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   BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04   

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https://dejure.org/2004,1927
BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04 (https://dejure.org/2004,1927)
BAG, Entscheidung vom 04.11.2004 - 2 AZR 17/04 (https://dejure.org/2004,1927)
BAG, Entscheidung vom 04. November 2004 - 2 AZR 17/04 (https://dejure.org/2004,1927)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Wahrung der Schriftform eines Kündigungsschreibens bei Aushändigung einer unbeglaubigten Fotokopie der ordnungsgemäß unterzeichneten Originalurkunde; Formbedürftigkeit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung; Zugang einer unter ...

  • bag-urteil.com

    Schriftform der Kündigung - Aushändigung einer unbeglaubigten Fotokopie - ordnungsgemäß unterzeichnete Originalurkunde

  • Judicialis

    BGB § 130; ; BGB § 242; ; BGB § 623; ; KSchG § 1; ; KSchG § 17; ; BetrVG § 102

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 130 § 242 § 623
    Zugang schriftlicher Kündigung unter Anwesenden bei Vorlage des Originalschreibens zur Empfangsbestätigung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zugang des Kündigungsschreibens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ordentliche Arbeitgeberkündigung - wann ist sie wirksam?

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Für den Zugang verkörperter Erklärungen unter Anwesenden ist die tatsächliche Kenntnisnahme nicht erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1533
  • NZA 2005, 513
  • BB 2005, 1007
  • DB 2005, 1282
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 07.01.2004 - 2 AZR 388/03

    Übergabe einer schriftlichen Kündigungserklärung an den Erklärungsempfänger als

    Auszug aus BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04
    b) Für den Zugang einer schriftlichen Kündigungserklärung unter Anwesenden ist nicht darauf abzustellen, ob der Empfänger die Verfügungsgewalt über das Schriftstück dauerhaft erlangt hat (vgl. BAG 7. Januar 2004 - 2 AZR 388/03 - RzK I 2c Nr. 36).

    Nimmt er trotz bestehender Möglichkeit keine Kenntnis, geht das zu seinen Lasten (BAG 7. Januar 2004 - 2 AZR 388/03 - RzK I 2c Nr. 36; Lerman/Palm BGB 11. Aufl. § 130 Rn. 5).

  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 40/97

    Einhaltung einer gesellschaftsvertraglichen Anfechtungsfrist

    Auszug aus BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04
    a) Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass eine verkörperte Willenserklärung unter Anwesenden zugeht (und damit entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wirksam wird), wenn sie durch Übergabe in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt (vgl. Senat 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11, zu III 1 c der Gründe; 4. Dezember 1986 - 2 AZR 33/86 -, zu II 3 der Gründe; Reichsgericht 27. Oktober 1905 - VII 7/05 - RGZ 61, 414, 415; BGH 21. Februar 1996 - IV ZR 297/94 - NJW-RR 1996, 641; 15. Juni 1998 - II ZR 40/97 - NJW 1998, 3344; MünchKomm BGB/Einsele 4. Aufl. § 130 Rn. 27; APS/Preis 2. Aufl. § 623 BGB Rn. 16 mwN; Soergel/Hefermehl 13. Aufl. § 130 Rn. 20; Preis/Gotthardt NZA 2000, 348, 351; Müller-Glöge/von Senden AuA 2000, 199, 202).
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83

    Wirksame Abmahnung einer Arbeitnehmerin als Voraussetzung der Kündigung - Zugang

    Auszug aus BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04
    a) Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass eine verkörperte Willenserklärung unter Anwesenden zugeht (und damit entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wirksam wird), wenn sie durch Übergabe in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt (vgl. Senat 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11, zu III 1 c der Gründe; 4. Dezember 1986 - 2 AZR 33/86 -, zu II 3 der Gründe; Reichsgericht 27. Oktober 1905 - VII 7/05 - RGZ 61, 414, 415; BGH 21. Februar 1996 - IV ZR 297/94 - NJW-RR 1996, 641; 15. Juni 1998 - II ZR 40/97 - NJW 1998, 3344; MünchKomm BGB/Einsele 4. Aufl. § 130 Rn. 27; APS/Preis 2. Aufl. § 623 BGB Rn. 16 mwN; Soergel/Hefermehl 13. Aufl. § 130 Rn. 20; Preis/Gotthardt NZA 2000, 348, 351; Müller-Glöge/von Senden AuA 2000, 199, 202).
  • BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 33/86
    Auszug aus BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04
    a) Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass eine verkörperte Willenserklärung unter Anwesenden zugeht (und damit entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wirksam wird), wenn sie durch Übergabe in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt (vgl. Senat 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11, zu III 1 c der Gründe; 4. Dezember 1986 - 2 AZR 33/86 -, zu II 3 der Gründe; Reichsgericht 27. Oktober 1905 - VII 7/05 - RGZ 61, 414, 415; BGH 21. Februar 1996 - IV ZR 297/94 - NJW-RR 1996, 641; 15. Juni 1998 - II ZR 40/97 - NJW 1998, 3344; MünchKomm BGB/Einsele 4. Aufl. § 130 Rn. 27; APS/Preis 2. Aufl. § 623 BGB Rn. 16 mwN; Soergel/Hefermehl 13. Aufl. § 130 Rn. 20; Preis/Gotthardt NZA 2000, 348, 351; Müller-Glöge/von Senden AuA 2000, 199, 202).
  • BAG, 13.07.1989 - 2 AZR 571/88

