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   BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 131/00   

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BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 131/00 (https://dejure.org/2000,1699)
BAG, Entscheidung vom 18.10.2000 - 2 AZR 131/00 (https://dejure.org/2000,1699)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - 2 AZR 131/00 (https://dejure.org/2000,1699)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    BGB § 626; ; BtMG § 29; ; BtMG § 31 a

  • RA Kotz

    Haschisch-Zigarette durch Heimerzieher angeboten - Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; BtMG §§ 29 31a
    Außerordentliche Kündigung, Betäubungsmittel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 626; BtMG §§ 29, 31a
    Außerordentliche Kündigung wegen Unterstützung von verbotenem Cannabisverbrauch eines Heiminsassen durch Heimerzieher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1301 (Ls.)
  • NZA 2001, 383
  • BB 2001, 476
  • DB 2001, 1044
  • JR 2002, 131
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Cannabiskonsum zu

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 131/00
    Das Landesarbeitsgericht ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (9. März 1994 - 2 BvL 43, 51, 63, 64, 70, 80/92 - und 2 BvR 2031/92 - BVerfGE 90, 145; 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 und weitere - DVBl 2000, 622; 24. April 1997 - 2 BvR 55/97 - NJW 1997, 1910; 10. Juni 1997 - 2 BvR 910/97 - NStZ 1997, 498; 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69) allerdings zutreffend davon ausgegangen, der Kläger habe durch das zweimalige Herstellen und Verabreichen eines "Joints" an den ihm anvertrauten Rehabilitanden W gegen seine Vertragspflichten verstoßen und dieses Fehlverhalten komme als wichtiger Grund iSv § 626 Abs. 1 BGB an sich in Betracht.

    Auch eine vorsichtigere Handhabung des Cannabisverbots bei einer Anwendung zu medizinischen Zwecken wird zumindest diskutiert (BVerfG 20. Januar 2000 aaO).

  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 910/97

    Zur Strafbarkeit des Besitzes von Cannabisprodukten

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 131/00
    Das Landesarbeitsgericht ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (9. März 1994 - 2 BvL 43, 51, 63, 64, 70, 80/92 - und 2 BvR 2031/92 - BVerfGE 90, 145; 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 und weitere - DVBl 2000, 622; 24. April 1997 - 2 BvR 55/97 - NJW 1997, 1910; 10. Juni 1997 - 2 BvR 910/97 - NStZ 1997, 498; 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69) allerdings zutreffend davon ausgegangen, der Kläger habe durch das zweimalige Herstellen und Verabreichen eines "Joints" an den ihm anvertrauten Rehabilitanden W gegen seine Vertragspflichten verstoßen und dieses Fehlverhalten komme als wichtiger Grund iSv § 626 Abs. 1 BGB an sich in Betracht.

    So ist heute überwiegend anerkannt, daß das Suchtpotential von Cannabis gering ist, eine Schrittmacherfunktion von Cannabis als Einstiegsdroge nicht sicher feststellbar ist und die unmittelbaren gesundheitlichen Schäden bei mäßigem Genuß von Cannabis als gering anzusehen sind (vgl. etwa BVerfG 9. März 1994 aaO 179 ff.; BVerfG 10. Juni 1997 aaO).

  • BVerfG, 24.04.1997 - 2 BvR 55/97

    Verfassungsmäßigkeit des Verbrechenstatbestandes dees Bandenhandels im BtMG

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 131/00
    Das Landesarbeitsgericht ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (9. März 1994 - 2 BvL 43, 51, 63, 64, 70, 80/92 - und 2 BvR 2031/92 - BVerfGE 90, 145; 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 und weitere - DVBl 2000, 622; 24. April 1997 - 2 BvR 55/97 - NJW 1997, 1910; 10. Juni 1997 - 2 BvR 910/97 - NStZ 1997, 498; 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69) allerdings zutreffend davon ausgegangen, der Kläger habe durch das zweimalige Herstellen und Verabreichen eines "Joints" an den ihm anvertrauten Rehabilitanden W gegen seine Vertragspflichten verstoßen und dieses Fehlverhalten komme als wichtiger Grund iSv § 626 Abs. 1 BGB an sich in Betracht.
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 131/00
    Das Landesarbeitsgericht ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (9. März 1994 - 2 BvL 43, 51, 63, 64, 70, 80/92 - und 2 BvR 2031/92 - BVerfGE 90, 145; 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 und weitere - DVBl 2000, 622; 24. April 1997 - 2 BvR 55/97 - NJW 1997, 1910; 10. Juni 1997 - 2 BvR 910/97 - NStZ 1997, 498; 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69) allerdings zutreffend davon ausgegangen, der Kläger habe durch das zweimalige Herstellen und Verabreichen eines "Joints" an den ihm anvertrauten Rehabilitanden W gegen seine Vertragspflichten verstoßen und dieses Fehlverhalten komme als wichtiger Grund iSv § 626 Abs. 1 BGB an sich in Betracht.
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 131/00
    Das Landesarbeitsgericht ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (9. März 1994 - 2 BvL 43, 51, 63, 64, 70, 80/92 - und 2 BvR 2031/92 - BVerfGE 90, 145; 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 und weitere - DVBl 2000, 622; 24. April 1997 - 2 BvR 55/97 - NJW 1997, 1910; 10. Juni 1997 - 2 BvR 910/97 - NStZ 1997, 498; 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69) allerdings zutreffend davon ausgegangen, der Kläger habe durch das zweimalige Herstellen und Verabreichen eines "Joints" an den ihm anvertrauten Rehabilitanden W gegen seine Vertragspflichten verstoßen und dieses Fehlverhalten komme als wichtiger Grund iSv § 626 Abs. 1 BGB an sich in Betracht.
  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 123/99

    Außerordentliche Kündigung wegen Alkoholismus

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 131/00
    Bei der Prüfung des Vorliegens eines wichtigen Grundes handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (Senat 16. September 1999 - 2 AZR 123/99 - AP BGB § 626 Nr. 159 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 2).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.10.1993 - 11 TaBV 9/93

    Betriebsratsvorsitzender; Rauchen von Haschisch; Außerordentliche Kündigung;

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 131/00
    Ein Arbeitnehmer, der sich wie der Kläger 13 1/2 Jahre lang stets an das Drogenkonzept der Einrichtung gehalten hat, muß nicht ohne weiteres davon ausgehen, daß er seinen Arbeitsplatz aufs Spiel setzt, wenn er in einem Ausnahmefall unter erheblich mildernden Umständen in diesem Punkt versagt (vgl. zum Abmahnungserfordernis bei Drogenkonsum OVG Saarland 11. Dezember 1998 - 4 P 1/98 - PersR 1999, 214; LAG Baden-Württemberg 19. Oktober 1993 - 11 TaBV 9/93 - LAGE BGB § 626 Nr. 76).
  • OVG Saarland, 11.12.1998 - 4 P 1/98

    Ausbildungsverhältnis: Weiterbeschäftigung - BPersVG § 9 Abs. 4 - bei

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 131/00
    Ein Arbeitnehmer, der sich wie der Kläger 13 1/2 Jahre lang stets an das Drogenkonzept der Einrichtung gehalten hat, muß nicht ohne weiteres davon ausgehen, daß er seinen Arbeitsplatz aufs Spiel setzt, wenn er in einem Ausnahmefall unter erheblich mildernden Umständen in diesem Punkt versagt (vgl. zum Abmahnungserfordernis bei Drogenkonsum OVG Saarland 11. Dezember 1998 - 4 P 1/98 - PersR 1999, 214; LAG Baden-Württemberg 19. Oktober 1993 - 11 TaBV 9/93 - LAGE BGB § 626 Nr. 76).
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 131/00
    Wie das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend angenommen hat, könnte eine Abmahnung allenfalls dann entbehrlich sein, wenn das Fehlverhalten des Klägers als schwere Pflichtverletzung anzusehen wäre, deren Rechtswidrigkeit für den Kläger ohne weiteres erkennbar war und bei der die Hinnahme dieses Verhaltens durch die Beklagte offensichtlich ausgeschlossen war (Senat 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - BAGE 91, 30).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01

    Zugang eines Kündigungsschreibens

    Diese kann vom Revisionsgericht nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB bzw. des § 54 Abs. 1 BAT Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (st. Senatsrechtsprechung vgl. 12. August 1999 - 2 AZR 748/98 - AP SchwbG 1986 § 21 Nr. 7 = EzA SchwbG 1986 § 21 Nr. 10; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 131/00 - AP BGB § 626 Nr. 169 = EzA BGB § 626 nF Nr. 183).
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 173/01

    Einzelvertraglicher Kündigungsausschluß

    a) Bei der Prüfung des Vorliegens eines wichtigen Grundes handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 131/00 - AP BGB § 626 Nr. 169 = EzA BGB § 626 nF Nr. 183).
  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 380/00

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten und Kündigungserklärungsfrist

    Diese kann vom Revisionsgericht nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (st. Senatsrechtsprechung, zuletzt beispielsweise Urteile 12. August 1999 - 2 AZR 748/98 - AP SchwbG 1986 § 21 Nr. 7 = EzA SchwbG 1986 § 21 Nr. 10; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 131/00 - AP BGB § 626 Nr. 169 = EzA BGB § 626 nF Nr. 183).
  • LAG Düsseldorf, 10.12.2008 - 12 Sa 1190/08

    Fristlose Kündigung wegen grober Beleidigung

    Bei der gebotenen umfassenden Interessenabwägung ist schließlich zu prüfen, ob anstelle der außerordentlichen Kündigung eine mildere Maßnahme, z.B. eine Ermahnung, Abmahnung, eine Änderungs- oder ordentliche Beendigungskündigung, als Reaktion des Arbeitgebers angemessen und ausreichend gewesen wäre (vgl. BAG, Urteil vom 18.10.2000, 2 AZR 131/00, AP Nr. 169 zu § 626 BGB, Urteil vom 15.08.2002, 2 AZR 514/01, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • LAG Düsseldorf, 07.01.2004 - 12 TaBV 69/03

