteile vom 7. November 1985 - 2 AZR 657/84 - und vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP Nr. 17 und 22 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; siehe ferner KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 270, 272).
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 155/93

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Lohnfortzahlungskosten;

    II. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - BAGE 61, 131 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) ist die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Kurzerkrankungen ausgesprochenen Kündigung des Arbeitgebers in drei Stufen zu prüfen:.

    Der Senat hat stets betont, daß die Kosten, die der Arbeitgeber zusätzlich für eine Vorhaltereserve aufwendet, lediglich bei der Interessenabwägung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen sind (BAGE 61, 131, 140 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter B I 3 b bb der Gründe; BAG Urteil vom 6. Juni 1989 - 2 AZR 19/89 - AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter B I 3 b der Gründe; Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter B II 1 c cc der Gründe; Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter II 2 a der Gründe).

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01

    Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des

    (a) Nach der Rechtsprechung des Senats (6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 22 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 27) ist bei der Interessenabwägung insbesondere zu berücksichtigen, ob die Erkrankungen des Arbeitnehmers auf betriebliche Ursachen zurückzuführen sind (vgl. KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 348; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 1 Rn. 183; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1232; Kittner/Däubler/Zwanziger KSchR 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 83).
  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Wie der Senat jedoch schon in dem Urteil vom 9. April 1987 (- 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B III 3 der Gründe) klargestellt und im Urteil vom 6. September 1989 (- 2 AZR 118/89 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 27, zu B II 2 a und b der Gründe) bestätigt hat, kann die tatsächliche Entwicklung nach Kündigungsausspruch nicht berücksichtigt werden, wenn sie auf einem neuen Kausalverlauf beruht, der erst nach dem Kündigungszeitpunkt eingetreten ist.

    b) Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - a.a.O., zu B II 3 d der Gründe) ist bei der Interessenabwägung insbesondere zu berücksichtigen, ob die Erkrankungen des Arbeitnehmers auf betriebliche Ursachen zurückzuführen sind.

    c) Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 -, a.a.O., zu B II 3 c der Gründe) hat das Berufungsgericht zugunsten der Beklagten einen seit dem Jahre 1982 zu verzeichnenden und damit ganz überwiegend nicht störungsfreien Verlauf des Arbeitsverhältnisses und das verhältnismäßig niedrige Lebensalter des Klägers sowie ferner - wenn auch unzutreffend bereits in der zweiten Prüfungsstufe - den Umstand berücksichtigt, daß die Ausfallquote der vergleichbaren Arbeitnehmer im Betrieb durchschnittlich nur 25 Arbeitstage im Jahr betragen und sonach die Ausfallquote des Klägers um mehr als die Hälfte unterschritten hat.

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98

    Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher

    Insofern konnte er sich nicht allein damit begnügen, seinen Hausarzt Dr. K von der Schweigepflicht zu entbinden, er mußte die Kreislauferkrankungen vielmehr zunächst zeitlich zuordnen, um der Beklagten Gegenvortrag zu ermöglichen, damit diese ihrer letztendlichen Beweislast dafür, daß keine betriebliche Kausalität vorlag, entsprechen konnte (vgl. zu der Verteilung der Vortrags- und Beweislast Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 -, aaO, zu B II 3 d cc der Gründe).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99

    Krankheitsbedingte Kündigung

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind im Rahmen der Interessenabwägung bei einer krankheitsbedingten Kündigung die familiären Verhältnisse des Arbeitnehmers, insbesondere seine Unterhaltspflichten in die Abwägung einzubeziehen (BAG 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 22; 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP aaO Nr. 26; 27. November 1991 - 2 AZR 309/91 - RzK I 5 g Nr. 45 (Leitsatz); vgl. auch 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36; ebenso Kittner/Däubler/Zwanziger KSchR 4. Aufl. § 1 KSchG Rn. 52, 83; Weller Arbeitsrecht der Gegenwart Bd. 20, 77, 89; Becker-Schaffner ZTR 1997, 49, 51; KR-Etzel 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 380; vgl. KR-Fischermeier § 626 BGB Rn. 236 ff.; Lepke Kündigung bei Krankheit 8. Aufl. S 79).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92

    Verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtenkontrolle

    Sie hätte vielmehr die Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründe konkret darlegen müssen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Urteil vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B II 3 d cc der Gründe; Urteil vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 535/89 unveröffentlicht, zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 19. Dezember 1991 - 2 AZR 367/91 - unveröffentlicht, zu B I 2 a und b der Gründe).
  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98

