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   BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 225/89   

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BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 225/89 (https://dejure.org/1989,1355)
BAG, Entscheidung vom 07.12.1989 - 2 AZR 225/89 (https://dejure.org/1989,1355)
BAG, Entscheidung vom 07. Dezember 1989 - 2 AZR 225/89 (https://dejure.org/1989,1355)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung wegen häufiger Erkrankungen - Gerichtliche Überprüfung einer wegen Krankheit ausgesprochenen ordentlichen Kündigung - Sozialwidrigkeit einer kranheitsbedingten Kündigung - Erhebliche Betriebsablaufstörungen durch die krankheitsbedingte Abwesenheit eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1; ZPO §§ 138, 286, 561
    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger

    Auszug aus BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 225/89
    Bestätigung des Senatsurteils vom 16.02.1989, 2 AZR 299/88 = DB 1989, 2075 = BB 1990, 422, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - DB 1989, 2075 = NZA 1989, 923 = EWiR § 1 KSchG 5/89 (A. Otto), auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; ferner Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) ist die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Erkrankungen ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers in drei Stufen zu prüfen.

    Die hiergegen vom Kläger erhobenen grundsätzlichen Einwendungen, die Berücksichtigung der Lohnfortzahlungskosten für die Kündigung stelle einen Wertungswiderspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie einen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB dar, hat der Senat in dem Urteil vom 16. Februar 1989 (aaO, zu B III der Gründe) eingehend behandelt und nicht für durchschlagend erachtet.

    Die vom Berufungsgericht vorgenommene unzutreffende Interpretation, nach den Vorstellungen des Senats könnten Lohnfortzahlungskosten in der Regel nur in Verbindung mit Störungen des Betriebsablaufes bei krankheitsbedingten Fehlzeiten zu unzumutbaren Belastungen führen, ist bereits im Grundsatzurteil vom 16. Februar 1989 (aaO, zu B I 3 b bb der Gründe) richtiggestellt worden.

    Erst wenn dies der Fall ist, ist in der dritten Stufe bei der Interessenabwägung zu prüfen, ob weitergehende Überbrückungsmaßnahmen dem Arbeitgeber zumutbar sind (Senatsurteil vom 16. Februar 1989, aaO, zu B I 2 a der Gründe).

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 225/89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - DB 1989, 2075 = NZA 1989, 923 = EWiR § 1 KSchG 5/89 (A. Otto), auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; ferner Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) ist die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Erkrankungen ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers in drei Stufen zu prüfen.

    Ihre Bewertung, ob sie ausreichen, die Annahme künftiger erheblicher Fehlzeiten zu rechtfertigen, ist in erster Linie Sache des Tatrichters, dem hierfür im Rahmen der §§ 144, 286 ZPO ein Ermessensspielraum zusteht (Senatsurteil vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 3 c und d der Gründe; Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu B II 1 der Gründe).

    Dazu gehören in erster Linie Unfälle, soweit es sich nach ihrer Entstehung um einmalige Ereignisse handelt, sowie sonstige offenkundig einmalige Gesundheitsschäden (vgl. Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt; ebenso die nicht zur Veröffentlichung bestimmten Senatsurteile vom 2. November 1989 - 2 AZR 335/89 - und - 2 AZR 366/89 -).

    Danach haben die Kosten außer Betracht zu bleiben, die die Beklagte für einmalige Erkrankungen, deren Wiederholung nicht zu besorgen ist, in der Vergangenheit aufgewendet hat (Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 -).

  • BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 335/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 225/89
    Dazu gehören in erster Linie Unfälle, soweit es sich nach ihrer Entstehung um einmalige Ereignisse handelt, sowie sonstige offenkundig einmalige Gesundheitsschäden (vgl. Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt; ebenso die nicht zur Veröffentlichung bestimmten Senatsurteile vom 2. November 1989 - 2 AZR 335/89 - und - 2 AZR 366/89 -).

    Jedoch kann aus der Häufigkeit der auf Unfall beruhenden Fehlzeiten, besonders wenn sie auf regelmäßiger oder häufiger Sportausübung oder bestimmten anderen Freizeitaktivitäten beruhen, im Rahmen des tatrichterlichen Ermessens nach § 286 ZPO auch geschlossen werden, daß der Arbeitnehmer für diese Aktivitäten entweder besonders verletzungsanfällig oder bei ihrer Ausübung besonders unvorsichtig gewesen ist (so das nicht zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 2. November 1989 - 2 AZR 335/89 -).

