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   BAG, 13.12.1962 - 2 AZR 128/62   

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https://dejure.org/1962,430
BAG, 13.12.1962 - 2 AZR 128/62 (https://dejure.org/1962,430)
BAG, Entscheidung vom 13.12.1962 - 2 AZR 128/62 (https://dejure.org/1962,430)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 1962 - 2 AZR 128/62 (https://dejure.org/1962,430)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausgleicher - Handicapper - Ortsgebundene Tätigkeit - Festes Gehalt - Ausgleichergebühren - Arbeitnehmer - Wirtschaftliche Unselbständigkeit - Verkehrsanschauung

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 14, 17
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 626/04

    Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Vertragsauslegung

    (2) Die nach dem Wortlaut von § 2 Satz 2 BUrlG vorausgesetzte wirtschaftliche Unselbständigkeit ist gegeben, wenn das Maß der Abhängigkeit nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im Allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt und die geleisteten Dienste nach ihrer soziologischen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (vgl. BAG 13. Dezember 1962 - 2 AZR 128/62 - BAGE 14, 17).
  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05

    Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Volkshochschuldozenten

    Das ist gegeben, wenn das Maß der Abhängigkeit nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im Allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt und die geleisteten Dienste nach ihrer soziologischen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BAG 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95; 13. Dezember 1962 - 2 AZR 128/62 - BAGE 14, 17).
  • OLG Stuttgart, 26.08.2008 - 6 W 55/08

    Call-Center-Vertrag über Telefon-Spam ist nichtig

    Abgesehen davon, dass sie nach ihrem eigenen Vorbringen lediglich ihre Selbstkosten an die Antragsgegnerin weiter geben sollte und daher ihren Lebensunterhalt nicht aus den Einnahmen des Call Centers bestreiten können sollte, fehlt es bei mehreren von ihr entlohnten weiteren Beschäftigten auch daran, dass ihre soziale Stellung nicht dem Typ einer arbeitnehmerähnlichen Person entsprach (BAGE 14, 17, 20f).
  • BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97

    Rechtsweg zu den Zivilgerichten für Streitigkeiten zwischen einem Frachtführer

    Ob damit seine wirtschaftliche Existenzgrundlage völlig entfallen wäre oder ob er sich gegebenenfalls unter Einsatz seiner frei gewordenen Arbeitszeit durch den Betrieb des verbleibenden Autotransporters hätte "über Wasser halten" können, was der Annahme einer wirtschaftlichen Unselbständigkeit bereits entgegenstünde (vgl. BAGE 14, 17; 66, 113; Grunsky, aaO Rdnr. 17, 18; Kissel, GVG, 2. Auflage, § 13 Rdnr. 152), kann ohne weitere Sachaufklärung nicht beurteilt werden.

    Eine derartige Schutzbedürftigkeit setzt voraus, daß das Maß der Abhängigkeit nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt, und daß die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BAGE 12, 158; 14, 17; 66, 95; Hauck, ArbGG, § 5 Rdnr. 11).

  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85

    Betriebsbedingte

    Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn das Dienstverhältnis durch das Merkmal der persönlichen Abhängigkeit des Dienstleistenden, insbesondere seine Gebundenheit an Weisungen des Dienstherrn geprägt ist (BAG, Urteil vom 13.12.1962 - 2 AZR 128/62 - BAG AP Nr. 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG, Urteil vom 16.3.1982 - 5 AZR 460/71 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG, Urteil vom 30.4.1975 - 5 AZR 170/74 - AP Nr. 12 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG, Urteil vom 14.1.1982 - 2 AZR 254/81 - AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 106/90

    Arbeitnehmerähnlichkeit eines Rundfunkgebührenbeauftragten

    Soziale Schutzbedürftigkeit ist anzunehmen, wenn das Maß der Abhängigkeit nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt und die geleisteten Dienste nach ihrer soziologischen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BAGE 12, 158 = AP Nr. 2 zu § 717 ZPO; BAGE 14, 17 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 17. Dezember 1968 - 5 AZR 86/68 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1953; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch , 6. Aufl., § 9 I 1, S. 36).
  • BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89

    Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für arbeitnehmerähnliche Personen

