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   BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 199/92   

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BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 199/92 (https://dejure.org/1992,7592)
BAG, Entscheidung vom 23.09.1992 - 2 AZR 199/92 (https://dejure.org/1992,7592)
BAG, Entscheidung vom 23. September 1992 - 2 AZR 199/92 (https://dejure.org/1992,7592)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlegungslast und Beweislast bei vom Arbeitnehmer behaupteter Erkrankung und Anzeige der Erkrankung - Feststellung einer ordnungsgemäßen Kündigung und Antrag auf Weiterbeschäftigung des Arbeiters - Abwägung zwischen sozial gerechtfertigter Kündigung gegenüber dem Schutz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 204/90

    Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung wegen Arbeitsbummelei -

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 199/92
    Der Arbeitnehmer ist vielmehr gehalten, den Vorwurf, unberechtigt gefehlt zu haben, unter genauer Angabe der Gründe, die ihn an der Arbeitsleistung gehindert haben, zu bestreiten (ständige Rechtsprechung; vgl. Senatsurteil vom 24. November 1983 - 2 AZR 327/82 - AP Nr. 76 zu § 626 BGB, zu III 1 der Gründe; zuletzt Senatsurteil vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 204/90 - nicht veröffentlicht, zu II 3 a, b der Gründe).

    Der Arbeitnehmer muß aber dann, wenn er nicht auf ein ärztliches Attest verweisen kann, substantiiert darlegen, warum er krank war und weshalb er deswegen nicht zur Arbeit erscheinen konnte (Senatsurteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969; Senatsurteil vom 18. Oktober 1990, aaO).

  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90

    Ordentliche Kündigung wegen Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Erkrankung

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 199/92
    Sowohl wiederholter verspäteter schuldhafter Arbeitsantritt wie auch die schuldhaft gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen verstoßende verspätete Anzeige einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit sind nach vergeblicher Abmahnung an sich geeignet, einen verhaltensbedingten Grund für die soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG abzugeben, ohne daß es deswegen auch noch zu Betriebsablaufstörungen kommen muß; dieser Umstand ist vielmehr erst bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteile vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu II 2 c der Gründe sowie vom 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - EzA § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 41).
  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 327/82

    Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 199/92
    Der Arbeitnehmer ist vielmehr gehalten, den Vorwurf, unberechtigt gefehlt zu haben, unter genauer Angabe der Gründe, die ihn an der Arbeitsleistung gehindert haben, zu bestreiten (ständige Rechtsprechung; vgl. Senatsurteil vom 24. November 1983 - 2 AZR 327/82 - AP Nr. 76 zu § 626 BGB, zu III 1 der Gründe; zuletzt Senatsurteil vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 204/90 - nicht veröffentlicht, zu II 3 a, b der Gründe).
  • BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 199/92
    Sowohl wiederholter verspäteter schuldhafter Arbeitsantritt wie auch die schuldhaft gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen verstoßende verspätete Anzeige einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit sind nach vergeblicher Abmahnung an sich geeignet, einen verhaltensbedingten Grund für die soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG abzugeben, ohne daß es deswegen auch noch zu Betriebsablaufstörungen kommen muß; dieser Umstand ist vielmehr erst bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteile vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu II 2 c der Gründe sowie vom 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - EzA § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 41).
  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 237/75

    Beweislast des Arbeitgebers für Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 199/92
    Der Arbeitnehmer muß aber dann, wenn er nicht auf ein ärztliches Attest verweisen kann, substantiiert darlegen, warum er krank war und weshalb er deswegen nicht zur Arbeit erscheinen konnte (Senatsurteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969; Senatsurteil vom 18. Oktober 1990, aaO).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20

    Außerordentliche Kündigung wegen unberechtigter Datenlöschung in erheblichem

    Der Gekündigte ist vielmehr nach § 138 Abs. 2 ZPO gehalten, substantiiert zu bestreiten (vgl. BAG 3. November 2011 - 2 AZR 748/10 - aaO; 23. September 1992 - 2 AZR 199/92 - zu II 4 a der Gründe, EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 44) .
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Die Auffassung der Revision, die Klägerin sei nicht verpflichtet, ihre privaten Dispositionen offenzulegen, ist unter dem Aspekt einer Entschuldigung des Fernbleibens der Klägerin unzutreffend; der Arbeitgeber ist nämlich zur Widerlegung eines Entschuldigungsgrundes für arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen nur dann in der Lage und ggf. beweisbelastet, wenn sich ein solcher aus dem substantiierten Vorbringen des Arbeitnehmers ergibt (BAG 23. September 1992 - 2 AZR 199/92 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 44 mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 1/20