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 225/89
    Wie der Senat in dem zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmten Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 224/89 - betont hat, gilt diese zeitliche Mindestgrenze nur für die wirtschaftliche Belastung durch Lohnfortzahlungskosten.
  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

    Auszug aus BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 225/89
    Das ist nicht von vornherein ausgeschlossen, weil die Personalreserve an den auf Erfahrungsregeln beruhenden Durchschnittswerten ausgerichtet ist und mit ihr damit auch überdurchschnittliche Ausfallzeiten einzelner Arbeitnehmer ausgeglichen werden (vgl. dazu BAGE 43, 129, 141 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B III 4 b cc der Gründe).
  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Auszug aus BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 225/89
    Da es vorliegend schon an erheblichen wirtschaftlichen Belastungen fehlt, bedarf es keiner abschließenden Klärung, ob das Berufungsgericht mit den von ihm verlangten "exorbitant hohen Lohnfortzahlungskosten" nicht die Anforderungen überspannt hat, die an eine "ganz" erhebliche Störung des Äquivalenzverhältnisses zu stellen sind (so Otto, aaO), oder ob der Begriff der "exorbitant hohen" noch dem der "extrem hohen" Kosten (vgl. Senatsurteil vom 24. November 1983 - 2 AZR 347/82 - AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 3 a der Gründe) entspricht.
  • BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82

    Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 225/89
    Das ist nicht von vornherein ausgeschlossen, weil die Personalreserve an den auf Erfahrungsregeln beruhenden Durchschnittswerten ausgerichtet ist und mit ihr damit auch überdurchschnittliche Ausfallzeiten einzelner Arbeitnehmer ausgeglichen werden (vgl. dazu BAGE 43, 129, 141 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B III 4 b cc der Gründe).
  • BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 366/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 225/89
    Dazu gehören in erster Linie Unfälle, soweit es sich nach ihrer Entstehung um einmalige Ereignisse handelt, sowie sonstige offenkundig einmalige Gesundheitsschäden (vgl. Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt; ebenso die nicht zur Veröffentlichung bestimmten Senatsurteile vom 2. November 1989 - 2 AZR 335/89 - und - 2 AZR 366/89 -).
  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76

    Krankheit - Anhörungsverfahren - Kündigung - Hinzutreten neuer Kündigungsgründe -

    Auszug aus BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 225/89
    Ihre Bewertung, ob sie ausreichen, die Annahme künftiger erheblicher Fehlzeiten zu rechtfertigen, ist in erster Linie Sache des Tatrichters, dem hierfür im Rahmen der §§ 144, 286 ZPO ein Ermessensspielraum zusteht (Senatsurteil vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 3 c und d der Gründe; Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu B II 1 der Gründe).
  • LAG Köln, 28.03.2023 - 4 Sa 659/22

    Dreistufiges Prüfungsschema bei der krankheitsbedingten Kündigung; Häufige

    Ihre Bewertung, ob sie ausreichen, die Annahme künftiger erheblicher Fehlzeiten zu rechtfertigen, ist in erster Linie Sache des Tatrichters, dem hierfür im Rahmen der §§ 144, 286 ZPO ein Ermessensspielraum zusteht (BAG vom 20.11.2014, 2 AZR 755/13; BAG vom 14.01.1993, 2 AZR 343/92; BAG vom 26.05.1977, 2 AZR 201/76; BAG vom 06.09.1989, 2 AZR 19/89; BAG vom 07.12.1989, 2 AZR 225/89).

    Dazu gehören in erster Linie Unfälle, soweit es sich nach ihrer Entstehung um einmalige Ereignisse handelt, sowie sonstige offenkundig einmalige Gesundheitsschäden (BAG vom 20.11.2014, 2 AZR 755/13; BAG vom 08.11.2007, 2 AZR 292/06; BAG vom 10.11.2005, 2 AZR 44/05; BAG vom 06.09.1989, 2 AZR 19/89; BAG vom 02.11.1989, 2 AZR 335/89; BAG vom 07.12.1989, 2 AZR 225/89; NK-ArbR/Christof Kerwer KSchG § 1 Rn. 456 f.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2021 - 7 Sa 248/20