    Anforderungen an die Klageerhebung - Voraussetzungen für die Richtigkeit der

    Auszug aus BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04
    Soweit das Landesarbeitsgericht auf die Rechtsprechung des Senats (13. Juli 1989 - 2 AZR 571/88 - RzK I 8h Nr. 6) Bezug nimmt, geht es in dieser Entscheidung um den Zugang einer unter Abwesenden abgegebenen Willenserklärung; aus der Entscheidung ergibt sich aber nicht das Erfordernis der Dauerhaftigkeit der Verfügungsgewalt über das Schriftstück.
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 659/03

    Schriftform für Kündigung und Auflösungsvereinbarung; Treuwidrigkeit

    Auszug aus BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04
    Insbesondere ist die Berufung auf den Formmangel nicht bereits dann ein Verstoß gegen Treu und Glauben, wenn den Schutzzwecken der Formvorschrift auf andere Weise Genüge getan ist (BAG 16. September 2004 - 2 AZR 659/03 -).
  • RG, 27.10.1905 - VII 7/05

    Schriftliche Willenserklärung unter Anwesenden

    Auszug aus BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04
    a) Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass eine verkörperte Willenserklärung unter Anwesenden zugeht (und damit entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wirksam wird), wenn sie durch Übergabe in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt (vgl. Senat 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11, zu III 1 c der Gründe; 4. Dezember 1986 - 2 AZR 33/86 -, zu II 3 der Gründe; Reichsgericht 27. Oktober 1905 - VII 7/05 - RGZ 61, 414, 415; BGH 21. Februar 1996 - IV ZR 297/94 - NJW-RR 1996, 641; 15. Juni 1998 - II ZR 40/97 - NJW 1998, 3344; MünchKomm BGB/Einsele 4. Aufl. § 130 Rn. 27; APS/Preis 2. Aufl. § 623 BGB Rn. 16 mwN; Soergel/Hefermehl 13. Aufl. § 130 Rn. 20; Preis/Gotthardt NZA 2000, 348, 351; Müller-Glöge/von Senden AuA 2000, 199, 202).
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 297/94

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung gewillkürter Schriftform

    Auszug aus BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04
    a) Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass eine verkörperte Willenserklärung unter Anwesenden zugeht (und damit entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wirksam wird), wenn sie durch Übergabe in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt (vgl. Senat 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11, zu III 1 c der Gründe; 4. Dezember 1986 - 2 AZR 33/86 -, zu II 3 der Gründe; Reichsgericht 27. Oktober 1905 - VII 7/05 - RGZ 61, 414, 415; BGH 21. Februar 1996 - IV ZR 297/94 - NJW-RR 1996, 641; 15. Juni 1998 - II ZR 40/97 - NJW 1998, 3344; MünchKomm BGB/Einsele 4. Aufl. § 130 Rn. 27; APS/Preis 2. Aufl. § 623 BGB Rn. 16 mwN; Soergel/Hefermehl 13. Aufl. § 130 Rn. 20; Preis/Gotthardt NZA 2000, 348, 351; Müller-Glöge/von Senden AuA 2000, 199, 202).
  • LAG Hamm, 04.12.2003 - 4 Sa 900/03

    Übergabe einer Kündigung in Kopie statt im Original

    Auszug aus BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Dezember 2003 - 4 Sa 900/03 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14

    Kündigung - Zugang - Zugangsvereitelung - Klagefrist

    aa) Eine verkörperte Willenserklärung geht unter Anwesenden zu - und wird damit entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wirksam -, wenn sie durch Übergabe in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt (st. Rspr., zuletzt BAG 4. November 2004 - 2 AZR 17/04 - zu B I 2 a der Gründe mwN) .

