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   BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93   

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BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 (https://dejure.org/1993,8)
BAG, Entscheidung vom 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 (https://dejure.org/1993,8)
BAG, Entscheidung vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 (https://dejure.org/1993,8)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

  • archive.org
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nebentätigkeit während der Krankheit - fristlose Kündigung

  • bag-urteil.com

    Fristlose Kündigung - Nebentätigkeit während der "Krankheit"

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; KSchG § 1
    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 626; KSchG § 1
    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wichtiger Grund, fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit während des Lohnfortzahlungszeitraums, Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Krankheit als Kündigungsfalle

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Krankgeschrieben: Darf man im Nebenjob trotzdem arbeiten?

  • spiegel.de (Pressemeldung, 04.10.1993)

    Krankheit: Kündigung wegen Nebenjob

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 74, 127
  • NJW 1994, 2439 (Ls.)
  • MDR 1994, 596
  • NZA 1994, 63
  • BB 1993, 1809
  • BB 1993, 2456
  • BB 1994, 142
  • DB 1993, 1824
  • DB 1993, 2534
 
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Wird zitiert von ... (160)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93
    a) Zu Recht geht das Landesarbeitsgericht zunächst davon aus, ein arbeitsunfähig krankgeschriebener Arbeitnehmer sei verpflichtet, sich so zu verhalten, daß er möglichst bald wieder gesund wird und alles zu unterlassen hat, was seine Genesung verzögern könnte, und daß die Verletzung dieser aus der Treupflicht des Arbeitnehmers herzuleitenden Pflicht unter Umständen geeignet ist, eine Kündigung zu rechtfertigen (BAG Urteil vom 11. November 1965 - 2 AZR 69/65 - AP Nr. 40 zu § 1 ArbKrankhG; BAG Urteil vom 13. November 1979 - 6 AZR 934/77 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit), wobei in schwerwiegenden Fällen auch eine fristlose Kündigung in Betracht kommt.

    Es geht hier nicht um Nebentätigkeiten von so geringem Ausmaß oder so leichter Art, daß bei fortbestehender Arbeitspflicht die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung aus dem Hauptarbeitsverhältnis nicht beeinträchtigt wäre (vgl. zu einem derartigen Fall BAG Urteil vom 13. November 1979 - 6 AZR 934/77 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    In einem derartigen Fall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seine "Restarbeitsfähigkeit" jedenfalls in seinem Hauptarbeitsverhältnis zu verwerten (Willemsen, DB 1981, 2619, 2620; Herschel, Anm. zu AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

  • BAG, 13.11.1979 - 6 AZR 934/77

    Kündigung wegen Nebenbeschäftigung während der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93
    a) Zu Recht geht das Landesarbeitsgericht zunächst davon aus, ein arbeitsunfähig krankgeschriebener Arbeitnehmer sei verpflichtet, sich so zu verhalten, daß er möglichst bald wieder gesund wird und alles zu unterlassen hat, was seine Genesung verzögern könnte, und daß die Verletzung dieser aus der Treupflicht des Arbeitnehmers herzuleitenden Pflicht unter Umständen geeignet ist, eine Kündigung zu rechtfertigen (BAG Urteil vom 11. November 1965 - 2 AZR 69/65 - AP Nr. 40 zu § 1 ArbKrankhG; BAG Urteil vom 13. November 1979 - 6 AZR 934/77 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit), wobei in schwerwiegenden Fällen auch eine fristlose Kündigung in Betracht kommt.

