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BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82 |
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Rechtswirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung - Ordnungsmäßigkeit einer Betriebsratsanhörung - Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers - Zulässigkeit des Arbeitnehmers, die Betriebsratsanhörung mit Nichtwissen zu bestreiten - Prognose zukünftiger ...
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Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers
Papierfundstellen
- BAGE 43, 129
- NJW 1984, 1836
- ZIP 1983, 1477
- DB 1983, 2524
- JR 1985, 88
Wird zitiert von ... (87) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 10.03.1977 - 2 AZR 79/76
Ordentliche Kündigung - Erkrankung - Entwicklung des Gesundheitszustandes - …
Auszug aus BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82
Schon in früheren Entscheidungen hat der Senat ausgeführt, bei einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen komme es darauf an, ob zum Zeitpunkt der Kündigung objektive Tatsachen vorliegen, die die Besorgnis weiterer Erkrankungen rechtfertigen (BAG 29, 49 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).Häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit können für ein entsprechendes Erscheinungsbild in der Zukunft sprechen (vgl. BAG 29, 49 = aaO und BAG Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972).
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffes, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (vgl. u.a. BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG und BAG 29, 49 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
- BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81
Kündigung bei lang anhaltender Krankheit
Auszug aus BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82
Die Voraussetzungen einer Kündigung bei langanhaltender Arbeitsunfähigkeit hat der Senat zuletzt im Urteil vom 25. November 1982 (- 2 AZR 140/81 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) näher dargelegt.Voraussetzung einer sozial gerechtfertigten krankheitsbedingten Kündigung ist nicht das Fehlen eines ausgewogenen Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung, sondern das Vorliegen eines Sachverhaltes, durch den die betrieblichen Interessen unzumutbar beeinträchtigt werden (vgl. BAG 33, 1, 12 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit und Urteil des Senats vom 25. November 1982, aaO;… wegen der näheren Begründung vgl. letzteres unter B I 3 m.w.N. aus der Literatur und Weller, aaO, S. 80 ff.).
- BAG, 22.02.1980 - 7 AZR 295/78
Kündigungsschutz - Klagefrist - Letzter Tag - Normaler Gerichtsbriefkasten - …
Auszug aus BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82
Zur Kündigung geeignet ist nur ein Sachverhalt, der die betrieblichen Interessen unzumutbar beeinträchtigt (so schon BAG 33, 1, 12).Voraussetzung einer sozial gerechtfertigten krankheitsbedingten Kündigung ist nicht das Fehlen eines ausgewogenen Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung, sondern das Vorliegen eines Sachverhaltes, durch den die betrieblichen Interessen unzumutbar beeinträchtigt werden (vgl. BAG 33, 1, 12 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit …und Urteil des Senats vom 25. November 1982, aaO;… wegen der näheren Begründung vgl. letzteres unter B I 3 m.w.N. aus der Literatur und Weller, aaO, S. 80 ff.).
- BAG, 19.08.1975 - 1 AZR 613/74
Arbeitsverhältnis: Kündigung, Leitender Angestellter, Anhörung des Betriebsrats, …
Auszug aus BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82
Zu demselben Ergebnis ist der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 19. August 1975 gekommen (- 1 AZR 613/74 - AP Nr. 5 zu § 102 BetrVG 1972). - BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76
Krankheit - Anhörungsverfahren - Kündigung - Hinzutreten neuer Kündigungsgründe - …
Auszug aus BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82
Häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit können für ein entsprechendes Erscheinungsbild in der Zukunft sprechen (vgl. BAG 29, 49 = aaO und BAG Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972). - BAG, 11.03.1980 - 6 AZR 4/78
Auszug aus BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82
Das nicht veröffentlichte Urteil des Sechsten Senats vom 11. März 1980 (- 6 AZR 4/78 -) steht dem nicht entgegen: In dieser Entscheidung hat der Sechste Senat nur für den Ausnahmefall, daß in dem Nebenbetrieb gar kein Betriebsrat besteht, vom Arbeitnehmer verlangt vorzutragen, weshalb der Betriebsrat des Hauptbetriebes in jenem Falle zu hören ist. - BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88
Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§ …
Auszug aus BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82
Voraussetzung einer sozial gerechtfertigten krankheitsbedingten Kündigung ist nicht das Fehlen eines ausgewogenen Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung, sondern das Vorliegen eines Sachverhaltes, durch den die betrieblichen Interessen unzumutbar beeinträchtigt werden (vgl. BAG 33, 1, 12 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit …und Urteil des Senats vom 25. November 1982, aaO;… wegen der näheren Begründung vgl. letzteres unter B I 3 m.w.N. aus der Literatur und Weller, aaO, S. 80 ff.). - BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54
Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche …
Auszug aus BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffes, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (vgl. u.a. BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG und BAG 29, 49 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
- BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88
Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger …
Der Senat hält an seiner Auffassung fest, daß auch eine unzumutbar hohe wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers durch bereits gezahlte und künftig zu erwartende Lohnfortzahlungskosten eine krankheitsbedingte Kündigung sozial rechtfertigen kann (Bestätigung von BAGE 43, 129; 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82]= AP Nr. 10 und 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).Dieser prozessualen Mitwirkungspflicht genügt er bei unzureichender ärztlicher Aufklärung oder Kenntnis von seinem Gesundheitszustand schon dann, wenn er die Behauptung des Arbeitgebers bestreitet und die ihn behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbindet (BAGE 43, 129 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B II 2 der Gründe; Senatsurteil vom 7. November 1985 - 2 AZR 657/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B II 1 der Gründe).