    Es kommt nicht darauf an, ob der Empfänger die Verfügungsgewalt über das Schriftstück dauerhaft erlangt (BAG 4. November 2004 - 2 AZR 17/04 - zu B I 2 b der Gründe; 7. Januar 2004 - 2 AZR 388/03 -) .

    Es genügt die Aushändigung und Übergabe, so dass er in der Lage ist, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen (BAG 4. November 2004 - 2 AZR 17/04 - zu B I 2 c der Gründe mwN) .

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

    (1) Eine verkörperte Willenserklärung geht unter Anwesenden zu, wenn sie durch Übergabe in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt (BAG 4.   November 2004 - 2 AZR 17/04 - zu B I 2 a der Gründe mwN) , unter Abwesenden, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Schriftstück Kenntnis zu nehmen.
  • BAG, 07.07.2011 - 6 AZR 248/10

    Betriebsratsanhörung - Verhinderung des Vorsitzenden

    Eine unter Anwesenden übergebene, verkörperte Erklärung wird durch ihre Aushändigung an den Adressaten wirksam (BAG 4. November 2004 - 2 AZR 17/04 - AP BGB § 623 Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 130 Nr. 4) .
  • ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Zugangsvereitelung - Schriftformgebot

    Diese Grundsätze sind für das Wirksamwerden einer Willenserklärung unter Anwesenden entsprechend anwendbar (...)"; aus neuerer Zeit BAG 4, 11.2004 - 2 AZR 17/04 - AP § 623 BGB Nr. 3 = EzA § 130 BGB 2002 Nr. 4 = NJW 2005, 513 = NZA 2005, 513 = BB 2005, 1007 [Leitsatz 1.]: "Für den Zugang einer verkörperten Erklärung unter Anwesenden genügt die Aushändigung und Übergabe des Schriftstücks, so dass der Empfänger in der Lage ist, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen.

    Diese Grundsätze sind für das Wirksamwerden einer Willenserklärung unter Anwesenden entsprechend anwendbar (...)"; aus neuerer Zeit BAG 4, 11.2004 - 2 AZR 17/04 - AP § 623 BGB Nr. 3 = EzA § 130 BGB 2002 Nr. 4 = NJW 2005, 513 = NZA 2005, 513 = BB 2005, 1007 [Leitsatz 1.]: "Für den Zugang einer verkörperten Erklärung unter Anwesenden genügt die Aushändigung und Übergabe des Schriftstücks, so dass der Empfänger in der Lage ist, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen.

    Diese Grundsätze sind für das Wirksamwerden einer Willenserklärung unter Anwesenden entsprechend anwendbar (...)"; aus neuerer Zeit BAG 4, 11.2004 - 2 AZR 17/04 - AP § 623 BGB Nr. 3 = EzA § 130 BGB 2002 Nr. 4 = NJW 2005, 513 = NZA 2005, 513 = BB 2005, 1007 [Leitsatz 1.]: "Für den Zugang einer verkörperten Erklärung unter Anwesenden genügt die Aushändigung und Übergabe des Schriftstücks, so dass der Empfänger in der Lage ist, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen.

  • LAG Düsseldorf, 18.04.2007 - 12 Sa 132/07

    "Nur gucken, nicht anfassen" reicht bei Kündigung nicht

    b) Das Arbeitsgericht hat es unter Hinweis auf das BAG-Urteil vom 04.11.2004 (2 AZR 17/04, NJW 2005, 1533) für den Zugang ausreichen lassen, dass das Originalschreiben derart auf den Büroschreibtisch des Zeugen D. gelegt wurde, dass ein in den Raum gerufener Arbeitnehmer, wenn er an dem Schreibtisch Platz nahm, das Schreiben (und die daneben gelegte Kopie) durchlesen und verstehen konnte.

    d) Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 04.11.2004 (a.a.O.) herausgestellt, dass Zugang unter Anwesenden nicht erfordert, dass die Verfügungsgewalt über das Schriftstück dauerhaft erlangt sein müsse.

  • LAG Düsseldorf, 03.07.2018 - 8 Sa 175/18

    Anforderungen an den Zugang de schriftlichen Kündigungserklärung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (etwa im Urteil vom 04.11.2004 - 2 AZR 17/04, NZA 2005, 513, Rdz. 18 ff.) bedingt der Zugang einer verkörperten Willenserklärung unter Anwesenden, dass sie durch Übergabe in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt.

