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   BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 172/90   

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BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 172/90 (https://dejure.org/1990,484)
BAG, Entscheidung vom 18.10.1990 - 2 AZR 172/90 (https://dejure.org/1990,484)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 172/90 (https://dejure.org/1990,484)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Frage des Betriebsübergangs an einen Nebenintervenienten - Betriebsübergang beim Überlassen von Einrichtungsgegenständen in Verbindung mit immateriellen Betriebsmitteln - Eindeutige Zuordnung der Arbeitsplätze bei Schwerpunkt der Tätigkeit in einer Zentralspüle im ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang im Dienstleistungsgewerbe (Reinigungsarbeiten)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 613a; ZPO §§ 67, 72, 74, 233, 308; Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 77/187 des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 14.2.1977 (ABl EG Nr. L 61 S. 26 vom 5.3.1977)
    Betriebsübergang im Dienstleistungsgewerbe (Reinigungsarbeiten)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1991, 334
  • NZA 1991, 305
  • BB 1991, 419
  • DB 1991, 549
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 29.09.1988 - 2 AZR 107/88

    Arbeitnehmer als Bestandteil eines Betriebes - Feststellung der Auflösung eines

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 172/90
    (Bestätigung von BAG Urteil vom 29. September 1988 -- 2 AZR 107/88 -- AP Nr. 76 zu § 613 a).

    Das Bundesarbeitsgericht hat für Handels- und Dienstleistungsbetriebe, deren Betriebsvermögen hauptsächlich aus Rechtsbeziehungen besteht, im Kundenstamm, den Kundenlisten, Geschäftsbeziehungen zu Dritten, im "Know how" und im "Good will" immaterielle Mittel gesehen, die einem Betriebsübergang zugänglich wären (BAGE 49, 102, 105 f. = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 b der Gründe; Senatsurteil vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - AP Nr. 76 zu § 613 a BGB), gegebenenfalls auch Geschäftsräume und Geschäftslage, sofern diese Bestandteile des Betriebes es ermöglichen, den bisherigen Kundenkreis zu halten und auf den neuen Betriebsinhaber überzuleiten (BAGE 53, 267, 272 f. = AP Nr. 58 zu § 613 a BGB, zu B II 3 b, aa der Gründe).

    In der Entscheidung vom 29. September 1988 (aaO) hat der Senat für Dienstleistungsbetriebe, die mit den Kunden längerfristige Dienst- oder Werkverträge abschließen - z. B. ein Bewachungsunternehmen - gefordert, in diesen Fällen setze die Überleitung der Beziehungen zu den gegenwärtigen Kunden in der Regel auch den Eintritt des Erwerbers in mit den Kunden bestehende Verträge voraus; darauf könne allenfalls dann verzichtet werden, wenn die Dienstleistungsverträge ohnehin ausliefen und der bisherige Betriebsinhaber in Verbindung mit der Übertragung von Betriebsmitteln die Kunden künftig zur Anwerbung durch den Erwerber "freigebe".

    Wie der Senat vielmehr schon im Falle der "Übernahme" eines Bewachungsauftrages entschieden hat (Urteil vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - AP, aaO, zu A II 4 c der Gründe; ferner Urteil vom 30. November 1988 - 2 AZR 201/88 - nicht veröffentlicht, zu II 3 d der Gründe), hätte es neben der Überlassung der auch von der Nebenintervenientin genutzten Einrichtungsgegenstände einer Verbindung derselben mit immateriellen Betriebsmitteln bedurft, die vom ZKH im Einvernehmen mit der Beklagten auf die Nebenintervenientin hätten übertragen werden können.

  • EuGH, 05.05.1988 - 144/87

    Berg / Besselsen

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 172/90
    Eventuelle Unvereinbarkeit der bisherigen Rechtsprechung zum Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses mit der Rechtsprechung des EuGH (siehe Urteil vom 05.05.1988 144/87 und 145/87 zu Art. 3 der Richtlinie 77/187 des Rates vom 14.02.1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer beim Unternehmens- und Betriebsübergang).

