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   BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 201/93   

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BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 201/93 (https://dejure.org/1994,425)
BAG, Entscheidung vom 13.10.1994 - 2 AZR 201/93 (https://dejure.org/1994,425)
BAG, Entscheidung vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 (https://dejure.org/1994,425)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde Eignung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EV Anl. I Kap. XIX Sachgeb. A Abschn. III Nr. 1 Abs. 4 Ziff. 1; ILO-Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958; PersVG-DDR §§ 82, 116b;... BPersVG § 82; AGB-DDR i.d.F.d. Gesetzes vom 22.6.1990 § 55 Abs. 2
    Neue Bundesländer: Kündigung nach dem Einigungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 78, 119
  • MDR 1995, 178
  • NZA 1995, 577
  • NJ 1995, 161
  • BB 1995, 52
  • DB 1995, 784
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 248/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Persönliche Eignung für die

    Auszug aus BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 201/93
    Wie bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung gemäß § 1 KSchG handelt es sich bei der entsprechenden Eignungsfeststellung, die nach einer auf den Kündigungszeitpunkt bezogenen Einzelfallprüfung zu treffen ist (vgl. BAG Urteile vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n. v.; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 68 und 128/93 - n. v.), um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht die Rechtsbegriffe selbst verkannt, ob es bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (vgl. BAGE 48, 314, 319 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B 11 der Gründe; BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Da der Kläger wiederholt in dieses wichtige Parteiamt gewählt wurde, kann weiter davon ausgegangen werden, daß er sich mit den Zielen des SED-Staates besonders identifiziert hat, was ihn nun für die Tätigkeit als Lehrer ungeeignet macht (vgl. BAG Urteile vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.; vom 28. April 1994, aaO, m. w. N.; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 128 und 174/93 - n.v.).

    Entscheidend ist, daß der Kläger über längere Zeit nach außen den SED-Staat mit den entsprechenden Merkmalen des Amtes des Parteisekretärs repräsentierte (vgl. BAG Urteile vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 -, zu B II 2 d der Gründe; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 128 und 174/93 -, zu B III 4 bzw. zu B II 2 der Gründe).

    Der erkennende Senat schließt sich auch zu dieser Problematik der ständigen Rechtsprechung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts an (vgl. eingehend Urteile vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 68 und 128/93 -, zu B V bzw. B IV der Gründe, m. w. N.).

  • BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 57/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Beweislast

    Auszug aus BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 201/93
    Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber (im Anschluß an BAG Urteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93).

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob nicht das mit dem Rang eines innerstaatlichen Gesetzes geltende Übereinkommen Nr. 111 verfassungskonform im Lichte der mit Verfassungsrang bestehenden politischen Treuepflicht (Art. 33 Abs. 2 und 5 GG) einschränkend auszulegen ist (vgl. BAG Urteil vom 28. April 1994, 8 AZR 57/93 = NJ 1994, 483, zu B II 2 e der Gründe, m. w. N.).

    Da der Kläger wiederholt in dieses wichtige Parteiamt gewählt wurde, kann weiter davon ausgegangen werden, daß er sich mit den Zielen des SED-Staates besonders identifiziert hat, was ihn nun für die Tätigkeit als Lehrer ungeeignet macht (vgl. BAG Urteile vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.; vom 28. April 1994, aaO, m. w. N.; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 128 und 174/93 - n.v.).

  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von

    Auszug aus BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 201/93
    Als Beispiel sei nur die Verteilung der Darlegungslast bei der sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG (vgl. insbesondere BAGE 62, 116, 125 f. = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B II 3 b aa der Gründe, m. w. N.) oder bei der Arbeitgeberkündigung wegen unentschuldigten Fehlens bzw. wegen der Vortäuschung von Arbeitsunfähigkeit (vgl. Senatsurteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - AP Nr. 112 zu § 626 BGB, zu B 11 c cc der Gründe) genannt.
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 201/93
    Wie bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung gemäß § 1 KSchG handelt es sich bei der entsprechenden Eignungsfeststellung, die nach einer auf den Kündigungszeitpunkt bezogenen Einzelfallprüfung zu treffen ist (vgl. BAG Urteile vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n. v.; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 68 und 128/93 - n. v.), um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht die Rechtsbegriffe selbst verkannt, ob es bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (vgl. BAGE 48, 314, 319 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B 11 der Gründe; BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 25.03.1993 - 6 AZR 252/92

    Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 201/93
    Die Kündigung erfolgte fristgerecht gemäß § 55 Abs. 2 AGB-DDR (vgl. BAG Urteil vom 25. März 1993, 6 AZR 252/92 = AP Nr. 14 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX; Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 658/92 - n.v.).
  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78

    Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung -

    Auszug aus BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 201/93
    Die insoweit erhobene Rüge mangelnder Aufklärung gemäß § 139 ZPO ist unzulässig, weil der Kläger nicht dargelegt hat, was er auf entsprechende Hinweise oder Fragen des Landesarbeitsgerichts zur Funktion des Parteisekretärs vorgetragen hätte (vgl. BAGE 32, 56 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, m. w. N.).
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 201/93
    Als Beispiel sei nur die Verteilung der Darlegungslast bei der sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG (vgl. insbesondere BAGE 62, 116, 125 f. = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B II 3 b aa der Gründe, m. w. N.) oder bei der Arbeitgeberkündigung wegen unentschuldigten Fehlens bzw. wegen der Vortäuschung von Arbeitsunfähigkeit (vgl. Senatsurteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - AP Nr. 112 zu § 626 BGB, zu B 11 c cc der Gründe) genannt.
  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 658/92

    Wirksamkeit einer ordentlichen (fristgemäßen) Kündigung - Unterstützung des

    Auszug aus BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 201/93
    Die Kündigung erfolgte fristgerecht gemäß § 55 Abs. 2 AGB-DDR (vgl. BAG Urteil vom 25. März 1993, 6 AZR 252/92 = AP Nr. 14 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX; Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 658/92 - n.v.).
  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

    Auszug aus BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 201/93
    Die Rechtsprechung steht, den Besonderheiten des Einigungsvertrages Rechnung tragend, in Übereinstimmung mit der früheren Rechtsprechung des Zweiten Senats zur Kündigung von Lehrern im öffentlichen Dienst wegen Nichteignung aufgrund Zugehörigkeit zu einer als verfassungsfeindlich einzustufenden Partei (vgl. Senatsurteil vom 28. September 1989, BAGE 63, 72 = AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, m. w. N.).
  • BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84

    Sozialauswahl - Massenkündigung - Kündigung - Kündigungsschutz - Stillegung eines

    Auszug aus BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 201/93
    Wie bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung gemäß § 1 KSchG handelt es sich bei der entsprechenden Eignungsfeststellung, die nach einer auf den Kündigungszeitpunkt bezogenen Einzelfallprüfung zu treffen ist (vgl. BAG Urteile vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n. v.; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 68 und 128/93 - n. v.), um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht die Rechtsbegriffe selbst verkannt, ob es bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (vgl. BAGE 48, 314, 319 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B 11 der Gründe; BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55

    Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche

  • BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 34/94

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages -

    Dazu sind in der einschlägigen Rechtsprechung des Achten und Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - Ez BAT § 53 Einigungsvertrag Nr. 12, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, m.w.N.; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 -, n.v.; vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - NJ 1995, 161 und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 261/93 -, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) und neuerdings auch vom BVerfG (Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) zum Nachweis einer solchen mangelnden Eignung aufgrund besonderer Identifikation des Lehrers mit den grundgesetzfeindlichen Zielen der SED bzw. von Entlastungstatsachen - kurz zusammengefaßt - folgende Grundsätze entwickelt worden:.

