Rechtsprechung
   BAG, 29.11.1962 - 2 AZR 176/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,727
BAG, 29.11.1962 - 2 AZR 176/62 (https://dejure.org/1962,727)
BAG, Entscheidung vom 29.11.1962 - 2 AZR 176/62 (https://dejure.org/1962,727)
BAG, Entscheidung vom 29. November 1962 - 2 AZR 176/62 (https://dejure.org/1962,727)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,727) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergütung - Umfang der geleisteten Arbeit - Schätzung der Vergütung - Arbeitsverdienst - Leitende Angestellte - Höher verpflichtete Angestellte - Besonderes Vertrauensverhältnis - Lehrern an Privatschulen - Betriebsübernahme - Betriebsnachfolge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 13, 333
  • NJW 1963, 680 (Ls.)
  • MDR 1963, 348
  • DB 1963, 382
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.02.1960 - 5 AZR 472/57

    Betriebsübernahme - Übergang

    Auszug aus BAG, 29.11.1962 - 2 AZR 176/62
    2) Nicht nur bei leitenden, sondern auch bei anderen zu Diensten höherer Art verpflichteten Angestellten, zu deren Tätigkeit ein besonderes Vertrauensverhältnis notwendig ist, insbesondere bei Lehrern an Privat schu len, führt eine Betriebsübernahme nicht zu oinem ohne weiteres und von selbst eintretenden Übergang des Ar beitsverhältnisses von dem bisherigen Arbeitgeber auf den neuen Betriebsinhaber (im Anschluß an BAG AP Nr. 1 zu § 419 BGB Betriebsnachfolge).
  • BAG, 04.02.1960 - 3 AZR 25/58

    Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Rechtfertigung - Betriebliche Gründe

    Auszug aus BAG, 29.11.1962 - 2 AZR 176/62
    Sie bleibt es auch dann, wenn man, was allerdings im Sinne der allgemeinen Intereesenabwägung auch bei der betriebsbedingten Kündigung (BAG 9, 36 // .2/437) notwendig ist, die zu Gunsten des Klägers sprechen den Umstände, nämlich seine zehnjährige Tätigkeit bei der B -Schule und sein vorgerücktes Lebensalter, erwägt» Diese Umstände ändern nichts daran, daß der Beklagte, da er die Schule nicht mehr leitet, keine Möglichkeit hat, den Kläger zu be~ schaftigen.
  • LAG Hessen, 05.12.1961 - 5 Sa 29/61
    Auszug aus BAG, 29.11.1962 - 2 AZR 176/62
    FrankfurtVM0, Kammer 5, vom 5c Dezember 1961 - 5 Sa 29/61 - wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Verurteilung des Beklagten zur Gehaltszahlung richtet (Ziffer 3 der Urteilsformel).
  • LAG München, 03.09.2019 - 9 Sa 177/19

    Zur Höhe der Vergütung von Urlaubstagen

    (BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 459/83, Rn. 20, zur vergleichbaren Problematik beim EFZG) Dabei kann der tatsächliche Verdienst im vorangegangenen Jahr ein zuverlässigerer Maßstab sein als der Verdienst im vorangegangenen Monat (BAG Urt. v. 29.11.1962 - 2 AZR 176/62, Rn. 15, ebenfalls zum EFZG).

    (vgl. (BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 459/83, Rn. 20; BAG Urt. v. 29.11.1962 - 2 AZR 176/62, Rn. 15; MüKomm/MüllerGlöge, 7. Aufl., § 2 EFZG, Rn. 31; ErfKomm/Reinhard, 19. Aufl., § 4 EFZG, Rn. 14; Schaub/Linck, 17. Aufl., § 98 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Rn. 82) Dass die besondere Ausgestaltung der Vereinbarung über die Umsatzprovision hier einen derartigen Rückgriff auf das Ergebnis des Vorjahres erfordert, wurde bereits ausgeführt.

  • BAG, 25.09.1997 - 8 AZR 493/96

    Betriebsveräußerung im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Nach damals überwiegender Meinung gingen die Arbeitsverhältnisse (nur) nach den allgemeinen Grundsätzen der Vertragsübernahme über, also nur bei Zustimmung aller Beteiligten einschließlich des Betriebserwerbers (BAG Urteil vom 18. Februar 1960 - 5 AZR 472/57 - BAGE 9, 62, 70 f.; BAG Urteil vom 29. November 1962 - 2 AZR 176/62 - BAGE 13, 333, 337 f.; BAG Urteil vom 29. April 1966 - 3 AZR 208/65 - BAGE 18, 286, 290 f.; Hueck/Nipperdey, aaO, § 54 III 2, S. 515 ff.; a.A. Nikisch, Arbeitsrecht, Bd. I, 3. Aufl., § 46 II, S. 657 ff.).
  • BAG, 30.07.1975 - 5 AZR 342/74

