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   BAG, 22.04.1971 - 2 AZR 205/70   

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https://dejure.org/1971,1353
BAG, 22.04.1971 - 2 AZR 205/70 (https://dejure.org/1971,1353)
BAG, Entscheidung vom 22.04.1971 - 2 AZR 205/70 (https://dejure.org/1971,1353)
BAG, Entscheidung vom 22. April 1971 - 2 AZR 205/70 (https://dejure.org/1971,1353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigungsabfindung - Schadenersatzanspruch

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abfindungen nach dem Kündigungsschutzgesetz sind kein Ersatz für Arbeitsentgelt, sondern Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1971, 959
  • DB 1971, 1531
  • DB 1971, 828
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 501/56

    Wirksame ordentliche Kündigung - Schadenersatz - Schuldhafte Vertragsverletzung -

    Auszug aus BAG, 22.04.1971 - 2 AZR 205/70
    Dies ist - wi| in BAG 8, 132 = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Schuld rechtliche Küfldigungsbeschränkung Bl" 184-, 184- H ausdrücklich betont - trotz der Beschränkung der Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers durch das Kündigungsschutzgesetz ein dem Arbeitgeber durch dieses Gesetz erlaubtes Mittel, die Auflösung des Arbeitsverhältnisses herbeizuführen.
  • BAG, 15.12.1960 - 2 AZR 79/59

    Kündigungsschutzprozesses - Tod des Arbeitnehmers - Klage weiterverfolgende Erben

    Auszug aus BAG, 22.04.1971 - 2 AZR 205/70
    Dem Kläger ist zwar darin beizupflichten, daß eine Kündigungsabfindung nach dem Kündigungsschutzgesetz nicht etwa Ersatz für Arbeitsentgelt oder sonstigen Schadenersatz darstellt, sondern einen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes (vgl. BAG 10, 244 = AP Nr. 21 zu § 3 KSchG Bl. 594- R; BAG AP-Nr. 1 zu § 8$0 ZPO Bl. 1031; Auffarth- Müller, Kündigungsschutzgesetz, I960, § 8 Anm. 5; Herschel-Steinmann, Kündigungsschutzgesetz, 5. Aufl. 1961, § 8 Anm. 3 5 Öueck, Kündigungsschutzgesetz, 6. Aufl. 1968, § 8 Anm. 7, 7° Aufl. 1970, § 10 Anm. 105 Neumann, AR-Blattei (D) Kündigungsschutz VI Kündigungsabfindung H II; Rohlfing-Rewolle, Kündigungsschutzgesetz, 1970, § 10 Anm. 1).
  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZR 218/91

    Vollstreckungsgegenklage bei Abtretung der titulierten Forderung - Treuwidrige

    Entstanden ist ein Abfindungsanspruch, der - wie hier - für den Verlust des Arbeitsplatzes gewährt wird (vgl. §§ 14 Abs. 2, 9 KSchG), sobald er durch Richterspruch oder durch vertragliche Vereinbarung zwischen dem Dienstberechtigten und -verpflichteten im Zusammenhang mit der Auflösung des (Dienst-Arbeits-)Verhältnisses begründet wird (vgl. BAG, DB 1971, 1531 und 1980, 358, 359).
  • BFH, 09.05.1995 - IV B 97/94

    Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem

    Insbesondere sind die Urteile in BFHE 59, 311, BStBl III 1954, 330 und in BFHE 61, 370, BStBl III 1955, 343 nicht bereits deshalb zu überprüfen, weil Abfindungen i. S. des § 9 KSchG nach der von der Klägerin aufgeführten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) weder Arbeitsentgelt, noch Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt, noch vertraglichen oder deliktischen Schadensersatz, sondern einen Ausgleich für die durch den Arbeitsplatzverlust verursachte Beeinträchtigung des sozialen Besitzstandes darstellen (BAG-Urteile vom 20. Juni 1958 2 AZR 271/55, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts -- Arbeitsrechtliche Praxis -- AP -- Nr. 1 zu § 113 AVAVG -- a. F. --; vom 15. Dezember 1960 2 AZR 79/59, AP Nr. 21 zu § 3 KSchG; vom 22. April 1971 2 AZR 205/70, AP Nr. 24 zu § 7 KSchG; Hueck/von Hoyningen-Huene, Kündigungsschutzgesetz, § 10 Rdnr. 21 m. w. N.).
  • LAG Köln, 20.02.2002 - 7 Sa 954/01

    Auflösungsantrag des Arbeitnehmers, Abfindung, verfallbare

    Für den Verlust des Arbeitsplatzes stellte die zuerkannte Kündigungsabfindung den gegebenen Ausgleich dar (BAG BB 1971, 959).

    Diese Entschädigung soll einerseits den Arbeitgeber wegen der Unwirksamkeit der Kündigung belasten, andererseits aber dem Arbeitnehmer einen gewissen pauschalen Ausgleich für die Vermögens- und Nichtvermögensschäden gewähren, die sich aus dem Verlust des Arbeitsplatzes ergeben (BAG a.a.O.; BAG BB 1971, 959).