    Die Kammer hat zugunsten der Beklagten die Revision zugelassen, weil sie der entscheidungserheblichen Rechtsfrage, ob eine schriftliche Kündigungserklärung zugehen kann, die der Arbeitnehmer lediglich zum Zwecke des Quittierens angereicht erhält, grundsätzliche Bedeutung beigemessen (§ 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG) und überdies eine Divergenz zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 04.11.2004 - 2 AZR 17/04 im Sinne des § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG erkannt hat.

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.03.2008 - 2 Ta 45/08

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten,

    Vom Inhalt einer Kündigungserklärung kann auch ausreichend Kenntnis genommen werden, wenn das Schriftstück nur zum Durchlesen überlassen wurde (BAG Urteil v. 04.11.2004 - 2 AZR 17/04 - NZA 2005, 513).
  • ArbG Mönchengladbach, 25.01.2018 - 5 Ca 1998/17

    Zugang Kündigung, Zugang unter Anwesenden, Zugang bei vorübergehender

    Eine verkörperte Willenserklärung geht unter Anwesenden zu - und wird damit entsprechend § 130 Abs. 1 S. 1 BGB wirksam -, wenn sie durch Übergabe in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt (st. Rspr., BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14, Rn. 20; BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04, Rn. 18; LAG Köln, 04.09.2007 - 2. Ta 184/07, Rn. 29; BGH, 15.06.1998 - II ZR 40/97).

    Es kommt nicht darauf an, ob der Empfänger die Verfügungsgewalt über das Schriftstück dauerhaft erlangt (BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14, Rn. 20; BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04, Rn. 19).

    Das Schreiben muss so in seine tatsächliche Verfügungsgewalt gelangen, dass für ihn die Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht (BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14, Rn. 20; BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04, Rn. 20; BAG, 07.01.2004 - 2 AZR 388/03, Rn. 10).

  • LAG Köln, 20.03.2006 - 14 (4) Sa 36/06

    Bestätigung einer Kündigung

    Auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 04.11.2004, Aktenzeichen 2 AZR 17/04, BB 2005, Seite 1007 f, kann sich die Beklagte nicht berufen.
  • LAG Köln, 04.09.2007 - 14 Ta 184/07

    Nachträgliche Klagezulassung

    Wird einem Arbeitnehmer ein Kündigungsschreiben ausgehändigt und gibt dieser das Kündigungsschreiben kurze Zeit später zurück, so ist vom Zugang der Kündigung auszugehen, da die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand (im Anschluss an BAG, Urteil vom 04.11.2004 - 2 AZR 17/04 - NZA 2005, 513).

    Es genügt die Aushändigung und Übergabe des Schriftstücks, so dass der Empfänger jedenfalls die Möglichkeit hatte, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen (siehe BAG Urteil vom 04.11.2004 - 2 AZR 17/04 -, NZA 2005, Seite 513).

  • LAG München, 18.03.2009 - 11 Sa 912/08

    Zugang eines Kündigungsschreibens

  • LG Krefeld, 21.09.2022 - 2 S 27/21

    Kündigung um 22:30 Uhr eingeworfen und mündlich darüber informiert: Wann ist sie

  • LAG Baden-Württemberg, 30.03.2007 - 9 Sa 4/07

    Schriftform der Befristungsvereinbarung

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2005 - 2 SHa 4/05

    Kündigung, Ausbildungsverhältnis, Prozessverwirkung, Zeitmoment, Umstandsmoment

  • LAG Hamm, 09.10.2006 - 1 Sa 247/06

    Massenentlassungsanzeige; "in der Regel" Beschäftigte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.04.2005 - 10 Sa 909/04

    Darlegungslast des Arbeitnehmers bei Geltendmachung von Überstundenvergütung

  • ArbG Mönchengladbach, 14.12.2006 - 4 Ca 2358/06

    Schriftform der Kündigung, Anforderungen an die eigenhändige Unterschrift, Zugang

  • ArbG Bonn, 25.01.2023 - 5 Ca 1237/22

    Abgabe und Zugang einer verkörperten Willenserklärung unter Anwesenden

  • LAG Hamburg, 03.11.2017 - 6 TaBV 5/17

    Zugang von Zustimmungsverweigerungen beim Arbeitgeber - Versäumung der

  • LAG Köln, 25.03.2013 - 2 Sa 997/12

    Zugang einer Arbeitnehmerkündigung - Übergabe

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