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   BAG, 16.10.1991 - 2 AZR 156/91   

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https://dejure.org/1991,2891
BAG, 16.10.1991 - 2 AZR 156/91 (https://dejure.org/1991,2891)
BAG, Entscheidung vom 16.10.1991 - 2 AZR 156/91 (https://dejure.org/1991,2891)
BAG, Entscheidung vom 16. Oktober 1991 - 2 AZR 156/91 (https://dejure.org/1991,2891)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung von Mitarbeitern in kirchlichen Einrichtungen - Anhörung der Mitarbeitervertretung in kirchlichen Einrichtungen - Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Auslegung kirchlicher Rechtsnormen - Rechtsstellung der Vorsitzenden einer kirchlichen ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung einer Mitarbeiterin in kirchlicher Einrichtung - Anhörung der Mitarbeitervertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77

    Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit - Kündigung aus sachlichem Grunde -

    Auszug aus BAG, 16.10.1991 - 2 AZR 156/91
    Insoweit gelten die Grundsätze zur Anhörung des Betriebsrats wiederum entsprechend (vgl. dazu BAGE 27, 209; Senatsurteil vom 2. April 1976 - 2 AZR 13/75 - und BAGE 31, 83 = AP Nr. 4, 9 und 19 zu § 102 BetrVG 1972; Fitting/Auffarth/Kaiser/ Heither, aaO, § 102 Rz 22, 25; Kraft, aaO, § 102 Rz 54 ff.; KR-Etzel, aaO, § 102 BetrVG Rz 102, 105 ff. und 115 ff.).

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob dies anzunehmen wäre, wenn die Mitarbeitervertretung trotz mangelhafter Einleitung des Anhörungsverfahrens der Kündigung ausdrücklich und vorbehaltslos zugestimmt hätte (für § 102 BetrVG verneinend KR-Etzel, aaO, § 102 BetrVG Rz 112, m.w.N.; offen gelassen in der Senatsentscheidung vom 28. September 1978 BAGE 31, 83 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972).

  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus BAG, 16.10.1991 - 2 AZR 156/91
    Danach werden Mitteilungen gegenüber dem Betriebsrat nur und erst dann für diesen wirksam, wenn sie vom unzuständigen Mitglied als Erklärungsbote des Arbeitgebers an den Vorsitzenden oder ein zum Empfang ermächtigtes Mitglied des Betriebsrates oder eines zuständigen Ausschusses weitergeleitet werden (vgl. nur BAGE 49, 136, 144 f. = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 1 c bb der Gründe; KR-Etzel, 3. Aufl., § 102 BetrVG Rz 85, 85 a; Kraft, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 102 Rz 40; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 102 Rz 14).

    Eine generelle Pflicht der Mitarbeitervertretung, den Dienstgeber auf Fehler bei der Verfahrenseinleitung hinzuweisen - welche von der Mitarbeitervertretung möglicherweise selbst nicht erkannt werden - besteht nicht (vgl. KR-Etzel, aaO, § 102 BetrVG Rz 85; s. auch Senatsentscheidung vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 1 c bb der Gründe).

  • BAG, 04.07.1991 - 2 AZR 16/91

    Kündigung eines Lehrers im Kirchendienst - Unterrichtung der

    Auszug aus BAG, 16.10.1991 - 2 AZR 156/91
    Macht dabei ein Arbeitnehmer geltend, daß eine Kündigung des kirchlichen Arbeitgebers unwirksam sei, weil er die kirchliche Mitarbeitervertretung nicht ordnungsgemäß beteiligt habe, so hat das Arbeitsgericht auch dies zu überprüfen (Urteil des Senats vom 4. Juli 1991 - 2 AZR 16/91 -, zu I der Gründe, n.v.).
  • BGH, 30.05.1962 - VIII ZR 173/61

    Vertragsschluß bei Übersendung des Mietvertrages - Einwand der

    Auszug aus BAG, 16.10.1991 - 2 AZR 156/91
    Eine Willenserklärung muß grundsätzlich in der Form zugehen, welche für ihre Abgabe vorgeschrieben ist (BGH Urteil vom 30. Mai 1962 - VIII ZR 173/61 - NJW 1962, 1388; MünchKomm-Förschler, BGB, 2. Aufl., § 130 Rz 23; Palandt/Heinrichs, BGB, 50. Aufl., § 130 Rz 10).
  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

    Auszug aus BAG, 16.10.1991 - 2 AZR 156/91
    Insoweit gelten die Grundsätze zur Anhörung des Betriebsrats wiederum entsprechend (vgl. dazu BAGE 27, 209; Senatsurteil vom 2. April 1976 - 2 AZR 13/75 - und BAGE 31, 83 = AP Nr. 4, 9 und 19 zu § 102 BetrVG 1972; Fitting/Auffarth/Kaiser/ Heither, aaO, § 102 Rz 22, 25; Kraft, aaO, § 102 Rz 54 ff.; KR-Etzel, aaO, § 102 BetrVG Rz 102, 105 ff. und 115 ff.).
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

    Insofern können die dort geltenden Grundsätze für die Auslegung herangezogen werden (vgl. BAG 16. Oktober 1991 - 2 AZR 156/91 - zu II 2 c der Gründe) .
  • ArbG Siegburg, 16.12.2022 - 5 Ca 1200/22

    "Krankfeiern" auf White Night Ibiza Party rechtfertigt fristlose Kündigung

    Sie sind ihr aber nachgebildet, so dass es gerechtfertigt ist, die dort maßgeblichen Grundsätze für die Auslegung heranzuziehen (vgl. BAG v. 16.Oktober 1991 - 2 AZR 156/91, juris) .
  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 741/12

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

    § 45 Abs. 1 Satz 4 MVG ist § 102 BetrVG insoweit nachgebildet, als die Mitarbeitervertretung - ähnlich wie nach § 102 Abs. 2 BetrVG der Betriebsrat - innerhalb einer Frist Einwendungen geltend machen muss, damit die beabsichtigte Kündigung nicht als gebilligt gilt (vgl. zu § 30 MAVO BAG 16. Oktober 1991 - 2 AZR 156/91 - zu II 2 c der Gründe) .
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