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   BAG, 22.10.1987 - 2 AZR 147/87   

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https://dejure.org/1987,4194
BAG, 22.10.1987 - 2 AZR 147/87 (https://dejure.org/1987,4194)
BAG, Entscheidung vom 22.10.1987 - 2 AZR 147/87 (https://dejure.org/1987,4194)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 1987 - 2 AZR 147/87 (https://dejure.org/1987,4194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Kündigung aufgrund eines dringend betrieblichen Erfordernisses - Angabe von keiner Beschäftigungsmöglichkeit mangels Aufträge als außerbetrieblichen Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 11.09.1986 - 2 AZR 564/85

    Ordentliche Kündigung eines Bauwerkers wegen Auftragsmangel -

    Auszug aus BAG, 22.10.1987 - 2 AZR 147/87
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 1 der Gründe; vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - DB 1986, 2236 = ZIP 1986, 2729, zu B II 1 der Gründe sowie vom 11. September 1986 - 2 AZR 564/85 - BB 1987, 1882, zu I 1 der Gründe) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (z.B. Rationalisierungsmaßnahmen sowie Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder aus außerbetrieblichen Gründen (z.B. Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben.

    Der Senat ist bereits in dem Urteil vom 11. September 1986 (aaO, zu I 4 b, bb der Gründe) davon ausgegangen, daß zwischen dem durch Auftragsmangel bedingten Arbeitsausfall und der Zahl der Entlassenen keine Deckungsgleichheit bestehen muß, wenn der außerbetriebliche Grund durch eine Unternehmerentscheidung ergänzt wird.

  • BAG, 07.02.1985 - 2 AZR 91/84

    Soziale Auswahl - Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 22.10.1987 - 2 AZR 147/87
    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senatsurteil vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu IV 1 a der Gründe, m.w.N.) davon ausgegangen, daß die soziale Auswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG sich innerhalb des Betriebes nur auf Arbeitnehmer erstreckt, die miteinander verglichen werden können.
  • BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84

    Mitbestimmung bei Kurzarbeit

    Auszug aus BAG, 22.10.1987 - 2 AZR 147/87
    Hieran hat es sich in Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 4. März 1986 - 1 ABR 15/84 - EzA § 87 BetrVG 1972 Nr. 17, zu II 3 g der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Senatsurteil vom 11. September 1986, aa0, zu I 4 c, bb der Gründe) deshalb gehindert gesehen, weil der Betriebsrat von dem ihm nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG zustehenden Recht, die Einführung von Kurzarbeit zu verlangen, keinen Gebrauch gemacht hatte.
  • BAG, 07.06.1963 - 1 AZR 276/62

    Einstellung - Arbeitsvertrag - Vertragsverhandlung

    Auszug aus BAG, 22.10.1987 - 2 AZR 147/87
    Wenn dann das Berufungsgericht ohne weiteres zum Endurteil kommt, hat es damit keinen noch wirksamen Beweisantrag unzulässig übergangen (BAG Urteil vom 7. Juni 1963 - 1 AZR 276/62 - AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden ohne Vertragsabschluß, zu II der Gründe).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus BAG, 22.10.1987 - 2 AZR 147/87
    Eine Versetzung des Klägers auf einen anderen freien Arbeitsplatz zu geänderten Arbeitsbedingungen, die die Beklagte nach dem Grundsatz des Vorrangs der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung hätte anbieten müssen (BAGE 47, 26 = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969), kommt nicht in Betracht.
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 161/83

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Unkündbarkeit eines

    Auszug aus BAG, 22.10.1987 - 2 AZR 147/87
    Ein Arbeitnehmer, dem aufgrund Tarifvertrages nicht ordentlich gekündigt werden darf, scheidet jedoch aus dem für eine soziale Auswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG in Betracht kommenden Personenkreis aus (Senatsurteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP Nr. 3 zu § 55 BAT, zu III 2 a, bb der Gründe; KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 349).
  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Auszug aus BAG, 22.10.1987 - 2 AZR 147/87
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 1 der Gründe; vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - DB 1986, 2236 = ZIP 1986, 2729, zu B II 1 der Gründe sowie vom 11. September 1986 - 2 AZR 564/85 - BB 1987, 1882, zu I 1 der Gründe) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (z.B. Rationalisierungsmaßnahmen sowie Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder aus außerbetrieblichen Gründen (z.B. Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben.
  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85

