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   BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02   

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https://dejure.org/2003,694
BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 (https://dejure.org/2003,694)
BAG, Entscheidung vom 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 (https://dejure.org/2003,694)
BAG, Entscheidung vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 (https://dejure.org/2003,694)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung einer Erkrankung bei Nichtgewährung von Urlaub

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit eines Tatbestandes im Berufungsurteil - Ankündigung einer zukünftigen Erkrankung - Wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung - Drohung mit Krankheit - Vortäuschung falscher Tatsachen - Verteilung der Darlegungslast und Beweislast - Beginn der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung - Berufungsurteil ohne Tatbestand; außerordentliche Kündigung wegen Androhung einer Erkrankung bei Nichtgewährung von Urlaub

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Außerordentliche Kündigung wegen Androhens einer Erkrankung: Drohung bei Verweigerung des begehrten Urlaubs muss nicht unmittelbar erfolgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Krank werden, wenn Urlaub nicht gewährt wird?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 564
  • DB 2004, 322
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02
    Der Arbeitnehmer, der zugleich Lohnfortzahlung begehrt, wird dann regelmäßig sogar einen (versuchten) Betrug begehen, da er durch Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung den Arbeitgeber unter Vortäuschung falscher Tatsachen dazu veranlassen will, ihm unberechtigterweise die Vergütung fortzuzahlen (BAG 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - BAGE 74, 127).

    Er muß auch darlegen, daß der Arbeitnehmer unentschuldigt gefehlt hat und die vom Arbeitnehmer behauptete Krankheit nicht vorliegt (BAG 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - BAGE 74, 127).

    In derartigen Fällen ist auch stets zu prüfen, ob die Umstände, die den Beweiswert des ärztlichen Attests erschüttern, nicht sogar so gravierend sind, daß sie ein starkes Indiz für die Behauptung des Arbeitgebers darstellen, die Krankheit des Arbeitnehmers sei nur vorgetäuscht; dann müßte der Arbeitnehmer dieses Indiz entkräften (BAG 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - BAGE 74, 127).

  • BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 499/96

    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankung im Ausland

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02
    Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines ausländischen Arztes ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur dann ordnungsgemäß ausgestellt, wenn sie erkennen läßt, daß er zwischen einer bloßen Erkrankung und einer mit einer Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit unterschieden und damit eine den Begriffen des deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrechts entsprechende Beurteilung vorgenommen hat (BAG 19. Februar 1997 - 5 AZR 83/96 - BAGE 85, 167; 1. Oktober 1997 - 5 AZR 499/96 - AP EntgeltFG § 5 Nr. 4 = EzA EntgeltfortzG § 3 Nr. 4).

    Aus dem Attest, sollte es für die Klägerin ausgestellt sein, geht dies nicht hinreichend hervor; es wurde insoweit nur eine siebentägige Bettruhe attestiert (vgl. BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 499/96 - AP EntgeltFG § 5 Nr. 4 = EzA EntgeltfortzG § 3 Nr. 4).

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 386/01

    Berufungsurteil ohne Tatbestand

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02
    Dieser von Amts wegen (st. Rspr. BAG 22. November 1984 - 6 AZR 103/82 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 5 = EzA ZPO § 543 Nr. 5; 16. August 1990 - 2 AZR 182/90 - RzK I 5 h Nr. 18; 9. Juli 1998 - 2 AZR 762/97 - zuletzt 15. August 2002 - 2 AZR 386/01 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 12 = EzA ZPO § 543 Nr. 12) zu berücksichtigende Mangel macht eine revisionsrechtliche Überprüfung unmöglich.

    Dies gilt auch, wenn die Revision erst auf Grund einer Nichtzulassungsbeschwerde durch das Revisionsgericht zugelassen worden ist (BAG 15. März 2001 - 2 AZR 147/00 - EzA BGB § 626 nF Nr. 185; 15. August 2002 - 2 AZR 386/01 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 12 = EzA ZPO § 543 Nr. 12; BGH 26. September 1991 - I ZR 149/89 - BGHZ 115, 210, 211 f.; 1. Juli 1997 - VI ZR 313/96 - NJW-RR 1997, 1486).