    Traf dieser Sachvortrag zu, so hätten die Parteisekretäre als Repräsentanten der staatstragenden Partei in den Schulen der DDR in einer herausgehobenen Funktion an der ideologischen Umsetzung der grundgesetzfeindlichen Ziele der SED mitzuwirken gehabt; wer wiederholt in ein solches wichtiges Parteiamt gewählt wurde, bei dem kann auch davon ausgegangen werden, daß er sich mit den Zielen des SED-Staates besonders identifiziert hat, was ihn für die Tätigkeit als Lehrer ungeeignet machen kann (vgl. die vorzitierte BAG-Rechtsprechung, insbesondere Senatsurteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 -, a.a.O.).

    Im Anschluß an das Urteil des Senats vom 13. Oktober 1994 (- 2 AZR 201/93 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) wäre daher davon auszugehen, daß die langjährige Tätigkeit des Klägers als ehrenamtlicher Parteisekretär an sich den Schluß zuläßt, daß er für eine weitere Verwendung im öffentlichen Dienst als nicht geeignet angesehen werden könne.

    Der Senat hat hierzu bereits entschieden (Senatsurteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 -, a.a.O.), der Sachvortrag, der betreffende Lehrer habe niemandem geschadet, reiche als entlastender Umstand nicht aus.

  • BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 835/93
    Dieser Rechtsprechung des Achten Senats hat sich der erkennende Senat in den Urteilen vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - und - 2 AZR 261/93 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen) angeschlossen, zumal sie, den Besonderheiten des Einigungsvertrages Rechnung tragend, in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Zweiten Senats zur Kündigung von Lehrern im öffentlichen Dienst wegen Nichteignung aufgrund Zugehörigkeit zu einer als verfassungsfeindlich einzustufenden Partei steht (vgl. Senatsurteil vom 28. September 1989 - 2 AZR 317/86 - BAGE 63, 72 = AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, m.w.N.).

    Traf dieser Sachvortrag zu, so hätten die Parteisekretäre als Repräsentanten der staatstragenden Partei in den Schulen der DDR in einer herausgehobenen Funktion an der ideologischen Umsetzung der grundgesetzfeindlichen Ziele der SED mitzuwirken gehabt; wer wiederholt in ein solches wichtiges Parteiamt gewählt wurde, bei dem kann auch davon ausgegangen werden, daß er sich mit den Zielen des SED-Staates besonders identifiziert hat, was ihn für die Tätigkeit als Lehrer ungeeignet macht (vgl. BAG Urteile vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.; vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - NJ 1994, 483, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m.w.N.; Senatsurteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 -;, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Senat geht daher wie im Urteil vom 13. Oktober 1994 (2 AZR 201/93 -;, zur Veröffentlichung vorgesehen) davon aus, die mehrmalige Tätigkeit der Klägerin als ehrenamtliche Parteisekretärin lasse an sich den Schluß zu, daß sie für eine weitere Verwendung im öffentlichen Dienst als nicht geeignet angesehen werden könne.

    Der Senat hat hierzu bereits entschieden (Urteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 -;, a.a.O.), der Sachvortrag, der betreffende Lehrer habe das Amt des Parteisekretärs nur zurückhaltend ausgeübt und habe als kritischer Genosse gegolten, reiche als entlastender Umstand nicht aus.

  • LAG Thüringen, 21.12.1994 - 2 Sa 1120/93

    Lehrer; Schulparteisekretär; Persönliche Eignung

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  • BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 261/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde Eignung

    Hat ein Lehrer in der DDR über längere Zeit eine Funktion wahrgenommen, die aufgrund ihrer Exponiertheit oder Aufgabenzuweisung regelmäßig eine Mitwirkung an der Umsetzung der SED-Ideologie bedingte, so läßt dies den Schluß auf seine mangelnde persöniche Eignung im Sinne des Einigungsvertrages Anlage I Kap. XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Ziffer 1 zu (Senatsurteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93).

    Wer wiederholt in ein solch wichtiges Parteiamt gewählt wurde, bei dem kann davon ausgegangen werden, daß er sich mit den Zielen des SED-Staates besonders identifiziert hat, was ihn für die Tätigkeit als Lehrer ungeeignet macht (vgl. BAG Urteile vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 -, n. v.; vom 28. April 1994, aaO, m. w. N.; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 128 und 174/93 -, n. v.; Senatsurteil vom 13. Oktober 1994, BAGE 78, 119 [BAG 13.10.1994 - 2 AZR 201/93]).

  • LAG Thüringen, 10.05.1995 - 6 Sa 468/94

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung

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  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 783/93

    Feststellungsklage einer Lehrerin auf Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses nach

    Dieser Rechtsprechung des Achten Senats hat sich der erkennende Senat in den Urteilen vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - und - 2 AZR 261/93 - beide zur Veröffentlichung bestimmt angeschlossen, zumal sie, den Besonderheiten des Einigungsvertrages Rechnung tragend, in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Zweiten Senats zur Kündigung von Lehrern im öffentlichen Dienst wegen Nichteignung aufgrund Zugehörigkeit zu einer als verfassungsfeindlich einzustufenden Partei steht (vgl. Senatsurteil vom 28. September 1989 - 2 AZR 317/86 - BAGE 63, 72 = AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, m.w.N.).

    Traf dieser Sachvortrag zu, so hätten die Parteisekretäre als Repräsentanten der staatstragenden Partei in den Schulen der DDR in einer herausgehobenen Funktion an der ideologischen Umsetzung der grundgesetz-feindlichen Ziele der SED mitzuwirken gehabt; wer wiederholt in ein solches wichtiges Parteiamt gewählt wurde, bei dem kann auch davon ausgegangen werden, daß er sich mit den Zielen des SED-Staates besonders identifiziert hat, was ihn für die Tätigkeit als Lehrer ungeeignet macht (vgl. BAG Urteile vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - NJ 1994, 483, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m.w.N.; Senatsurteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Eine kurzfristige Funktionswahrnehmung wird in der einschlägigen Rechtsprechung (BAG Urteile vom 4. November 1993 - 8 AZR 127/93 - EzA Art. 20 Einigungsvertrag Nr. 28, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.; Senatsurteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) nicht als Indizierung einer besonderen Identifikation mit den SED-Zielen angesehen.

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94

    Kündigung eines Hochschulprofessors wegen Stasitätigkeit

    Das Landesarbeitsgericht wird das streitige Entlastungsvorbringen aufzuklären haben, wobei zu beachten ist, daß die Beweislast letztlich beim Beklagten liegt (vgl. BAG Urteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - AP Nr. 35 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Sachsen, 14.02.1995 - 9 Sa 887/94
    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (BAG Urteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 zu II 4. der Gründe).

    Entscheidend für den Kündigungsgrund mangelnde persönliche Eignung in Abs. 4 Nr. 1 EV ist, ob sich aus der bisherigen Lebensführung und der Tätigkeit des Arbeitnehmers in der Vergangenheit durchgreifende Bedenken dafür ergeben, daß der Arbeitnehmer künftig in seinem Tätigkeitsbereich gegenüber der Öffentlichkeit glaubwürdig eine rechtsstaatliche Verwaltung vertreten kann (so BAG vom 13. Oktober 1994, aaO.).

    Zur Darlegungs- und Beweislast gelten auch insoweit die allgemeinen Grundsätze (dazu BAG Urteil vom 13. Oktober 1994 aaO.).

  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 618/96

    Postdienstzeit - Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    Der Arbeitnehmer muß den Inhalt dieser Akten sodann in qualifizierter Form bestreiten, um dem Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, diese Einlassung zu widerlegen (Senatsurteil vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 381/95 - AP Nr. 1 zu § 16 TV Ang Bundespost, zu I 2 a der Gründe; ebenso im Bereich der Kündigung BAG Urteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - BAGE 78, 119, 125 f. = AP Nr. 35 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu II 5 der Gründe).
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1019/94

