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   BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 209/07   

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BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 209/07 (https://dejure.org/2008,2458)
BAG, Entscheidung vom 10.07.2008 - 2 AZR 209/07 (https://dejure.org/2008,2458)
BAG, Entscheidung vom 10. Juli 2008 - 2 AZR 209/07 (https://dejure.org/2008,2458)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abfindung nach einer betriebsbedingten Kündigung; Möglichkeit der Arbeitsvertragsparteien zur Vereinbarung einer geringeren oder einer höheren als die vom Gesetz vorgesehene Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung

  • bag-urteil.com

    Abfindung nach § 1a KSchG

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Betriebsbedingte Kündigung - Abfindungsanspruch nach §1a KSchG

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Betriebsbedingte Kündigung - Abfindungsanspruch nach §1a KSchG

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abfindungsanspruch gem. §1a KSchG nach betriebsbedingter Kündigung

  • Betriebs-Berater

    Abfindung nach § 1a KSchG

  • Judicialis

    KSchG § 1a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1a
    Abfindung nach § 1a KSchG - Abgrenzung zwischen dem Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung nach § 1a KSchG und einem individualrechtlichen Angebot auf Abschluss einer Beendigungsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslegung des Angebots auf Abfindungszahlung in betriebsbedingter Kündigung ? Aus § 1a KSchG folgt keine Mindesthöhe ? Bei deutlicher Abweichung der Höhe von gesetzlicher Höhe von individuellem Angebot auszugehen ? Abgrenzung zwischen dem Abfindungsanspruch bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG: Abweichende Abfindungszahlung möglich und zulässig!

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abfindung nach § 1a KSchG

  • busradar.de (Kurzinformation)

    Kein unabdingbarer Mindestanspruch bei betriebsbedingten Kündigungen

  • 123recht.net (Auszüge und Entscheidungsbesprechung, 17.2.2009)

    § 1a KSchG
    Abfindung // Abgrenzung zwischen Abfindungsanspruch und individualrechtlicher Beendigungsvereinbarung (Urteil des BAG vom 10.07.2008, Az. : 2 AZR 209/07)

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG - Abweichende Abfindungszahlung möglich und zulässig

  • 123recht.net (Auszüge und Entscheidungsbesprechung, 17.2.2009)

    § 1a KSchG
    Abfindung // Abgrenzung zwischen Abfindungsanspruch und individualrechtlicher Beendigungsvereinbarung (Urteil des BAG vom 10.07.2008, Az. : 2 AZR 209/07)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1292
  • DB 2009, 124
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 663/06

    Änderungskündigung - Abfindung nach § 1a KSchG

    Auszug aus BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 209/07
    Die Regelung des § 1a KSchG setzt keinen generell unabdingbaren Mindestanspruch bei Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen fest (BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - EzA KSchG § 1a Nr. 3 und - 2 AZR 807/06 -).

    Die Arbeitsvertragsparteien sind auch bei einer betriebsbedingten Kündigung frei, eine geringere oder höhere als die vom Gesetz vorgesehene Abfindung zu vereinbaren (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 - AP KSchG 1969 § 1a Nr. 4 = EzA KSchG § 1a Nr. 2; 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - aaO und - 2 AZR 807/06 -).

    Es hätte einer ausdrücklichen Anordnung des Gesetzgebers bedurft, um die mit einem Ausschluss einer von § 1a KSchG abweichenden Vereinbarung verbundene Beschränkung der Vertragsfreiheit zu rechtfertigen (BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - aaO und - 2 AZR 807/06 - vgl. auch Preis DB 2004, 70, 73).

    Die Frage, ob der Arbeitgeber den Hinweis nach § 1a KSchG erteilt oder ein davon abweichendes Angebot unterbreitet hat, ist durch Auslegung des Kündigungsschreibens zu ermitteln (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 -AP KSchG 1969 § 1a Nr. 4 = EzA KSchG § 1a Nr. 2; 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - EzA KSchG § 1a Nr. 3 und - 2 AZR 807/06 - vgl. auch KR-Spilger 8. Aufl. § 1a KSchG Rn. 60).

    Aus dem Kündigungsschreiben muss sich vielmehr der Wille des Arbeitgebers, ein von der gesetzlichen Vorgabe abweichendes Angebot unterbreiten zu wollen, eindeutig und unmissverständlich ergeben (BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - aaO und - 2 AZR 807/06 - siehe auch Preis DB 2004, 70, 73).

    b) Will ein Arbeitgeber hiernach dem Arbeitnehmer mit Ausspruch der Kündigung ein Angebot auf Abschluss eines Beendigungsvertrages unterbreiten, ohne jedoch die gesetzliche Abfindung nach § 1a KSchG anbieten zu wollen, so ist er aus Gründen der Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und Beweissicherung gehalten, dies in der schriftlichen Kündigungserklärung eindeutig und unmissverständlich zu formulieren, insbesondere welche Abfindung er unter welchen Voraussetzungen anbietet (BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 -aaO und - 2 AZR 807/06 - siehe auch Preis DB 2004, 70, 73).