    In diesem Zusammenhang kommt es darauf an, ob eine mit einem Arbeitsverhältnis vergleichbare vertragliche Bindung vorliegt und ob der Mitarbeiter aus dieser Vertragsgestaltung im wesentlichen seinen Lebensunterhalt bestreitet (vgl. BAG Urteil vom 23. Dezember 1961 - 5 AZR 53/61 - AP Nr. 2 zu § 717 ZPO ; BAG Urteil vom 17. Dezember 1968 - 5 AZR 86/68 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1953; BAGE 14, 17 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ferner das zur Veröffentlichung vorgesehene BAG Urteil vom 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 -).
  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 254/81

    Erwerbsquelle - Lehrauftrag - Schutzbedürftigkeit - Teilzeitbeschäftigte Lehrer -

    Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn das Dienstverhältnis durch das Merkmal der persönlichen Abhängigkeit des Dienstleistenden, insbesondere seine Gebundenheit an Weisungen des Dienstherrn, geprägt ist (BAG vom 13.12.1962 2 AZR 128/62 BAG 14, 17 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG vom 16.03.1972 5 AZR 460/71 AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten und BAG vom 30.04.1975 5 AZR 170/74 AP Nr. 12 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 460/71

    Beschäftigung von Lehrkräften - Privatrechtliche Grundlage - Allgemein bildende

    Danach liegt ein Arbeitsverhältnis vor, wenn die Beziehungen der Vertragsparteien durch das Merkmal der persönlichen Abhängigkeit des Dienstleistenden, insbesondere seine Gebundenheit an Weisungen des Dienstherrn geprägt sind (vgl. z. B. BAG 14, 17 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 17.02.1983 - 2 AZR 208/81

    Rechtmäßigkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages

    Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn das Dienstverhältnis durch das Merkmal der persönlichen Abhängigkeit des Dienstleistenden, insbesondere seine Gebundenheit an Weisungen des Dienstherrn, geprägt ist (BAG 14, 17 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG vom 16. März 1972 - 5 AZR 460/71 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten und BAG vom 30. April 1975 - 5 AZR 170/74 - AP Nr. 12 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten sowie BAG vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 254/81 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BFH, 11.12.1980 - IV R 91/76

    Zur Frage der Mitunternehmerschaft formal nicht bestehendem

  • BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65

    Abgrezung Angestellter/selbständiger Versicherungsvertreter

  • BSG, 18.05.1983 - 12 RK 41/81
  • LAG Köln, 29.12.2003 - 13 Ta 280/03

    Rechtsweg, Arbeitnehmereigenschaft, Einheitliches Arbeitsverhältnis

  • BAG, 24.10.1984 - 5 AZR 346/83

    - Zeichner und Karikaturist -, Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN,

  • BAG, 03.05.1989 - 5 AZR 158/88

    Arbeitnehmereigenschaft eines Pressefotografen

  • BAG, 06.12.1974 - 5 AZR 418/74

    Abhängigkeit - Kurzfristige Dienstleistungen - Künstler - Zaubershow -

  • LAG Köln, 07.10.2003 - 2 Ta 304/03

    Rechtsweg, Berufung, Weisungsrecht, Arbeitnehmer, Direktionsrecht

  • BAG, 28.06.1973 - 5 AZR 568/72

    Abhängigkeit - Arbeitsverhältnis - Wirtschaftliche Unselbständigkeit -

  • ArbG Kempten, 05.11.1997 - 3 Ca 1317/97

    Bestehen eines befristeten Arbeitsverhältnisses als Tennistrainer; Zuständigkeit

  • BAG, 20.10.1966 - 5 AZR 28/66

    Artisten - Engagementsvertrag - Arbeitnehmer - Urlaubsberechtigung nach

  • BAG, 09.02.1967 - 5 AZR 320/66

    Vorrecht gegenüber Konkursverwalter

  • BAG, 15.02.1965 - 5 AZR 358/63

    Nebenberufliche Lehrkräfte - Weiterführende Schulen - Stundenvergütung -

  • LAG Baden-Württemberg, 28.08.1985 - 8 Sa 57/85

    Arbeitsrechtliche Einordnung der Tätigkeit des Leiters eines Kirchenchors;

  • BAG, 18.08.1983 - 2 AZR 27/82
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