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   BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77   

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https://dejure.org/1978,109
BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77 (https://dejure.org/1978,109)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1978 - 2 AZR 2/77 (https://dejure.org/1978,109)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1978 - 2 AZR 2/77 (https://dejure.org/1978,109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit - Kündigung aus sachlichem Grunde - Allgemeiner Kündigungsschutz - Anhörung des Betriebsrats - Vorbehaltslose Zustimmung - Mitteilungspflicht des Arbeitgebers - Kündigungswille

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 31, 83
  • NJW 1979, 2421
  • BB 1979, 1094
  • DB 1979, 1135
  • DB 1979, 1136
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77
    Der Senat bestätigt seine Rechtsprechung, daß auch bei einer Kündigung in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnis ses an die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers aus § 102 Abs. 1 BetrVG keine geringeren Anforderungen gestellt werden dürfen als bei einer Kündigung, gegen die der Arbeitnehmer gemäß §§ 1 ff. KSchG geschützt ist (BAG vom 15. Juli 1978 - 2 AZR 717/76 und 2 AZR 798/77 - zum Abdruck in der Amtli chen Sammlung und im Nachschlagewerk des Gerichts bestimmt).

    Der Senat hat dies in seinen beiden Urteilen vom 13. Juli 1978 ausführlich begründet (BAG 2 AZR 717/76 und 798/77, /"demnächst 7 AP Nr. 17 und 18 zu § 102 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Der Betriebsrat muß durch die Unterrichtung des Arbeitgebers in die Lage versetzt werden, ohne zusätzliche eigene Nachforschungen die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über seine Stellungnahme schlüssig zu werden (vgl. BAG vom 13. Juli 1978 - 2 AZR 717/76 - 7~zu III 3 b der Gründe 7, aaO).

  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 798/77

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77
    Der Senat bestätigt seine Rechtsprechung, daß auch bei einer Kündigung in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnis ses an die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers aus § 102 Abs. 1 BetrVG keine geringeren Anforderungen gestellt werden dürfen als bei einer Kündigung, gegen die der Arbeitnehmer gemäß §§ 1 ff. KSchG geschützt ist (BAG vom 15. Juli 1978 - 2 AZR 717/76 und 2 AZR 798/77 - zum Abdruck in der Amtli chen Sammlung und im Nachschlagewerk des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 20.09.1957 - 1 AZR 136/56
    Auszug aus BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77
    In einem solchen Falle ist der Arbeitnehmer nach dem Rechtsgedanken des § 162 BGB so zu behandeln, als wäre die Wartezeit bereits erfüllt (vgl. BAG 4, 306 "309 f. 7 = AP Er. 34 zu § 1 KSchG /"zu I der Gründe 7; Hueck, KSchG, 9- Aufl., § 1 Anm. 25; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 3. Aufl., Rz. 270 /"S. 113 7)« Dem steht der Grundsatz gegenüber, daß im Interesse der Rechtssicherheit eine gesetzlich festgelegte Frist genau beachtet werden muß (Hueck, aaO).
  • BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung -

    Auszug aus BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77
    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Betriebsrat ausdrücklich und vorbehaltlos der Kündigung zugestimmt hat (vgl. BAG vom 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 18.01.1962 - 2 AZR 179/59

    Abfindung

    Auszug aus BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77
    Der Senat hat bereits früher angekündigt, daß er die zu § 66 BetrVG 1952 entwickelte Rechtsprechung, der Arbeitgeber dürfe im Zeitpunkt der Anhörung den Kündigungswillen noch nicht erkennbar abschließend gebildet haben (vgl. BAG 12, 174 = AP Nr. 20 zu § 66 BetrVG), aufgeben wolle (BAG AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972 /"zu I 4 b aa der Gründe 7, auch zum Ab druck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 594/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Anhörungsverfahren, Schweigen des

    Auszug aus BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77
    In einem solchen Fall liegt eine ordnungsgemäße Anhörung nicht vor (vgl. den Fall BAG AP Nr. 6 zu § 102 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 06.07.1978 - 2 AZR 810/76

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsgründe - Betriebsrat - Dringende

    Auszug aus BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77
    Die Stellungnahme des Betriebsrats ist nicht geeignet, Fehler des Arbeitgebers bei der Anhörung zu heilen (a.A. LAG Hamm vom 7« Mai 1976, DB 1976, 1727 = EzA Nr. 24 zu § 102 BetrVG 1972; wegen der Besonderheiten zur Frage der sozialen Auswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung vgl. BAG vom 6. Juli 1978 - 2 AZR 810/76 - /"demnächst 7 AP Nr. 16 zu § 102 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Kommt der Arbeitgeber diesen Anforderungen an seine Mitteilungspflicht nicht oder nicht richtig nach, unterlaufen ihm insoweit bei der Durchführung der Anhörung Fehler, dann ist die Kündigung unwirksam (BAG 27, 209; 30, 386), und zwar unabhängig davon, ob und wie der Betriebsrat zu der mangelhaften Anhörung Stellung genommen hat (BAG 31, 83, 89).

    Die Stellungnahme des Betriebsrates ist nicht geeignet, Fehler des Arbeitgebers bei der Anhörung, die in zwei Verfahrensabschnitten abläuft, zu heilen (BAG 31, 83, 89; auch BAG Urteil vom 2. November 1983 - 7 AZR 65/82 - AP Nr. 29 zu § 102 BetrVG 1972, zu A I 2 d der Gründe, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Bereits in dem weiteren Urteil vom 28. September 1978 (BAG 31, 83, 90) hat der Senat daraus zutreffend die Konsequenz gezogen, es sei ausreichend, daß der Betriebsratsvorsitzende, dessen Kenntnis dem Betriebsrat nach § 26 Abs. 3 Satz 2 BetrVG zuzurechnen sei, aufgrund früherer Vorgänge den Kündigungssachverhalt vor der Einleitung des Anhörungsverfahrens gekannt habe (ebenso Dietz/Richardi, aaO, § 102 Rz 52).

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 828/98

    Anrechnung einer Vorbeschäftigung auf die Wartezeit - Beteiligung des

    Dazu genügt der Kündigungsausspruch wenige Tage vor Fristablauf jedoch nicht; der Arbeitgeber ist frei, die gesamte Wartefrist auszuschöpfen (BAG 20. September 1957 - 1 AZR 136/56 - BAGE 4, 306, 308; 28. September 1978 - 2 AZR 2/77 - BAGE 31, 83, 86 f.; 5. März 1987 - 2 AZR 187/86 - RzK I 4 d Nr. 7; 18. August 1982 - 7 AZR 437/80 - BAGE 40, 42, 49 f.).

    Das Bestreben eines Arbeitgebers, durch den Kündigungsausspruch vor Ablauf der Wartezeit einen Rechtsstreit über die soziale Rechtfertigung der Kündigung zu vermeiden, ist an sich ebenfalls nicht treuwidrig, sondern entspricht dem Zweck von § 1 Abs. 1 KSchG (vgl. BAG 28. September 1978 aaO zu I 1 der Gründe; BAG 18. August 1982 aaO zu II 1 der Gründe; LAG Schleswig-Holstein 14. April 1998 - 3 Sa 541 a/97 - LAGE BGB § 242 Nr. 4 zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall

    Ob sie zuvor ihren Kündigungswillen bereits abschließend gebildet hatte, ist, entgegen der Annahme des Arbeitsgerichts, unerheblich (BAG 31, 83 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 5 der Gründe).
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