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   BAG, 25.06.1981 - 2 AZR 219/79   

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BAG, 25.06.1981 - 2 AZR 219/79 (https://dejure.org/1981,1088)
BAG, Entscheidung vom 25.06.1981 - 2 AZR 219/79 (https://dejure.org/1981,1088)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 1981 - 2 AZR 219/79 (https://dejure.org/1981,1088)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 36, 105
  • NJW 1982, 790 (Ls.)
  • MDR 1982, 526
  • JR 1982, 352
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 04.03.1977 - 5 AZR 65/77

    Revision - Fehlende Divergenz - Verwerfungsbeschluß - Restitutionsklage -

    Auszug aus BAG, 25.06.1981 - 2 AZR 219/79
    § 14-8 ZPO ausgesetzt, bis über die im Verfahren des Arbeitsgerichts Herne (4- Ca 1958/80) vom Kläger im Wege der Widerklage beantragte Feststellung, daß der im Verfahren 5 AZR 65/77 vor dem Bundesarbeitsgericht am 8 .

    März 1978 schlossen die Parteien in einem vor dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts anhängigen, eine Restitutionsklage des Klägers betreffenden Verfahren - 5 AZR 65/77 - im Verhandlungstermin in Anwesenheit des Klägers nach Stellung der Anträge folgenden.

    a) In dem Restitutionsverfahren - 5 AZR 65/77 - wies der Fünfte Senat den Antrag des Klägers, ihm für die Anfechtung 3 des Vergleichs das Armenrecht zu bewilligen, zurück.

  • BAG, 14.07.1960 - 2 AZR 152/60

    Dissense - Irrtum - Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs - Wirklicher Sachverhalt -

    Auszug aus BAG, 25.06.1981 - 2 AZR 219/79
    Grundsätzlich ist das Verfahren, in dem der Prozeßvergleich geschlossen wird, auch dann fortzusetzen, wenn geltend gemacht wird, daß er aus materiellrechtlichen Gründen von Anfang an nichtig gewesen (u.a. auch wegen Sittenwidrigkeit nach § 1 3 8 BGB) oder durch Anfechtung rückwirkend vernichtet worden sei (vgl. hierzu BAG vom 9.51957 - 2 AZR 67/55 - und 14.7.1960 - 2 AZR 152/60 BAG 4, 84 = AP Kr. 3 und 8 zu § 794 ZPO; BGH LM Er. 22/23 zu § 794 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 19» Aufl., § 794 Anm. II 7 b m.w.K. in Fußn. 127/128).

    Auch der weiter noch angeführte Gesichtspunkt der Prozeßkenntnis der Richter trifft nur für die Umstände, die zum Vergleichsabschluß geführt haben (vgl. dazu BAG vom 14.7.1960 - 2 AZR 152/60 - AP Nr. 8 zu § 794 ZPO [zu I der Gründe]), nicht aber für den Prozeßstoff der übrigen Verfahren zu.

  • BAG, 30.05.1956 - 2 AZR 178/54
    Auszug aus BAG, 25.06.1981 - 2 AZR 219/79
    Dies wird dogmatisch mit der Einheit der prozessualen und sachlichrechtlichen Elemente des Vergleichs begründet; seine von Anfang an bestehende oder rückwirkend herbeigeführte Unwirksamkeit habe zur Folge, daß das bisherige Verfahren weiterhin anhängig bleibe und der Geltendmachung der Klageansprüche in einem erneuten Verfahren die Einrede der Rechtshängigkeit entgegenstehe (BAG vom 30.5.1956 - 2 AZR 178/54 - und 16.3.1961 - 5 AZR 536/59 -, BAG 3, 43 = AP Kr. 2 und 10 [zu 1 der Gründe] zu § 794 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO; BGII LM Kr. 15 zu § 794 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO; Stein/Jonas/Münzberg, aaO, Anm. II 7 a Fußn. 111).
  • BAG, 09.05.1957 - 2 AZR 67/55

    Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs - Fortsetzung in demselben Verfahren

