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   BAG, 03.10.1963 - 2 AZR 160/63   

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https://dejure.org/1963,499
BAG, 03.10.1963 - 2 AZR 160/63 (https://dejure.org/1963,499)
BAG, Entscheidung vom 03.10.1963 - 2 AZR 160/63 (https://dejure.org/1963,499)
BAG, Entscheidung vom 03. Oktober 1963 - 2 AZR 160/63 (https://dejure.org/1963,499)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Massenentlassungen - Anzeige an Arbeitsamt - Beginn der Entlassungen - Ausscheiden aus Betrieb - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Änderungskündigungen - Nichtannahme neuer Arbeitsbedingungen - Vermeidung von Rechtsnachteilen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1963, 1424
  • DB 1963, 1776
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 29.06.1954 - 2 AZR 13/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Darstellung der Revisionsrügen

    Auszug aus BAG, 03.10.1963 - 2 AZR 160/63
    Im Rahmen dieser Feststellungsklage mußte er nun, wiederum zur Vermeidung einer sonst ein tretenden Präklusionswirkung, auch alle sonstigen Gründe vortragen, die außer der behaupteten Sozialwidrigkeit für die Unwirksamkeit der Kündigung in Betracht kamen, also hier das Fehlen einer Massenentlassungsanzeige nach § 15 KSchG (vgl, BAG 1, 36; 7, 51).
  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12

    Massenentlassung - Änderungskündigung

    Die Vorschrift erfasst Änderungskündigungen iSv. § 2 KSchG deshalb unzweifelhaft dann, wenn sie mangels Annahme des Änderungsangebots die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben (so zur alten Rechtslage BAG 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - BAGE 38, 106; 3. Oktober 1963 - 2 AZR 160/63 -; so für das geltende Recht weiterhin APS/Moll 4. Aufl. § 17 KSchG Rn. 26a; ErfK/Kiel 14. Aufl. § 17 KSchG Rn. 13; KR/Weigand 10. Aufl. § 17 KSchG Rn. 41) .

    b) Ob eine Änderungskündigung auch dann als "Entlassung" iSv. § 17 Abs. 1 KSchG anzusehen ist, wenn sich der Arbeitnehmer mit der Änderung seiner Arbeitsbedingungen - und sei es unter dem Vorbehalt des § 2 Satz 1 KSchG - einverstanden erklärt, hat das Bundesarbeitsgericht zum geltenden Recht noch nicht entschieden (offengelassen in BAG 1. März 2007 - 2 AZR 580/05 - Rn. 13, BAGE 121, 347; zur alten Rechtslage dagegen ablehnend BAG 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - BAGE 38, 106; 3. Oktober 1963 - 2 AZR 160/63 -) .

    Spätestens seit dieser Zeit besteht für die Gewährung von Vertrauensschutz in den Fortbestand der früheren Rechtsprechung, derzufolge Änderungskündigungen auch bei einer unter Vorbehalt erklärten Annahme des Änderungsangebots nicht als Entlassungen iSv. § 17 Abs. 1 KSchG anzusehen waren (BAG 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - BAGE 38, 106; 3. Oktober 1963 - 2 AZR 160/63 -) , keine Grundlage mehr.

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 580/05

    Außerordentliche Änderungskündigung

    Der Massenentlassungsschutz des § 17 KSchG gilt nach der bisherigen Rechtsprechung nicht für Änderungskündigungen, die von den Arbeitnehmern unter dem Vorbehalt ihrer sozialen Rechtfertigung angenommen worden sind (Senat 3. Oktober 1963 - 2 AZR 160/63 - AP KSchG § 15 Nr. 9; BAG 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - BAGE 38, 106; KR-Weigand 8. Aufl. § 17 KSchG Rn. 41 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.01.2006 - 4 Sa 55/05

    Betriebsratsanhörung - Massenentlassung - Vertrauensschutz

    Bereits im Jahr 1963 hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, die Massenentlassungsanzeige sei erst vor der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erstatten (BAG, 03.10.1963 - 2 AZR 160/63 - AP KSchG § 15 Nr. 9 und seitdem vielfach).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.11.2005 - 4 Sa 48/05

    Massenentlassungsanzeige, Vertrauensschutz

    Bereits im Jahr 1963 hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, die Massenentlassungsanzeige sei erst vor der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erstatten (BAG, 03.10.1963 - 2 AZR 160/63 -AP KSchG § 15 Nr. 9 und seitdem vielfach).
  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 601/97

    Überbrückungsbeihilfe trotz Abfindung

    a) Entlassung ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch die aufgrund einer ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers erfolgte Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG 3. Oktober 1963 - 2 AZR 160/63 - AP KSchG § 15 Nr. 9, zu 4 a der Gründe; 31. Juli 1986 - 2 AZR 594/85 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 5 = EzA KSchG § 17 Nr. 3; KR-Weigand 5. Aufl. § 17 KSchG Rn. 32).
  • BAG, 31.07.1986 - 2 AZR 594/85

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Unterlassung einer Massenentlassungsanzeige -

    Der Arbeitgeber muß die Anzeige somit nicht vor Ausspruch der Kündigung, sondern nur vor Beginn der Entlassung, d. h., vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und somit in der Regel vor Ablauf der Kündigungsfrist erstatten (so bereits zu § 15 KSchG a. F., Senatsurteil vom 3. Oktober 1963 - 2 AZR 160/63 - AP Nr. 9 zu § 15 KSchG, zu 4 a der Gründe; ebenso Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 17 Rz 51; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 17 Rz 31; KR-Gröninger, 2. Aufl., § 17 KSchG Rz 32, 75).
  • LAG Hamm, 30.01.1987 - 17 Sa 1597/86

    Arbeitsverhältnis; Eigenkündigung; Konkurs; Stillegung; Betrieb; Abfindung;

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  • ArbG Karlsruhe, 17.05.2005 - 6 Ca 361/04

    Massenentlassung: Richtlinienkonforme Auslegung; Folge der verspäteten Anzeige

    Jenseits der Unwirksamkeitsfrage stammt die Erkenntnis des Zweiten Senats, wonach die Anzeige nicht vor Ausspruch der Kündigung, sondern nur vor Beginn der Entlassung, das heißt vor der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und deswegen in der Regel vor Ablauf der Kündigungsfrist zu erstatten ist, aber bereits aus dem Jahr 1963 (ständige Rechtsprechung seit BAG 03.10.1963 - 2 AZR 160/63 - AP KSchG § 15 Nr. 9, zu 4 a der Gründe; bestätigt unter anderem durch BAG 31.07.1986 - 2 AZR 594/85 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 5, zu B II 2 der Gründe; BAG 24.10.1996 - 2 AZR 895/95 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 8, zu II 1 der Gründe; zuletzt sogar noch BAG 18.09.2003 - 2 AZR 79/02 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 14, zu B III 2 c der Gründe, zu einem Zeitpunkt, als der Vorlagebeschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 30.04.2003 in der Sache Junk schon seit 07.05.2003 beim EuGH anhängig war).
  • ArbG Berlin, 30.09.2009 - 55 Ca 7676/09

    Massenentlassungsanzeige; Massen-Änderungskündigung

    Dies erlaubte natürlich auch die Einschätzung, wie viele Änderungskündigungen zur tatsächlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen führen werden und bei wie vielen Änderungskündigungen dies wegen Annahme oder Vorbehaltsannahme des Änderungsangebots ausgeschlossen werden konnte (BAG vom 3. Oktober 1963 - 2 AZR 160/63 - AP Nr. 9 zu § 15 KSchG , Leitsatz 2; vom 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969, Rdnr. 37).
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