Die Möglichkeit der Einstellung von Aushilfskräften ist bei Kurzerkrankungen gegenüber Langzeiterkrankungen eingeschränkt (BAGE 43, 129 = AP, a.a.O., zu B III 4 b cc, 5 der Gründe).
Dabei ist nur auf die Kosten des Arbeitsverhältnisses und nicht auf die Gesamtbelastung des Betriebes mit Lohnfortzahlungskosten abzustellen (BAGE 43, 129, 141 f. = AP, a.a.O., zu B III 4 c der Gründe;… BAGE 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP, a.a.O., zu B II 3 der Gründe;… Senatsurteil vom 7. November 1985, a.a.O., zu II 1 und 2 der Gründe).
Bei der Interessenabwägung ist allgemein zu berücksichtigen, ob die Erkrankungen auf betriebliche Ursachen zurückzuführen sind, ob bzw. wie lange das Arbeitsverhältnis zunächst ungestört verlaufen ist, ferner das Alter und der Familienstand des Arbeitnehmers (BAGE 43, 129, 140 ff. = AP, a.a.O., zu B III 4 und 5 der Gründe;… BAGE 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] r AP, a.a.O., zu B II 3 der Gründe;… Senatsurteil vom 7. November 1985, a.a.O., zu B II 4 der Gründe).
Das LFZG ist ein soziales Schutzgesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Arbeitnehmer (BAGE 43, 129, 141 f. = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu III 4 c, bb der Gründe;… Lepke, a.a.O., S. 59;… Weller, a.a.O., S. 84).
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit liefert auch die Begründung für die Ansicht des Senats, Fehlzeiten und Lohnfortzahlungskosten für einen Zeitraum bis zu sechs Wochen seien kündigungsrechtlich noch unerheblich (BAGE 40, 361 [BAG 25.11.1982 - 2 AZR 140/81] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 2 b der Gründe; BAGE 43, 129 = AP, a.a.O., zu B III 4 c, bb der Gründe).
- BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien
Trägt er selbst konkrete Umstände, wie die Krankheitsursachen vor, so müssen diese geeignet sein, die Indizwirkung der bisherigen Fehlzeiten zu erschüttern; er muß jedoch nicht den Gegenbeweis führen, daß nicht mit weiteren künftigen Erkrankungen zu rechnen sei (im Anschluß an BAGE 43, 129 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).Mit dieser Klarstellung hält der Senat an seiner schon in BAGE 43, 129 (= AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) vertretenen Ansicht fest, der Arbeitnehmer, der Krankheitsbefund und die vermutliche Entwicklung nicht hinreichend kenne oder schildern könne, genüge seiner prozessualen Mitwirkungspflicht schon dann, wenn er seinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbinde.
Trägt der Arbeitnehmer selbst konkrete Umstände für seine Beschwerden und deren Ausheilung oder Abklingen vor, so müssen diese geeignet sein, die Indizwirkung der bisherigen Fehlzeiten zu erschüttern; er muß jedoch nicht den Gegenbeweis führen, daß nicht mit weiteren häufigen Erkrankungen zu rechnen sei (BAGE 43, 129, 139 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969, zu B III 2 c der Gründe).
- BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 801/96
Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung
b) Eine solche Pflicht des Arbeitnehmers, bei Vorliegen eines berechtigten Interesses des Arbeitgebers seine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, ist im übrigen auch ohne entsprechende tarifliche Regelung anzunehmen und resultiert aus der allgemeinen Treupflicht des Arbeitnehmers (…Bezani, aaO, S. 63 ff., m.w.N.; vgl. Senatsurteil vom 23. Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - BAGE 43, 129 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Arbeitsgericht Passau Urteil vom 17. September 1990 - 2 Ca 205/90 - BB 1990, 2266).
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98
Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher …
Krankheitsbedingte Fehlzeiten in der Vergangenheit sind für die Vortragslast insoweit bedeutsam, als sie die Gefahr künftiger Erkrankungen indizieren können, wenn dem nicht die objektiven Verhältnisse bei Zugang der Kündigung entgegenstehen (Senatsurteil vom 23. Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - BAGE 43, 129, 140 f. = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B III 4 b aa der Gründe). - BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen die Lohnfortzahlungskosten "außergewöhnlich" bzw. "extrem" hoch sein, um allein die weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers unzumutbar machen zu können (Senatsurteil vom 24. November 1983 - 2 AZR 347/82 - BAGE 44, 249 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972, zu B II 3 a der Gründe; ebenso BAGE 43, 129; 45, 146 = AP Nr. 10 und 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit). - BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 828/98
Anrechnung einer Vorbeschäftigung auf die Wartezeit - Beteiligung des …
Sogar ein Bestreiten mit Nichtwissen ist nach § 138 Abs. 4 ZPO zulässig (BAG 23. Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - BAGE 43, 129, 136). - BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82
Anhörungsverfahren - Kündigung
b) Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 23. Juni 1983 (- 2 AZR 15/82 - DB 1983, 2524, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) kommt es bei einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen darauf an, ob zum Zeitpunkt der Kündigung objektive Tatsachen vorliegen, die die Besorgnis weiterer Erkrankungen rechtfertigen.2. Hinsichtlich des Zeitpunktes für die rechtliche Beurteilung der Kündigung ist das Berufungsgericht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats gefolgt (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 25. November 1982 - 2 AZR 140/81 - aaO und vom 23 Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - aaO, beide zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
Aus diesem Grunde hat er entschieden, der Arbeitgeber dürfe sich zunächst für die negative Prognose auf die Angabe der in der Vergangenheit liegenden Fehlzeiten beschränken (BAG 29, 9 und Urteil vom 23. Juni 1983, aaO).
Der Senat hat in zwischen im Urteil vom 23. Juni 1983 (aaO) klargestellt, daß extrem hohe Lohnfortzahlungskosten die weitere Beschäftigung eines Arbeitnehmers unzumutbar machen können.
- LAG Hessen, 13.01.1989 - 15 Sa 1244/88
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Krankheit; Zulässige Abbedingung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88
Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland
Jedoch muß der Arbeitnehmer die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats überhaupt bestreiten, damit die entsprechende Darlegungslast ausgelöst wird und das Gericht Anlaß hat, sich mit der Frage der Betriebsratsanhörung zu befassen (BAGE 43, 129, 135, 136 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 1 der Gründe).Denn im Hinblick auf seine Abwesenheit vom Betriebssitz seit Anfang des Jahres 1986 fehlen sachliche Anhaltspunkte für die Annahme, er habe Näheres über die Durchführung der Anhörung, die keine Handlung des Arbeitnehmers darstellt, gewußt (vgl. BAGE 43, 129 = AP, aaO).
- BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine ordentliche Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen aber nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die prognostizierten Kurzerkrankungen eine unzumutbare Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen erwarten lassen (BAG 33, 1, 12 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG vom 25. November 1982 - 2 AZR 140/81 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 10, zu B I 3 der Gründe m.w.N. mit Anmerkung von Otto; BAG vom 23. Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 12, DB 1983, 2524, zu B II 4 und B III 4 der Gründe).Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 23. Juni 1983 (aaO, zu B III 4 c der Gründe) entscheiden hat, darf die Belastung des Arbeitgebers mit Entgeltfortzahlung bei einer krankheitsbedingten Kündigung ebenfalls insoweit grundsätzlich berücksichtigt werden, wie sie über eine sechswöchige Inanspruchnahme (§ 1 Abs. 1 Satz 1 LohnFG) hinausgeht.