    Dem könnte die neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes vom 5. Mai 1988 - Rechtssachen 144/87 und 145/87 - (EuGH Slg. 1988, 2577) zu Art. 3 der Richtlinie 77/187 des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer beim Unternehmens- und Betriebsübergang (ABlEG Nr. L 61, S. 26 vom 5. März 1977) entgegenstehen, der davon ausgeht, daß die Rechtsfolgen des Betriebsübergangs nicht von der Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers abhängen (vgl. dazu auch Meilicke, DB 1990, 1770 [BAG 01.03.1990 - 6 AZR 649/88]).

  • BGH, 26.03.1982 - V ZR 87/81

    Vorliegen einer Berufung bei Einlegung einer Berufung der Hauptpartei selbst und

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 172/90
    Dies bewirkt, daß eine zugunsten der Hauptpartei erwirkte Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist auch dem Streithelfer zugute kommt (BGH Urteil vom 26. März 1982 - V ZR 87/81 - NJW 1982, 2069).

    Liegt nämlich in Wirklichkeit nur ein Rechtsmittel vor, wenn Nebenintervenient und Hauptpartei jeweils selbständig Revision einlegen, so kann der Streithelfer jederzeit durch Einreichung von Schriftsätzen die Hauptpartei unterstützen, ohne daß seine "verspätete Revision" als unzulässig verworfen werden könnte (vgl. BGH vom 26. März 1982, aaO, für den umgekehrten Fall der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist durch die Hauptpartei).

  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78

    Pachtübernahme

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 172/90
    Im Gegensatz zur Auffassung des Landesarbeitsgerichts und der Beklagten läßt sich auch aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Betriebsübergang beim Pächterwechsel (BAGE 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB), wonach eine Betriebsübernahme auch dann vorliegen kann, wenn der "Erwerber" die für die Betriebsführung wesentlichen Mittel durch ein Rechtsgeschäft mit einem Dritten oder durch eine Vielzahl von Rechtsgeschäften erhält, für die vorliegende Fallkonstellation nichts Ausschlaggebendes herleiten.
  • BAG, 17.11.1977 - 5 AZR 618/76

    Wechsel des Betriebsinhabers - Betriebsübergang - Widerspruchsfrist - Widerspruch

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 172/90
    Der Senat braucht daher nicht mehr (vgl. oben zu II 4 b) zu erörtern, ob bei Vorliegen eines Betriebsübergangs an der bisherigen Rechtsprechung (BAGE 26, 301 = AP Nr. 1 zu § 613 a BGB, BAG Urteile vom 17. November 1977 - 5 AZR 618/76 - AP Nr. 10, aaO und vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 275/78 - AP Nr. 21, aaO) festgehalten werden kann, wonach bei einem Betriebsinhaberwechsel der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebsnachfolger widersprechen kann.
  • BAG, 02.10.1974 - 5 AZR 504/73

    Widerspruch des Arbeitnehmers bei einem Betriebsteilübergang

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 172/90
    Der Senat braucht daher nicht mehr (vgl. oben zu II 4 b) zu erörtern, ob bei Vorliegen eines Betriebsübergangs an der bisherigen Rechtsprechung (BAGE 26, 301 = AP Nr. 1 zu § 613 a BGB, BAG Urteile vom 17. November 1977 - 5 AZR 618/76 - AP Nr. 10, aaO und vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 275/78 - AP Nr. 21, aaO) festgehalten werden kann, wonach bei einem Betriebsinhaberwechsel der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebsnachfolger widersprechen kann.
  • BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 201/88

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses bei Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 172/90
    Wie der Senat vielmehr schon im Falle der "Übernahme" eines Bewachungsauftrages entschieden hat (Urteil vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - AP, aaO, zu A II 4 c der Gründe; ferner Urteil vom 30. November 1988 - 2 AZR 201/88 - nicht veröffentlicht, zu II 3 d der Gründe), hätte es neben der Überlassung der auch von der Nebenintervenientin genutzten Einrichtungsgegenstände einer Verbindung derselben mit immateriellen Betriebsmitteln bedurft, die vom ZKH im Einvernehmen mit der Beklagten auf die Nebenintervenientin hätten übertragen werden können.
  • BAG, 06.02.1980 - 5 AZR 275/78