    Es können deshalb neben einer zuerkannten Kündigungsabfindung, die die Auflösung des Arbeitsverhältnisses begrifflich voraussetzt, Schadensersatzansprüche eben wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes nicht auch noch gegeben sein (BAG BB 1971, 959).

    In solchen Fällen wird gerade auch nach der traditionellen Rechtsprechung des BAG ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers nicht durch eine Kündigungsschutzabfindung nach §§ 9, 10 KSchG tangiert (BAG BB 1971, 959).

  • BAG, 12.06.2003 - 8 AZR 341/02

    Schadensersatz nach gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Die Geltendmachung von Schäden, die lediglich mittelbar durch die Auflösung des Arbeitsverhältnisses verursacht werden, wird durch die Verurteilung zur Zahlung einer Abfindung nicht gehindert (vgl. BAG 22. April 1971 - 2 AZR 205/70 - AP KSchG § 7 Nr. 24 = EzA KSchG § 7 Nr. 6; 15. Februar 1973 - 2 AZR 16/72 - BAGE 25, 43 = AP KSchG 1969 § 9 Nr. 2 = EzA KSchG § 9 n.F. Nr. 1; KR-Spilger aaO Rn. 74; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 10 Rn. 22).
  • BAG, 15.02.1973 - 2 AZR 16/72

    Verschulden bei Vertragsschluß - Abfindung - Ausschluß von

    Nachdem auch seine Berufung erfolglos geblieben war, hat der Kläger gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Revision eingelegt, die durch Urteil des Senats vom 22. April 1971 (AP Nr. 24 zu § 7 KSchG mit Anm. von Herschel = BB 1971, 959 ff. mit Anm. von Gumpert) zurückgewiesen worden ist.
  • BAG, 23.08.1990 - 2 AZR 156/90

    Vorliegen einer unberechtigten Kündigung - Ausgleich der Differenz zwischen

    Der Senat kann hierbei dahingestellt sein lassen, ob sich ein solcher Anspruch materiell-rechtlich aus § 286 BGB oder aus positiver Forderungsverletzung ergeben könnte und in welchem Konkurrenzverhältnis diese Normen einzuordnen und zu § 628 Abs. 2 BGB zu stellen sind (vgl. dazu BAG Urteil vom 24. Oktober 1974 - 3 AZR 488/73 - AP Nr. 2 zu § 276 BGB Vertragsverletzung; Urteil vom 22. April 1971 - 2 AZR 205/70 - AP Nr. 24 zu § 7 KSchG; BAGE 25, 43 = AP Nr. 2 zu § 9 KSchG 1969; Urteil vom 11. Februar 1981 - 7 AZR 12/79 - AP Nr. 8 zu § 4 KSchG 1969; KR-Weigand, 3. Aufl., § 628 BGB Rz 21 und 26; Ermann/Hanau, a.a.O., § 628 Rz 18; MünchKomm-Schwerdtner, BGB, 2. Aufl., § 626 Rz 233; § 628 Rz 27 f. m.w.N.; KR-Wolf, 3. Aufl., Grunds. Rz 491; Gessert, Schadensersatz nach Kündigung, 1987, S. 333 ff.; Bernert, Anm. zu BAG AP Nr. 2 zu § 276 BGB Vertragsverletzung).
  • LAG Köln, 07.01.1998 - 2 Sa 1014/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld bei einer unberechtigten Abmahnung durch den

    Das Bundesarbeitsgericht hat es in einer Entscheidung vom 15.02.1973 (2 AZR 16/72 -, AP Nr. 2 zu § 9 KSchG 1969 im Anschluß an Gumpert, BB 1971, 959 ff) für möglich gehalten, daß eine nach § 1 KSchG sozialwidrige und deshalb unwirksame Kündigung "an sich" eine sogenannte positive Vertragsverletzung darstellt (zur parallelgelagerten Problematik, ob die unberechtigte Aufkündigung eines Miet- oder Pachtverhältnisses zugleich eine positive Vertragsregelung darstellt: Klinkhammer, Positive Forderungsverletzung durch Mietvertragskündigung, NJW 1997, 221 ff m.w.N.).
  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 348/81

    Abfindung - Kündigung

    gungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl., Rz 605; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 10 Rz 15; BAG Urteil vom 13. Juli 1959 - 2 AZR 398/58 - AP Nr. 1 zu § 850 ZPO; BAG Urteil vom 22. April 1971 - 2 AZR 205/70 - AP Nr. 24 zu § 7 KSchG).
  • LAG Hamm, 25.11.1999 - 4 Sa 448/99

    Streitigkeit über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, über die

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  • BAG, 31.10.1991 - 8 AZR 494/90

    Schadensersatz eines Steuerberaters wegen ungerechtfertigter Kündigung -

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Kündigung des Beklagten vom 18. Mai 1987 nicht nur rechtswidrig, sondern darüber hinaus auch eine zum Schadenersatz verpflichtende schuldhafte Handlung war (vgl. zu dieser Rechtsfrage BAG Urteil vom 24. Oktober 1974 - 3 AZR 488/73 - AP Nr. 2 zu § 276 BGB Vertragsverletzung; BAGE 25, 43 = AP Nr. 2 zu § 9 KSchG 1969; Gumpert, BB 1971, 959).
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