    Außerordentlich fristlose Kündigung - Selbstbeurlaubung - Prozessbeschäftigung

    Der Gekündigte ist vielmehr nach § 138 Abs. 2 ZPO gehalten, substantiiert zu bestreiten (vgl. BAG 3. November 2011 - 2 AZR 748/10 - aaO; 23. September 1992 - 2 AZR 199/92 - zu II 4 a der Gründe, EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 44) .
  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 15/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen mehrjähriger

    Vielmehr ist der Arbeitnehmer im Rahmen einer abgestuften Darlegungs- und Beweislast gehalten, die Gründe, aus denen er die Berechtigung für sein Verhalten herleitet, so konkret vorzutragen, dass dies dem Arbeitgeber die Überprüfung der Angaben und im Falle, dass er sie für unrichtig hält, auch einen erforderlichen Beweisantritt ermöglicht (vgl. nur Senat 24. November 1983 - 2 AZR 327/82 - AP BGB § 626 Nr. 76 = EzA BGB § 626 nF Nr. 88; 19. Dezember 1991 - 2 AZR 367/91 - aaO.; 23. September 1992 - 2 AZR 199/92 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 44; KR/Fischermeier 8. Aufl. § 626 BGB Rn. 382).
  • LAG Köln, 29.01.2014 - 5 Sa 631/13

    Ankündigung einer Erkrankung

    Der Umfang der dem Arbeitgeber obliegenden Darlegungslast ist allerdings davon abhängig, wie sich der Arbeitnehmer auf einen bestimmten Vortrag einlässt (BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - NZA 2004, 564; 23. September 1992 - 2 AZR 199/92 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 44; LAG Berlin-Brandenburg 15. März 2013 - 10 Sa 2427/12 - juris; KR/Fischermeier § 626 BGB Rn. 381).
  • LAG Saarland, 23.04.2003 - 2 Sa 134/02

    Warnfunktionen von Abmahnungen

    Dass das - dem Kläger vorwerfbar - nicht geschehen ist, hat zwar auch die Beklagte darzulegen (und nachzuweisen), auch insoweit richtet sich der Umfang ihrer Darlegungslast (und damit auch ihrer Beweislast) aber danach, wie sich der Kläger einlässt (dazu BAG, U.v. 23.9.1992 in dem Verfahren 2 AZR 199/92).
  • LAG Hamm, 02.11.2006 - 17 Sa 646/06

    Außerordentliche Kündigung und falsche Dokumentation der Arbeitszeit im Wege der

    Dazu reicht z.B. der Hinweis auf eine angebliche Erkrankung oder Beurlaubung nicht aus, sondern der Arbeitnehmer muss Art und Verlauf der Erkrankung darlegen bzw. die konkreten Umstände schildern, aus denen eine Beurlaubung folgt (vgl. BAG, Urteil vom 23.09.1992 - 2 AZR 199/92, EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 44; KR-Fischermeier a.a.O. § 626 BGB Rdnr. 382).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2000 - 1 Sa 563/99

    Verfallsfristen - Hinweispflicht des Arbeitgebers

    Die wiederholte schuldhaft verspätete Anzeige einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit kann nach vergeblicher Abmahnung ein Grund für die soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung sein (BAG, Urteil vom 23.09.1992 - 2 AZR 199/92 -, EzA § 1 Kündigungsschutz Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 44).
  • ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
    zur diesbezüglichen Judikatur nur BAG 7, 12.1988 - 7 AZR 122/88 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 26; 31.8.1989 - 2 AZR 13/89 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 23 = NZA 1990, 433; 16.8.1991 - 2 AZR 604/90 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 27; 23.9.1992 - 2 AZR 199/92 - EzA § 1 KSchG n.F. Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 44.
  • LAG Hessen, 17.03.2005 - 9 Sa 1766/04
    Abgesehen davon ist grundsätzlich nur eine wiederholte Verletzung der Meldepflicht nach fruchtlosen Abmahnungen als Grund für eine ordentliche Kündigung geeignet ( BAG Urteil vom 23. Sept. 1992-2 AZR 199/92 - § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 44; BAG Urteil vom 16. Aug. 1991 - 2 AZR 604/90 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 41; BAG Urteil vom 31. Aug. 1989 - 2 AZR 13/89 - § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 27).
  • ArbG Frankfurt/Main, 30.11.2004 - 2 Ca 4896/03

    Arbeitszeiten - betrügerischen Manipulation - Kündigung

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