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   BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05   

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BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05 (https://dejure.org/2006,124)
BAG, Entscheidung vom 12.01.2006 - 2 AZR 126/05 (https://dejure.org/2006,124)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - 2 AZR 126/05 (https://dejure.org/2006,124)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Änderungskündigung; Sozial gerechtfertigte Änderungskündigung bei Vorliegen einer Parteivereinbarung über einen geringeren tariflichen Lohn; Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Bedingungen bei Unrentabilität ...

  • hensche.de

    Änderungskündigung, Arbeitnehmerüberlassung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    KSchG § 2; ; AÜG § 9 Nr. 2; ; AÜG idF des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002

  • RA Kotz

    Änderungskündigung zur Entgeltsenkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Änderungskündigung zur Entgeltsenkung allein aufgrund gesetzlicher Neuregelung zur Festlegung eines geringeren Lohns

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leiharbeitnehmer: Änderungskündigung des Verleihers zur Absenkung des Entgelts ? Keine Rechtfertigung der Kündigung durch die Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder aufgrund des Interesses des Arbeitgebers an einer Vereinheitlichung der Arbeits- oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Änderungskündigung zur Entgeltsenkung; Arbeitnehmerüberlassung

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Änderungskündigung zur Entgeltsenkung; Arbeitnehmerüberlassung; Allgemeines Zivilrecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Änderungskündigung zur Entgeltsenkung nur bei dringendem betrieblichen Erfordernis sozial gerechtfertigt - BAG zu den Voraussetzungen einer Änderungskündigung zur Entgeltsenkung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.1.2006)

    Schützt Leiharbeitnehmer // Lohnsenkung nur bei "dringendem Erfordernis"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3805 (Ls.)
  • ZIP 2006, 1272
  • MDR 2006, 1240
  • NZA 2006, 587
  • BB 2006, 1115
  • DB 2006, 1114
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05
    Prüfungsmaßstab ist, ob die betrieblichen Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Bedingungen entgegenstehen (Senat 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35).

    Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduziert (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - NZA 2006, 92, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159 und 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35).

    Regelmäßig setzt deshalb eine solche Situation einen umfassenden Sanierungsplan voraus, der alle gegenüber der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ausschöpft (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 50 = EzA KSchG § 2 Nr. 31 und 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35).

    Dem Arbeitgeber, der mit einzelnen Arbeitnehmern einzelvertraglich eine höhere Vergütung vereinbart hat, als sie dem betrieblichen Niveau entspricht, ist es verwehrt, unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz diese Vergütung dem Lohn der übrigen Arbeitnehmer anzupassen, mit denen er eine solche höhere Lohnvereinbarung nicht getroffen bzw. mit denen er sie nachträglich einvernehmlich herabgesetzt hat (BAG 1. Juni 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35).

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05
    Im Rahmen der §§ 1, 2 KSchG ist dabei zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist (st. Rspr., zuletzt BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - NZA 2006, 92, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - BAGE 110, 188).

    aa) Die Unrentabilität des Betriebes kann einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Bedingungen entgegenstehen und ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Änderung der Arbeitsbedingungen darstellen, wenn durch die Senkung der Personalkosten die Stillegung des Betriebes oder die Reduzierung der Belegschaft verhindert werden kann und die Kosten durch andere Maßnahmen nicht zu senken sind (vgl. zuletzt Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - NZA 2006, 92, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; ebenso: KR-Rost 7. Aufl. § 2 KSchG Rn. 107a; HaKo-Gallner KSchG 2. Aufl. § 2 Rn. 44; APS-Künzl 2. Aufl. § 2 KSchG Rn. 257 ff.; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 2 Rn. 72 ff.; Spirolke/ Regh Die Änderungskündigung § 5 S. 142 ff.; ähnlich Dänzer-Vanotti DB 1986, 1390).

    Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduziert (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - NZA 2006, 92, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159 und 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35).