    Wechsel des Betriebsinhabers - Übergang des Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 172/90
    Der Senat braucht daher nicht mehr (vgl. oben zu II 4 b) zu erörtern, ob bei Vorliegen eines Betriebsübergangs an der bisherigen Rechtsprechung (BAGE 26, 301 = AP Nr. 1 zu § 613 a BGB, BAG Urteile vom 17. November 1977 - 5 AZR 618/76 - AP Nr. 10, aaO und vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 275/78 - AP Nr. 21, aaO) festgehalten werden kann, wonach bei einem Betriebsinhaberwechsel der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebsnachfolger widersprechen kann.
  • BAG, 01.03.1990 - 6 AZR 649/88

    Weiterbeschäftigung nach Kündigung - Tariflicher Anspruch

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 172/90
    Dem könnte die neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes vom 5. Mai 1988 - Rechtssachen 144/87 und 145/87 - (EuGH Slg. 1988, 2577) zu Art. 3 der Richtlinie 77/187 des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer beim Unternehmens- und Betriebsübergang (ABlEG Nr. L 61, S. 26 vom 5. März 1977) entgegenstehen, der davon ausgeht, daß die Rechtsfolgen des Betriebsübergangs nicht von der Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers abhängen (vgl. dazu auch Meilicke, DB 1990, 1770 [BAG 01.03.1990 - 6 AZR 649/88]).
  • BGH, 28.03.1985 - VII ZR 317/84

    Ablauf der Berufungsbegründungsfrist bei nacheinander eingelegter Revision von

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 172/90
    Dies findet seine Begründung darin, daß der Streithelfer nach §§ 72, 74 Abs. 1, 67 ZPO nicht Partei des Prozesses ist, sondern lediglich die Hauptpartei unterstützt (so BAG Urteil vom 17. August 1984 - 3 AZR 597/83 - AP Nr. 2 zu § 67 ZPO; BGH Urteil vom 15. Juni 1989 - VII ZR 227/88 - JZ 1989, 807, 808; BGH Urteil vom 28. März 1985 - VII ZR 317/84 - NJW 1985, 2480; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl., § 47 IV 1, S. 266 f.; Zöller/Vollkommer, ZPO, 16. Aufl., § 67 Rz 5; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 48. Aufl., § 67 Anm. 3 A).
  • BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 696/85

    Betriebsübergang - Kriterien bei Einzelhandelsgeschäft

  • BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 480/87

    Betriebsübergang: Handelsvertreter - Unternehmer

  • BAG, 15.05.1985 - 5 AZR 276/84

    Betriebsmittel - Anscheinsbeweis - Betriebsnachfolge - Betriebsübernahme

  • BAG, 13.02.1975 - 3 AZR 211/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Prüfungsumfang des Arbeitsgerichts im Klageverfahren

  • BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 254/83

    Betriebsübergang - Voraussetzungen

  • BAG, 29.11.1988 - 3 AZR 250/87

    Übertragung eines Betriebsteils

  • BAG, 17.08.1984 - 3 AZR 597/83

    Verfahrensrecht - Rechtsmittelfrist für einfachen Streithelfer?

  • BGH, 15.06.1989 - VII ZR 227/88

    Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Streithelfers

  • BAG, 29.09.1988 - AZR 107/88
  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 192/88

    Kündigung eines Arbeitnehmers wegen einer Verlegung der Büroräume - Genaue

  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84

    Betriebsübergang aufgrund Funktionsnachfolge?

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Bei der Neuvergabe von Aufträgen an Fremdunternehmen ist bisher ein rechtsgeschäftlicher Übergang verneint worden, weil die Fortbeschäftigung der Arbeitnehmer nicht auf der Tatbestandsseite des § 613 a BGB berücksichtigt wurde und deshalb Rechtsgeschäfte mit den Arbeitnehmern ohne Bedeutung blieben (vgl. BAG Urteil vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - AP Nr. 76 zu § 613 a BGB, zu A II 5 der Gründe; BAG Urteil vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 172/90 - AP Nr. 88 zu § 613 a BGB, zu B II 2 b der Gründe).
  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 712/98

    Kündigung; Kirchendienst

    Stimmen die Anträge der Partei und des Streithelfers - wie hier - überein, ist letzterer nicht Partei des Prozesses, sondern unterstützt lediglich die Hauptpartei (Senatsurteil vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 172/90 - AP Nr. 88 zu § 613 a BGB, zu A 2 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 449/91

    Betriebsübergang (§ 613 a BGB ) und Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

    Der Senat hat die Frage im Urteil vom 18. Oktober 1990 (aaO, zu II 3 der Gründe) mangels Entscheidungserheblichkeit ausdrücklich offen gelassen.

    Ähnlich äußern sich Lenz/Mölls, DB 1990, Beilage 15, S. 10; Petereck, Anm. zum Urteil vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 172/90 - EzA § 613 a BGB Nr. 91), die immerhin an dem Fortbestand des Widerspruchsrechtes zweifeln, ohne abschließend zu dieser Frage Stellung zu nehmen.

    Der Senat hat bisher (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1990, aaO, zu II 3 der Gründe) unter ausdrücklichem Hinweis auf das BAG-Urteil vom 6. Februar 1980 (aaO), in welchem der Fünfte Senat die Rechtsprechung als günstigere Regelung im Sinne des Art. 7 interpretiert hatte, zum Widerspruchsrecht bemerkt, dem könnte die neuere Rechtsprechung des EuGH vom 5. Mai 1988 entgegenstehen.

  • BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 37/93

    Betriebsübergang; Übertragung einer Depotverwaltung

    Während bei Produktionsbetrieben in der Regel die Übernahme der sächlichen Betriebsmittel entscheidend ist, sind bei Handels- und Dienstleistungsbetrieben meist die immateriellen Betriebsmittel wie Kundenstamm, Kundenlisten, die Geschäftsbeziehungen zu Dritten, das "know-how" und der "good will" sowie die Einführung des Unternehmens auf dem Markt ausschlaggebend (vgl. u.a. BAGE 49, 102, 105 = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 b der Gründe; BAG Urteil vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 172/90 - AP Nr. 88 zu § 613 a BGB, zu B II 2 b aa der Gründe; BAG Urteil vom 9. Februar 1994 - 2 AZR 781/93 - DB 1994, 1144 f. [BAG 09.02.1994 - 2 AZR 781/93] = EzA § 613 a BGB Nr. 115 = ZIP 1994, 901 ff. = NZA 1994, 612 ff., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu III 1 a der Gründe).

    Die Urteile des Zweiten Senats vom 29. September 1988 (- 2 AZR 107/88 - AP Nr. 76 zu § 613 a BGB), vom 18. Oktober 1990 (- 2 AZR 172/90 - AP Nr. 88 zu § 613 a BGB) und vom 27. März 1991 (- 2 AZR 353/90 (A) - n.v.) führen zu keiner anderen Beurteilung.

  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 69/08

    Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch unzureichende gerichtliche

    Hinsichtlich der Rechtslage gilt nicht die Verhandlungsmaxime, sondern der Grundsatz "iura novit curia" (vgl. BAG, Urteil vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 172/90 -, NZA 1991, S. 305; Gottwald, in: Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 16. Auflage 2004, § 77 Rn. 9), so dass die nach dem Sach- und Streitstand in Betracht kommenden rechtshindernden und rechtsvernichtenden Einwendungen jeweils von Amts wegen zu berücksichtigen sind.
  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 384/98
    80" = EzA § 613a BGB Nr. 85 = NZA 1989, 799; BAG vom 18.10.1990 - 2 AZR 172/90 , AP Nr. 88 zu § 613a BGB = AR-Blattei ES 500 Nr. 88 = "Betriebsinhaberwechsel: Entsch.

    88" [Hahn] = EzA § 613a BGB Nr. 91 [Peterek] = EWiR 1991, 253 [Joost] = NZA 1991, 305 = ZIP 1991, 334 [BAG 18.10.1990 - 2 AZR 172/90] ).

  • LAG Baden-Württemberg, 20.03.1995 - 15 Sa 169/94

    Betriebsübergang: - Übernahme wesentlicher Betriebsmittel

    Der Feststellungsantrag ist somit zulässig (vgl. BAG, Urteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 480/87 -, AP Nr. 72 zu § 613 a BGB ; Urteil vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 172/90 -, AP Nr. 88 zu § 613 a BGB ; Hillebrecht, NZA 1989 Beilage 4, S. 10).

