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   BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 12/10   

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https://dejure.org/2011,10604
BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 12/10 (https://dejure.org/2011,10604)
BAG, Entscheidung vom 07.07.2011 - 2 AZR 12/10 (https://dejure.org/2011,10604)
BAG, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - 2 AZR 12/10 (https://dejure.org/2011,10604)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG, § 23 Abs 1 KSchG, § 36 Abs 1 KredWG, § 53 Abs 1 S 1 KredWG
    Kündigungsschutz - Wartezeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen mehrerer, ohne zeitliche Unterbrechung aufeinander folgender Arbeitsverhältnisse innerhalb des Sechsmonatszeitraums auf den Lauf der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    KSchG § 1; EGBGB Art. 27 ff.; Verordnung (EG) Nr. 593/2008 Art. 28
    Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten unter ausländischem Arbeitsvertragsstatut bei der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wartefrist nach Kündigungsschutzgesetz - Betriebszugehörigkeit

  • unalex.eu

    Art. 3, 6 EVÜ
    Stillschweigende Rechtswahl - Arbeitsverträge - Rechtswahl der Parteien im Arbeitsvertrag, Art. 8 Abs. 1 Rom I-VO - Zulässigkeit der Rechtswahl für Arbeitsverträge

  • bag-urteil.com

    Kündigungsschutz - Wartezeit

  • Betriebs-Berater

    Wartezeit für Kündigungsschutz bei ausländischem Arbeitsvertragsstatut

  • hensche.de

    Kündigungsschutz, Wartezeit

  • rewis.io

    Kündigungsschutz - Wartezeit

  • rewis.io

    Kündigungsschutz - Wartezeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung; Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes; Wartezeit bei Zusammenrechnung von Beschäftigungszeiten; Einbeziehung ausländischer Arbeitszeiten

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wartezeit als Voraussetzung für Kündigungsschutz: Zusammenrechnung von Beschäftigungszeiten bei nahtloser Fortsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wartezeit beim Kündigungsschutz - und die vorherige Beschäftigung im Ausland

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Erfüllung der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wartezeit für Kündigungsschutz bei ausländischem Arbeitsvertragsstatut

  • ra-hundertmark.de (Kurzinformation)

    Wartezeit - Kündigungsschutzgesetz - Arbeitsvertrag nach auländischem Recht

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beschäftigungszeiten auf Basis eines ausländischem Arbeitsvertrags werden auf die Kündigungsschutz-Wartezeit angerechnet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 138, 321
  • NJW 2012, 475
  • MDR 2012, 475
  • NZA 2012, 148
  • BB 2012, 251
  • DB 2012, 1102
  • JR 2013, 41
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

    Auszug aus BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 12/10
    Dringende betriebliche Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG liegen vor, wenn das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entfallen ist (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 13, EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 165) .

    Diese Entscheidung als solche ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin, sondern nur darauf hin zu überprüfen, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 770/09 - aaO; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 24 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 434/05 - Rn. 31, EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 151) .

    In diesen Fällen muss der Arbeitgeber vielmehr konkrete Angaben dazu machen, wie sich seine Organisationsentscheidung auf die Einsatzmöglichkeiten der Arbeitnehmer auswirkt (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 14, EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 165; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 26, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163; jeweils mwN) .

    Er muss die Auswirkungen seiner unternehmerischen Vorgaben auf die zukünftige Arbeitsmenge anhand einer schlüssigen Prognose konkret darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen erledigt werden können (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 15, aaO; 13. Februar 2008 - 2 AZR 1041/06 - Rn. 16 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 174 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 158).

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 12/10
    Diese Entscheidung als solche ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin, sondern nur darauf hin zu überprüfen, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 770/09 - aaO; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 24 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 434/05 - Rn. 31, EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 151) .

    Von den Gerichten nachzuprüfen ist dagegen, ob die Entscheidung tatsächlich vollzogen wurde und das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer hat entfallen lassen (BAG 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - aaO; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 92, 61) .

    In diesen Fällen muss der Arbeitgeber vielmehr konkrete Angaben dazu machen, wie sich seine Organisationsentscheidung auf die Einsatzmöglichkeiten der Arbeitnehmer auswirkt (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 14, EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 165; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 26, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163; jeweils mwN) .