    Urlaub: Urlaubsentgelt bei arbeitnehmerähnlichen Personen

    Das Bundesarbeitsgericht hat in letzterem Bereich sogar - nach der sog. Lohnausfallmethode - einmal einen Zeitraum von drei Jahren als angemessen erachtet (BAG 8, 164 [167 f.l = AP Nr. 48 zu § 611 BGB Urlaubsrecht [am Ende]; vgl. auch BAG 13, 333 [336] = AP Nr. 6 zu § 419 BGB Betriebsnachfolge [zu I der Gründe]; zu der vergleichbaren Problematik bei der Peiertagsbezahlung auch BAG AP Nr. 28 zu § 1 PeiertagslohnzahlungsG [zu I 3 und 4 der Gründe m.w.N.]).
  • BAG, 06.02.1980 - 5 AZR 275/78

    Wechsel des Betriebsinhabers - Übergang des Arbeitsverhältnisses -

    neue Arbeitgeber und der Arbeitnehmer mußten darin übereinstimmen, daß das Arbeitsverhältnis mit dem neuen Arbeitgeber fortgesetzt werden sollte (BAG 9, 62 [70, 71] = AP Nr. 1 zu § 419 BGB Betriebsnachfol ge [zu 4 c - e der Gründe] ; BAG 13, 333 [338] = AP Nr. 6 zu § 419 BGB Betriebsnachfolge [zu II der Grün de]; BAG AP Nr. 31 zu § 7 HGB [zu II 2 bis 4 der Gründe]).
  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 326/96

    Auslegung einer Klausel zur Besitzstandswahrung in der betrieblichen

    Für eine Fortgeltung der mit dem Betriebsveräußerer getroffenen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen beim Betriebserwerber bedurfte es eines dreiseitigen Vertrages zwischen Veräußerer, Erwerber und Arbeitnehmer (BAG Urteil vom 29. November 1962 - 2 AZR 176/62 - BAGE 13, 333, 337 f. = AP Nr. 6 zu § 419 BGB Betriebsnachfolge, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 1. Februar 1971 - 3 AZR 7/70 - AP Nr. 2 zu § 282 ZPO, zu I 1 der Gründe; Staudinger/Mohnen/Neumann, BGB, 11. Aufl., § 613 Rz 20 ff.; Seiter, Betriebsinhaberwechsel, S. 24 ff., m.w.N.).
  • BAG, 16.03.1966 - 1 AZR 414/65

    Kraftfahrer - Zurücksetzen des Fahrzeugs - Bedienen eines Einweisers - Gefährdung

    3«, Ohne Erfolg muß weiter der Einwand des Beklagten bleiben, sein Verschulden sei, wenn es überhaupt bejaht werden könne, jedenfalls nicht schwer, so daß er wegen der Schädigung eines Arbeitskameraden nicht in Anspruch genommen werden könne» Auf diese Frage einzugehen, besteht im Streitfall kein Anlaß; denn da für den Beklagten eine Haftpflichtversicherung eintreten muß, genügt zur Begründung der Schadenersatzforderung der Klägerinnen jedes, auch das leichteste Verschulden des Beklagten., Vergebens greift der Beklagte diese gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des erkennenden Senats (vgl«, die Nachweise BAG 13, 333) an«, Er übersieht, daß das dem schädigenden Arbeitskameraden eingeräumte Haftungsprivileg nur mit den Besonderheiten des Arbeitsvertragsverhältnisses zu begründen ist«, Nur dem Arbeitnehmer, der mit Rücksicht auf seine sozial ungünstige Lage Anspruch auf eine Haftungserleichterung hat, kann die Wohltat zugute kommen, daß er - in Abweichung von den allgemein geltenden Haftungsbestimmungen - lediglich bei schwerer Schuld haftet» Entfällt die sozial ungün- 36 stige Lage, weil - infolge Bestehens einer Haftpflichtversicherung, die den Schaden aufgrund des mit ihr geschlossenen Versicherungsvertrages decken muß - der Arbeitnehmer persönlich seinem Arbeitskameraden nichts schuldet, so besteht kein Anlaß, von der gesetzlichen Häftungsregelung zu Lasten des geschädigten Arbeits kameraden abzugeheno.
  • BAG, 30.05.1968 - 1 AZR 96/68

    Begründung einer Divergenz - Angeführte Entscheidungen - Divergenzvortrag

    d) Die Entscheidungen des Bunüesarbeitsgerichts vom 4. Februar I960 (BAG 9, 36 [43J = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG Betriebsbe dingte Kündigung), und vom 29» November 1962 (BAG 13, 333 C3393 ss AP Nr» 6 zu § 419 BGB Betriebsnachfolge) gehen davon aus, daß eine betriebsbedingte Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt ist, wenn die betrieblichen Gründe bei verständiger V/ürdigung in Abwägung der Interessen der Vertragsparteien und des Betriebs die Kündigung billigenswert und angemessen erscheinen lassen.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.05.1963 - IV A 12/62

    Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung eines Schwerbehinderten;

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich in zwei Urteilen vom 18. Februar 1960 (AP Nr. 1 zu § 419 BGB) und vom 29. November 1962 (MDR 1963, 348) für leitende und für zu höheren Diensten anderer Art verpflichtete Angestellte der herrschenden Auffassung angeschlossen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht