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   BAG, 23.02.1967 - 2 AZR 124/66   

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https://dejure.org/1967,982
BAG, 23.02.1967 - 2 AZR 124/66 (https://dejure.org/1967,982)
BAG, Entscheidung vom 23.02.1967 - 2 AZR 124/66 (https://dejure.org/1967,982)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 1967 - 2 AZR 124/66 (https://dejure.org/1967,982)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anordnung einer Untersuchung - Sachlicher Grund - Fürsorgepflicht - Sonstiger Pflichtenkreis - Untersuchungspflicht - Fristlose Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1967, 1182
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen

    Es bedarf demnach eines hinreichenden sachlichen Grundes für die Anordnung (zu § 7 Abs. 2 BBkAT BAG 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - zu II 1 a der Gründe; zu § 7 Abs. 2 BAT BAG 23. Februar 1967 - 2 AZR 124/66 -) , wozu auch berechtigte Zweifel an der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers (zu § 3 Abs. 4 TV-N BAG 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - Rn. 22) gehören.
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 55/99

    Verhaltens- bzw. personenbedingte Kündigung

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß je nach den Umständen eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung (ggf. sogar eine außerordentliche Kündigung) gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitnehmer gegen seine Pflicht verstößt, an gesetzlich vorgeschriebenen oder sonst erforderlichen ärztlichen Untersuchungen nicht nur vor seiner Einstellung, sondern auch während der Dauer des Arbeitsverhältnisses mitzuwirken (Senatsurteile vom 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - AP Nr. 142 zu § 626 BGB und vom 23. Februar 1967 - 2 AZR 124/66 - AP Nr. 1 zu § 7 BAT; Bezani, Die krankheitsbedingte Kündigung, S. 72 f.).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01

    Zugang eines Kündigungsschreibens

    Hatte der Arbeitnehmer vertretbare Gründe für seine Weigerung, auf deren Richtigkeit er vertraut und die er dem Arbeitgeber vor oder bei der Weigerung mitgeteilt hat, so wird regelmäßig kein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vorliegen (BAG 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - AP BGB § 626 Nr. 142 = EzA BGB § 626 nF Nr. 171, zu II 3 b der Gründe; 23. Februar 1967 - 2 AZR 124/66 - AP BAT § 7 Nr. 1; Arndt/Baumgärtel ua. in: Fürst Gesamtkommentar öffentliches Dienstrecht GKÖD IV Recht der Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst BAT § 7 Rn. 10).
  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 801/96

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung

    Der sachliche Grund für die Anordnung einer Untersuchung kann nach der Rechtsprechung sowohl in der Fürsorgepflicht für den Angestellten selbst und die mit ihm arbeitenden Angestellten, als auch im sonstigen Pflichtenkreis des Betriebes oder der Verwaltung liegen (Senatsurteil vom 23. Februar 1967 - 2 AZR 124/66 - AP Nr. 1 zu § 7 BAT).

    Ein Verstoß gegen die aus § 7 Abs. 2, § 59 Abs. 1 Unterabs. 2 BBkAT resultierende Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers ist auch je nach den Umständen geeignet, eine Kündigung, auch eine außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmers zu rechtfertigen (Senatsurteil vom 23. Februar 1967 - 2 AZR 124/66 - AP Nr. 1 zu § 7 BAT; LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 17. Januar 1995 - 8 Sa 848/94 - EzBAT § 7 Nr. 5; Lepke, NZA 1995, 1084, 1090; Bezani, aaO, S. 72 f.).

    Hatte der Arbeitnehmer etwa vertretbare Gründe für seine Weigerung, auf deren Richtigkeit er vertraut und die er dem Arbeitgeber vor oder bei der Weigerung mitgeteilt hat, so wird regelmäßig kein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vorliegen (Senatsurteil vom 23. Februar 1967, aaO).

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.05.2009 - 5 Sa 458/08

    Kündigung, ordentliche, verhaltensbedingt, Amtsärztliche Untersuchung, Weigerung,

    Er kann sich insoweit nicht auf die zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.11.1997 - 2 AZR 801/96 - bzw. auf die dort in Bezug genommene Entscheidung vom 23.02.1967 - 2 AZR 124/66 - (AP Nr. 1 zu § 7 BAT) berufen.
  • BAG, 15.07.1993 - 6 AZR 512/92

    Feststellung der Dienstfähigkeit durch das Gesundheitsamt - Verwendung des

    Der Anlaß zur Untersuchung kann sich aus der Fürsorgepflicht für den Arbeiter selbst, aus der Fürsorgepflicht für die übrigen Arbeitnehmer oder aus dem sonstigen Pflichtenkreis der Verwaltung oder des Betriebs ergeben (h.M. vgl. BAG Urteil vom 23. Februar 1967 - 2 AZR 124/66 - AP Nr. 1 zu § 7 BAT; BAG Urteil vom 21. Juni 1978 - 4 AZR 816/76 - AP Nr. 3 zu § 25 BAT; Scheuring/Steingen, MTB II, Stand 1. April 1993, § 10 Erl. 3; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, aaO, Rz 22; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann, aa0, Erl. 3).
  • ArbG Potsdam, 28.02.2012 - 3 Ca 2539/11

    Anordnung ärztlicher Untersuchung öffentlicher Dienst. Arbeitsbefreiung ohne

    Die zu dieser Bestimmung ergangene Rechtsprechung ist bereits mit einer Entscheidung vom 23.02.1967 vom Bundesarbeitsgericht dahin ausgelegt worden, dass der sachliche Grund für die Anordnung einer Untersuchung - unter anderem - sowohl in der Fürsorgepflicht für den Angestellten selbst und für die mit ihm arbeitenden Angestellten als auch im sonstigen Pflichtenkreis des Betriebes oder der Verwaltung liegen kann (so: BAG vom 23.02.1967 - 2 AZR 124/66 -, AP BAT § 7 Nr. 1; aber auch: BVerwG vom 05.11.2010 - 6 P 18.09 - PersR 2011, S. 38).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 2 Sa 63/01

    Verweigerung des Arbeitnehmers an amtsärztlicher Untersuchung teilzunehmen

    Der Ausgangspunkt der Rechtsauffassung der Beklagten ist richtig: weigert sich eine Arbeitnehmerin trotz ausgesprochener Abmahnung(en) beharrlich, an einer vom Arbeitgeber berechtigt angeordneten amtsärztlichen Untersuchung teilzunehmen oder mitzuwirken, so kann diese Pflichtverletzung je nach den Umständen einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen (BAG Urteil vom 06.11.1997 - 2 AZR 801/96 - AP Nr. 142 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 23.02.1967 - 2 AZR 124/66 - AP Nr. 1 zu § 7 BAT).
  • LAG Hessen, 18.02.1999 - 12 Sa 716/97

    Kündigung: außerordentliche Kündigung bei schwerer psychischer Erkrankung und

    Allerdings soll die Weigerung, sich ärztlich untersuchen zu lassen, dann kein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung sein, wenn der Arbeitnehmer vertretbare Gründe für seine Weigerung hat, auf deren Richtigkeit er vertraut, und er sie dem Arbeitgeber vor oder bei der Weigerung mitteilt (BAG, Urt. v. 23.02.1967 - 2 AZR 124/66 - AP Nr. 1 zu § 7 BAT ).
  • ArbG Minden, 17.03.1999 - 2 Ca 1455/98

    Verpflichtung des Arbeitgebers, eine augenärztliche Untersuchung beim

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  • ArbG Suhl, 19.03.2009 - 5 Ca 886/08
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