    Kündigung nach dem Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf

    Obgleich § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG 2. Halbs. keine unmittelbare Anwendung findet, sind die grundsätzlichen Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts, mit denen bei der sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG (vgl. BAGE 62, 116 = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl) und in ähnlichen Fällen mangelnder Kenntnis der an sich beweisbelasteten Partei (vgl. BAG Urteile vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - AP Nr. 112 zu § 626 BGB und vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - AP Nr. 35 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) eine Abstufung der Darlegungslast angenommen wurde, auch vorliegend einschlägig (vgl. BAG Urteil vom 19. Januar 1995 - 8 AZR 914/93 - EzA, aaO).
  • BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 265/94

    Wirksamkeit einer Kündigung bei fehlender Beteiligung des Bezirkspersonalrats -

  • BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 764/93

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages -

  • BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 495/93

    Kündigung nach den Regelungen des Einigungsvertrages - Mangelnde Eignung eines

  • BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 851/93

    Wirksamkeit einer auf den Einigungsvertrag gestützten ordentlichen Kündigung -

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 995/94

    Wirksamkeit einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung - Mangelnde persönliche

  • BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 657/94

    Wirksamkeit einer ordentliche Kündigung - Mangelnde persönliche Eignung -

  • BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 147/94

    Voraussetzungen einer Kündigung auf Grund einer für die Sozialistischen

  • BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 51/94

    Kündigung eines Lehrers wegen ehemaliger SED-Mitgliedschaft und Mitwirkung an der

  • BAG, 30.08.1995 - 2 AZR 788/93

    Feststellungsklage eines Heimerzieher auf Unwirksamkeit der Kündigung wegen

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.01.1997 - 8 Sa 257/96

    Wirksamkeit einer Kündigung wegen einer früheren Tätigkeit eines Arbeitnehmers

  • BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 683/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Verlängerungsgesetz

  • BAG, 20.06.1995 - 8 AZR 425/93

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung nach

  • BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 169/94

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Mangelnde persönliche Eignung -

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 361/95

    Kündigung: ordentliche Kündigung nach dem EinigungsV wegen Tätigkeit für das MfS

  • BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 749/94

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Lehrers und langjährigen

  • BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 173/93

    Wirksamkeit einer auf den Einigungsvertrag gestützten ordentlichen Kündigung -

  • BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 750/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Erhebliche Hervorhebung bei der Durchsetzung

  • BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 863/93

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrags -

  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 321/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Ehrenamtliche Tätigkeit als

  • BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 732/93

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.11.1995 - 3 Sa 1016/94

    Nachschieben von Kündigungsgründen ; Kündigung ; Treu und Glauben ; Innerer

  • LAG Berlin, 01.11.1995 - 13 Sa 50/95

    Kündigung: Kündigung eines Mitarbeiters im Polizeidienst wegen mangelnder

  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 612/94

    Rechtmäßigkeit der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines in der

  • BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 879/94
  • BAG, 30.08.1995 - 2 AZR 308/94

    Feststellungsklage einer Schuldirektorin auf Unwirksamkeit der Kündigung wegen

  • BAG, 30.08.1995 - 2 AZR 763/93

    Feststellungsklage eines Lehrers auf Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses nach

  • BAG, 30.08.1995 - 2 AZR 692/94

    Streit um die Kündigung einer Schuldirektorin wegen mangelnder persönlicher

  • BAG, 24.08.1995 - 8 AZR 511/93

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der

  • BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 421/94

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Mangelnde persönliche Eignung -

  • LAG Sachsen, 24.02.1995 - 3 Sa 914/94

    Beachtung einer Kündigungsfrist nach BAT-O bei der Kündigung eines Lehrers wegen

  • BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 233/93
  • BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 860/94
  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 956/94
  • LAG Thüringen, 25.01.1995 - 6 Sa 354/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der versäumten

  • LAG Sachsen, 16.01.1995 - 9 (6) Sa 216/93

    Behandlung von Rechtsverhältnissen der Angehörigen des öffentlichen Dienstes im

  • BAG, 12.07.1995 - 2 AZR 255/94
  • BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 196/93
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