    Vor allem durfte es aber darauf abstellen, dass die Beklagte mit der im Schreiben vom 28. Januar 2005 benannten Abfindungshöhe ein von § 1a KSchG deutlich und unmissverständlich abweichendes Angebot unterbreitet hat (zur deutlich abweichenden Abfindungshöhe als wesentliches Abgrenzungskriterium: vgl. auch BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - aaO und - 2 AZR 807/06 -).

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 807/06

    Abfindung nach § 1a KSchG

    Auszug aus BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 209/07
    Die Regelung des § 1a KSchG setzt keinen generell unabdingbaren Mindestanspruch bei Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen fest (BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - EzA KSchG § 1a Nr. 3 und - 2 AZR 807/06 -).

    Die Arbeitsvertragsparteien sind auch bei einer betriebsbedingten Kündigung frei, eine geringere oder höhere als die vom Gesetz vorgesehene Abfindung zu vereinbaren (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 - AP KSchG 1969 § 1a Nr. 4 = EzA KSchG § 1a Nr. 2; 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - aaO und - 2 AZR 807/06 -).

    Es hätte einer ausdrücklichen Anordnung des Gesetzgebers bedurft, um die mit einem Ausschluss einer von § 1a KSchG abweichenden Vereinbarung verbundene Beschränkung der Vertragsfreiheit zu rechtfertigen (BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - aaO und - 2 AZR 807/06 - vgl. auch Preis DB 2004, 70, 73).

    Die Frage, ob der Arbeitgeber den Hinweis nach § 1a KSchG erteilt oder ein davon abweichendes Angebot unterbreitet hat, ist durch Auslegung des Kündigungsschreibens zu ermitteln (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 -AP KSchG 1969 § 1a Nr. 4 = EzA KSchG § 1a Nr. 2; 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - EzA KSchG § 1a Nr. 3 und - 2 AZR 807/06 - vgl. auch KR-Spilger 8. Aufl. § 1a KSchG Rn. 60).

    Aus dem Kündigungsschreiben muss sich vielmehr der Wille des Arbeitgebers, ein von der gesetzlichen Vorgabe abweichendes Angebot unterbreiten zu wollen, eindeutig und unmissverständlich ergeben (BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - aaO und - 2 AZR 807/06 - siehe auch Preis DB 2004, 70, 73).

    b) Will ein Arbeitgeber hiernach dem Arbeitnehmer mit Ausspruch der Kündigung ein Angebot auf Abschluss eines Beendigungsvertrages unterbreiten, ohne jedoch die gesetzliche Abfindung nach § 1a KSchG anbieten zu wollen, so ist er aus Gründen der Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und Beweissicherung gehalten, dies in der schriftlichen Kündigungserklärung eindeutig und unmissverständlich zu formulieren, insbesondere welche Abfindung er unter welchen Voraussetzungen anbietet (BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 -aaO und - 2 AZR 807/06 - siehe auch Preis DB 2004, 70, 73).

    Vor allem durfte es aber darauf abstellen, dass die Beklagte mit der im Schreiben vom 28. Januar 2005 benannten Abfindungshöhe ein von § 1a KSchG deutlich und unmissverständlich abweichendes Angebot unterbreitet hat (zur deutlich abweichenden Abfindungshöhe als wesentliches Abgrenzungskriterium: vgl. auch BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - aaO und - 2 AZR 807/06 -).

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 340/06

    Abfindung nach § 1a KSchG

    Auszug aus BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 209/07
    Die Arbeitsvertragsparteien sind auch bei einer betriebsbedingten Kündigung frei, eine geringere oder höhere als die vom Gesetz vorgesehene Abfindung zu vereinbaren (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 - AP KSchG 1969 § 1a Nr. 4 = EzA KSchG § 1a Nr. 2; 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - aaO und - 2 AZR 807/06 -).

    Die Frage, ob der Arbeitgeber den Hinweis nach § 1a KSchG erteilt oder ein davon abweichendes Angebot unterbreitet hat, ist durch Auslegung des Kündigungsschreibens zu ermitteln (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 -AP KSchG 1969 § 1a Nr. 4 = EzA KSchG § 1a Nr. 2; 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - EzA KSchG § 1a Nr. 3 und - 2 AZR 807/06 - vgl. auch KR-Spilger 8. Aufl. § 1a KSchG Rn. 60).

  • BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 45/06

    Abfindung nach § 1a KSchG - Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 209/07
    Andernfalls könnte sich erst bei Zahlung der Abfindung nach Ablauf der Kündigungsfrist (vgl. hierzu Senat 10. Mai 2007 - 2 AZR 45/06 -Rn. 17, AP KSchG 1969 § 1a Nr. 3 = EzA KSchG § 1a Nr. 1) herausstellen, dass der Arbeitgeber ein von § 1a Abs. 2 KSchG abweichendes Angebot unterbreiten wollte.
  • BAG, 28.03.2007 - 7 AZR 318/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrundlose Befristung im Anwendungsbereich des

    Auszug aus BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 209/07
    Dabei ist revisionsrechtlich zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Hinweis bzw. einem Angebot des Arbeitgebers regelmäßig um eine atypische (Willens-)Erklärung des Arbeitgebers handeln wird, deren Auslegung grundsätzlich Sache des Tatsachengerichts und deshalb vom Revisionsgericht nur darauf zu überprüfen ist, ob hierbei die Rechtsnormen über die Auslegung richtig angewandt worden sind, der Tatsachenstoff vollständig verwertet und nicht gegen allgemeine Denkgesetze und Erfahrungsgrundsätze verstoßen worden ist (vgl. bspw. BAG 19. August 1975 - 1 AZR 565/74 - BAGE 27, 218, 227; 28. März 2007 - 7 AZR 318/06 - AP TzBfG § 14 Nr. 38).
  • BAG, 19.08.1975 - 1 AZR 565/74

    Arbeitsverhältnis: Kündigung, Leitender Angestellter, Information des

    Auszug aus BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 209/07
    Dabei ist revisionsrechtlich zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Hinweis bzw. einem Angebot des Arbeitgebers regelmäßig um eine atypische (Willens-)Erklärung des Arbeitgebers handeln wird, deren Auslegung grundsätzlich Sache des Tatsachengerichts und deshalb vom Revisionsgericht nur darauf zu überprüfen ist, ob hierbei die Rechtsnormen über die Auslegung richtig angewandt worden sind, der Tatsachenstoff vollständig verwertet und nicht gegen allgemeine Denkgesetze und Erfahrungsgrundsätze verstoßen worden ist (vgl. bspw. BAG 19. August 1975 - 1 AZR 565/74 - BAGE 27, 218, 227; 28. März 2007 - 7 AZR 318/06 - AP TzBfG § 14 Nr. 38).
  • Drs-Bund, 24.06.2003 - BT-Drs 15/1204
    Auszug aus BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 209/07
    Der Arbeitnehmer kann jetzt frei darüber entscheiden, ob er die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung der gesetzlich festgesetzten Abfindung gegen sich gelten lässt oder ob er Kündigungsschutzklage erhebt, bevor die Kündigung wegen Ablaufs der Klagefrist als von Anfang an rechtswirksam gilt (§ 7)" (BT-Drucks. 15/1204 S. 12).
  • LAG Sachsen, 26.02.2007 - 3 Sa 305/06

    Keine gesetzliche Abfindung neben vertraglichem Abfindungsangebot der

    Auszug aus BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 209/07
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Februar 2007 - 3 Sa 305/06 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 6/11 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - drohende

    Die gesetzliche Regelung der Abfindung in § 1a KSchG schließt indes die Vereinbarung von höheren oder niedrigeren Abfindungen nicht aus (vgl BAG Urteil vom 10.7.2008 - 2 AZR 209/07 - AP Nr. 8 zu § 1a KSchG 1969; Eisemann in Küttner, Personalbuch 2011, 18. Aufl 2011, 1 Abfindung, RdNr 5; auch nach den DA der BA, Stand 11/2011, zu § 144 SGB III, Ziff 9.1.2, RdNr 144.103 steht eine Abfindung von 0, 25 Monatsgehältern für jedes Jahr des Arbeitsverhältnisses der entsprechenden Anwendung des § 1a KSchG nicht entgegen) .
  • LAG Hamm, 07.05.2015 - 15 Sa 1769/14

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung im

    Zudem weist die Beklagte für die Auslegung auf BAG, 2 AZR 209/07 hin.

    (1) Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 10.07.2008 (2 AZR 209/07, NZA 2008, 1292) ausgeführt:.

  • LAG Hamburg, 12.10.2009 - 7 Sa 104/08

    Abfindungsangebot der Arbeitgeberin bei betriebsbedingter Kündigung; Auslegung

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des BAG vom 10. Juli 2008 (- 2 AZR 209/07 - EzA KSchG § 1 a Nr. 6).
  • ArbG Erfurt, 21.10.2021 - 6 Ca 186/21

    Abweichendes Abfindungsangebot im Kündigungsschreiben

    Das erkennende Gericht orientiert sich dabei an den Urteilen des Bundesarbeitsgerichtes vom 19.06.2007; 1 AZR 340/06; Urteil vom 13.12.2007; 2 AZR 807/06 und an dem Urteil vom 10.07.2008; 2 AZR 209/07.
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