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   BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 216/64   

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https://dejure.org/1966,91
BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 216/64 (https://dejure.org/1966,91)
BAG, Entscheidung vom 14.04.1966 - 2 AZR 216/64 (https://dejure.org/1966,91)
BAG, Entscheidung vom 14. April 1966 - 2 AZR 216/64 (https://dejure.org/1966,91)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dienstbereitschaft - Arbeitsbereitschaft - Wache Achtsamkei - Zustand der Entspannung - Dienstschicht - Splitterzeiten - Entspannungseffekt - Verlagerung der Bereitschaftszeit - Zeiten der Dienstverrichtungen - Art der Dienstverrichtung - Zeitwerte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 18, 256
  • DB 1966, 1239
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 02.06.1961 - 1 AZR 573/59

    Tarifverträge - Grundsätze der Gesetzesauslegung - Wille vertragsschließender

    Auszug aus BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 216/64
    Tarifnormen sind wie Gesetze auszulegen ( BAG 11, 135 = AP Nr. 68 zu Art. 3 GG. ünd AP Nr. 70 zu Art. 3 GG).
  • BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 503/63

    Übertragungserklärung - Verwaltungsanordnung - Vorkonstitutionelle Ermächtigung -

    Auszug aus BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 216/64
    Wie der Senat in dem zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Urteil vom 14. April 1 9 6 6 - 2 AZR 503/63 - ausgeführt hat, kennt das Beamtenrecht keinen eigenen Begriff der Dienstbereitschaft" Es hat vielmehr den Begriff der Arbeitsbereitschaft, wie ihn die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts bis zum Inkrafttreten des Bundesbeamtengesetzes am lo September 1953 entwickelt hat, übernommen, so daß davon auszugehen ist, daß in § J 2 Abs" 3 BBG.
  • BAG, 19.12.1991 - 6 AZR 592/89

    Arbeitsbereitschaft durch genaue Zeitvorgabe.

    Die Arbeitsbereitschaft ist damit ihrem Wesen nach eine Aufenthaltsbeschränkung, bei der der Arbeitnehmer bereit sein muß, aus dem Zustand der wachen Aufmerksamkeit zur Arbeit gerufen zu werden (vgl. BAGE 18, 256 = AP Nr. 3 zu § 13 AZO; BAGE 18, 273 = AP Nr. 1 zu § 15 BAT; BAG Urteil vom 28. Januar 1981 - 4 AZR 892/78 - AP Nr. 1 zu § 18 MTL II; BAG Urteil vom 30. Januar 1985 - 7 AZR 446/82 - AP Nr. 2 zu § 35 BAT; BAGE 51, 131, 137 f. = AP Nr. 7 zu § 15 BAT, zu I 3 a der Gründe).
  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 385/02

    Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Überstundenvergütung - Ausschlussfristen

    Für die Tätigkeit eines Rettungssanitäters ist eine Zeit von bis zu zehn Minuten unerheblich (BAG 12. Februar 1986 - 7 AZR 358/84 - BAGE 51, 131; 14. April 1966 - 2 AZR 216/64 - BAGE 18, 256).

    Zur Begründung der Arbeitszeitverlängerung nach § 14 Abs. 2 TV-DRK muss die Dauer der Arbeitsbereitschaft grundsätzlich für jeden einzelnen Arbeitnehmer dargelegt und nicht nur als statistischer Durchschnittswert errechnet werden (vgl. BAG 14. April 1966 - 2 AZR 216/64 - BAGE 18, 256, 269).

  • BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 459/83

    Vergütung des Arbeitnehmers bei Krankheit - Provisionen als im Krankheitsfalle

    Diese Feststellung könnte nur der Klärung einer einzelnen Vorfrage eines Rechtsverhältnisses dienen, was bei der Zwischenfeststellungsklage ebenso unzulässig ist wie bei der allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. statt vieler BGHZ 22, 44, 47, 48 [BGH 15.10.1956 - III ZR 226/55]; BAG 18, 256, 272 = AP Nr. 3 zu § 13 AZO).
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