    Auszug aus BAG, 25.06.1981 - 2 AZR 219/79
    Grundsätzlich ist das Verfahren, in dem der Prozeßvergleich geschlossen wird, auch dann fortzusetzen, wenn geltend gemacht wird, daß er aus materiellrechtlichen Gründen von Anfang an nichtig gewesen (u.a. auch wegen Sittenwidrigkeit nach § 1 3 8 BGB) oder durch Anfechtung rückwirkend vernichtet worden sei (vgl. hierzu BAG vom 9.51957 - 2 AZR 67/55 - und 14.7.1960 - 2 AZR 152/60 BAG 4, 84 = AP Kr. 3 und 8 zu § 794 ZPO; BGH LM Er. 22/23 zu § 794 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 19» Aufl., § 794 Anm. II 7 b m.w.K. in Fußn. 127/128).
  • RG, 21.02.1923 - V 333/22

    Anfechtung eines Prozessvergleichs wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus BAG, 25.06.1981 - 2 AZR 219/79
    Die vom Reichsgericht (RGZ 78, 286) vertretene Ansicht, über die Wirksamkeit eines Gesamtvergleichs müsse immer dann ausschließlich in einem besonderen Verfahren entschieden werden, wenn es hierzu tatsächlicher Feststellungen bedürfe, beruht auf den vom Reichsgericht verschiedentlich vorgenommenen, von der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts aber abgelehnten Unterscheidung, ob die Einwendungen gegen die Wirksamkeit des Vergleichs nur aus Rechtsgründen hergeleitet oder auf "illiquide", noch weiterer tatsächlicher Feststellungen bedürfender Behauptungen gestützt werden (vgl. etwa RGZ 106, 312 sowie Zeuner, aaO).
  • RG, 05.01.1912 - VII 266/11

    Anfechtung eines Prozessvergleichs; Zuständiges Gericht

    Auszug aus BAG, 25.06.1981 - 2 AZR 219/79
    Die vom Reichsgericht (RGZ 78, 286) vertretene Ansicht, über die Wirksamkeit eines Gesamtvergleichs müsse immer dann ausschließlich in einem besonderen Verfahren entschieden werden, wenn es hierzu tatsächlicher Feststellungen bedürfe, beruht auf den vom Reichsgericht verschiedentlich vorgenommenen, von der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts aber abgelehnten Unterscheidung, ob die Einwendungen gegen die Wirksamkeit des Vergleichs nur aus Rechtsgründen hergeleitet oder auf "illiquide", noch weiterer tatsächlicher Feststellungen bedürfender Behauptungen gestützt werden (vgl. etwa RGZ 106, 312 sowie Zeuner, aaO).
  • BAG, 16.03.1961 - 5 AZR 536/59

    Gültigkeit eines Prozeßvergleiches - Fortsetzung des Verfahrens - Unzulässigkeit

    Auszug aus BAG, 25.06.1981 - 2 AZR 219/79
    Dies wird dogmatisch mit der Einheit der prozessualen und sachlichrechtlichen Elemente des Vergleichs begründet; seine von Anfang an bestehende oder rückwirkend herbeigeführte Unwirksamkeit habe zur Folge, daß das bisherige Verfahren weiterhin anhängig bleibe und der Geltendmachung der Klageansprüche in einem erneuten Verfahren die Einrede der Rechtshängigkeit entgegenstehe (BAG vom 30.5.1956 - 2 AZR 178/54 - und 16.3.1961 - 5 AZR 536/59 -, BAG 3, 43 = AP Kr. 2 und 10 [zu 1 der Gründe] zu § 794 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO; BGII LM Kr. 15 zu § 794 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO; Stein/Jonas/Münzberg, aaO, Anm. II 7 a Fußn. 111).
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 544/08

    Gerichtlicher Vergleich - Anfechtung - Drohung

    Diese sind ggf. bis zur Entscheidung des angegangenen Gerichts auszusetzen (Senat 25. Juni 1981 - 2 AZR 219/79 - zu II 1 d der Gründe, BAGE 36, 105; BGH 4. Mai 1983 - VIII ZR 94/82 - zu I der Gründe, BGHZ 87, 215).
  • OLG Frankfurt, 19.01.2007 - 2 U 106/06