    Es geht hier nicht um Nebentätigkeiten von so geringem Ausmaß oder so leichter Art, daß bei fortbestehender Arbeitspflicht die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung aus dem Hauptarbeitsverhältnis nicht beeinträchtigt wäre (vgl. zu einem derartigen Fall BAG Urteil vom 13. November 1979 - 6 AZR 934/77 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93
    aa) Da die verhaltensbedingte Kündigung als Kündigungsgrund eine Vertragsverletzung des Arbeitnehmers voraussetzt, die der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG zu beweisen hat, obliegt dem Arbeitgeber nicht nur der Nachweis dafür, daß der Arbeitnehmer überhaupt gefehlt hat, sondern auch dafür, daß er unentschuldigt gefehlt hat, daß also die vom Arbeitnehmer behauptete Krankheit nicht vorliegt; dies ergibt sich schon daraus, daß jede Partei die ihr günstigen Tatbestandsmerkmale zu beweisen hat (vgl. dazu und zum folgenden BAG Urteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969; Urteil vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Urteil vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 535/89 - n.v., zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 19. Dezember 1991 - 2 AZR 367/91 - n.v., zu B I 2 a und b der Gründe; Baumgärtel/v. Altrock, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., § 611 BGB Anh. Kündigungsschutzprozeß Rz 46; Ascheid, Beweislastfragen im Kündigungsschutzprozeß, S. 118 ff.; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 276 f.).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93
    Der Richter muß sich vielmehr mit einer persönlichen Gewißheit begnügen, die den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 256; BGHZ 61, 165, 169).
  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien-

    Auszug aus BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93
    aa) Da die verhaltensbedingte Kündigung als Kündigungsgrund eine Vertragsverletzung des Arbeitnehmers voraussetzt, die der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG zu beweisen hat, obliegt dem Arbeitgeber nicht nur der Nachweis dafür, daß der Arbeitnehmer überhaupt gefehlt hat, sondern auch dafür, daß er unentschuldigt gefehlt hat, daß also die vom Arbeitnehmer behauptete Krankheit nicht vorliegt; dies ergibt sich schon daraus, daß jede Partei die ihr günstigen Tatbestandsmerkmale zu beweisen hat (vgl. dazu und zum folgenden BAG Urteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969; Urteil vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Urteil vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 535/89 - n.v., zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 19. Dezember 1991 - 2 AZR 367/91 - n.v., zu B I 2 a und b der Gründe; Baumgärtel/v. Altrock, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., § 611 BGB Anh. Kündigungsschutzprozeß Rz 46; Ascheid, Beweislastfragen im Kündigungsschutzprozeß, S. 118 ff.; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 276 f.).
  • BAG, 20.02.1985 - 5 AZR 180/83

    Krankheit - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes imAusland - Beweiswert

    Auszug aus BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93
    Bezweifelt der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, beruft er sich insbesondere darauf, der Arbeitnehmer habe den die Bescheinigung ausstellenden Arzt durch Simulation getäuscht oder der Arzt habe den Begriff der krankheitsbedingten Arbeitunfähigkeit verkannt, dann muß er die Umstände, die gegen die Arbeitsunfähigkeit sprechen, näher darlegen und notfalls beweisen, um dadurch die Beweiskraft des Attestes zu erschüttern (BAG Urteil vom 15. Juli 1992 - 5 AZR 312/91 - AP Nr. 98 zu § 1 LohnFG; BAGE 28, 144 = AP Nr. 2 zu § 3 LohnFG; BAG Urteil vom 4. Oktober 1978 - 5 AZR 326/77 - AP Nr. 3 zu § 3 LohnFG; BAGE 48, 115 = AP Nr. 4 zu § 3 LohnFG).
  • BGH, 06.06.1973 - IV ZR 164/71

    Beweiserhebung und -würdigung im Vaterschaftsprozeß

    Auszug aus BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93
    Der Richter muß sich vielmehr mit einer persönlichen Gewißheit begnügen, die den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 256; BGHZ 61, 165, 169).
  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92

    Fristlose Kündigung wegen Androhung einer künftigen Erkrankung

    Auszug aus BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob die Würdigung des Berufungsgerichts möglich ist, nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt, wesentliche Punkte außer acht läßt oder die Revision zulässige und begründete Verfahrensrügen erhoben hat (BAG Urteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG Urteil vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP Nr. 4 zu § 626 BGB Krankeit).
  • BAG, 04.10.1978 - 5 AZR 326/77

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Verweigerung einer Nachuntersuchung

