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   BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 148/99   

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BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 148/99 (https://dejure.org/1999,975)
BAG, Entscheidung vom 20.05.1999 - 2 AZR 148/99 (https://dejure.org/1999,975)
BAG, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 2 AZR 148/99 (https://dejure.org/1999,975)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung - Betriebsratsanhörung - Interessenausgleich mit Namensliste - Verpflichtung des Arbeitgebers

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 5 i.d.F. des arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25. September 1996; ; BetrVG § 102 Abs. 1; ; BetrVG § 112

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsratsanhörung bei Interessenausgleich mit Namensliste

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1 Abs. 5 i. d. F. des arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25. 9. 1996; § 112
    A. Unterschiedlicher Regelungsgehalt von kollektivem Interessenausgleich und einzelpersonbezogener Anhörung zur Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 1647
  • NZA 1999, 1039
  • BB 1999, 1880
  • DB 2000, 148
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Nürnberg, 10.02.1999 - 4 Sa 900/98

    Betriebsrat: Anhörung vor Ausspruch der Kündigung auch bei vorher abgeschlossenem

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 148/99
    Landesarbeitsgericht Nürnberg - 4 Sa 900/98 -.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 10. Februar 1999 - 4 Sa 900/98 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89

    Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter Kündigung aus demselben Grund

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 148/99
    Die nach § 102 BetrVG vorgeschriebene Mitwirkung des Betriebsrats soll den Arbeitgeber demgegenüber veranlassen, die geplante Kündigung als Individualmaßnahme zu überdenken und möglicherweise von ihr abzusehen (Senatsurteil vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 88/89 - AP Nr. 55 zu § 102 BetrVG 1972).
  • LAG Düsseldorf, 25.02.1998 - 17 (4) Sa 1788/97

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste der

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 148/99
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß die Erstellung eines Interessenausgleichs mit Namensliste gemäß §§ 1 Abs. 5 KSchG a.F., 112 BetrVG den Arbeitgeber nicht von der Betriebsratsanhörung zu den konkret auszusprechenden Kündigungen nach § 102 BetrVG entbindet (LAG Düsseldorf Urteile vom 9. Oktober 1997 - 13 Sa 996/97 - DB 1998, 926; vom 25. Februar 1998 - 17 (4) Sa 1788/97 - LAGE § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 9 und vom 24. März 1998 - 3 (8) (11) Sa 2088/97 - LAGE § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 7; Fischermeier, NZA 1997, 1089, 1100; KR-Etzel, 5. Aufl., § 1 KSchG Rz 748; Kittner/Trittin, KSchR, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 495 k; Kohte, BB 1998, 946, 950; Zwanziger, ArbuR 1997, 427, 432; a.A. Giesen, ZfA 1997, 145, 175).
  • LAG Düsseldorf, 09.10.1997 - 13 Sa 996/97

    Kündigung: ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Information des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 148/99
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß die Erstellung eines Interessenausgleichs mit Namensliste gemäß §§ 1 Abs. 5 KSchG a.F., 112 BetrVG den Arbeitgeber nicht von der Betriebsratsanhörung zu den konkret auszusprechenden Kündigungen nach § 102 BetrVG entbindet (LAG Düsseldorf Urteile vom 9. Oktober 1997 - 13 Sa 996/97 - DB 1998, 926; vom 25. Februar 1998 - 17 (4) Sa 1788/97 - LAGE § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 9 und vom 24. März 1998 - 3 (8) (11) Sa 2088/97 - LAGE § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 7; Fischermeier, NZA 1997, 1089, 1100; KR-Etzel, 5. Aufl., § 1 KSchG Rz 748; Kittner/Trittin, KSchR, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 495 k; Kohte, BB 1998, 946, 950; Zwanziger, ArbuR 1997, 427, 432; a.A. Giesen, ZfA 1997, 145, 175).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 148/99
    Ungeachtet des Problems, ob sich mit der Formulierung des § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG durch das Arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz auch die Widerspruchsgründe des Betriebsrats gem. § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG verringert hatten, sichern die Widerspruchsrechte nicht nur den tatsächlichen Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende des Kündigungsschutzprozesses, vielmehr können sie auch die Sozialwidrigkeit der Kündigung begründen (BAGE 46, 191 = AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; KR-Etzel, aaO, § 102 BetrVG Rz 9).
  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 581/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und betriebsbedingte Kündigung

    Zwar wird auch dann, wenn ein Interessenausgleich iSd. § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung vorliegt, der Arbeitgeber nicht von der Pflicht zur Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 BetrVG entbunden (st. Rspr. Senat, vgl. 20. Mai 1999 - 2 AZR 148/99 - AP KSchG § 1 Namensliste Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 101 und - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341).