    Für Handels- und Dienstleistungsbetriebe, deren Betriebsvermögen hauptsächlich aus Rechtsbeziehungen besteht, sind in erster Linie die immateriellen Betriebsmittel wie Kundenstamm, Kundenlisten, die Geschäftsbeziehungen zu Dritten, das "know-how" und der "goodwill", ebenso wie die Einführung des Unternehmens auf dem Markt von Bedeutung (vgl. BAG, Urteil vom. 25. Juni 1985 - 3 AZR 254/83 -, BAGE 49, 102 = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG ; Urteil vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 -, AP Nr. 76 zu § 613 BGB ; Urteil vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 172/90 -, AP Nr. 88 zu § 613 a BGB ).

    a) Für die Umstände des Betriebsübergangs ist der Kläger darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BAG, Urteil vom 15. Mai 1985 - 5 AZR 276/84 -, BAGE 48, 345 = AP Nr. 41 zu § 613 a BGB ; Urteil vom 18. Oktober 1990, aaO.).

  • BAG, 14.07.1994 - 2 AZR 55/94

    Betriebsübergang: Übernahme eines Material- und Ersatzteillagers der US-Armee

    Bei Handels- und Dienstleistungsbetrieben werden demgegenüber meist die immateriellen Betriebsmittel wie Kundenstamm, Kundenlisten, die Geschäftsbeziehungen zu Dritten, das "know-how" und der "good will", ebenso die Einführung des Unternehmens auf dem Markt im Vordergrund stehen (BAGE 49, 102, 105 f. = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 b der Gründe; Senatsurteil vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - AP Nr. 76 zu § 613 a BGB, zu A II 1 b der Gründe; Urteil vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 172/90 - AP Nr. 88 zu § 613 a BGB, zu B II 2 b aa der Gründe).

    Vor allem in den Fällen, in denen die Vertragsbeziehung zu einem Kunden das wesentliche Betriebsmittel war, hat das Bundesarbeitsgericht bislang eine Betriebsschließung und eine anschließende Neueröffnung des Betriebes angenommen, wenn dieses Betriebsmittel dem bisherigen Betriebsinhaber durch eine Beendigung des Vertrages mit dem Kunden verlorenging und der neue Betriebsinhaber aufgrund einer Neuausschreibung einen neuen Vertrag über die entsprechende Dienstleistung mit dem Kunden abschloß (Senatsurteile vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - AP Nr. 76 zu § 613 a BGB (Bewachungsvertrag); vom 27. März 1991 - 2 AZR 353/90 (A) -, n.v. (Flughafenreinigung) und vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 172/90 - AP Nr. 88 zu § 613 a BGB (nach Arbeitsstunden abgerechnete Arbeiten in der Spülküche eines Krankenhauses)).

  • BAG, 21.03.1996 - 8 AZR 156/95

    Betriebsübergang bei Neuvergabe eines Reinigungsauftrags?

    Im Leitsatz 2 des Urteils vom 18. Oktober 1990 (- 2 AZR 172/90 - AP Nr. 88 zu § 613 a BGB ) heißt es:.
  • BAG, 14.07.1994 - 2 AZR 86/94

    Fortbestehen der Arbeitsverträge bei einem Betriebsübergang

    Bei Handels- und Dienstleistungsbetrieben werden demgegenüber meist die immateriellen Betriebsmittel wie Kundenstamm, Kundenlisten, die Geschäftsbeziehungen zu Dritten, das "know-how" und der "good will" , ebenso die Einführung des Unternehmens auf dem Markt im Vordergrund stehen (BAGE 49, 102, 105 f. = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG zu I 1 b der Gründe; Senatsurteil vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - AP Nr. 76 zu § 613 a BGB, zu A II 1 b der Gründe; Urteil vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 172/90 - AP Nr. 88 zu § 613 a BGB, zu B II 2 b aa der Gründe).

    Vor allem in den Fällen, in denen die Vertragsbeziehung zu einem Kunden das wesentliche Betriebsmittel war, hat das Bundesarbeitsgericht bislang eine Betriebsschließung und eine anschließende Neueröffnung des Betriebes angenommen, wenn dieses Betriebsmittel dem bisherigen Betriebsinhaber durch eine Beendigung des Vertrages mit dem Kunden verlorenging und der neue Betriebsinhaber aufgrund einer Neuausschreibung einen neuen Vertrag über die entsprechende Dienstleistung mit dem Kunden abschloß (Senatsurteile vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - AP Nr. 76 zu § 613 a BGB (Bewachungsvertrag); vom 27. März 1991 - 2 AZR 353/90 (A) -, n.v. (Flughafenreinigung) und vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 172/90 - AP Nr. 88 zu § 613 a BGB (nach Arbeitsstunden abgerechnete Arbeiten in der Spülküche eines Krankenhauses)).

