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   BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 193/21   

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BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 193/21 (https://dejure.org/2021,22655)
BAG, Entscheidung vom 22.07.2021 - 2 AZR 193/21 (https://dejure.org/2021,22655)
BAG, Entscheidung vom 22. Juli 2021 - 2 AZR 193/21 (https://dejure.org/2021,22655)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Nicht rechtskräftige Aufhebung der Zustimmung des Integrationsamts zur außerordentlichen Kündigung

  • Wolters Kluwer

    Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten; Bestandskraft eines Zustimmungsbescheids des Integrationsamts

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Nicht rechtskräftige Aufhebung der Zustimmung des Integrationsamts zur außerordentlichen Kündigung

  • Betriebs-Berater

    Nicht rechtskräftige Aufhebung der Zustimmung des Integrationsamts zur außerordentlichen Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten; Bestandskraft eines Zustimmungsbescheids des Integrationsamts

  • datenbank.nwb.de

    Nicht rechtskräftige Aufhebung der Zustimmung des Integrationsamts zur außerordentlichen Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Neue Linie zur Fristenkontrolle bei der Anhörung des Integrationsamts bestätigt

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Zustimmung Integrationsamt und spätere Aufhebung: Unwirksamkeit der Kündigung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Zustimmung des Integrationsamts zur außerordentlichen Kündigung - und ihre Aufhebung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nicht rechtskräftige Aufhebung der Zustimmung des Integrationsamts zur außerordentlichen ...

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Wenn die Zustimmung des Integrationsamtes noch nicht rechtskräftig ist

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Zustimmung des Integrationsamts verpflichtet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 3069
  • NZA 2021, 1409
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 193/21
    Dazu zählen auch die Kündigungsschutzbestimmungen in Kapitel 4 (§§ 168 bis 175 SGB IX; vgl. auch BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 18) .

    Das gilt sowohl für ausdrückliche Entscheidungen des Integrationsamts nach § 174 Abs. 3 Satz 1 SGB IX als auch für die Zustimmungsfiktion des § 174 Abs. 3 Satz 2 SGB IX (vgl. auch zum Folgenden BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 31) .

    Dagegen bedarf die Einhaltung der Frist des § 626 Abs. 2 BGB keiner Prüfung durch das Landesarbeitsgericht, sondern nur die des § 174 Abs. 5 SGB IX (BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 26, 32) .

    Ebenso wenig besteht eine Prüfungskompetenz des Landesarbeitsgerichts, ob die Beklagte die Frist des § 174 Abs. 2 SGB IX eingehalten hat (BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 -Rn. 31) .

  • BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 531/17

    Status einer Lehrbeauftragten - Begründung eines öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 193/21
    aa) Die Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten hat zur Folge, dass die Gerichte aller Rechtszweige an ihr Bestehen und ihren Inhalt gebunden sind, selbst wenn sie rechtswidrig sind, soweit dem Gericht nicht die Kontrollkompetenz eingeräumt ist (BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - Rn. 33; 14. September 2011 - 10 AZR 466/10 - Rn. 19) .

    Das folgt aus Art. 20 Abs. 3 GG und § 43 VwVfG bzw. § 39 SGB X. Ein (rechtswirksamer) Verwaltungsakt ist daher grundsätzlich von allen Staatsorganen zu beachten und ihren Entscheidungen als gegeben zugrunde zu legen (st. Rspr., vgl. BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - aaO; BVerwG 30. Januar 2003 - 4 CN 14.01 - zu 1 der Gründe, BVerwGE 117, 351) .

    Die Tatbestandswirkung entfällt nur, wenn der Verwaltungsakt nichtig ist (BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - aaO; 14. September 2011 - 10 AZR 466/10 - aaO) .

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 991/11

    Zustimmungsbescheid des Integrationsamts - keine aufschiebende Wirkung von

    Auszug aus BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 193/21
    Für die Berechtigung des Arbeitgebers, auf der Grundlage des Zustimmungsbescheids die Kündigung zunächst zu erklären, ist es folglich ohne Bedeutung, ob die Zustimmung vom Widerspruchsausschuss oder einem Gericht aufgehoben wird, solange die betreffende Entscheidung nicht bestands- bzw. rechtskräftig ist (vgl. BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 991/11 - Rn. 22 f., 25, BAGE 145, 199; APS/Vossen 6. Aufl. SGB IX § 168 Rn. 37 und § 171 Rn. 11; ErfK/Rolfs 21. Aufl. SGB IX § 168 Rn. 14 und § 171 Rn. 4; LSSW/Löwisch 11. Aufl. Vor § 1 Rn. 213; KR/Gallner 12. Aufl. §§ 168 - 173 SGB IX Rn. 122 und 124, anders hingegen Rn. 123 am Ende) .