    Betriebsbedingte

    Auszug aus BAG, 22.10.1987 - 2 AZR 147/87
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 1 der Gründe; vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - DB 1986, 2236 = ZIP 1986, 2729, zu B II 1 der Gründe sowie vom 11. September 1986 - 2 AZR 564/85 - BB 1987, 1882, zu I 1 der Gründe) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (z.B. Rationalisierungsmaßnahmen sowie Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder aus außerbetrieblichen Gründen (z.B. Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben.
  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

    Auszug aus BAG, 22.10.1987 - 2 AZR 147/87
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 1 der Gründe; vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - DB 1986, 2236 = ZIP 1986, 2729, zu B II 1 der Gründe sowie vom 11. September 1986 - 2 AZR 564/85 - BB 1987, 1882, zu I 1 der Gründe) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (z.B. Rationalisierungsmaßnahmen sowie Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder aus außerbetrieblichen Gründen (z.B. Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben.
  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 55/98

    Nichtunterschriebene Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer (§ 1 Satz 5

    Eine Kongruenz zwischen dem Umfang des Arbeitsausfalls und der Zahl der Entlassenen ist nicht erforderlich, es liegt vielmehr im unternehmerischen Ermessen des Arbeitgebers, ob er im Verhältnis zu dem fehlenden Arbeitskräftebedarf Personal abbaut oder nur einen Teil der überzähligen Arbeitnehmer entläßt und die übrigen z.B. als Personalreserve behält (Senatsurteile vom 22. Oktober 1987 - 2 AZR 147/87 - RzK I 5 c Nr. 23 und vom 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - EzA-SO 1998, Nr. 3, 13).
  • BAG, 01.03.1990 - 6 AZR 649/88

    Weiterbeschäftigung nach Kündigung - Tariflicher Anspruch

    Die hiergegen zugelassene Revision ist vom Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 22. Oktober 1987 - 2 AZR 147/87 - zurückgewiesen worden.

    Nach dem die Kündigungsschutzklage rechtskräftig abweisenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 1987 - 2 AZR 147/87 - steht fest, daß das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 2) durch Kündigung vom 22. Januar 1985 am 9. Februar 1985 beendet war.

  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 852/95

    Vorliegen eines wichtigen Grundes als Vorausssetzung für die außerordentliche

    Wenn aber eine Partei nach durchgeführter Beweisaufnahme in der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht nicht ausdrücklich die früher gestellten, jedoch noch nicht erledigten Beweisanträge wiederholt, so muß in aller Regel davon ausgegangen werden, daß diese Partei die früher gestellten Beweisanträge nicht aufrecht erhält (BAG Urteil vom 7. Juni 1963 - 1 AZR 276/62 - BAGE 14, 206, 211 = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 9. Februar 1978 - 3 AZR 60/76 - AP Nr. 7 zu § 286 ZPO; BAG Urteil vom 22. Oktober 1987 - 2 AZR 147/87 - RzK I 5 c Nr. 23).
  • BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 657/96
    Eine Kongruenz zwischen dem Umfang des Arbeitsausfalls und der Zahl der Entlassenen ist nicht erforderlich, es liegt vielmehr im unternehmerischen Ermessen des Arbeitgebers, ob er im Verhältnis zu dem fehlenden Arbeitskräftebedarf Personal abbaut oder nur einen Teil der überzähligen Arbeitnehmer entläßt und die übrigen z.B. als Personalreserve behält (so schon Senatsurteil vom 22. Oktober 1987 - 2 AZR 147/87 -, RzK I 5 c Nr. 23).
  • LAG Hamburg, 14.09.1988 - 8 Sa 65/88

    Tarifvertrag; 13. Monatseinkommen; Sonderzulage; Sonderzahlung;

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