    Mangel der Mietsache: Aufheizung aufgrund Sonneneinstrahlung von nicht

    Einer der Fälle, in denen die Rechtsprechung bei Streit um die Wirksamkeit des Vergleichs ausnahmsweise ein neues Verfahren als zulässig zugestanden hat, nämlich Erledigung mehrerer Rechtsstreite durch einen Vergleich (BAG MDR 1982, 526) oder Miterledigung von nicht zum Gegenstand des Rechtstreits gewordenen weiteren Ansprüchen, die nunmehr gerichtlich geltend gemacht werden sollen (BGHZ 86, 189), liegt hier nicht vor.
  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80

    Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich

    Das Verfahren ist noch beim BAG anhängig unter dem Az: 2 AZR 219/79.

    In diesem Verfahren ist zur Zeit der Streit über die Wirksamkeit des Vergleichs konzentriert, nachdem das BAG das Armenrecht für die Fortsetzung des Verfahrens 5 AZR 65/77 versagt (Beschluß vom 18. August 1981) und in der Sache 2 AZR 219/79 das Verfahren bis zur Entscheidung in dem in Herne anhängigen Rechtsstreit ausgesetzt hat (Beschluß vom 25. Juni 1981).

    Regelmäßig kann die Unwirksamkeit des Vergleichs in jedem Verfahren geltend gemacht werden, das von diesem Vergleich betroffen ist (s Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 11. Aufl § 131 IV 1 S 698; Stein/Jonas/Münzberg ZPO § 794 Anm II 7a und 7b; Zeuner, Anm zu AP Nr. 8 zu § 794, ds SAe 61, 247; neuerdings BAG Beschluß vom 25. Juni 1981 in dem vom Kläger betriebenen Verfahren - 2 AZR 219/79 -).

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06

    Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung

    So ist ein erstmaliger Zwischenfeststellungsantrag in der Revisionsinstanz jedenfalls dann unzulässig, wenn er schon in der Berufungsinstanz möglich gewesen wäre und dort der zugrunde liegende Sachverhalt ungeklärt geblieben ist (BAG 25. Juni 1981 - 2 AZR 219/79 - BAGE 36, 105).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

    Der Schluss der Berufungsverhandlung bildet nicht nur bezüglich des tatsächlichen Vorbringens, sondern auch bezüglich der Anträge der Parteien die Urteilsgrundlage für das Revisionsgericht (BAG 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - BAGE 39, 259, zu II 5 der Gründe; 25. Juni 1981 - 2 AZR 219/79 - AP ZPO 1977 256 Nr. 1, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Der Schluß der Verhandlung über die Anhörung der Beteiligten vor dem Landesarbeitsgericht bildet grundsätzlich nicht nur hinsichtlich des tatsächlichen Vorbringens, sondern auch bezüglich der Anträge die Entscheidungsgrundlage für das Rechtsbeschwerdegericht (für das Urteils verfahren vgl. BAG vom 25. Juni 1981 - 2 AZR 219/79 - zur Veröffentlichung vorgesehen; BGHZ 28, 131, 137; BGH NJW 1961, 777, 779; BGH NJW 1961, 1467, 1468; BGH LM Nr. 4 zu § 146 KO; Baumbach/Lauterbach, ZPO 40. Aufl. § 256 Anm. 7 B; Stein/Jonas/ Schumann/Leipold, ZPO 19. Aufl. § 280 Anm. II 4; Thomas/Putzo, ZPO 11. Aufl. § 256 Anm. II 1; Zoller, ZPO 13. Aufl. § 256 Anm. B) II) 1); Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 280 Rz A II a; Zeuner, Anmerkung zu AP Nr. 8 zu § 794 ZPO; Rosenberg/Schwab, aaO § 99 III 3 b S. 569).
  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 199/80