Das Urteil vom 23. Juni 1983 (aaO) ist verschiedentlich dahin mißverstanden worden, der Umfang der Lohnfortzahlungskosten für einen Arbeitnehmer könne nur dann eine Kündigung sozial rechtfertigen, wenn andere Arbeitsplätze oder der Bestand des Betriebes konkret gefährdet würden.
Mit dieser Würdigung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinen Ausführungen im Urteil vom 23. Juni 1983 (aaO, zu B III 4 b aa der Gründe), das Fehlen eines ausgewogenen Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung sei nicht Voraussetzung einer krankheitsbedingten Kündigung.
- BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien- …
- BAG, 12.04.1984 - 2 AZR 77/83
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen - …
- BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87
Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus …
- BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 852/98
Außerordentliche Kündigung - Personalratsanhörung - Ausschlußfrist
- BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 272/82
Kündigung - Fehlzeiten
- BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 600/88
Dauerhafter Umsatzrückgang
- LAG Hamm, 13.01.2000 - 17 Sa 1712/99
Wirksamkeit außerordentlicher fristloser Kündigung ; Anwendbarkeit der für …
- LAG Hamm, 16.10.2000 - 17 Sa 822/99
Änderung des bisherigen Geburtsdatums eines ausländischen Arbeitnehmers - …
- BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87
Betriebsübergang im Großhandel
- BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 527/87
Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bis zum …
- BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 358/85
Vorliegen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung bei fehlender Unterschrift des …
- LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
- BAG, 14.06.1984 - 2 AZN 211/84
- LAG Köln, 19.12.1995 - 13 Sa 928/95
Kündigung: Krankheitsbedingte Kündigung - langanhaltende Krankheit - Anspruch auf …
- BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87
Arbeitsverhältnis: Personenbedingte Kündigung wegen Ableistung des Wehrdienstes …
- BAG, 07.02.1985 - 2 AZR 91/84
Soziale Auswahl - Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer
- BAG, 20.10.1983 - 2 AZR 286/82
- BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89
Sanierungsbedürftigkeit einer unselbständigen Betriebsabteilung
- BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 598/92
- LAG Hessen, 28.11.2014 - 14 Sa 465/12
Aufstockungsanspruch; Fehlzeiten; Schadensersatz; betriebliche Gründe
- BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1019/94
Kündigung nach dem Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf
- BAG, 06.02.1992 - 2 AZR 364/91
Kündigung eines eingeschränkt arbeitsfähigen Feuerwehrmannes - Anbieten eines …
- BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 23/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien
- BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 335/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien
- BAG, 07.11.1985 - 2 AZR 657/84
Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen
- ArbG Berlin, 17.05.2013 - 28 Ca 3997/13
Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten
- BAG, 18.09.1986 - 2 AZR 638/85
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung hinsichtlich ordnungsgemäßer Anhörung …
- BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 225/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien
- BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 649/85
Auf fehlerhaftem Anhörungsverfahren beruhende Kündigung - Heilung eines …
- BAG, 27.02.1985 - 7 AZR 525/83
Ordentliche Kündigung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters bei Leistungsmängeln …
- BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 489/83
- LAG Hamm, 19.06.2001 - 4 Sa 1623/99
- BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 63/92
Krankheitsbedingte ordentliche Kündigung
- BAG, 31.10.1984 - 7 AZR 232/83
Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen personenbedingten …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2019 - L 11 AL 27/19
Widerruf einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung; Begriff der …
- BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 534/85
Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten …
- LAG Hessen, 23.10.1992 - 9 Sa 1598/91