    Auszug aus BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93
    Bezweifelt der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, beruft er sich insbesondere darauf, der Arbeitnehmer habe den die Bescheinigung ausstellenden Arzt durch Simulation getäuscht oder der Arzt habe den Begriff der krankheitsbedingten Arbeitunfähigkeit verkannt, dann muß er die Umstände, die gegen die Arbeitsunfähigkeit sprechen, näher darlegen und notfalls beweisen, um dadurch die Beweiskraft des Attestes zu erschüttern (BAG Urteil vom 15. Juli 1992 - 5 AZR 312/91 - AP Nr. 98 zu § 1 LohnFG; BAGE 28, 144 = AP Nr. 2 zu § 3 LohnFG; BAG Urteil vom 4. Oktober 1978 - 5 AZR 326/77 - AP Nr. 3 zu § 3 LohnFG; BAGE 48, 115 = AP Nr. 4 zu § 3 LohnFG).
  • LAG Düsseldorf, 03.06.1981 - 22 Sa 203/81

    Kündigung; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Auszug aus BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93
    Wenn nach allgemeiner Meinung schon der dringende Verdacht, der Arbeitnehmer habe sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit unlauteren Mitteln erschlichen, einen wichtigen Grund zur Kündigung darstellen kann (KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 320; LAG Düsseldorf, Urteil vom 3. Juni 1981 - 22 Sa 203/81 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 78), so kann es erst recht keinem Zweifel unterliegen, daß ein Arbeitnehmer, der nachgewiesenermaßen seine Krankheit nur vortäuscht, dadurch eine schwere Vertragsverletzung begeht, die je nach den Umständen des Einzelfalls eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann (vgl. z. B. Lepke, Kündigung bei Krankheit, 8. Aufl., S. 227, m. w. N.; Erman/Hanau, BGB, 9. Aufl., § 626 Rz 50; MünchKomm-Schwerdtner, BGB, 2. Aufl., § 626 Rz 93; Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer, Handbuch des Kündigungsrechts, 3. Aufl., S. 397, Rz 130).
  • BAG, 12.07.1984 - 2 AZR 320/83

    Möglichkeit der Übertragung von Mitwirkungsrechten bei Kündigung auf

  • BAG, 11.11.1965 - 2 AZR 69/65

    Krankheit - Krankengeldzuschuß - Wallfahrt

  • BAG, 31.05.1990 - 2 AZR 535/89

    Verhaltensbedingte Kündigung - Beweislast bei Rechtfertigungsgrund

  • BAG, 11.08.1976 - 5 AZR 422/75

    Arbeitsunfähigkeit: Beweiswert einer ärztlichen AU-Bescheinigung

  • BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 312/91

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

  • BAG, 30.11.1978 - 2 AZR 145/77

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Zumutbarkeit der

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 237/75

    Beweislast des Arbeitgebers für Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers

  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85

    Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 367/91

    Wichtiger Grund- Darlegungs- und Beweislast bei Rechtfertigungsgründen

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86

    Beteiligung an einem schweren Diebstahl in einem Mineralöllager als wichtiger

  • LAG München, 09.09.1982 - 6 Sa 96/82

    Wichtiger Grund, Arbeitsleistung für Dritte während Krankschreibung, Zerstörung

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

  • BAG, 21.02.1957 - 2 AZR 410/54

    Kündigung - Sachlich gerechtfertigtes Verlangen - Übrige Belegschaftsangehörige -

  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 149/21

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert

    Hierzu ist substantiierter Vortrag zB dazu erforderlich, welche Krankheiten vorgelegen haben, welche gesundheitlichen Einschränkungen bestanden haben und welche Verhaltensmaßregeln oder Medikamente ärztlich verordnet wurden (vgl. BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - Rn. 30; 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - BAGE 74, 127) .
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

    Dies gilt nicht nur, wenn sich der Arbeitnehmer für die Zeit einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung gewähren lässt und damit regelmäßig einen Betrug zulasten des Arbeitgebers begeht (dazu BAG 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - zu B I 1 a der Gründe, BAGE 74, 127) .
  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

    Je nach den Umständen des Falls können aber auch die Indizien, die für eine widerrechtliche Drohung des Arbeitnehmers mit einer künftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung sprechen, so gewichtig sein, dass es dem Arbeitnehmer obliegt, diese zu entkräften (zur fristlosen Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Entgeltfortzahlungszeitraums vgl. Senat 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - BAGE 74, 127, 135 f.).
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