    Prozeßvergleich

    §§ 119, 123 BGB begründen und nach dessen Geltendmachung der Vergleich rückwirkend nichtig wird (§ 142 BGB): Der Prozeßvergleich ist dann auch als Prozeßhandlung unwirksam, seine prozeßbeendende Wirkung ist nie eingetreten, die Rechtshängigkeit des Prozesses hat fortbestanden, das bisherige Verfahren ist fortzusetzen und ein Streit über die Wirksamkeit des Vergleichs in diesem Verfahren auszutragen (vgl. die Urteile BAG 4, 84 = AP Nr. 3 sowie vom 16. März 1961 - 5 AZR 536/59 - AP Nr. 10 zu § 794 ZPO; aus neuester Zeit den Senatsbeschluß vom 25- Juni 1981 - 2 AZR 219/79 - AP Nr. 30 zu § 794 ZPO, zu II 1 a der Gründe, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; ferner die vorstehend unter II 1 zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, insbesondere die grundlegende Entscheidung BGHZ 28, 171 ; ebenso BSG und BVerwG, jeweils aaO).
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 385/84

    Änderung des Streitgegenstandes in der Revisionsinstanz - Änderungskündigung -

    Was der Beklagte erstmals in der Revisionsinstanz anstrebt, ist kein "Weniger", auch kein "Mehr", sondern ein "Aliud" und damit gemäß § 561 Abs. 1 ZPO nicht mehr zulässig (BAG Urteil vom 25. Juni 1981 - 2 AZR 219/79 - AP Nr. 1 zu § 256 ZPO 1977; BGH NJW 1961, 777, 779).

    Abgesehen davon wäre aber die Widerklage und damit die Revision auch dann unzulässig, wenn man davon ausgehen könnte, nach dem vereinbarten Vertrag sei die Nichtüberschreitung der 390, 00 DM-Grenze als gemeinsame Geschäftsgrundlage anzusehen, weil es insoweit, und auch bezüglich der dann wöchentlich zu leistenden Arbeitsstunden an einer eine abschließende rechtliche Beurteilung ermöglichenden hinreichenden Tatsachenfeststellung bzw. Sachverhaltsaufklärung fehlt (vgl. dazu BAG Urteil vom 25. Juni 1981 - 2 AZR 219/79 - AP Nr. 1 zu § 256 ZPO 1977).

  • BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86

    Entschädigung nach unterlassener Auskunftserteilung - Ermittlung der Höhe der

    Soweit in der Erklärung der Klägerin eine Klageerweiterung liegen sollte, mit der sie zusätzlich zu der geforderten Entschädigungssumme oder hilfsweise diesen Betrag als Beitragsforderung geltend machen will, ist eine solche in der Revisionsinstanz grundsätzlich unzulässig (BAG Urteil vom 8. September 1971 - 4 AZR 405/70 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 25. Juni 1981 - 2 AZR 219/79 - AP Nr. 1 zu § 256 ZPO).
  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 16/03

    Wirksamkeit einer Betriebsratswahl - Berücksichtigungsfähigkeit von

    Der Schluss der mündlichen Anhörung der Beteiligten vor dem Landesarbeitsgericht bildet damit grundsätzlich nicht nur bezüglich des tatsächlichen Vorbringens, sondern auch bezüglich der Anträge der Beteiligten die Entscheidungsgrundlage für das Rechtsbeschwerdegericht (vgl. BAG 25. Juni 1981 -2 AZR 219/79 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 1, zu 1 der Gründe; BGH 18. September 1958 - IIZR 332/56 - BGHZ 28, 131, 137).
  • BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 614/96
  • BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 94/87

    Revision: Zulässigkeit einer Klageänderung

  • BAG, 08.06.1989 - 2 AZR 656/88

    Betriebsübergang: Begriff des Betriebsteils - Teileinheit - Funktionsfähigkeit

  • BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 797/87

    Bestimmtheitserfordernis bei einer Feststellungsklage - Klage auf Feststellung

  • BAG, 11.12.1991 - 5 AZR 84/91

    Streit über die Rechtsstellung eines Dozenten an der Musikhochschule -

  • BAG, 08.09.1983 - 6 AZR 48/82
  • BAG, 03.11.1983 - 2 AZR 204/82
  • BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 615/96
  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 411/84
  • BAG, 28.06.1984 - 2 AZR 293/84
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