  • BAG, 14.07.1994 - 2 AZR 102/94
  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 54/94

    Betriebsübergang

  • LAG Hamm, 22.08.2000 - 4 Sa 779/00

    Pflicht zur Weiterbeschäftigung; Übergang eines Arbeitsverhältnisses; Begriff des

  • LAG Brandenburg, 26.03.1997 - 4 Sa 770/96

    Streitigkeit über den Übergang eines Arbeitsverhältnisses infolge eines

  • LAG Brandenburg, 26.03.1997 - 4 Sa 771/96

    Streitigkeit über den Übergang eines Arbeitsverhältnisses infolge eines

  • LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 912/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

  • LAG Hamm, 06.09.1996 - 10 Sa 1032/95

    Betriebsübergang: Auslagerung von Buchhaltungsaufgaben

  • LAG Niedersachsen, 11.09.2023 - 17 Ta 125/23

    Beschlussverfahren oder Urteilsverfahren; Streitgegenstand; Zulässige

  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 75/94

    Übergang der Betriebsmittel bei Betriebsübergang

  • LAG Niedersachsen, 11.09.2023 - 17 Ta 167/23

    Beschlussverfahren oder Urteilsverfahren; Streitgegenstand; Zulässige

  • LAG Hamm, 28.01.1997 - 4 Sa 141/96

    Kosten eines Rechtsstreits; Eintragung eines Prokuristen ins Handelsregister;

  • LAG Hamm, 22.08.1996 - 4 Sa 322/96

    Betriebsübergang: Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über den Kündigungstermin

  • OLG Frankfurt, 10.03.2006 - 2 W 72/05

    Gewerbemietvertrag ohne Bestimmung der Miethöhe

  • LAG Hamm, 21.08.1997 - 4 Sa 2245/96

    Fortsetzung einer Kündigungsschutzklage nach Betriebsübergang; Titelumschreibung

  • LAG Düsseldorf, 18.04.1996 - 5 Sa 1579/95

    Betriebsübergang: Übertragung des Teils eines Mischbetriebs - fehlende

  • OLG Brandenburg, 23.08.2006 - 3 U 164/05

    Rückwirkende Verjährungshemmung gemäß § 167 ZPO

  • LAG Hamm, 19.03.1998 - 17 Sa 1749/97

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Arbeitgeberseitige Kündigung wegen

  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 247/92
  • LAG Hamm, 06.07.2005 - 2 Sa 1541/04

    Zur Zulässigkeit der Berufung eines Streithelfers, Aufhebung eines

  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 484/97

    Gekürzte Versorgung nach der Versorgungsordnung seiner früheren Arbeitgeberin bei

  • LAG Hamm, 08.10.1996 - 6 Sa 847/96

    Betriebsübergang bei Dienstleistungsunternehmen

  • LAG Düsseldorf, 18.04.1996 - 5 (6) Sa 1580/95

    Betriebsübergang: Übertragung des Teils eines Mischbetriebs - fehlende

  • LAG Hamm, 09.10.1995 - 17 Sa 1946/94

    Betriebsübergang: Wechsel des Aufgabenträgers bei privatem Verein

  • BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 474/90

    Berücksichtigung von Sozialdaten durch den Betriebsrat bei Kündigung aller

  • BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 353/90

    Feststellung des genauen Beendigungstermins einer Kündigung und Anforderungen an

  • BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 954/93
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.08.1993 - 6 Sa 317/92

    Betriebsteil; Werkrahmenvertrag; Betriebsmitteln des Betriebes

  • LAG Hamburg, 03.07.1991 - 8 Sa 32/91

    Arbeitsverhältnis; Unternehmensübergang; Betriebsübergang;

  • LAG Baden-Württemberg, 25.06.1997 - 12 Sa 123/96
  • LAG Nürnberg, 02.06.1992 - 6 Sa 434/91

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Unwirksamkeit einer tarifvertraglichen

  • ArbG Nürnberg, 10.01.1996 - 15 Ca 9150/95

    Feststellungsklage auf Bestehen eines Arbeitsverhältnisses ; Betriebsübergang bei

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