Nichtigkeit einer ordentlichen Kündigung auf Grund mangelnder vorheriger Anhörung …
- LAG Hessen, 15.09.2000 - 2 Sa 1833/99
Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung
- BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 127/84
Streitigkeit über eine ordentliche personenbedingte (krankheitsbedingte) …
- BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 366/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien …
- LAG Baden-Württemberg, 21.12.1999 - 7 Sa 29/99
Kündigung: unkündbarer Arbeitnehmer - Anhörung des Betriebsrats
- BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 502/85
Soziale Rechtfertigung einer auf unzumutbare Lohnfortzahlungskosten gestützten …
- BAG, 12.04.1984 - 2 AZR 76/83
- LAG Köln, 23.11.2009 - 4 Ta 350/09
Einstweilige Verfügung, Beschäftigung
- BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 539/92
Krankheitsbedingte Kündigung
- LAG Berlin, 25.09.1987 - 13 Sa 48/87
Wirksamkeit einer Kündigung; Ordnungsgemäße Beteiligung des Personalrats; …
- LAG Köln, 19.08.2005 - 4 Sa 335/05
Kündigung wegen häufiger krankheitsbedingter Fehlzeiten bei einem erst 3 Jahren …
- BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 60/89
Sanierungsbedürfnis als betriebsbedingter Kündigungsgrund - Wirksamkeit einer …
- BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 150/92
Kündigung: ordentliche Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
- LAG Hessen, 12.01.2011 - 2 Sa 1438/10
Krankheitsbedingte Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers
- LAG Hamm, 26.02.2004 - 8 Sa 1897/03
außerordentliche Kündigung, tarifliche Unkündbarkeit, personenbedingte Kündigung, …
- BAG, 21.02.1985 - 2 AZR 72/84
Personenbedingte Kündigung wegen dauerhafter subjektiver Unmöglichkeit der …
- BAG, 10.11.1983 - 2 AZR 291/82
Krankheitsbedingte Kündigung
- BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 375/88
- LAG Hessen, 16.06.1989 - 15 Sa 1395/88
Rechtfertigung und Wirksamkeit zweier Änderungskündigungen; Anwendung des …
- BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 667/87
Kündigung wegen des Betriebsübergangs - Berufung auf eine vereinbarte Schriftform …
- LAG Baden-Württemberg, 31.03.2004 - 12 Sa 92/03
Bestreiten der ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats mit Nichtwissen
- BAG, 27.11.1991 - 2 AZR 309/91
Krankheiten sind Kündigungsgrund
- BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 201/85
Ordentliche Kündigung wegen vermeintlich fehlender Arbeitserlaubnis - Bestehen …
- LAG Schleswig-Holstein, 14.10.2002 - 4 Sa 66/02
Häufige Kurzerkrankungen des Arbeitnehmers; Prognose bezüglich des künftigen …
- BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 399/88
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung - Unterrichtung des Betriebsrats - …
- ArbG Berlin, 11.08.2004 - 7 Ca 6272/04
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung nach Abschluss eines …
- LAG Düsseldorf, 25.02.1998 - 17 (4) Sa 1788/97
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste der …
- LAG Baden-Württemberg, 24.06.1997 - 7 Sa 120/96
Betriebsrat: Informationsanspruch - Gründe für den Kündigungsentschluss - …
- LAG Hamm, 17.11.1997 - 8 Sa 467/97
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aus personenbedingten Gründen; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2013 - 8 Sa 542/12
Verbindung des Interessenausgleichs mit Namensliste und der Betriebsratsanhörung
- LAG Hessen, 22.10.1999 - 2 Sa 576/99
Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten (krankheitsbedingten) Kündigung; …
- LAG Hessen, 10.02.1999 - 2 Sa 185/98
Prüfungsgegenstand derÄnderungskündigung; Entgegenstehen der krankheitsbedingten …
- LAG Berlin, 02.03.1993 - 5 Sa 138/92
Personalvertretung: Umfang des Unterrichtungsanspruchs
- LAG Hamburg, 06.08.1985 - 1 Sa 24/85
Erlass einer einstweiligen Verfügung eines gekündigten Arbeitnehmers auf …
- LAG Schleswig-Holstein, 18.03.2003 - 4 Sa 311/02
Kündigung, personenbedingt, Kurzerkrankung, Prognose, Alkohol, …
- LAG Köln, 20.08.1998 - 10 Sa 925/97
Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung; Tätigkeit als …
- BAG, 20.10.1983 - 2 AZR 222/82
- OLG Frankfurt, 29.10.1998 - 1 U 127/97
Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Schlechterfüllung des Mandates; …
- BAG, 06.09.1989 - 2 ABR 19/89
Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Häufige Kurzerkrankungen - …
- BAG, 29.08.1984 - 7 AZR 15/83
- BAG, 10.05.1984 - 2 AZN 680/83