    Zulässigkeit eines Grundurteils

    Sollte der Kläger dies nachholen, so dürfte es - wie im Regelfall - erforderlich sein, auf einen entsprechenden Beweisantritt des insoweit beweispflichtigen Beklagten (§ 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG) den behandelnden Arzt als sachverständigen Zeugen zu vernehmen (§§ 373 ff, 377 Abs. 3, 414 ZPO) oder - gemäß dem Beweisantritt des Beklagten oder von Amts wegen (§ 144 ZPO) - ein Gutachten eines Arbeitsmediziners (§§ 402 ff ZPO) einzuholen (vgl. BAG NZA 1990, 307, 308; NJW 1990, 2341, 2343).
  • LAG Hessen, 03.06.2013 - 21 Sa 1456/12

    Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung - Anspruch auf

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95

    Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz

  • LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

  • BVerwG, 07.03.1991 - 5 B 114.89

    Maßgeblicher Sachverhalt bei der Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten

  • LAG Hessen, 15.09.2000 - 2 Sa 1833/99

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

  • LAG Hamm, 13.01.2000 - 17 Sa 1712/99

    Wirksamkeit außerordentlicher fristloser Kündigung ; Anwendbarkeit der für

  • LAG Hamm, 16.10.2000 - 17 Sa 822/99

    Änderung des bisherigen Geburtsdatums eines ausländischen Arbeitnehmers -

  • LAG Köln, 20.11.2013 - 11 Sa 462/13

    Krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • LAG Köln, 19.12.1995 - 13 Sa 928/95

    Kündigung: Krankheitsbedingte Kündigung - langanhaltende Krankheit - Anspruch auf

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 558/99

    Krankheitsbedingte Kündigung wegen langanhaltender Krankheit

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 282/95

    Kündigung: ordentliche Kündigung bei Selbstbeurlaubung durch Arbeitnehmer

  • LAG München, 12.03.2014 - 5 Sa 789/13

    Krankenschwester, außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, Rückfall,

  • BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 220/91

    Tarifliche Kündigungsfristen für ältere Arbeiter

  • BAG, 27.11.1991 - 2 AZR 309/91

    Krankheiten sind Kündigungsgrund

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 26 Sa 1437/10

    Krankheitsbedingte Kündigung - Darlegungs- und Beweislast - Schwerbehinderung

  • LAG Hamm, 19.06.2001 - 4 Sa 1623/99
  • BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 63/92

    Krankheitsbedingte ordentliche Kündigung

  • BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 580/89

    Krankheitsbedingte Kündigung - unzumutbare Lohnfortzahlungskosten

  • LAG Hamm, 28.07.2006 - 10 Sa 600/06

    ordentliche Kündigung; Umdeutung, unentschuldigtes Fehlen; Beweislast für

  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 497/95

    Kündigung: Kündigung wegen Krankheit - Beschäftigung auf einem anderen

  • ArbG Essen, 08.11.2007 - 8 Ca 1926/07

    Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung des Kommissionierers eines

  • LAG Düsseldorf, 30.03.1999 - 6 Sa 1846/97

    Kündigung: häufige Kurzerkrankungen in den letzten vier Jahren

  • BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 174/90

    Urteil ohne Darstellung des Tatbestands - Maßgeblichkeit der Prüfung der sozialen

  • BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 631/92

    Voraussetzungen einer Kündigung auf Grund von unentschuldigtem Fernbleiben vom

  • BAG, 13.12.1990 - 2 AZR 342/90

    Wirksamkeit einer Kündigung wegen häufiger Krankheit und häufiger

  • LAG München, 27.11.1990 - 2 Sa 542/90

    Arbeitsplatz: Nikotinfreiheit - Schutz vor Passivrauchen

  • LAG Hamburg, 08.12.1999 - 3 Sa 17/97

    Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung wegen Krankheit;

  • LAG Hessen, 28.09.2001 - 2 Sa 1270/99

    Außerordentliche Kündigung

  • ArbG Frankfurt/Main, 27.08.2002 - 18 Ca 3919/00

    Deklatorische Funktion der Feststellung des Grades einer Behinderung - Zustimmung

  • LAG Hamm, 08.05.1996 - 2 (17) Sa 989/94

    Kündigung: krankheitsbedingte Kündigung

  • LAG Hessen, 21.08.1991 - 2 Sa 344/91

    Krankheitsbedingte Kündigung; Langanhaltende krankheitsbedingte

  • ArbG Suhl, 01.03.2023 - 1 Ca 962/22

    Ordentliche Kündigung wegen Kurzerkrankungen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht