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   BAG, 14.07.1960 - 2 AZR 152/60 (339/57), 2 AZR 152/60, 2 AZR 339/57   

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BAG, 14.07.1960 - 2 AZR 152/60 (339/57), 2 AZR 152/60, 2 AZR 339/57 (https://dejure.org/1960,473)
BAG, Entscheidung vom 14.07.1960 - 2 AZR 152/60 (339/57), 2 AZR 152/60, 2 AZR 339/57 (https://dejure.org/1960,473)
BAG, Entscheidung vom 14. Juli 1960 - 2 AZR 152/60 (339/57), 2 AZR 152/60, 2 AZR 339/57 (https://dejure.org/1960,473)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dissense - Irrtum - Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs - Wirklicher Sachverhalt - Unbewußte Unkenntnis - Zwischenurteil - Revisionsverfahren

Papierfundstellen

  • BAGE 9, 319
  • NJW 1960, 2211
  • MDR 1960, 1043
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.09.1958 - VII ZR 198/57

    angefochtener Prozeßvergleich - § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, §

    Auszug aus BAG, 14.07.1960 - 2 AZR 152/60
    Dieses Gericht kann die Wirksamkeit eines vor ihm abgeschlossenen Vergleichs axis tatsächlichen Gründen besser beurteilen als jedes andere Gericht, Demgegenüber kann und muß in Kauf genommen werden, daß den Parteien nur eine, aber immerhin, die höchste Instanz für den Streit über die Wirksamkeit des Vergleichs zur Verfügung steht (vgl, auch BGHZ 28, 171 /T74 bis -]767; Esser, Das deutsche Privatrecht in der Mitte des 20, Jahrhunderts (Festschrift für Heinrich Lehmann) 1956, ö , 735/736; Bonin, Der Prozeßvergleich 1957, S, 108), 5 1 4 8.
  • BAG, 09.05.1957 - 2 AZR 67/55

    Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs - Fortsetzung in demselben Verfahren

    Auszug aus BAG, 14.07.1960 - 2 AZR 152/60
    3, 43 $ £ 7 » BAG 4, 84 /H7, und AP Nr. 4 zu § 794 ZPO ausgeführt hat, ist der Streit über die Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs grundsätzlich in demselben Verfahren und nicht in einem neuen Prozeß auszutragen.
  • BAG, 24.06.1955 - 1 AZR 2/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Widerruf eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus BAG, 14.07.1960 - 2 AZR 152/60
    Wie das Bundesarbeitsgericht bereits in seinen Urteilen AP Nr. 1 zu § 794 ZPO, BAG.
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 544/08

    Gerichtlicher Vergleich - Anfechtung - Drohung

    Wird die Wirksamkeit verneint, kann hierüber ein Zwischenurteil ergehen, das die Unwirksamkeit feststellt (Senat 14. Juli 1960 - 2 AZR 152/60 - zu III der Gründe, BAGE 9, 319; BGH 26. Januar 1967 - Ia ZB 19/65 - zu II 2 a der Gründe, BGHZ 47, 132).
  • BAG, 15.05.1997 - 2 AZR 43/96

    Anfechtung eines in der Revisionsinstanz geschlossenen Vergleichs wegen

    Wird ein in der Revisionsinstanz abgeschlossener Vergleich angefochten, so ist der Streit um dessen Wirksamkeit in Fortsetzung des Revisionsverfahrens auszutragen (im Anschluß an BAGE 9, 319 = AP Nr. 8 zu § 794 ZPO).

    Dies gilt auch dann, wenn der Vergleichsschluß erst in der Revisionsinstanz erfolgte (vgl. BAGE 9, 319 = AP Nr. 8 zu § 794 ZPO).

  • BGH, 18.09.1996 - VIII ZB 28/96

    Form der Entscheidung über die Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs

    aa) Ob bei einem Streit über die Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs ein Zwischenurteil gemäß § 303 ZPO erlassen werden darf, ist ebenso streitig (bejahend: BAG NJW 1960, 2211 f, MünchKommZPO-Musielak, § 3O3 Rdnr. 3, MünchKommZPO Prütting, § 280 Rdnr. 4, Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 303 Rdnr. 5, Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 54. Aufl., § 303 Rdnr. 6, Thomas/Putzo, ZPO, 19. Aufl., § 303 Rdnr. 2, verneinend: Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 3O3 Anm. A II b 1, Zöller/Stöber, ZPO, 19. Aufl., § 794 Rdnr. 15 a für den Fall der Wirksamkeit des Vergleichs) wie die Frage, ob diese Vorschrift für die Entscheidung über die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - hier über die Erledigung des Auskunftsantrags durch den Vergleich (vgl. BGHZ 41, 31O, 312) - einschlägig ist (bejahend. Zöller/Stöber aaO. nur für die Verneinung der Erledigung, Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozeßrecht, 15. Aufl., S. 311, BGHZ 47, 132, 134 für das patentgerichtliche Verfahren, verneinend. OLG Köln, NJW-RR 1996, 122, Wieczorek aaO., Baumbach/Lauterbach/Hartmann aaO. § 303 Rdnr. 5; Tiedtke, ZZP 89, 64, 72 f.; Thomas/Putzo aaO.; Stein/Jonas/Leipold aaO., im Ergebnis ebenso Rosenberg/Schwab/Gottwald aaO. S. 782 f, vgl. auch MünchKommZPO Musielak aaO.).

    bb) Eine Entscheidung über die Wirksamkeit des Vergleichs oder über die dadurch herbeigeführte Erledigung der Hauptsache könnte sich im Verfahren nach § 303 ZPO dann verbieten, wenn es sich hierbei um einen materiell-rechtlichen Streit über das Bestehen des klägerischen Anspruchs (vgl. Tiedtke aaO. S. 72, Stein/Jonas/Leipold aaO., Rosenberg/Schwab/Gottwald aaO. S. 782 f, Wieczorek aaO., vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1961 - VIII ZR 28/60 - LM § 275 ZPO a. F. Nr. 3, allgemein für eine Entscheidung über die Erledigung des Rechtsstreits MünchKommZPO-Musielak aaO, a.A. BAG NJW 196O, 2211, 2212) und nicht lediglich um einen prozessualen Zwischenstreit über die Fortsetzung des Verfahrens (BGHZ 47, 132, 134 allgemein für eine Erledigung der Hauptsache, MünchKommZPO-Musielak aaO. für eine Erledigung durch Vergleich, MünchKommZPO-Prütting aaO., BAG NJW 1960, 2211 f. für den Fall der Unwirksamkeit des Vergleichs) handeln würde.

  • BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 92/73

    Anfechtung eines Arbeitsvertrags neben Kündigung möglich

    Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist der Beklagte auch dann zur Anfechtung berechtigt gewesen, wenn er schon bei den Einstellungsverhandlungen aufgrund der schwerfälligen Ausdrucksweise des Klägers hätte erkennen können oder müssen, daß der Kläger an einer Krankheit litt In einem rechtserheblichen Irrtum hat der Beklagte sowohl dann gehandelt, wenn er sich bewußt falsche Vorstellungen über den Gesundheitszustand des Klägers gemacht hat, als auch dann, wenn er sich in einer unbewußten Unkenntnis über die verkehrswesentlichen Eigenschaften des Klägers befunden hat (vgl. BAG 9, 319 [323] = AP Nr. 8 zu § 794 ZPO ).
  • BVerwG, 04.02.1982 - 4 C 58.81

    Verwaltungsgerichtsverfahren Zwischenurteil - Berufung - Revision -

    Sie ist aber ebenso auch auf Zwischenurteile über die Zulässigkeit der Berufung und der Revision anzuwenden; denn der Zweck des Zwischenurteils, die entscheidungsreife Zulässigkeitsfrage zu klären, bevor sich das Gericht und die Verfahrensbeteiligten mit dem - möglicherweise schwierigen und umfangreichen - Prozeßstoff abschließend in der Sache selbst befassen, gilt in bezug auf die Zulässigkeit von Berufung und Revision nicht weniger als in bezug auf die Zulässigkeit der Klage (ebenso BAG Urteil vom 14. Juli 1960 - 2 AZR 152/60 - in NJW 1960 S. 2211).
  • BAG, 25.06.1981 - 2 AZR 219/79

    Prozeßvergleich

    Grundsätzlich ist das Verfahren, in dem der Prozeßvergleich geschlossen wird, auch dann fortzusetzen, wenn geltend gemacht wird, daß er aus materiellrechtlichen Gründen von Anfang an nichtig gewesen (u.a. auch wegen Sittenwidrigkeit nach § 1 3 8 BGB) oder durch Anfechtung rückwirkend vernichtet worden sei (vgl. hierzu BAG vom 9.51957 - 2 AZR 67/55 - und 14.7.1960 - 2 AZR 152/60 BAG 4, 84 = AP Kr. 3 und 8 zu § 794 ZPO; BGH LM Er. 22/23 zu § 794 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 19» Aufl., § 794 Anm. II 7 b m.w.K. in Fußn. 127/128).

    Auch der weiter noch angeführte Gesichtspunkt der Prozeßkenntnis der Richter trifft nur für die Umstände, die zum Vergleichsabschluß geführt haben (vgl. dazu BAG vom 14.7.1960 - 2 AZR 152/60 - AP Nr. 8 zu § 794 ZPO [zu I der Gründe]), nicht aber für den Prozeßstoff der übrigen Verfahren zu.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2012 - 5 Sa 253/11

    Rücktritt des Arbeitnehmers vom Prozessvergleich wegen seiner teilweisen

    Wird die Wirksamkeit verneint, kann hierüber ein Zwischenurteil ergehen, das die Unwirksamkeit feststellt (BAG 14.Juli 1960 - 2 AZR 152/60 - BAGE 9, 319; BGH 26. Januar 1967 - Ia ZB 19/65 - BGHZ 47, 132).
  • LAG Niedersachsen, 29.08.2006 - 1 Sa 1016/06

    Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs wegen arglistiger Täuschung;

    Bei Streit um die Wirksamkeit eines Vergleichs ist das Verfahren in der Instanz fortzusetzen, in der der Vergleich geschlossen wurde (BAGE 9, 319; BAG 15. Mai 1997 aaO).
  • BAG, 16.09.1997 - 9 AZN 512/97

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz

    Das anzufechtende Urteil enthält nicht die von der Beschwerde bezeichnete Abweichung von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Juli 1960 - 2 AZR 152/60 - (BAGE 9, 319 = AP Nr. 8 zu § 794 ZPO = NJW 1960, 2211).
  • LAG Hessen, 01.04.2003 - 13 Sa 1240/02

    Zulässigkeit einer Kündigungsschutzklage; Folgen einer Formulierung in einer

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