    Sie muß vielmehr wie die Anhörung des Betriebsrats zu jeder anderen Kündigung den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen zu § 102 BetrVG entsprechen (Senat 20. Mai 1999 aaO).

    Erst wenn der Arbeitnehmer diesen Sachvortrag konkret bestreitet, muß der Arbeitgeber in diesem Punkt ggf. die Vorkenntnisse des Betriebsrats weiter substantiieren bzw. beweisen (Senat 20. Mai 1999 aaO).

  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auch bei Vorliegen eines Interessenausgleichs iSd. § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG aF ist der Arbeitgeber nicht von der Pflicht zur Anhörung des Betriebsrats gem. § 102 BetrVG entbunden, die Betriebsratsanhörung unterliegt insoweit keinen erleichterten Anforderungen (st. Rechtsprechung 21. Februar 2002 - 2 AZR 581/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 10; 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341; 20. Mai 1999 - 2 AZR 148/99 - AP KSchG § 1 Namensliste Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 101).
  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98

    Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsratsanhörung

    Vereinbaren die Betriebspartner (etwa im Hinblick auf das Angebot einer hohen Sozialplandotierung) einen Interessenausgleich mit Namensliste, so läßt dies nicht notwendigerweise darauf schließen, daß auch die Einzelbetrachtung jeder Kündigung, die § 102 BetrVG sicherstellen soll, in ausreichender Weise stattgefunden hat (Senatsurteil vom 20. Mai 1999 - 2 AZR 148/99 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02

    Interessenausgleich mit Namensliste - Anhörung des Betriebsrats

    a) Dies hat der Senat für den gleichliegenden Fall des § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung mehrfach entschieden (st. Rspr. 21. Februar 2002 - 2 AZR 581/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 10; 20. Mai 1999 - 2 AZR 148/99 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 101; 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341).
  • LAG Hamm, 04.12.2003 - 4 Sa 900/03

    Übergabe einer Kündigung in Kopie statt im Original

    Gegen ein Redaktionsversehen spricht einerseits der Umkehrschluß aus dem Wortlaut des § 125 Abs. 2 InsO, wonach der Interessenausgleich mit Namensliste die Stellungnahme des Betriebsrats nach § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG ersetzt, und andererseits der unterschiedliche Regelungszweck beider Vorschriften (so zu § 1 Abs. 5 Satz 4 KSchG a.F. [1996] BAG v. 20.05.1999 - 2 AZR 148/99, NZA 1999, 1039 = ZInsO 1999, 601 = ZIP 1999, 1647).
  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung

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  • LAG Hamm, 06.04.2011 - 6 Sa 2023/10

    Betriebsratsanhörung bei Interessenausgleich mit Namensliste; unwirksame

    Die Erstellung eines Interessenausgleichs mit Namensliste nach §§ 1 Abs. 5 KSchG, 112 BetrVG bzw. § 125 Abs. 1 InsO entbindet den Arbeitgeber nicht von der Pflicht zur Betriebsratsanhörung zu den konkret auszusprechenden Kündigungen nach § 102 BetrVG (BAG 20.05.1999 - 2 AZR 148/99).

    Würde das Anhörungserfordernis verneint, führte dies in einer derartigen Gestaltung zu der abzulehnenden Folge, dass die Vermutung der Betriebsbedingtheit und der für den Arbeitgeber gemilderte Prüfungsmaßstab innerhalb der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 5 Satz 3 KSchG bzw. § 125 Abs. 1 InsO entfielen, es aber dennoch keiner Anhörung des Betriebsrats bedürfte (BAG 20.05.1999 - 2 AZR 148/99).

    Vereinbaren die Betriebspartner (etwa im Hinblick auf das Angebot einer hohen Sozialplandotierung) einen Interessenausgleich mit Namensliste, so lässt dies nicht notwendigerweise darauf schließen, dass auch die Einzelbetrachtung jeder Kündigung, die § 102 BetrVG sicherstellen soll, in ausreichender Weise stattgefunden hat (BAG 20.05.1999 - 2 AZR 148/99).