    Anwendbarkeit des Untersuchungsgrundsatzes

    Nach zutreffender BAG-Judikatur ist auch bei Störungen im Vertrauensbereich das Abmahnungserfordernis stets zu prüfen und eine Abmahnung jedenfalls dann vor Ausspruch der Kündigung erforderlich, wenn ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers in Rede steht und erwartet werden kann, dass das Vertrauen wiederhergestellt wird (BAG, Urteil vom 04.06.1997, 2 AZR 526/96, AP Nr. 137 zu § 626 BGB = ArbuR 1998, 127, BAG, Urteil vom 18.10.2000, 2 AZR 131/00, AP Nr. 169 zu § 626 BGB).
  • LAG Düsseldorf, 24.06.2009 - 12 Sa 425/09

    Arbeitsbummelei und falsche Selbstaufzeichnung der Arbeitszeit als wichtiger

    Bei der gebotenen umfassenden Interessenabwägung ist schließlich zu prüfen, ob anstelle der außerordentlichen Kündigung eine mildere Maßnahme angemessen und ausreichend gewesen wäre, z.B. eine Ermahnung, Abmahnung, eine Änderungs- oder ordentliche Beendigungskündigung (vgl. BAG 18.10.2000 - 2 AZR 131/00 - Juris Rn. 27, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06 - Juris Rn. 45).
  • BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 641/02

    Feststellungsinteresse für Beschäftigungszeit

    Soweit die Kündigung auf andere Gründe gestützt wird, spielt die Betriebszugehörigkeit im Rahmen der Interessenabwägung eine Rolle (vgl. für den Fall der Krankheit BAG 5. Juli 1999 - 2 AZR 154/90 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 26 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 32 und ständig; für die verhaltensbedingte Kündigung BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51 und ständig; für die außerordentliche Kündigung BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 131/00 - AP BGB § 626 Nr. 169 = EzA BGB § 626 n.F. Nr. 183 und ständig).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.05.2014 - 17 Sa 28/13

    Verdachtskündigung - Erwerb von Betäubungsmitteln auf dem Werksgelände des

    (3) Es bedarf daher keiner Entscheidung darüber, ob der bloße Erwerb von Betäubungsmitteln auf dem Werksgelände ohne weitere konkrete Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis oder auf die betriebliche Ordnung überhaupt eine derart schwerwiegende Pflichtverletzung ist, dass sie eine fristlose Kündigung an sich rechtfertigen kann (vgl. Müller-Glöge, in: Erfurter Kommentar, 14. Auflage, § 626 BGB Rn. 138; Dörner/Vossen, in: Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 4. Auflage, § 262 BGB Rn. 184, 185; BAG, 18. Oktober 2000 - 2 AZR 131/00 - , juris: zur Mitwirkung eines Heimerziehers am Cannabiskonsum eines Heimbewohners trotz Drogenverbots; LAG Baden-Württemberg, 19. Oktober 1993, NZA 1994, S. 175 f.: zum Haschischkonsum eines Zeitungszustellers).

    (4) Weiterhin bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob es vor Ausspruch der Kündigung einer Abmahnung bedurft hätte (vgl. BAG, 18. Oktober 2000 - 2 AZR 131/00 - , juris, Rn. 27: zur Mitwirkung eines Heimerziehers am Cannabiskonsum eines Heimbewohners trotz Drogenverbots).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - 25 Sa 2421/10

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers - Verdacht des Arbeitszeitbetrugs

    Bei der gebotenen umfassenden Interessenabwägung ist schließlich zu prüfen, ob anstelle der außerordentlichen Kündigung eine mildere Maßnahme angemessen und ausreichend gewesen wäre, z.B. eine Ermahnung, Abmahnung, eine Änderungs- oder ordentliche Beendigungskündigung (vgl. BAG, Urteil vom 18. Oktober 2000 - 2 AZR 131/00 - AP Nr. 169 zu § 626 BGB = NZA 2001, 383).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 25 Sa 1801/10

    Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Zurückweisung

    Bei der gebotenen umfassenden Interessenabwägung ist schließlich zu prüfen, ob anstelle der außerordentlichen Kündigung eine mildere Maßnahme angemessen und ausreichend gewesen wäre, z.B. eine Ermahnung, Abmahnung, eine Änderungs- oder ordentliche Beendigungskündigung (vgl. BAG, Urteil vom 18. Oktober 2000 - 2 AZR 131/00 - AP Nr. 169 zu § 626 BGB = NZA 2001, 383).
  • LAG Düsseldorf, 11.05.2005 - 12 (11) Sa 115/05

    Kündigung wegen Mitverzehrs entwendeter Nahrungsmittel

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06

    Kündigung wegen Verdachts außerdienstlichen Drogenkonsums einer Wachpolizistin

  • LAG Sachsen-Anhalt, 06.12.2005 - 8 Sa 327/05

    Kündigung; versuchte Erschleichung einer unentgeltlichen Beförderungsleistung;

  • ArbG Gelsenkirchen, 05.10.2022 - 2 Ca 447/22

    Außerordentliche/fristlose Kündigung eines Arztes wegen des Vorwurfs grober

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