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   BAG, 21.10.1971 - 2 AZR 17/71   

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BAG, 21.10.1971 - 2 AZR 17/71 (https://dejure.org/1971,394)
BAG, Entscheidung vom 21.10.1971 - 2 AZR 17/71 (https://dejure.org/1971,394)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 1971 - 2 AZR 17/71 (https://dejure.org/1971,394)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1972, 221
  • DB 1972, 244
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.10.1954 - 2 AZR 267/54

    Arbeitsverhältnis: Beschränkung auf Kündigung aus wichtigem Grund

    Auszug aus BAG, 21.10.1971 - 2 AZR 17/71
    Da es an einer langjährigen Beschäftigung mit besonderen Versorgungszusagen für den Kläger fehlt, rechtfertigt die Vereinbarung einer Dauerstellung auch nicht die Annahme des Ausschlusses der ordentlichen Kündigung durch den Beklagten (BAG AP Nr. 1 zu § 52 RegelungsG).
  • BAG, 17.04.1956 - 2 AZR 340/55

    Verdacht der Untreue - Fristlose Entlassung - Vertrauensstellung - Filialleiter -

    Auszug aus BAG, 21.10.1971 - 2 AZR 17/71
    Einer derartigen Vertragsabrede ist aber bei der Abwägung der beiderseitigen Interessen besonderer Wert beizumessen (BAG AP Nr. 8 zu § 626 BGB).
  • RG, 10.10.1901 - VI 202/01

    Geteiltes Urteil

    Auszug aus BAG, 21.10.1971 - 2 AZR 17/71
    Eine nachträgliche Trennung von zunächst verbundenen Verfahren ist vielmehr nur dann zulässig, wenn in einem der verbundenen Verfahren eine weitere Verhandlung erforderlich wird, während das andere Verfahren entscheidungsreif ist (RGZ 49, 401; RGZ 142, 255; BGH LM Nr. 1 zu § 147 ZPO; Baumbach‑Lauterbach, ZPO, 30. Aufl., § 145 Anm. 1 und § 150 Anm. 1; Rosenberg‑Schwab, Zivilprozeßrecht, 10. Aufl., § 62 Ill 1 a S. 298; Stein‑Jonaß‑Pohle, ZPO, 19. Aufl., § 145 Anm. II 2 und § 150 Anm. 1; Wieczorek, ZPO, § 147 Anm. C 1 und C III).
  • BGH, 21.05.1951 - IV ZR 32/50

    Besitz am eingebrachten Gut

    Auszug aus BAG, 21.10.1971 - 2 AZR 17/71
    Da das LAG nämlich eine Neufestsetzung des Streitwertes vorgenommen hat und der Urteilstenor sich damit ersichtlich auf einen gegenüber dem Verfahren erster Instanz veränderten Streitgegenstand bezieht, konnten zur Ermittlung der Bedeutung und der Tragweite des Urteilstenors die Entscheidungsgründe mit herangezogen werden, in denen auch die Abweisung der Zahlungsansprüche begründet wird (RGZ 145, 46; BGHZ 2, 164, 1701).
  • BAG, 17.05.1962 - 2 AZR 354/60

    Auflösend bedingter Arbeitsvertrag - Begrenzung - Mutterschutz

    Auszug aus BAG, 21.10.1971 - 2 AZR 17/71
    Eine so weitgehende Abhängigkeit des Arbeitsverhältnisses von dem ihres Ehemannes könnte nur dann als dem Willen der Parteien entsprechend angesehen werden, wenn die Klägerin lediglich unter der Anleitung des Klägers dessen Tätigkeit unterstützende Hilfsdienste geleistet hätte (vgl. zu einer derartigen Fallgestaltung BAG AP Nr. 2 zu § 620 BGB Bedingung).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus BAG, 21.10.1971 - 2 AZR 17/71
    Bei einer derartigen Vertragsgestaltung hat zwischen den Klägern und dem Beklagten ein sogenanntes Gruppenarbeitsverhältnis bestanden (BAG AP Nr. 39 zu § 626 BGB; BAG AP Nr. 2 zu § 611 BGB Akkordkolonne; Hueck‑Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. 1 S. 792‑796; Nikisch, Arbeitsrecht, 3. Aufl., 1. Bd. S. 230‑331; Röhsler, AR‑Blattei, Gruppenarbeit 1; Schaub, DB 1967, Beilage Nr. 19 zu Heft 50, Abschn. C; Potthof, NZArbR 1928 Sp. 166ff.).
  • BAG, 10.12.1956 - 2 AZR 288/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.10.1971 - 2 AZR 17/71
    Bei der Prüfung, ob verhaltensbedingte Gründe eine Kündigung i. S. des § 1 KSchG rechtfertigen, sind alle wesentlichen von den Parteien geltend gemachten Umstände zu berücksichtigen und die Interessen des Arbeitnehmers an der Fortsetzung und des Arbeitgebers an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegeneinander abzuwägen (BAG AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG AP Nr. 6 zu § 1 KSchG; BAG AP Nr. 21 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 09.02.1960 - 2 AZR 585/57

