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   BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 188/93   

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https://dejure.org/1993,1581
BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 188/93 (https://dejure.org/1993,1581)
BAG, Entscheidung vom 30.09.1993 - 2 AZR 188/93 (https://dejure.org/1993,1581)
BAG, Entscheidung vom 30. September 1993 - 2 AZR 188/93 (https://dejure.org/1993,1581)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeiten und Beleidigungen - Trunkenheit des Arbeitnehmers - Durch die Alkoholsucht bedingte Wiedrholungsgefahr - Maßstab der Zukunftsprognose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 26.08.1976 - 2 AZR 377/75

    Einschränkung eines vertraglichen Nebentätigkeitsverbots - Kündigung bei

    Auszug aus BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 188/93
    Hält sich die Interessenabwägung im Rahmen des Beurteilungsspielraums, kann das Revisionsgericht die angegriffene Würdigung nicht durch eine eigene ersetzen (vgl. BAG Urteile vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - und vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 68 und 96 zu § 626 BGB, zu I 1 bzw. A II 2 der Gründe; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 285).

    Wenn die Revision rügt, das Berufungsgericht habe die Interessen des Klägers an einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses überbewertet und die Interessen der Beklagten an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu gering eingeschätzt, so verlangt sie damit, das Revisionsgericht solle die angegriffene Interessenabwägung durch eine eigene ersetzen, was nicht Aufgabe des Revisionsgerichts ist (vgl. BAG Urteil vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB).

  • BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 134/89

    Änderungskündigung, fristlose: Alkoholabhängigkeit - Anhörung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 188/93
    Dies hat der Senat in dieser Ausschließlichkeit nie vertreten (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 1989 - 2 AZR 134/89 - n.v.); daß z.B. der nüchterne Alkoholiker schuldhaft handeln kann, ist selbstverständlich.
  • LAG Düsseldorf, 26.08.1980 - 18 Sa 673/80
    Auszug aus BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 188/93
    Unter Berücksichtigung der von der Beklagten zitierten Entscheidungen (LAG Frankfurt am Main Urteil vom 28. Juni 1977 - 9 Sa 154/77 - NJW 1978, 444; LAG Düsseldorf Urteil vom 26. August 1980 - 18 Sa 673/80 - DB 1980, 2345) wird der Prüfungsmaßstab des § 1 Abs. 2 KSchG klar abgegrenzt und ausgeführt, auch bei einem außergewöhnlich hohen sozialen Besitzstand komme bei tätlichen Auseinandersetzungen im Betrieb in der Regel jedenfalls eine fristgerechte Kündigung in Betracht.
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Auszug aus BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 188/93
    Hält sich die Interessenabwägung im Rahmen des Beurteilungsspielraums, kann das Revisionsgericht die angegriffene Würdigung nicht durch eine eigene ersetzen (vgl. BAG Urteile vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - und vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 68 und 96 zu § 626 BGB, zu I 1 bzw. A II 2 der Gründe; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 285).
  • LAG Hessen, 28.06.1977 - 9 Sa 154/77

    Tätliche Auseinandersetzung zwischen Arbeitskollegen während der Arbeit im

    Auszug aus BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 188/93
    Unter Berücksichtigung der von der Beklagten zitierten Entscheidungen (LAG Frankfurt am Main Urteil vom 28. Juni 1977 - 9 Sa 154/77 - NJW 1978, 444; LAG Düsseldorf Urteil vom 26. August 1980 - 18 Sa 673/80 - DB 1980, 2345) wird der Prüfungsmaßstab des § 1 Abs. 2 KSchG klar abgegrenzt und ausgeführt, auch bei einem außergewöhnlich hohen sozialen Besitzstand komme bei tätlichen Auseinandersetzungen im Betrieb in der Regel jedenfalls eine fristgerechte Kündigung in Betracht.
  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 66/82

    Schadensersatzforderungen auf Grund eines Verkehrsunfalls - Verschulden an einem

    Auszug aus BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 188/93
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob der Tatrichter von den richtigen rechtlichen Beurteilungsmaßstäben ausgegangen ist und Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt hat (vgl. BAGE 57, 47, 50 = AP Nr. 92 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu II 2 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 176/86

    Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats vor fristloser Kündigung

    Auszug aus BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 188/93
    Strafbare Handlungen im Betrieb, insbesondere Tätlichkeiten gegenüber Arbeitskollegen sind an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (Senatsurteil vom 12. März 1987 - 2 AZR 176/86 - AP Nr. 47 zu § 102 BetrVG 1972, zu B II 2 b der Gründe; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 107, m.w.N.; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 530 ff.).
  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 188/93
    Das Verschulden und die einzelnen Arten des Verschuldens sind Rechtsbegriffe (vgl. BGHZ 10, 14, 16 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52] und 10, 69, 74).
  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

    Nichts anderes gilt für grobe Beleidigungen gegenüber Arbeitskollegen, wenn diese in ihrer Beharrlichkeit eine ernstliche Störung des Betriebsfriedens, der betrieblichen Ordnung und des reibungslosen Betriebsablaufes verursachen (vgl. Senatsurteil vom 30. September 1993 - 2 AZR 188/93 - EzA Nr. 152 zu § 626 BGB n. F.).

    Deshalb können verhaltensbedingte Gründe eine außerordentliche Kündigung in der Regel nur dann rechtfertigen, wenn der Gekündigte nicht nur objektiv und rechtswidrig, sondern auch schuldhaft seine Pflichten aus dem Vertrag verletzt hat (Senatsurteile vom 27. Juli 1961 - 2 AZR 255/60 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; vom 16. März 1961 - 2 AZR 539/59 - BAGE 32, 214 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; vom 4. April 1974 - 2 AZR 452/73 - BAGE 26, 116 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat; vom 30. September 1993 - 2 AZR 188/93 - EzA Nr. 152 zu § 626 BGB n. F.; vom 7. Oktober 1993 - 2 AZR 226/93 - BAGE 74, 325 = AP Nr. 114 zu § 626 BGB "grundsätzlich"; vom 21. November 1996 - 2 AZR 357/95 - AP Nr. 130 zu § 626 BGB und vom 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - AP Nr. 137 zu § 626 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • ArbG Berlin, 03.04.2014 - 24 Ca 8017/13

    Verhaltensbedingte Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers

    Bei arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers infolge Alkoholabhängigkeit kann nicht automatisch von einem fehlenden Verschulden ausgegangen werden (vgl. BAG, Urteil vom 30.09.1993 - 2 AZR 188/93 - EzA § 626 BGB n. F. Nr. 152; LAG Berlin, Urteil vom 31.10.1997 - 6 Sa 74/97).

    Ob der an Alkoholismus leidende Arbeitnehmer aufgrund dieser Erkrankung in konkreten Lebenssituationen nicht in der Lage gewesen ist, sein Verhalten im Sinne einer Vorwerfbarkeit oder eines Verschuldens zu steuern, muss der Beurteilung im konkreten Einzelfall überlassen bleiben (LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.1997 - 18 Sa 1390/97, auch BAG, Urteil vom 30.09.1993 a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 15.12.1997 - 18 Sa 1390/97

    Prüfung eines wichtigen Grundes für eine fristlose Kündigung; Sachverhalt ohne

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