  • BGH, 26.09.1991 - I ZR 149/89

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung von Abmahnkosten

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02
    Dies gilt auch, wenn die Revision erst auf Grund einer Nichtzulassungsbeschwerde durch das Revisionsgericht zugelassen worden ist (BAG 15. März 2001 - 2 AZR 147/00 - EzA BGB § 626 nF Nr. 185; 15. August 2002 - 2 AZR 386/01 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 12 = EzA ZPO § 543 Nr. 12; BGH 26. September 1991 - I ZR 149/89 - BGHZ 115, 210, 211 f.; 1. Juli 1997 - VI ZR 313/96 - NJW-RR 1997, 1486).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn der Zweck des Revisionsverfahrens, dem Revisionsgericht die Nachprüfung des Berufungsurteils und insbesondere dessen Rechtsanwendung auf den festgestellten Sachverhalt zu ermöglichen, im Einzelfall deshalb erreicht werden kann, weil der Sach- und Streitstand sich aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils in einem für die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfragen ausreichenden Umfang ergibt (BAG 30. Oktober 1987 - 7 AZR 92/87 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 7 = EzA ZPO § 543 Nr. 6; 21. April 1993 - 5 AZR 413/92 - EzA ZPO § 543 Nr. 8; BGH 26. September 1991 - I ZR 149/89 - BGHZ 115, 210, 211).

  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93

    Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland; Beweiswert

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02
    Dem Arbeitgeber ist es jedoch nicht verwehrt, Nachweise zu erbringen, anhand derer das nationale Gericht ggf. feststellen kann, daß der Arbeitnehmer mißbräuchlich oder betrügerisch eine gemäß Art. 18 der Verordnung Nr. 574/72/EWG festgestellte Arbeitsunfähigkeit gemeldet hat, ohne krank gewesen zu sein (EuGH 2. Mai 1996 - Rs. C-206/94 - EuGHE I 1996, 2357; BAG 19. Februar 1997 - 5 AZR 747/93 - BAGE 85, 140).
  • EuGH, 02.05.1996 - C-206/94

    Brennet / Paletta

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02
    Dem Arbeitgeber ist es jedoch nicht verwehrt, Nachweise zu erbringen, anhand derer das nationale Gericht ggf. feststellen kann, daß der Arbeitnehmer mißbräuchlich oder betrügerisch eine gemäß Art. 18 der Verordnung Nr. 574/72/EWG festgestellte Arbeitsunfähigkeit gemeldet hat, ohne krank gewesen zu sein (EuGH 2. Mai 1996 - Rs. C-206/94 - EuGHE I 1996, 2357; BAG 19. Februar 1997 - 5 AZR 747/93 - BAGE 85, 140).
  • EuGH, 03.06.1992 - C-45/90

    Paletta / Brennet

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02
    aa) Nach Art. 18 der Verordnung Nr. 574/72/EWG vom 31. März 1972 über die Durchführung der Verordnung Nr. 1408/71/EWG zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, ist der Arbeitgeber in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht an die vom Träger des Wohn- oder Aufenthaltsorts getroffenen ärztlichen Feststellungen über den Eintritt und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gebunden, sofern er die betroffene Person nicht durch einen Arzt seiner Wahl untersuchen läßt (EuGH 3. Juni 1992 - Rs. C-45/90 - EuGHE 1992 1, 3458).
  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 147/00

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - fristlose Kündigung wegen unentschuldigten

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02
    Dies gilt auch, wenn die Revision erst auf Grund einer Nichtzulassungsbeschwerde durch das Revisionsgericht zugelassen worden ist (BAG 15. März 2001 - 2 AZR 147/00 - EzA BGB § 626 nF Nr. 185; 15. August 2002 - 2 AZR 386/01 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 12 = EzA ZPO § 543 Nr. 12; BGH 26. September 1991 - I ZR 149/89 - BGHZ 115, 210, 211 f.; 1. Juli 1997 - VI ZR 313/96 - NJW-RR 1997, 1486).
  • BAG, 26.09.1989 - 3 AZR 375/89