    Einzelnes Kapellenmitglied - Schlechtes Spiel - Musikerkapelle - Minderwertige

    Auszug aus BAG, 21.10.1971 - 2 AZR 17/71
    Der Arbeitgeber ist in diesem Falle bei Ausschluß der Einzelkündigung berechtigt, beiden Ehegatten fristgemäß zu kündigen, sofern in der Person oder dem Verhalten nur eines Ehegatten Kündigungsgründe i. S. des § 1 Abs. 2 KSchG vorliegen (im Anschluß an BAG 9, 44 = AP Nr. 39 zu § 626 BGB).
  • RG, 15.11.1933 - I 138/33

    1. Kann das Gericht, nachdem es zwei Prozesse zur gemeinschaftlichen Verhandlung

    Auszug aus BAG, 21.10.1971 - 2 AZR 17/71
    Eine nachträgliche Trennung von zunächst verbundenen Verfahren ist vielmehr nur dann zulässig, wenn in einem der verbundenen Verfahren eine weitere Verhandlung erforderlich wird, während das andere Verfahren entscheidungsreif ist (RGZ 49, 401; RGZ 142, 255; BGH LM Nr. 1 zu § 147 ZPO; Baumbach‑Lauterbach, ZPO, 30. Aufl., § 145 Anm. 1 und § 150 Anm. 1; Rosenberg‑Schwab, Zivilprozeßrecht, 10. Aufl., § 62 Ill 1 a S. 298; Stein‑Jonaß‑Pohle, ZPO, 19. Aufl., § 145 Anm. II 2 und § 150 Anm. 1; Wieczorek, ZPO, § 147 Anm. C 1 und C III).
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    a) Ebenso wie auf Arbeitnehmerseite (BAG 21. Oktober 1971 - 2 AZR 17/71 - AP BGB § 611 Gruppenarbeitsverhältnis Nr. 1 mit Anm. Hanau = EzA KSchG § 1 Nr. 23) können auf Arbeitgeberseite mehrere rechtlich selbständige Personen an demselben Arbeitsverhältnis beteiligt sein (BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 692/10 - Rn. 30, DB 2012, 1690; 27. März 1981 - 7 AZR 523/78 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 37, 1 = AP BGB § 611 Arbeitgebergruppe Nr. 1 mit Anm. Wiedemann = SAE 1983, 288 mit Anm. Schulin; Schwerdtner ZIP 1982, 900; Linck in v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 1 Rn. 75; ErfK/Preis 12. Aufl. § 611 BGB Rn. 191) .
  • LAG Düsseldorf, 23.09.2020 - 14 Sa 296/20

    Überstundenvergütung, Vergütungserwartung, Fahrtzeit, gesetzliche

    a)Ebenso wie auf Arbeitnehmerseite (BAG vom 21.10.1971 - 2 AZR 17/71 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gruppenarbeitsverhältnis) können auch auf Arbeitgeberseite mehrere rechtlich selbständige Personen an einem Arbeitsverhältnis beteiligt sein.
  • BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 523/78

    Annahme eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses bei Arbeitgebergruppe

    Ebenso wie auf Arbeitnehmerseite (BAG AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gruppenarbeitsverhältnis) können auch auf Arbeitgeberseite mehrere natürliche oder juristische Personen bzw. mehrere rechtlich selbständige Gesellschaften an einem Arbeitsverhältnis beteiligt sein.

    a) Ebenso wie auf Arbeitnehmerseite (BAG AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gruppenarbeitsverhältnis) können auch auf Arbeitgeberseite mehrere rechtlich selbständige Personen an einem Arbeitsverhältnis beteiligt sein.

    Auch läßt sich diese Abhängigkeit hier ebenso wenig wie dort durch die Annahme einer wechselseitigen Bedingtheit der einzelnen Vertragsbeziehungen angemessen lösen (vgl. dazu auch Hanau, Anmerkung zu AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gruppenarbeitsverhältnis)... In aller Regel und jedenfalls für den Streitfall muß deshalb gelten, daß im einheitlichen Arbeitsverhältnis eine Kündigung zumindest mangels ausdrücklich abweichender Vereinbarung nur insgesamt sowie von und gegenüber allen auf einer Seite Beteiligten erfolgen kann.

    a) Ähnlich wie bei einer Beteiligtenmehrheit auf Arbeitnehmerseite (BAG AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gruppenarbeitsverhältnis) können sich allerdings Kündigungsgründe, die zunächst nur im Verhältnis des Arbeitnehmers zu einem der Arbeitgeber bestehen, auch auf das Verhältnis des Arbeitnehmers zu dem anderen Arbeitgeber auswirken .

