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   BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 198/09   

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https://dejure.org/2009,3830
BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 198/09 (https://dejure.org/2009,3830)
BAG, Entscheidung vom 10.12.2009 - 2 AZR 198/09 (https://dejure.org/2009,3830)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 2 AZR 198/09 (https://dejure.org/2009,3830)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Anforderungen an betriebliches Eingliederungsmanagement

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Kündigung eines Schwerbehinderten - Anforderungen an ein betriebliches Eingliederungsmanagement

  • Betriebs-Berater

    Voraussetzungen des betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kündigung eines Schwerbehinderten - Anforderungen an ein betriebliches Eingliederungsmanagement

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anforderungen an betriebliches Eingliederungsmanagement

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 84 Abs. 2; KSchG § 1 Abs. 2
    Anforderungen an betriebliches Eingliederungsmanagement

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement vor Kündigung wegen langandauernder Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Checkliste zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 639
  • BB 2010, 1352
  • DB 2010, 1015
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 198/09
    Eine Kündigung ist entsprechend dem das ganze Kündigungsrecht beherrschenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unverhältnismäßig und damit rechtsunwirksam, wenn sie durch mildere Mittel vermieden werden kann, dh., wenn die Kündigung nicht zur Beseitigung der betrieblichen Beeinträchtigungen bzw. der eingetretenen Vertragsstörung geeignet oder nicht erforderlich ist (Senat 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 29, BAGE 123, 234).

    Demnach geht es um die Etablierung eines unverstellten, verlaufs- und ergebnisoffenen Suchprozesses (vgl. Gagel NZA 2004, 1359; Balders/Lepping NZA 2005, 854; KR/Griebeling 9. Aufl. § 1 KSchG Rn. 324a ff.; Kohte jurisPR-ArbR 16/2008 Anm. 1 zu Senat 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 -).

  • LAG Düsseldorf, 30.01.2009 - 9 Sa 699/08

    Krankheitsbedingte Kündigung; BEM

    Auszug aus BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 198/09
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. Januar 2009 - 9 Sa 699/08 - aufgehoben, soweit es das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 1. April 2008 - 4 Ca 2920/07 - abgeändert hat.
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 198/09
    Für die Darlegungslast im Kündigungsschutzprozess hat der Senat aus § 84 Abs. 2 SGB IX abgeleitet, dass der Arbeitgeber, wenn er kein BEM durchgeführt hat, sich durch seine dem Gesetz widersprechende Untätigkeit keine darlegungs- und beweisrechtlichen Vorteile verschaffen darf (zu § 81 SGB IX: BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 30, BAGE 116, 121).
  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 14/14

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

    Es geht um die Etablierung eines unverstellten, verlaufs- und ergebnisoffenen Suchprozesses (ausf. BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 198/09 - Rn. 16 ff. mwN) .

    Soweit der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2009 ausgeführt hat, es bestehe nach § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX keine Verpflichtung zur Aufstellung einer Verfahrensordnung (- 2 AZR 198/09 - Rn. 18) , folgt daraus entgegen der Auffassung der Arbeitgeberin nicht, dass eine solche untersagt ist, wie § 83 Abs. 2a Nr. 5 SGB IX zeigt, oder ein Initiativrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG von vorneherein ausgeschlossen sein soll.

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13

    Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

    Es soll erreicht werden, dass keine vernünftigerweise in Betracht kommende, zielführende Möglichkeit ausgeschlossen wird (BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 198/09 - Rn. 18) .
  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 170/10

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches

    Die Initiativlast für die Durchführung eines BEM trägt der Arbeitgeber (Senat 10. Dezember 2009 - 2 AZR 198/09 - Rn. 18, AP SGB IX § 84 Nr. 3 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 57) .
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