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   BAG, 24.01.1980 - 2 AZR 170/78   

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https://dejure.org/1980,10874
BAG, 24.01.1980 - 2 AZR 170/78 (https://dejure.org/1980,10874)
BAG, Entscheidung vom 24.01.1980 - 2 AZR 170/78 (https://dejure.org/1980,10874)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 1980 - 2 AZR 170/78 (https://dejure.org/1980,10874)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 17.04.1956 - 2 AZR 340/55

    Verdacht der Untreue - Fristlose Entlassung - Vertrauensstellung - Filialleiter -

    Auszug aus BAG, 24.01.1980 - 2 AZR 170/78
    Die Parteien können zwar die gesetzlichen Kündigungsgründe näher bestimmen oder die nähere Bestimmung erleichtern (BAG 2, 333 C34-1] AP Nr. 8 zu § 626 BGB [zu III 2 der Gründe] m. w. N.).
  • BAG, 08.10.1957 - 3 AZR 124/55

    Ordentliche Kündigung - Anderweite Unterbringung - Dringende betriebliche

    Auszug aus BAG, 24.01.1980 - 2 AZR 170/78
    Das Landesarbeitsgericht wird die Umstände zu berücksichti gen haben, die insbesondere nach den Entscheidungen des Bunde sarbeitsgerichts in AP Nr. 15 zu § 626 BGB und BAG 5» 20 = AP Nr. 16 aaO für die Interessenabwägung von Bedeutung sind.
  • BAG, 08.10.1957 - 3 AZR 136/55
    Auszug aus BAG, 24.01.1980 - 2 AZR 170/78
    Ob eine außerordentliche Kündigung in einem solchen Fall berechtigt ist, kann vielmehr nur nach Abwägung aller für den Einzelfall in Betracht kommenden Umstände entschieden werden (BAG 5, 20 aaO).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 24.01.1980 - 2 AZR 170/78
    Dies gilt selbst dann, wenn die ordentliche Kündigung durch Einzelabrede oder Tarifvertrag ausgeschlossen ist (BAG 2, 214 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG AP Nr. 15 aaO [zu II b der Gründe]; BAG 5» 20 [24 ff.] = AP Nr. 16 aaO [zu IV der Gründe]).
  • BAG, 12.02.1973 - 2 AZR 116/72

    Wirksamkeit einer Kündigung ohne Ausspruch der für die Kündigung maßgebenden

    Auszug aus BAG, 24.01.1980 - 2 AZR 170/78
    b) Auch die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB ist der Parteiverfügung entzogen (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 626 BGB Ausschlußfrist [zu 3 a der Gründe] mit zu stimm end er Anmerkung von Martens [zu 3] und Schwerdtner, SAE 73, 134 [1403; BAG AP Nr. 9 zu § 626 BGB Ausschlußfrist [zu 2 b der Gründe] mit zustimmender Anmerkung von Herschel, soweit es die Verlängerung der Ausschlußfrist betrifft).
  • BAG, 12.04.1978 - 4 AZR 580/76

    Fristbeginn - Kündigungsberechtigter Dienststellenvorsteher - Bundesbahn -

    Auszug aus BAG, 24.01.1980 - 2 AZR 170/78
    Sie kann selbst durch Tarifvertrag nicht geändert werden (BAG AP Nr. 13 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
  • BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 127/75

    Ausschlußfrist - Änderungskündigung - Öffentlicher Dienst - Ordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 24.01.1980 - 2 AZR 170/78
    Diese Vorschrift gilt auch für den Kall, daß nur noch die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zulässig ist (BAG AP Nr. 10 zu § 626 BGB Ausschlußfrist [zu IV 2 der Gründe]).
  • BAG, 11.03.1976 - 2 AZR 29/75

    Ausschlußfrist - Strafbares Verhalten des Arbeitnehmers - Außerordentliche

    Auszug aus BAG, 24.01.1980 - 2 AZR 170/78
    b) Auch die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB ist der Parteiverfügung entzogen (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 626 BGB Ausschlußfrist [zu 3 a der Gründe] mit zu stimm end er Anmerkung von Martens [zu 3] und Schwerdtner, SAE 73, 134 [1403; BAG AP Nr. 9 zu § 626 BGB Ausschlußfrist [zu 2 b der Gründe] mit zustimmender Anmerkung von Herschel, soweit es die Verlängerung der Ausschlußfrist betrifft).
  • BAG, 15.01.1970 - 2 AZR 64/69

    Einstellungsgespräch: Frage nach Vorstrafen

    Auszug aus BAG, 24.01.1980 - 2 AZR 170/78
    Jedoch ist eine solche Vereinbarung dann nicht zulässig, wenn dieser Grund einer richterlichen Nachprüfung nach § 626 BGB nicht standhält (BAG AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung [zu I 3 der Gründe] mit zustimmender Anmerkung von Gumpert in BB 70, 804, und Hofmann, SAE 7, "134 [138] ; BAG AP Nr. 67 zu § 626 BGB [zu 1 a der Gründe] mit zustimmender Anmerkung von Küchenhoff [zu II 1]; ebenso Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 3- Aufl., Rdnr. 193; LAG Düsseldorf, DB 7 > 150).
  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08

    Einseitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

    Auch bei Zusage einer beamtenähnlichen Versorgung setzt die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen deshalb eine Beendigung des aktiven Arbeitsverhältnisses voraus, die entweder einvernehmlich oder durch Ausspruch einer wirksamen Kündigung erfolgen kann (BAG 24. Januar 1980 - 2 AZR 170/78 - zu II 2 b der Gründe).
  • LAG München, 20.12.2007 - 4 Sa 547/07

    Ruhestandsversetzung

    Eine Auslegung der Vereinbarung als Möglichkeit einer, außerordentlichen, Änderungskündigung ist ebenfalls nicht möglich, weil hierdurch das Arbeitsverhältnis als solches nicht zu veränderten Bedingungen fortgesetzt werden sollte (vgl. § 2 KSchG), sondern es, vorerst, beendet werden sollte - mit Reaktivierungsoption -, und der Kläger sodann als "Betriebsrentner" nur noch Ruhestandsbezüge als aliud zur Arbeitsvergütung, nicht als synallamatische Gegenleistung zu einer Arbeitsleistung (§ 611 BGB), erhalten sollte; vgl. auch BAG, U. v. 24.01.1980, 2 AZR 170/78, nv - hier vorgelegt unter Anlage K8, Bl. 59 f d. A., dort II. 3. (Seite 9) der Entscheidungsgründe - ebenso die beamten-/verwaltungsrechtlichen Regelungen zu den Auswirkungen eines Eintritts in den Ruhestand gemäß Art. 36, 31 und 51 BayBG).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 336/11

    Vertragsauslegung - Keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei

    Diese Entscheidung (ebenso wie die darin in Bezug genommene Entscheidung BAG 24.1.1980 - 2 AZR 170/78 -, juris) betrifft jedoch den - vorliegend nicht gegebenen und nach § 50 LBG a.F. i.V.m. § 30 BeamtStG für den Kläger auch nicht weiter relevanten - Fall einer einseitigen Versetzungsbefugnis in den einstweiligen Ruhestand.
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