  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03

    Zur Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05
    Gesetzgeberisches Anliegen war es, die gesellschaftliche Akzeptanz und die Qualität von Leiharbeit zu steigern und dadurch die Stellung des Leiharbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt zu stärken (BVerfG 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2283/03 -, - 1 BvR 2504/03 -, - 1 BvR 2582/03 - EzAÜG § 3 AÜG Nr. 1).

    Geht man mit dem Bundesverfassungsgericht davon aus, dass die gesetzliche Neuregelung, soweit sie eine Unterschreitung der "Equal-Pay"-Regelung durch vertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag zulässt, insbesondere nicht gegen Grundrechte des Leiharbeitnehmers verstößt (BVerfGE 29. Dezember 2004 aaO; dagegen Bayreüther NZA 2005, 341 mwN), so rechtfertigt diese Regelung noch nicht im Fall des Verbandsbeitritts des Verleihers die Änderung des zuvor mit dem Leiharbeitnehmer vereinbarten Entgelts durch Änderungskündigung (Thüsing/Pelzner AÜG § 3 Rn. 54; Hamann BB 2005, 2185, 2187).

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05
    Im Rahmen der §§ 1, 2 KSchG ist dabei zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist (st. Rspr., zuletzt BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - NZA 2006, 92, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - BAGE 110, 188).

    a) Die die ordentliche Änderungskündigung sozial rechtfertigenden dringenden betrieblichen Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 KSchG setzen voraus, dass das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (BAG 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - BAGE 110, 188; 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41).

  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99

    Zustimmungsersetzung zu einer außerordentlichen Änderungskündigung gegenüber

    Auszug aus BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05
    Zutreffend weist das Landesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht zur Einschränkung von Rechten von Arbeitnehmern führt (BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 40/99 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 49).
  • BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 216/00

    Außerordentliche Änderungskündigung zur Tarifanpassung - Arbeitnehmer einer

    Auszug aus BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05
    Hat der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer ursprünglich nach dem BAT bezahlt und ist er seit geraumer Zeit dazu übergegangen, einen Tarifvertrag anzuwenden, der für die Arbeitnehmer ein geringeres Gehalt vorsieht, so rechtfertigt dies es allein noch nicht, den unter Vereinbarung des BAT eingestellten Arbeitnehmern nunmehr durch Änderungskündigung die schlechteren Arbeitsbedingungen anzubieten, mit denen sich die neu eingestellten Arbeitnehmer einverstanden erklärt haben (vgl. BAG 25. Oktober 2001 - 2 AZR 216/00 - EzA BGB § 626 Änderungskündigung Nr. 2).
  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00

    Verlagerung eines Betriebsteils - betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05
    a) Die die ordentliche Änderungskündigung sozial rechtfertigenden dringenden betrieblichen Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 KSchG setzen voraus, dass das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (BAG 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - BAGE 110, 188; 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der

    Auszug aus BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05
    Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduziert (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - NZA 2006, 92, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159 und 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35).
  • LAG Düsseldorf, 22.02.2005 - 8 Sa 1756/04

    Änderungskündigung zur Anwendung von tariflichen Vorschriften in der

    Auszug aus BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. Februar 2005 - 8 Sa 1756/04 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05
    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (st. Rspr., 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - BAGE 73, 151).
  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98

    Änderungskündigung

  • BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Im Rahmen der §§ 1, 2 KSchG ist zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis des betreffenden Arbeitnehmers zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist (st. Rspr. Senat 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - BAGE 119, 332; 12. Januar 2006 - 2 AZR 126/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 82 = EzA KSchG § 2 Nr. 56; 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 136 = EzA KSchG § 2 Nr. 69; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - BAGE 115, 149).