  • LAG Hamm, 05.10.2011 - 6 Sa 2/11

    Unwirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung mangels Anhörung des Betriebsrats

    Die Erstellung eines Interessenausgleichs mit Namensliste nach §§ 1 Abs. 5 KSchG, 112 BetrVG bzw. § 125 Abs. 1 InsO entbindet den Arbeitgeber nicht von der Pflicht zur Betriebsratsanhörung zu den konkret auszusprechenden Kündigungen nach § 102 BetrVG (BAG 20.05.1999 - 2 AZR 148/99).

    Würde das Anhörungserfordernis verneint, führte dies in einer derartigen Gestaltung zu der abzulehnenden Folge, dass die Vermutung der Betriebsbedingtheit und der für den Arbeitgeber gemilderte Prüfungsmaßstab innerhalb der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 5 Satz 3 KSchG bzw. § 125 Abs. 1 InsO entfielen, es aber dennoch keiner Anhörung des Betriebsrats bedürfte (BAG 20.05.1999 - 2 AZR 148/99).

    Vereinbaren die Betriebspartner (etwa im Hinblick auf das Angebot einer hohen Sozialplandotierung) einen Interessenausgleich mit Namensliste, so lässt dies nicht notwendigerweise darauf schließen, dass auch die Einzelbetrachtung jeder Kündigung, die § 102 BetrVG sicherstellen soll, in ausreichender Weise stattgefunden hat (BAG 20.05.1999 - 2 AZR 148/99).

  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 910/99

    Wirksames Zustandekommen eines Interessenausgleichs - Keine Einbeziehung von

    Gegen ein Redaktionsversehen spricht insbesondere der Umkehrschluß aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 5 Satz 4 KSchG a.F. [1996], wonach der qualifizierte Interessenausgleich die Stellungnahme des Betriebsrats nach § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG ersetzt ( BAG , Urt. v. 20.05.1999 - 2 AZR 148/99, NZA 1999, 1039 = ZInsO 1999, 601 = ZIP 1999, 1647).

    Würde das Anhörungserfordernis verneint, führte dies in einer derartigen Gestaltung zu der abzulehnenden Folge, daß die Vermutung der Betriebsbedingtheit und der für den Arbeitgeber gemilderte Prüfungsmaßstab innerhalb der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 5 Satz 3 KSchG a.F. [1996] entfielen, es aber dennoch keiner Anhörung des Betriebsrats bedürfte ( BAG v. 20.05.1999 - 2 AZR 148/99, a.a.O.. m.w.N.).

  • LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 Sa 905/99

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung

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  • LAG Hamm, 29.02.2000 - 4 Sa 1360/99

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses; Beschränkung der Beweislast eines

  • LAG Hamm, 21.03.2002 - 4 Sa 1746/01
  • LAG Düsseldorf, 27.09.2001 - 11 Sa 782/01

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung

  • LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 Sa 747/99

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Zur Frage, welche

  • LAG Hamm, 21.07.2005 - 4 (17) Sa 695/05

    Voraussetzungen für die ordentliche Kündigung eines alterskündigungsgeschützten

  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 57/02

    Unwirksamkeit einer Eigenkündigung, Umdeutung einer mündlichen Kündigung,

  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1512/05

    Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung,

  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1412/05

    Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung,

  • LAG Hessen, 18.07.2003 - 12 Sa 828/02

    Umfang und Inhalt des betriebsverfassungsrechtlichen

  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 81/02

    Betriebsübergang in der Insolvenz, Abfindungsvergleich mit dem Erwerber,

  • LAG Hamm, 01.04.2004 - 4 Sa 1340/03

    Betriebsbedingte Kündigung und Betriebsratsanhörung in der Insolvenz

  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 799/00

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2007 - 2 Sa 458/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Interessenausgleich mit

  • LAG Hessen, 27.07.2007 - 12 Sa 1677/06

    Zum Erfordernis einer erneuten Betriebsratsanhörung bei erneuter Kündigung aus

  • LAG Berlin, 30.07.2002 - 5 Sa 624/02

    Erfordernis der Anhörung des Betriebsrates bei Kündigungen; Selbstbindung des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 3 Sa 539/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers

  • LAG Hamm, 07.02.2001 - 2 Sa 200/00

    Wirksamkeit der von einem Insolvenzverwalter ausgesprochenen Kündigung;

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 149/99
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