    Berufungsverfahren: erneute Zeugenvernehmung - Ermessen des Berufungsgerichts

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02
    Nur von einem persönlich anwesenden Zeugen kann sich der Richter einen Eindruck verschaffen und dem Zeugen Fragen über solche Umstände vorlegen, die seine Glaubwürdigkeit in der vorliegenden Sache betreffen (BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52; 20. Dezember 1990 - 2 AZR 379/90 - 26. September 1989 - 3 AZR 375/89 - AP ZPO § 398 Nr. 3 = EzA ZPO § 398 Nr. 2).
  • BGH, 01.07.1997 - VI ZR 313/96

    Aufhebung des Berufungsurteils mangels Tatbestand; Schadensersatz wegen eines

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02
    Dies gilt auch, wenn die Revision erst auf Grund einer Nichtzulassungsbeschwerde durch das Revisionsgericht zugelassen worden ist (BAG 15. März 2001 - 2 AZR 147/00 - EzA BGB § 626 nF Nr. 185; 15. August 2002 - 2 AZR 386/01 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 12 = EzA ZPO § 543 Nr. 12; BGH 26. September 1991 - I ZR 149/89 - BGHZ 115, 210, 211 f.; 1. Juli 1997 - VI ZR 313/96 - NJW-RR 1997, 1486).
  • BAG, 20.12.1990 - 2 AZR 379/90

    Erneute Zeugenvernehmung in der Berufungsinstanz - Außerordentliche Kündigung aus

  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

  • BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 92/87

    Richtige Person des Kündigenden - Erhebung der Kündigungsschutzklage gegen den

  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 83/96

    Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei unterlassener Meldung der

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit einer außerordentlichen

  • BAG, 22.11.1984 - 6 AZR 103/82

    Rechtsmittel - Nichtzulassungsbeschwerde

  • BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 413/92

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - Verfahrensmangel

  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92

    Fristlose Kündigung wegen Androhung einer künftigen Erkrankung

  • BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 182/90

    Urteil ohne Tatbestand - Kündigung wegen Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 762/97
  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 149/21

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert

    Hierzu ist substantiierter Vortrag zB dazu erforderlich, welche Krankheiten vorgelegen haben, welche gesundheitlichen Einschränkungen bestanden haben und welche Verhaltensmaßregeln oder Medikamente ärztlich verordnet wurden (vgl. BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - Rn. 30; 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - BAGE 74, 127) .
  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen

    Danach dürfen personenbezogene Daten eines Beschäftigten zur Aufdeckung von Straftaten - in Betracht kommt die Verschaffung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils durch Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit, § 263 StGB (ua. BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - Rn. 23)  - nur dann erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass der Betroffene im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen hat, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung nicht überwiegt, insbesondere Art und Ausmaß im Hinblick auf den Anlass nicht unverhältnismäßig sind.
  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem unberechtigten Verlangen auf Gewährung von Urlaub nicht entsprechen sollte, ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (vgl. Senat 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 4 = EzA BGB § 626 nF Nr. 143; 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).

    bb) Die Pflichtwidrigkeit der Ankündigung einer Krankschreibung bei objektiv nicht bestehender Erkrankung im Zeitpunkt der Ankündigung liegt jedoch in erster Linie darin, dass der Arbeitnehmer mit einer solchen Erklärung zum Ausdruck bringt, er sei notfalls bereit, seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht zu missbrauchen, um sich einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen (vgl. Senat 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 4 = EzA BGB § 626 nF Nr. 143; 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).

    (2) Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast ist zwar von dem Grundsatz auszugehen, dass dem Arbeitgeber der Vollbeweis für das Vorliegen eines die Kündigung rechtfertigenden Grundes obliegt (st. Rspr., vgl. etwa Senat 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - AP BGB § 626 Nr. 208 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 18; 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).

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