    Würde die vom Arbeitgeber angebotene Vertragsänderung nur durch die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Einsatz von Leiharbeitnehmern und das Bestreben zur Anpassung bzw. Absenkung der bisherigen Vergütung auf ein tarifliches Niveau veranlasst sein, so wäre die Änderungskündigung nach der Rechtsprechung des Senats schon deshalb sozial ungerechtfertigt, weil allein in dieser neuen gesetzlichen Möglichkeit, einen geringeren - tariflichen - Lohn festzulegen als er dem Arbeitnehmer bisher gesetzlich oder vertraglich zustand, kein Kündigungsgrund liegt (Senat 12. Januar 2006 - 2 AZR 126/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 82 = EzA KSchG § 2 Nr. 56; vgl. auch Hamann BB 2005, 2185, 2187; Schüren in Schüren/Hamann AÜG 3. Aufl. § 9 Rn. 105).

    Für das Vorliegen eines dringenden betrieblichen Erfordernisses wegen weggefallendem oder verringertem Beschäftigungsbedarfs aufgrund eines Auftragsmangels und veränderter Marktrahmenbedingungen (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - BAGE 115, 149; 12. Januar 2006 - 2 AZR 126/05 - aaO.; zu einem möglichen dringenden betrieblichen Erfordernis insoweit: Hiekel in FS Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht S. 333, 340; Boemke/Lembke AÜG 2. Aufl. § 11 Rn. 127; Schüren in Schüren/Hamann aaO. Einl. Rn. 267; Pelzner in Thüsing AÜG 2. Aufl. § 3 Rn. 115) fehlt es im Übrigen an einer ausreichenden Darlegung einer entsprechenden nachvollziehbaren, konkreten Prognose (vgl. Senat 18. Mai 2006 - 2 AZR 412/05 - AP AÜG § 9 Nr. 7 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 146; Pelzner in Thüsing aaO.; Dahl DB 2003, 1626, 1628).

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 235/08

    Änderungskündigung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Dies gilt sowohl bei einem Tarifwechselals auch bei Inkrafttreten einer neuen gesetzlichen Regelung (Senat 12. Januar 2006 - 2 AZR 126/05 - Rn. 21, 22, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 82 = EzA KSchG § 2 Nr. 56).

    Der Arbeitgeber kann Arbeitnehmern, mit denen er individualvertraglich günstigere oder vollkommen andere Regelungen vereinbart hat, als dies dem allgemeinen betrieblichen oder tariflichen Niveau entspricht, ihre Rechtsstellung nicht unter Berufung auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz entziehen (vgl. Senat 12. Januar 2006 - 2 AZR 126/05 - Rn. 28, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 82 = EzA KSchG § 2 Nr. 56).

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz dient der Begründung von Rechten, nicht deren Einschränkung (Senat 12. Januar 2006 - 2 AZR 126/05 - Rn. 28, aaO; 16. Mai 2002 - 2 AZR 292/01 - zu B II 4 der Gründe, EzA KSchG § 2 Nr. 46; KR/Rost 9. Aufl. § 2 KSchG Rn. 109a; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 2 Rn. 170).

    aa) Das Kündigungsrecht ist gegenüber einer Anpassung nach § 313 BGB lex specialis (Senat 12. Januar 2006 - 2 AZR 126/05 - Rn. 29, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 82 = EzA KSchG § 2 Nr. 56).

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 580/05

    Außerordentliche Änderungskündigung

    Die Unrentabilität des Betriebes kann einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Bedingungen entgegenstehen und ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Änderung der Arbeitsbedingungen darstellen, wenn durch die Senkung der Personalkosten die Stilllegung des Betriebes oder die Reduzierung der Belegschaft verhindert werden kann und die Kosten durch andere Maßnahmen nicht zu senken sind (vgl. Senat 12. Januar 2006 - 2 AZR 126/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 82 = EzA KSchG § 2 Nr. 56; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 81 = EzA KSchG § 2 Nr. 54).

    Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduziert (Senat 12. Januar 2006 - 2 AZR 126/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 82 = EzA KSchG § 2 Nr. 56).

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