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   BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 187/86   

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https://dejure.org/1987,5904
BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 187/86 (https://dejure.org/1987,5904)
BAG, Entscheidung vom 05.03.1987 - 2 AZR 187/86 (https://dejure.org/1987,5904)
BAG, Entscheidung vom 05. März 1987 - 2 AZR 187/86 (https://dejure.org/1987,5904)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Kündigung vor Ablauf der Wartezeit ohne Angaben von Gründen - Verdacht auf eine Arbeitgeberkündigung aufgrund Absicht des Arbeitnehmers auf Gewerkschaftsbeitritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 437/80

    Beschlußunfähigkeit des Betriebsrats - Mitbestimmungsrechte des Restbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 187/86
    Es ist allerdings anerkannt, daß von diesem Grundsatz eine Ausnahme dann zu machen ist, wenn der Arbeitgeber unter Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben die Kündigung wenige Tage vor Ablauf der Wartezeit erklärt, um den Erwerb des allgemeinen Kündigungsschutzes zu "vereiteln" (KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 51; Schaub, ArbeitsrechtsHandbuch, 5. Aufl, § 128 I 4, Seite 796; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl, Rz 453; BAGE 31, 83 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972; BAGE 4, 306 = AP Nr. 34 zu § 1 KSchG und BAGE 40, 42 = AP Nr. 24 zu § 102 BetrVG 1972).

    Eine analoge Anwendung von § 162 BGB kommt erst dann in Betracht, wenn das Vorgehen des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der im Einzelfall gegebenen Umstände gegen Treu und Glauben verstößt, die Treuwidrigkeit setzt das Vorliegen weiterer Umstände voraus (vgl BAGE 40, 42 = AP, aa0).

  • BGH, 20.01.1976 - VI ZR 192/74

    Vernehmung einer Partei (auch der beweispflichtigen) von Amts wegen steht nach §

    Auszug aus BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 187/86
    Das Revisionsgericht kann nur die rechtlichen Voraussetzungen und die Grenzen der Ermessensausübung nach § 448 ZPO nachprüfen (BGH LM Nr. 3 zu § 448 ZPO; BGH JZ 1976, 214).

    Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift ist, daß für die Wahrheit oder Unwahrheit einer Behauptung noch kein voller Beweis geführt, wohl aber eine gewisse Wahrscheinlichkeit erbracht ist (Thomas/Putzo, ZPO, 14. Aufl § 448 Anm 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 45. Aufl, § 448 Anm 1; BGH JZ 1976, 214; BGH NJW 1983, 2033).

  • BAG, 25.07.1963 - 2 AZR 510/62

    Fristlose Kündigung - Wichtiger Grund - Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist -

    Auszug aus BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 187/86
    Ob zum Beweis einer Tatsache die Vernehmung einer bestimmten Partei nach § 448 ZPO notwendig ist, steht nicht im freien Belieben, sondern im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts BAGE 14, 266 = AP Nr. 1 zu § 448 ZPO).
  • BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 309/75

    Berechnung der Wartezeit iSd. § 1 KSchG bei aufeinanderfolgenden

    Auszug aus BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 187/86
    Als derartiger Grund ist im vorliegenden Fall nur ein widersprüchliches Verhalten des Arbeitgebers zu erwägen (vgl KR-Wolf, aa0, Grunds Rz 307; KR-Becker, aa0, § 1 KSchG Rz 74; BAGE 28, 176 [BAG 23.09.1976 - 2 AZR 309/75] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).
  • BGH, 01.02.1983 - VI ZR 152/81

    Begründung des Absehens von einer Parteivernehmung

    Auszug aus BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 187/86
    Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift ist, daß für die Wahrheit oder Unwahrheit einer Behauptung noch kein voller Beweis geführt, wohl aber eine gewisse Wahrscheinlichkeit erbracht ist (Thomas/Putzo, ZPO, 14. Aufl § 448 Anm 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 45. Aufl, § 448 Anm 1; BGH JZ 1976, 214; BGH NJW 1983, 2033).
  • BAG, 20.09.1957 - 1 AZR 136/56
    Auszug aus BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 187/86
    Es ist allerdings anerkannt, daß von diesem Grundsatz eine Ausnahme dann zu machen ist, wenn der Arbeitgeber unter Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben die Kündigung wenige Tage vor Ablauf der Wartezeit erklärt, um den Erwerb des allgemeinen Kündigungsschutzes zu "vereiteln" (KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 51; Schaub, ArbeitsrechtsHandbuch, 5. Aufl, § 128 I 4, Seite 796; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl, Rz 453; BAGE 31, 83 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972; BAGE 4, 306 = AP Nr. 34 zu § 1 KSchG und BAGE 40, 42 = AP Nr. 24 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 24.03.1975 - 3 AZR 210/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Voraussetzungen für eine Parteieinvernahme

    Auszug aus BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 187/86
    Hinderlich ist nicht, wenn die beweispflichtige Partei davon abgesehen hat, solche Personen als Beweismittel zu benennen, die aus ihrer Sicht mit der Gegenpartei identifiziert werden müssen (BAG Urteil vom 24. März 1975 - 3 AZR 210/74 - = AP Nr. 3 zu § 448 ZPO).
  • BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77

    Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit - Kündigung aus sachlichem Grunde -

    Auszug aus BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 187/86
    Es ist allerdings anerkannt, daß von diesem Grundsatz eine Ausnahme dann zu machen ist, wenn der Arbeitgeber unter Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben die Kündigung wenige Tage vor Ablauf der Wartezeit erklärt, um den Erwerb des allgemeinen Kündigungsschutzes zu "vereiteln" (KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 51; Schaub, ArbeitsrechtsHandbuch, 5. Aufl, § 128 I 4, Seite 796; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl, Rz 453; BAGE 31, 83 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972; BAGE 4, 306 = AP Nr. 34 zu § 1 KSchG und BAGE 40, 42 = AP Nr. 24 zu § 102 BetrVG 1972).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.05.2015 - 4 Sa 94/14

    Wartezeitkündigung - verlängerte Kündigungsfrist - Umgehung des

    Jedoch kommt eine solche analoge Anwendung von § 162 BGB erst dann in Betracht, wenn das Vorgehen des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der im Einzelfall gegebenen Umstände gegen Treu und Glauben verstößt (BAG 5. März 1987 - 2 AZR 187/86 - juris).

    Die Annahme einer solchen Treuwidrigkeit setzt aber das Vorliegen weiterer Umstände voraus, die Rückschlüsse auf einen solchen Vereitelungswillen zulassen (BAG 5. März 1987 aaO; APS/Dörner/Vossen 4. Aufl. § 1 KSchG Rn. 34; KR/Griebeling 10. Aufl. § 1 KSchG Rn. 103).

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 828/98

    Anrechnung einer Vorbeschäftigung auf die Wartezeit - Beteiligung des

    Dazu genügt der Kündigungsausspruch wenige Tage vor Fristablauf jedoch nicht; der Arbeitgeber ist frei, die gesamte Wartefrist auszuschöpfen (BAG 20. September 1957 - 1 AZR 136/56 - BAGE 4, 306, 308; 28. September 1978 - 2 AZR 2/77 - BAGE 31, 83, 86 f.; 5. März 1987 - 2 AZR 187/86 - RzK I 4 d Nr. 7; 18. August 1982 - 7 AZR 437/80 - BAGE 40, 42, 49 f.).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.09.1998 - 10 Sa 1224/97

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung während der vereinbarten Probezeit;

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