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   BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 150/92   

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BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 150/92 (https://dejure.org/1992,3122)
BAG, Entscheidung vom 23.09.1992 - 2 AZR 150/92 (https://dejure.org/1992,3122)
BAG, Entscheidung vom 23. September 1992 - 2 AZR 150/92 (https://dejure.org/1992,3122)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordentliche Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen - Krankheitsbedingte dauernde Unfähigkeit, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen - Auf Dauer feststehende Störung des Austauschverhältnisses - Unmöglichkeit des Arbeitnehmers, in Zukunft die geschuldete ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung: ordentliche Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 323/84

    Tarifliche Kündigungsfristen für ältere gewerbliche Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 150/92
    Insoweit genügt der Hinweis, daß der Senat bereits im Teilurteil vom 21. März 1991 (- 2 AZR 323/84 A - AP Nr. 29 zu § 622 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) den hier einschlägigen Tarifvertrag (in einer älteren Fassung, aber bei gleichem Wortlaut) hinsichtlich der verlängerten Kündigungsfristen nach Ablauf von Wartezeiten als eigenständige tarifliche Regelung angesehen hat, die an Art. 3 GG zu messen ist.

    Das hat der Senat in dem genannten Urteil (aaO, zu IV der Gründe) bereis ausgeführt, ohne daß das Landesarbeitsgericht die seinerzeit (siehe DB 1991, 1881) vorliegende Begründung in der angefochtenen Entscheidung vom 27. Februar 1992 auch nur zur Kenntnis genommen hat.

    Es wird daher den Rechtsstreit bis zu einer entsprechenden tariflichen Neuregelung bzw. bis zum 30. Juni 1993 (siehe Senatsurteil vom 21. März 1991, aaO, Leitsatz 2) auszusetzen haben, wenn es auf die Einhaltung der Kündigungsfrist ankommt.

  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 150/92
    Das Landesarbeitsgericht hätte daher anhand der Kriterien, wie sie in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur für die Kündigung wegen häufiger Krankheitszeiten erarbeitet worden sind (u. a. BAGE 61, 131 und Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 224/89 - AP Nr. 20 und 23 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; vgl. ferner u. a. Hueck/ v. Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 1 Rz 220 f.; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 740 ff., jeweils m. w. N.), die soziale Rechtfertigung der Kündigung prüfen sollen, statt mit der Einführung einer neuen Kündigungsbegründung in Form der "Geeignetheit für den Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen" eine nicht mehr bestimmbare und an nachprüfbaren objektiven Kriterien (krankheitsbedingte Fehlzeiten in der Vergangenheit, negative Zukunftsprognose hinsichtlich der zu erwartenden Fehlzeiten, erhebliche betriebliche Beeinträchtigung) meßbare Kategorie zu schaffen, die die Kündigung "aus betrieblichen Gründen unumgänglich notwendig" machen soll.
  • BAG, 10.12.1987 - 2 AZR 515/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen langanhaltender Krankheit -

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 150/92
    Nach der Rechtsprechung des Senats (BAGE 47, 26 = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969; Urteil vom 10. Dezember 1987 - 2 AZR 515/87 - unveröffentlicht, zu B I 3 der Gründe) muß der Arbeitgeber nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung von sich aus dem Arbeitnehmer eine beiden Parteien zumutbare Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz - gegebenenfalls auch zu geänderten Bedingungen - anbieten.
  • BAG, 31.05.1990 - 2 AZR 78/89

    Beteiligung des Betriebsrates durch das vorherige Anhörungsrecht vor ordentlicher

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 150/92
    Die Beklagte hat also den Betriebsrat nicht bewußt falsch informiert (vgl. dazu u.a. Senatsurteile vom 18. September 1986 - 2 AZR 68/85 - unveröffentlicht, zu II 4 der Gründe; vom 31. August 1989 - 2 AZR 453/88 - AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig-Holstein, zu II 1 der Gründe sowie vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 78/89 - unveröffentlicht, zu II 1 a der Gründe), wie allein schon der Tatsache zu entnehmen ist, daß sie unter der gleichen (alten) Adresse der Klägerin die Kündigung ergebnislos zuzustellen versucht hat.
  • BAG, 10.03.1977 - 2 AZR 79/76

    Ordentliche Kündigung - Erkrankung - Entwicklung des Gesundheitszustandes -

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 150/92
    Es sind lediglich die Fehlzeiten in der Vergangenheit einschließlich der Krankheitsquoten unstreitig, aus denen sich allerdings bereits eine Wiederholungsgefahr ergeben kann (so Senatsurteil vom 10. März 1977 - 2 AZR 79/76 - BAGE 20, 49 [BAG 24.08.1967 - 5 AZR 59/67] = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81