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07

    Kündigung während der Wartezeit - kein enger zeitlicher und sachlicher

    Auszug aus BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 12/10
    So wäre es etwa vor diesem Ziel sachlich nicht zu begründen, ein Arbeitsverhältnis, das an einem - ohnehin arbeitsfreien - Wochenende auf Veranlassung des Arbeitgebers geendet hat, selbst bei Wiedereinstellung des Arbeitnehmers zu Beginn der darauffolgenden Woche als iSv. § 1 Abs. 1 KSchG unterbrochen anzusehen (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 18, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 88; 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - Rn. 13, BAGE 123, 185) .

    Dafür kommt es insbesondere auf Anlass und Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (st. Rspr., bspw. BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 19, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 88; 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - Rn. 13, BAGE 123, 185; grundlegend: 6. Dezember 1976 - 2 AZR 470/75 - zu 3 d der Gründe, BAGE 28, 252) .

    Je länger die Unterbrechung gedauert hat, desto gewichtiger müssen die für einen sachlichen Zusammenhang sprechenden Umstände sein (vgl. BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 20, aaO; 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - zu II 1 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49) .

  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 37/10

    Betriebsübergang - Betriebsverlagerung - neuer Betriebssitz im Ausland

    Auszug aus BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 12/10
    Nach Art. 28 RomI-VO finden aber deren Regelungen auf Vertragsverhältnisse, die - wie im Streitfall - vor dem 17. Dezember 2009 begründet worden sind, keine Anwendung (vgl. BAG 26. Mai 2011 - 8 AZR 37/10 - Rn. 39) .

    So ist an deutschem Recht zu messen, ob und inwieweit Vorgänge, die sich unter Geltung fremden Rechts ereignet haben, im Sinne der fraglichen inländischen Norm als tatbestandsmäßig anzuerkennen sind oder nicht (vgl. MünchKommBGB/Sonnenberger 5. Aufl. Einl. IPR Rn. 607; Deinert RIW 2008, 148; v. Hoffmann/Thorn IPR 9. Aufl. § 5 Rn. 104; ähnlich für den Fall des Betriebsübergangs: BAG 26. Mai 2011 - 8 AZR 37/10 - Rn. 43 ff.) .

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 883/07

    Kleinbetriebsklausel - Ausländischer Betriebsteil

    Auszug aus BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 12/10
    Dies schließt es aus, bei der Beurteilung, ob die deutsche Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 KSchG erfüllt, im Ausland tätige Arbeitnehmer zu berücksichtigen, jedenfalls soweit deren Arbeitsverhältnisse nicht deutschem Recht unterliegen (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 883/07 - Rn. 22, AP KSchG 1969 § 23 Nr. 45) .

    Das ist widerspruchsfrei nur möglich, wenn im Zeitpunkt der Kündigung gegenüber allen möglicherweise betroffenen Arbeitnehmern und gegenüber dem Arbeitgeber dasselbe, nämlich deutsches Kündigungsschutz- und Arbeitsrecht angewendet und auch durchgesetzt werden kann (vgl. BAG 26. März 2009 - 2 AZR 883/07 - Rn. 15 ff., AP KSchG 1969 § 23 Nr. 45) .

  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 94/06

    Schwerbehinderte Menschen - Wartezeit

    Auszug aus BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 12/10
    So wäre es etwa vor diesem Ziel sachlich nicht zu begründen, ein Arbeitsverhältnis, das an einem - ohnehin arbeitsfreien - Wochenende auf Veranlassung des Arbeitgebers geendet hat, selbst bei Wiedereinstellung des Arbeitnehmers zu Beginn der darauffolgenden Woche als iSv. § 1 Abs. 1 KSchG unterbrochen anzusehen (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 18, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 88; 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - Rn. 13, BAGE 123, 185) .

    Dafür kommt es insbesondere auf Anlass und Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (st. Rspr., bspw. BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 19, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 88; 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - Rn. 13, BAGE 123, 185; grundlegend: 6. Dezember 1976 - 2 AZR 470/75 - zu 3 d der Gründe, BAGE 28, 252) .

  • BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 309/75

    Berechnung der Wartezeit iSd. § 1 KSchG bei aufeinanderfolgenden

    Auszug aus BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 12/10
    Danach soll der Arbeitnehmer erst nach einer gewissen Dauer der Zugehörigkeit zum Betrieb oder Unternehmen Kündigungsschutz erwerben (BAG 23. September 1976 - 2 AZR 309/75 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 28, 176) .

    Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer während der Wartezeit verschiedenartige Tätigkeiten ausgeübt hat (vgl. BAG 23. September 1976 - 2 AZR 309/75 - zu I 2 f der Gründe, aaO; KR/Griebeling 9. Aufl. § 1 Rn. 114; MünchKommBGB/Hergenröder 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 33; Schwarze in Schwarze/Schrader/Eylert KSchG § 1 Rn. 1; SPV/Vossen 10. Aufl. Rn. 876; einschränkend: ErfK/Oetker 11. Aufl. § 1 KSchG Rn. 40; Löwisch/Spinner KSchG 9. Aufl. § 1 Rn. 43) .

  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 151/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

    Auszug aus BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 12/10
    Solche Befugnisse lagen bei der Leitung der Zweigniederlassung B. Diese zeichnete auch für die Kündigung des Klägers und anderer Beschäftigter der Filiale verantwortlich (zu den einzelnen Voraussetzungen eines selbständigen Leitungsapparats vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 - Rn. 17, EzA KSchG § 23 Nr. 37; 15. März 2001 - 2 AZR 151/00 - zu II 1 b der Gründe, EzA KSchG § 23 Nr. 23; jeweils mwN) .

    Ein Betrieb im kündigungsrechtlichen Sinne setzt keine räumliche Einheit voraus (BAG 15. März 2001 - 2 AZR 151/00 - aaO) .

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 12/10
    Von den Gerichten nachzuprüfen ist dagegen, ob die Entscheidung tatsächlich vollzogen wurde und das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer hat entfallen lassen (BAG 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - aaO; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 92, 61) .
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 434/05

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 12/10
    Diese Entscheidung als solche ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin, sondern nur darauf hin zu überprüfen, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 770/09 - aaO; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 24 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 434/05 - Rn. 31, EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 151) .
  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BVerfG, 12.03.2009 - 1 BvR 1250/08

    Keine Verletzung durch arbeitsgerichtliche Entscheidung, die den

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 76/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

  • BAG, 06.12.1976 - 2 AZR 470/75

    Arbeitsverhältnis: Bemessung der Wartezeit nach § 1 KSchG bei mehreren

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 7 Sa 569/09

    Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz - Wartezeit - Auflösungsantrag

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04

    Kündigungsschutz - Wartezeit

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 392/08

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Kleinbetrieb

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 902/06

    Kündigungsschutzgesetz - Anwendungsbereich

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 654/08

    Betrieb und regelmäßige Beschäftigtenzahl in § 23 KSchG

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11

    Wartezeit - Leiharbeitnehmer

    Sinn und Zweck dieser "Wartezeit" ist es, den Parteien des Arbeitsverhältnisses für eine gewisse Zeit die Prüfung zu ermöglichen, ob sie sich auf Dauer binden wollen (zB BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 790/11 - Rn. 12; 7. Juli 2011 - 2 AZR 12/10 - Rn. 21 mwN, BAGE 138, 321) .

    Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, hängt insbesondere vom Anlass der Unterbrechung und der Art der Weiterbeschäftigung ab (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 790/11 - Rn. 13; 7. Juli 2011 - 2 AZR 12/10 - Rn. 22 mwN, BAGE 138, 321) .

