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   BAG, 19.10.1972 - 2 AZR 150/72   

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https://dejure.org/1972,1682
BAG, 19.10.1972 - 2 AZR 150/72 (https://dejure.org/1972,1682)
BAG, Entscheidung vom 19.10.1972 - 2 AZR 150/72 (https://dejure.org/1972,1682)
BAG, Entscheidung vom 19. Oktober 1972 - 2 AZR 150/72 (https://dejure.org/1972,1682)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1973, 661
  • DB 1973, 726
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 662/06

    Sonderkündigungsrecht bei selbständiger Tätigkeit

    Die Erklärungsfrist des § 12 Satz 1 KSchG ist gewahrt, wenn der Arbeitnehmer schon vor Rechtskraft des Urteils dem Arbeitgeber mitteilt, im Falle des Obsiegens im Kündigungsschutzprozess das bisherige Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen zu wollen (BAG 19. Oktober 1972 - 2 AZR 150/72 - AP KSchG 1969 § 12 Nr. 1 = EzA KSchG § 12 Nr. 1).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2009 - 11 Sa 107/09

    Erlöschen des Arbeitsverhältnisses - Zugang der Nichtfortsetzungserklärung -

    Bei der Erklärung nach § 12 KSchG handelt es sich um die Ausübung eines dem Arbeitnehmer vom Gesetzgeber eingeräumten einseitigen Gestaltungsrechts zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem alten Arbeitgeber (BAG, Urteil vom 19.10.1972, 2 AZR 150/72).

    § 12 Satz 1 KSchG, wonach der Arbeitnehmer binnen einer Woche nach der Rechtskraft des Urteils durch Erklärung gegenüber dem alten Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei diesem verweigern kann, bestimme lediglich das Ende, nicht aber den Beginn der Frist für die Verweigerungserklärung (BAG, Urteil vom 19.10.1972, 2 AZR 150/72; BAG, Urteil vom 25.10.2007, 6 AZR 662/06; LAG Niedersachsen, Urteil vom 02.05.2006, 13 Sa 1585/05; ErfK/ Kiel, § 12 KSchG, Rn. 3, 5; KR/ Rost, § 12 KSchG, Rn. 26; von Hoyningen-Huene/ Linck, § 12 KSchG, Rn. 8; APS/ Biebl, § 12 KSchG, Rn. 14; KDZ/ Deinert, § 12 KSchG, Rn. 5, 10; BBDK/ Dörner, § 12 KSchG, Rn. 7, 19; Thies in: Henssler/ Willemsem/ Kalb, Arbeitsrecht, 3. Aufl. 2008, § 12 KSchG, Rn. 6; MK/ Hergenröder, § 12 KSchG, Rn. 12).

    Ohne nähere Begründung wird dabei zum Teil das Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils noch während des Laufs der Kündigungsfrist vorausgesetzt (ErfK/ Kiel, § 12 KSchG, Rn. 7; KR/ Rost, § 12 KSchG, Rn. 22, 27; HWK/ Thies, § 12 KSchG, Rn. 6; Löwisch/ Spinner, Kommentar zum KSchG, 9. Aufl. 2004, § 12 KSchG, Rn. 8), zum Teil wird hierauf verzichtet (BAG, Urteil vom 19.10.1972, 2 AZR 150/72; KDZ/ Deinert, § 12 KSchG, Rn. 14).

    Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 19.10.1972, 2 AZR 150/72) kann dem Arbeitnehmer, der schon wegen § 615 Satz 2 BGB seine Arbeitskraft in der Zeit bis zur Rechtskraft des Urteils möglichst anderweitig verwerten müsse und nicht wissen könne, wie der Prozess ausgeht, nicht zugemutet werden, die Gelegenheit, ein neues Arbeitsverhältnis nahtlos an das alte anzuschließen, ungenutzt zu lassen.

    Daher kann auch der Auffassung, dass eine vorzeitig abgegebene Nichtfortsetzungserklärung gegenstandslos wird, wenn das Gericht einem nach § 9 KSchG gestellten Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung stattgibt (BAG, Urteil vom 19.10.1972, 2 AZR 150/72; ErfK/ Kiel, § 12 KSchG, Rn. 3; KR/ Rost, § 12 KSchG, Rn. 7; von Hoyningen-Huene/ Linck, § 12 KSchG, Rn. 12; APS/ Biebl, § 12 KSchG, Rn. 25; KDZ/ Deinert, § 12 KSchG, Rn. 5; BBDK/ Dörner, § 12 KSchG, Rn. 6; MK/ Hergenröder, § 12 KSchG, Rn. 5; Löwisch/ Spinner, § 12 KSchG, Rn. 4), nicht gefolgt werden.

  • LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 10/21

    Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösungsantrag der Arbeitgeberin

    Nur wenn dies nicht der Fall ist, soll es zu dem früheren Zeitpunkt 31.10.2019 gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst werden (vgl. zu dem umgekehrten Fall bei der Antragstellung durch den Arbeitnehmer BAG 19.10.1972 - 2 AZR 150/72, juris).
  • LAG Niedersachsen, 02.05.2006 - 13 Sa 1585/05

    Anspruch auf Karenzentschädigung; Folgen eines Verzichts auf ein

    Eine Erklärung nach § 12 KSchG kann auch vor Rechtskraft, sogar während der Dauer des Kündigungsschutzprozesses abgegeben werden (BAG vom 19.10.1972, 2 AZR 150/72, AP Nr. 1 zu § 12 KSchG 1969; KR, 7. Aufl., § 12 KSchG RdNr. 26).
  • BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 744/85

    Annahmeverzug nach außerordentlicher Kündigung - Subjektives Leistungsvermögen

    Der Gesetzgeber hat dem Arbeitnehmer ein einseitiges Gestaltungsrecht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem alten Arbeitgeber eingeräumt (BAG Urteil vom 19. Oktober 1972 - 2 AZR 150/72 - AP Nr. 1 zu § 12 KSchG 1969).

    Zur Lösung dieses Interessenkonflikts gewährt ihm das Gesetz in § 12 KSchG in seinem Interesse ein Wahlrecht zwischen dem alten und dem neuen Arbeitsverhältnis, durch dessen Ausübung er sich ohne Einhaltung von Kündigungsfristen mit sofortiger Wirkung (Zugang der Nichtfortsetzungserklärung) von dem alten Arbeitsverhältnis lösen kann (BAG Urteil vom 19. Oktober 1972, aaO).

  • LAG Niedersachsen, 01.04.2008 - 1 Sa 1023/07

    Bindungsfristen bei Sonderzahlungen

    Diese Beendigungserklärung nach § 12 KSchG hätte der Kläger bereits vor Rechtskraft des Urteils abgeben und daneben den Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG verfolgen können (vgl. BAG, vom 19. Oktober 1972 - 2 AZR 150/72 = AP Nr. 1 zu § 12 KSchG 1969; HaKo/Fiebig aaO § 12 KSchG Rn 7; KR-Spilger aaO § 9 KSchG Rn 44).
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