  • BFH, 13.04.2016 - X E 5/16

    Erinnerung gegen Kostenansatz im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren -

    Die Verfahrensabtrennung wegen der Leistungsgebote durch den Senat habe nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Urteil vom 30. Oktober 1956 I ZR 82/55 (Neue Juristische Wochenschrift 1957, 183), der auch in der Kommentarliteratur zugestimmt werde (aktuell Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 73 Rz 24), und des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 21. Oktober 1971  2 AZR 17/71 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1972, 132) nicht erfolgen dürfen, da "alle Klagegegenstände (...) entscheidungsreif" gewesen seien.
  • ArbG Siegen, 05.03.2020 - 1 Ca 568/19
    Ebenso wie auf Arbeitnehmerseite (BAG v. 21.10.1971 - 2 AZR 17/71 - AP BGB § 611 Gruppenarbeitsverhältnis Nr. 1) können auf Arbeitgeberseite mehrere rechtlich selbständige Personen an demselben Arbeitsverhältnis beteiligt sein (BAG v. 15.12.2011 - 8 AZR 692/10 - DB 2012, 1690; BAG v. 27.03.1981 - 7 AZR 523/78 - BAGE 37, 1) .
  • LAG Hamm, 14.10.2004 - 4 Sa 1740/03

    1. Unzulässigkeit der Leistungsklage für Lohnansprüche aus Annahmeverzug aus der

    Die Trennung mehrerer zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbundener Verfahren ist nur dann wirksam, wenn in einem der verbundenen Verfahren eine echte weitere sachliche Verhandlung erforderlich wird ( BAG , Urt. v. 21.10.1971 - 2 AZR 17/71, AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gruppenarbeitsverhältnis [ Hanau ] = EzA § 1 KSchG Nr. 23).
  • LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 Sa 1569/97

    Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten

    Ebenso wie auf Arbeitnehmerseite (BAG v. 21.10.1971 - 2 AZR 17/71 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gruppenarbeitsverhältnis) können auch auf Arbeitgeberseite mehrere rechtlich selbständige Personen an einem Arbeitsverhältnis beteiligt sein.
  • LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 (12) Sa 1851/97

    Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten

    Ebenso wie auf Arbeitnehmerseite (BAG v. 21.10.1971 - 2 AZR 17/71 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gruppenarbeitsverhältnis) können auch auf Arbeitgeberseite mehrere rechtlich selbständige Personen an einem Arbeitsverhältnis beteiligt sein.
  • LAG Düsseldorf, 03.07.1998 - 11 (15) Sa 1839/97

    Einheitliches Arbeitsverhältnis im gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten

    a) Ebenso wie auf Arbeitnehmerseite (BAG v. 21.10.1971 - 2 AZR 17/71 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gruppenarbeitsverhältnis) können auch auf Arbeitgeberseite mehrere rechtlich selbständige Personen an einem Arbeitsverhältnis beteiligt sein.
  • LAG Saarland, 24.08.2005 - 2 Sa 6/05

    Einzelvertraglich getroffene andere Abmachung nach Tarifvertragsgesetz

    Hält das Gericht einen von drei geltend gemachten Ansprüchen für entscheidungsreif, hält es in Bezug auf die beiden übrigen Ansprüche hingegen noch eine weitere Aufklärung des Sachverhalts für erforderlich, so handelt es sich dabei um eine Erwägung, die eine Trennung des Verfahrens rechtfertigen kann (dazu auch BAG, Urteil vom 21. Oktober 1971, 2 AZR 17/71, AP Nummer 1 zu § 611 BGB Gruppenarbeitsverhältnis).
  • LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 (14) Sa 1838/97

    Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten

  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.03.2000 - 6 Sa 921/99

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung bei einer aus zwei Personen bestehenden

  • LAG Düsseldorf, 06.03.1998 - 11 (15) Sa 1839/97

    Bestand arbeitsrechtlicher und haftungsrechtlicher Beziehungen; Zulässigkeit

  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 342/79
  • BFH, 02.02.1982 - VIII R 80/81
  • BAG, 27.10.1972 - 5 AZR 422/72

    Berufungsgericht - Freies Ermessen - Parallelprozesse - Gemeinsame Verhandlung -

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