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 790/11

    Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG - Zusammenrechnung von Zeiten unterbrochener

    Ob ein sachlicher Zusammenhang anzunehmen ist, hängt insbesondere von Anlass der Unterbrechung und Art der Weiterbeschäftigung ab (vgl. BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 12/10 - Rn. 22 mwN, BAGE 138, 321; grundlegend: 6. Dezember 1976 - 2 AZR 470/75 - zu 3 d der Gründe, BAGE 28, 252) .
  • LAG Niedersachsen, 05.04.2013 - 12 Sa 50/13

    Grundsätze zur kündigungsschutzrechtlichen Wartefrist bei vorheriger

    Die Zusammenrechnung mehrerer Arbeitsverhältnisse, zwischen denen ein "enger sachlicher Zusammenhang besteht" (BAG vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10, NZA 2012, 148 bis 152) nimmt das Bundesarbeitsgericht nur dann vor, wenn diese Arbeitsverhältnisse mit demselben Vertragsarbeitgeber, also mit derselben natürlichen oder juristischen Person bestanden haben.

    b) Eine Zusammenrechnung von Beschäftigungszeiten bei verschiedenen Arbeitgebern zur Erreichung der sechsmonatigen Wartefrist nach § 1 Abs. 1 KSchG kommt auch nicht im Rahmen einer teleologischen Auslegung in Betracht: Die Wartezeit soll den Arbeitsvertragsparteien für eine gewisse Zeit die Prüfung ermöglichen, ob sie sich auf Dauer binden wollen (BAG vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10, NZA 2012, 148 bis 152, Rn. 21).

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2017 - 5 Sa 252/16

    Prozessvergleich, Feststellungsbeschluss, Einigungsmangel, verdeckter, Kündigung,

    Selbst eine vom Hauptbetrieb eines Unternehmens weit entfernt gelegene (unselbstständige) Betriebsstätte (Filiale, Geschäfts- und Zweigstelle) ist somit bei der Berechnung der Betriebsgröße nach § 23 Abs. 1 Satz 3 dem Hauptbetrieb zuzurechnen, wenn die wesentlichen Entscheidungen in personellen und sozialen Angelegenheiten im Hauptbetrieb getroffen werden (BAG, Urt. v. 07.07.2011 - 2 AZR 12/10 -, Rn 38, juris; BAG v. 28.10.2010 - 2 AZR 392/08 -, Rn 17, juris; ErfK/Kiel, 17. Aufl., § 23 KSchG Rn. 4).
  • LAG Düsseldorf, 04.09.2012 - 16 Sa 647/12

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

    Nachzuprüfen ist von den Arbeitsgerichten aber, ob die Unternehmerentscheidung tatsächlich vollzogen wurde und durch sie das Beschäftigungsbedürfnis für den gekündigten Arbeitnehmer entfallen ist (BAG vom 23.02.2012 - 2 AZR 548/10 - NZA 2012, 852, Rn. 16 f.; vom 07.07.2011 - 2 AZR 12/10 - NZA 2012, 148, Rn. 41; vom 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 - NZA 2011, 505, Rn. 13; vom 18.10.2006 - 2 AZR 434/05 - NZA 2007, 552, Rn. 31; vom 23.11.2004 - 2 AZR 38/04 - NZA 2005, 986, Rn. 22).

    Der Arbeitgeber muss daher in diesen Fällen konkrete Angaben dazu machen, wie sich seine Organisationsentscheidung auf die Einsatzmöglichkeiten der Arbeitnehmer auswirkt (BAG vom 07.07.2011 - 2 AZR 12/10 - a.a.O., Rn. 42; 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 - a.a.O., Rn. 14).

    Ist Gegenstand der unternehmerischen Entscheidung lediglich der Abbau einer Position und die Umverteilung der bisher dem gekündigten Arbeitnehmer zugewiesenen Aufgaben, muss der Arbeitgeber daher näher darlegen, in welchem Umfang und aufgrund welcher Maßnahmen die bisher ausgeübten Tätigkeiten zukünftig entfallen und wie die verbleibenden Arbeiten vom übrigen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen erledigt werden können (BAG vom 07.07.2011 - 2 AZR 12/10 - a.a.O., Rn. 41; vgl. BAG vom 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 - a.a.O., Rn. 15 und vom 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06 - NZA 2008, 819, Rn. 16 sogar für den Abbau einer Hierarchieebene; vgl. allgemein zur überobligatorischen Belastung BAG vom 12.03.2009 - 2 AZR 418/07 - NZA 2009, 1023, Rn. 24; vom 23.10.2008 - 2 AZR 163/07 - BB 2009, 1758, Rn. 46; vom 18.10.2006 - 2 AZR 434/05 - a.a.O., Rn. 33 und 37; vom 22.11.2004 - 2 AZR 38/04 - a.a.O., Rn. 29).