    Wird die Zustimmungsentscheidung erst nach rechtskräftiger Abweisung der Kündigungsschutzklage bestands- oder rechtskräftig aufgehoben, steht dem Arbeitnehmer ggf. die Restitutionsklage nach § 580 ZPO offen (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 991/11 - Rn. 24, aaO) .

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 466/10

    Wissenschaftlicher Mitarbeiter - öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

    Auszug aus BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 193/21
    aa) Die Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten hat zur Folge, dass die Gerichte aller Rechtszweige an ihr Bestehen und ihren Inhalt gebunden sind, selbst wenn sie rechtswidrig sind, soweit dem Gericht nicht die Kontrollkompetenz eingeräumt ist (BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - Rn. 33; 14. September 2011 - 10 AZR 466/10 - Rn. 19) .

    Die Tatbestandswirkung entfällt nur, wenn der Verwaltungsakt nichtig ist (BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - aaO; 14. September 2011 - 10 AZR 466/10 - aaO) .

  • BAG, 25.11.1980 - 6 AZR 210/80

    Restitutionsgrund des ZPO

    Auszug aus BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 193/21
    Zu Unrecht hat sich das Landesarbeitsgericht zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung auf ein Urteil des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 25. November 1980 (- 6 AZR 210/80 - BAGE 34, 275) berufen.
  • LAG Hessen, 06.10.2020 - 8 Sa 450/19
    Auszug aus BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 193/21
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Oktober 2020 - 8 Sa 450/19 - aufgehoben.
  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

    Auszug aus BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 193/21
    Das folgt aus Art. 20 Abs. 3 GG und § 43 VwVfG bzw. § 39 SGB X. Ein (rechtswirksamer) Verwaltungsakt ist daher grundsätzlich von allen Staatsorganen zu beachten und ihren Entscheidungen als gegeben zugrunde zu legen (st. Rspr., vgl. BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - aaO; BVerwG 30. Januar 2003 - 4 CN 14.01 - zu 1 der Gründe, BVerwGE 117, 351) .
  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21

    Arbeitnehmer hat keinen Vergütungsanspruch während einer Geschäftsschließung

    a) Die genannte Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, dessen Tatbestandswirkung zur Folge hat, dass die Gerichte aller Rechtszweige an sein Bestehen und seinen Inhalt gebunden sind und ihn, sofern er nicht nichtig ist, ihren Entscheidungen als gegeben zugrunde zu legen haben (sh. im Einzelnen BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 193/21 - Rn. 15 mwN) .
  • BAG, 15.12.2022 - 2 AZR 162/22

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Integrationsamt

    Der stattgebenden Entscheidung des Integrationsamts kann schließlich deshalb keine Bedeutung für die erweiterte Darlegungslast des Arbeitgebers zukommen, da sich die Wirksamkeit einer nachfolgend erklärten Kündigung nach arbeitsrechtlichen Normen aufgrund des von den Parteien im Kündigungsschutzverfahren gehaltenen Sachvortrags beurteilt und allein den Gerichten für Arbeitssachen obliegt (vgl. BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 193/21 - Rn. 15) .
  • BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 18/23

    Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung - Integrationsamt

    Das bedeutet, dass die durch das Integrationsamt einmal erteilte Zustimmung zur Kündigung - vorbehaltlich ihrer Nichtigkeit - so lange Wirksamkeit entfaltet, wie sie nicht rechtskräftig aufgehoben ist (BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 193/21 - Rn. 16) .
  • LAG Hessen, 22.02.2022 - 8 Sa 959/21
    Wegen des Tatbestands einschließlich der erst- und zweitinstanzlich gestellten Anträge wird vollumfänglich auf den Tatbestand des mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Juli 2021 - 2 AZR 193/21 - aufgehobenen und zur neuen Verhandlung zurückverwiesenen Urteils des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Oktober 2020 - 8 Sa 450/19 - Bezug genommen.
  • ArbG Berlin, 09.09.2021 - 11 Ca 1372/21

    Urlaubsabgeltung - beendetes Arbeitsverhältnis

    Soweit keine Nichtigkeit des Zustimmungsbescheides angenommen werden kann, wirkt in diesem arbeitsgerichtlichen Verfahren auch die sog. Tatbestandswirkung des Bescheides (BAG, Urteil vom 22. Juli 2021 - 2 AZR 193/21 -, juris; GK-SGB IX, § 171 SGB IX Rn. 97).
  • ArbG Regensburg, 15.02.2022 - 7 Ca 2420/17

    Verwaltungsakt, Bescheid, Entgeltgruppe, Arbeitsleistung, Arbeitgeber,

    Die Tatbestandswirkung entfällt nur, wenn der Verwaltungsakt nichtig ist (BAG, 22.07.202 - 2 AZR 193/21, mwN.).
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