    Kündigung bei lang anhaltender Krankheit

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 150/92
    Die in jedem Einzelfall (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1982 - 2 AZR 140/81 - BAGE 40, 361 [BAG 25.11.1982 - 2 AZR 140/81] = AP Nr. 7, aaO) vorzunehmende Interessenabwägung als dritte Voraussetzung für eine Kündigung wegen wiederholter Erkrankungen des Arbeitnehmers kann der Senat als Revisionsgericht ebenfalls nicht selbst vornehmen.
  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 150/92
    Die Klägerin hatte sich außerdem für die Vergangenheit wie auch für die Folgezeit bis zur Kündigung darauf berufen (siehe dazu auch Senatsurteile vom 23. Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - BAGE 43, 129 und vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - AP Nr. 10 und 21, aaO), eine Beschäftigung ohne allergene Stoffe führe nicht zu erheblichen Fehlzeiten (Beweis: Auskunft der Betriebskrankenkasse, sachverständiges Zeugnis Dr. Ma ).
  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 150/92
    Bei der Frage, ob eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil personenbedingte Gründe vorliegen, handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Senatsurteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b aa der Gründe).
  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 150/92
    Das Landesarbeitsgericht hätte daher anhand der Kriterien, wie sie in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur für die Kündigung wegen häufiger Krankheitszeiten erarbeitet worden sind (u. a. BAGE 61, 131 und Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 224/89 - AP Nr. 20 und 23 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; vgl. ferner u. a. Hueck/ v. Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 1 Rz 220 f.; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 740 ff., jeweils m. w. N.), die soziale Rechtfertigung der Kündigung prüfen sollen, statt mit der Einführung einer neuen Kündigungsbegründung in Form der "Geeignetheit für den Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen" eine nicht mehr bestimmbare und an nachprüfbaren objektiven Kriterien (krankheitsbedingte Fehlzeiten in der Vergangenheit, negative Zukunftsprognose hinsichtlich der zu erwartenden Fehlzeiten, erhebliche betriebliche Beeinträchtigung) meßbare Kategorie zu schaffen, die die Kündigung "aus betrieblichen Gründen unumgänglich notwendig" machen soll.
  • BAG, 18.09.1986 - 2 AZR 638/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung hinsichtlich ordnungsgemäßer Anhörung

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 150/92
    Dies war nämlich nicht erforderlich (Senatsurteil vom 18. September 1986 - 2 AZR 638/85 - unveröffentlicht, zu II 3 b aa der Gründe), weil hierin nur eine nachträglich zulässige Konkretisierung und Vervollständigung des Kündigungsvorbringens lag, ohne daß das Gewicht des Kündigungsgrundes verändert wurde.
  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 453/88

    Betriebsrat - Personalrat: Anhörung bei Kündigung eines Eigenbetriebsleiters -

  • BAG, 03.07.1986 - 2 AZR 68/85

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses nach Übernahme eines gepachteten Betriebes

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

  • BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88

    Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

  • BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82

    Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

  • BAG, 24.08.1967 - 5 AZR 59/67

    Freizeiteinbuße - Vermögensschaden

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    So kann es beispielsweise im Falle unverschuldeter krankheitsbedingter Kündigungen liegen (vgl. BAG 23. September 1992 - 2 AZR 150/92 - EEU II/213; 17. Juni 1999 - 2 AZR 574/98 - EEK II/244) oder bei wehrdienstbedingtem Ausfall eines türkischen Arbeitnehmers (20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32), bei durch Gewissensnot verursachter Unfähigkeit zur Arbeit (24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - BAGE 62, 59), ferner bei Sicherheitsbedenken (BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - BAGE 62, 256) oder bei unverschuldet fehlender Arbeitserlaubnis (7. Februar 1990 - 2 AZR 359/89 - BAGE 82, 139).
  • BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 343/92

    Kündigung: Kündigung infolge krankheitsbedingter Fehlzeiten - Kurzerkrankungen -

    Bei der Frage, ob eine ordentliche Kündigung gem. § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil personenbedingte Gründe vorliegen, handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Senatsurteil vom 23. September 1992 - 2 AZR 150/92 - nicht veröffentlicht, zu II 1 a der Gründe; davor BAG Urteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b aa der Gründe).
  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 598/92
    Die Beklagte hatte damit zunächst ihre Darlegungslast erfüllt (so Senatsurteile vom 10. März 1977 - 2 AZR 79/76 - BAGE 20, 49 = AP Nr. 4, aaO und vom 23. September 1992 - 2 AZR 150/92 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 631/92

    Voraussetzungen einer Kündigung auf Grund von unentschuldigtem Fernbleiben vom

    Ob der Betriebsrat insofern einer bewußten Fehlinformation der Beklagten aufgesessen ist (vgl. dazu u.a. Senatsurteile vom 31. August 1989 - 2 AZR 453/88 - AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig-Holstein, zu II 1 der Gründe, sowie vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 78/89 - unveröffentlicht, zu II 1 a der Gründe; Urteil vom 23. September 1992 - 2 AZR 150/92 - unveröffentlicht, zu II 1 c ee der Gründe), kann der Senat mangels näherer Feststellungen des Landesarbeitsgerichts hierzu ebenfalls nicht abschließend entscheiden.
  • BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 634/92

    Anhörung des Betriebsrats i.R. einer Kündigung wegen unentschuldigten

    Richtig ist, daß eine fehlerhafte Betriebsratsanhörung vorliegt, wenn die Beklagte den Betriebsrat bewußt falsch informiert hat (vgl. dazu Senatsurteile vom 31. August 1989 - 2 AZR 453/88 - AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig-Holstein, zu II 1 der Gründe; vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 78/89 - unveröffentlicht, zu II 1 a der Gründe sowie vom 23. September 1992 - 2 AZR 150/92 - unveröffentlicht, zu II 1 c ee der Gründe).
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