    Gemäß der ständigen Rechtsprechung sind diese anzuwenden, wenn Unternehmerentscheidung und Kündigungsentschluss "praktisch deckungsgleich sind" (BAG vom 07.07.2011 - 2 AZR 12/10 - a.a.O., Rn. 42; 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 - a.a.O., Rn. 14; vom 18.03.2010 - 2 AZR 337/08 - NZA-RR 2011, 18, Rn. 20; vom 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06 - a.a.O., Rn. 16).

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 664/12

    Probezeitkündigung eines evangelischen Pfarrers im befristeten Arbeitsverhältnis

    Wird zwischen denselben Vertragsparteien jedoch erneut ein Arbeitsverhältnis begründet, so kann es sich um eine unbeachtliche rechtliche Unterbrechung handeln, wenn sie verhältnismäßig kurz ist und zwischen beiden Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 790/11 - Rn. 13; 7. Juli 2011 - 2 AZR 12/10 - Rn. 22 mwN, BAGE 138, 321) .
  • LAG Hessen, 30.12.2013 - 17 Sa 745/13

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

    Auch in Fällen, in denen es an einer nahtlosen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses fehlt, kann eine rechtliche Unterbrechung unbeachtlich sein, wenn sie verhältnismäßig kurz ist und zwischen beiden Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 790/11 - EzA KSchG § 1 Nr. 64; BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - NZA 2013, 1197; BAG 07. Juli 2011 - 2 AZR 476/10 - zitiert nach juris; BAG 07. Juli 2011 - 2 AZR 12/10 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit N. 25) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2019 - 3 Sa 63/18

    Anwendbarkeit des KSchG - Kleinbetrieb - gemeinsamer Betrieb

    Folglich gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze; zu beachten ist, dass ein Betrieb im kündigungsrechtlichen Sinne keine räumliche Einheit voraussetzt (BAG 07.07.2011 - 2 AZR 12/10, EzA-SD 2/2012 S. 3).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 10 Sa 1123/18

    Betriebsbegriff - Stilllegung - Matrixstruktur - betriebsbedingte Kündigung

    Ein Betrieb im kündigungsschutzrechtlichen Sinne setzt keine räumliche Einheit voraus (BAG vom 7.7.2011 - 2 AZR 12/10).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2021 - 3 Sa 115/21

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Arbeitsplatzes - organisatorisches

    Beruft sich der Arbeitgeber darauf, durch eine gestaltende unternehmerische Entscheidung (sog. innerbetrieblicher Grund) seien Beschäftigungsmöglichkeiten für einzelne Mitarbeiter entfallen, hat er die Einzelheiten dieser unternehmerischen Entscheidung darzulegen und vorzutragen, inwiefern auf Grund dieser Entscheidung welche Beschäftigungsmöglichkeiten in welchem Umfang entfallen sind (s. BAG 7, 7.2011 NZA 2012, 148 Rn. 42; 23.2.2012 NZA 2012, 852 Rn. 18; LAG SH 12.4.2018 NZA-RR 2018, 466, 468).
  • LAG Köln, 17.01.2012 - 12 Sa 580/11

    Auslegung der Standortsicherungsvereinbarung; Wirksamkeit der Kündigung trotz

  • ArbG Gelsenkirchen, 16.05.2017 - 5 Ca 107/17

    Ausnahmefall der rechtsmissbräuchlichen unternehmerischen Entscheidung im

  • ArbG Frankfurt/Main, 13.12.2023 - 14 Ca 4537/23
  • ArbG Düsseldorf, 25.01.2017 - 3 Ca 5349/16

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist

  • ArbG Düsseldorf, 19.01.2017 - 7 Ca 5491/16

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist eines

  • ArbG Düsseldorf, 19.01.2017 - 7 Ca 5285/16

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist eines

  • ArbG Essen, 29.04.2015 - 5 Ca 3422/14

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung i.R.d. sozialen

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