    Ordentliche Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Fehlzeiten, die auf einem einmaligen Ereignis beruhen (BAG 7. Dezember 1989 - 2 AZR 225/89 - Rn. 38, juris; vgl. auch BAG 14. Januar 1993 - 2 AZR 343/92 - Rn. 22, juris, zu auf Betriebsunfällen beruhenden krankheitsbedingten Fehlzeiten), und sonstige offenkundig einmalige Gesundheitsschäden (BAG 7. Dezember 1989 - 2 AZR 225/89 - Rn. 38 mwN., juris) lassen ebenfalls eine Prognose für die zukünftige Entwicklung ebenso wenig zu wie Erkrankungen, gegen die erfolgreich besondere Therapiemaßnahmen (zB. eine Operation, vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - Rn. 32, juris, zu einem ausgeheilten Knochenbruch und einer Zahnextraktion) ergriffen wurden (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 20 mwN.).

    Bei häufigen Unfällen kann jedoch die Krankheits- bzw. Verletzungsanfälligkeit oder die Unvorsichtigkeit die Negativprognose begründen (BAG 7. Dezember 1989 - 2 AZR 225/89 - Rn. 48, juris).

  • LAG Hamm, 08.08.1996 - 4 (9) Sa 1267/95

    Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung

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  • LAG Hamm, 08.08.1996 - 4 (9) Sa 1999/95

    Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung

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  • LAG Hamm, 19.06.2001 - 4 Sa 1623/99
    Dazu gehören in erster Linie Unfälle sowie sonstige offenkundig einmalige Gesundheitsschäden (BAG v. 07.12.1989 - 2 AZR 225/89, EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 30 = RzK I 5g Nr. 34), falls sie nennenswert ins Gewicht fallen.
  • LAG Hessen, 15.09.2000 - 2 Sa 1833/99

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

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  • LAG Köln, 01.09.2022 - 8 Sa 393/21

    Dreistufiges Prüfungsschema bei der krankheitsbedingten Kündigung

    Hiergegen sind aber Fehlzeiten, die auf einem einmaligen Ereignis beruhen (BAG 7. Dezember 1989 - 2 AZR 225/89 - Rn. 38, juris; vgl. auch BAG 14. Januar 1993 - 2 AZR 343/92 - Rn. 22, juris, zu auf Betriebsunfällen beruhenden krankheitsbedingten Fehlzeiten), und sonstige offenkundig einmaligen Gesundheitsschäden (BAG 7. Dezember 1989 - 2 AZR 225/89 - Rn. 38 mwN., juris) ebenso wenig geeignet, eine Prognose für die zukünftige Entwicklung zu begründen wie Erkrankungen, gegen die erfolgreich besondere Therapiemaßnahmen (zB. eine Operation, vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - Rn. 32, juris, zu einem ausgeheilten Knochenbruch und einer Zahnextraktion) ergriffen wurden (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 20 mwN.).
  • LAG Köln, 20.01.2010 - 9 Sa 991/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens;

    In der dritten Stufe, bei der Interessenabwägung, ist dann zu prüfen, ob die erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen zu einer unzumutbaren Belastung führt (vgl. z. B. BAG, Urteil vom 7. Dezember 1989 - 2 AZR 225/89 - ).
  • LAG Hamm, 28.05.1998 - 4 Sa 1550/97

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Pflicht eines Arbeitnehmers zu

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  • LAG Hessen, 12.01.2011 - 2 Sa 1438/10

    Krankheitsbedingte Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers

    Allerdings sind in die Prognosebewertung nur Fehlzeiten einzubeziehen, bei denen Wiederholungsgefahr besteht, so dass Arbeitsunfälle, bei denen es sich infolge unterschiedlicher Entstehungsgründe um einmalige Ereignisse handelt, in der Regel nicht prognoserelevant sind (vgl. BAG vom 7. Dezember 1989, 2 AZR 225/89, EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 30; Hess. LAG vom 20. Februar 1995 - 10 Sa 957/94 n.v.).
  • LAG Hessen, 20.03.2013 - 2 Sa 1238/12

    Personenbedingte Kündigung wegen Krankheit; Personenbedingte Kündigung wegen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2009 - 9 Sa 676/08

    Personenbedingte Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

  • LAG Düsseldorf, 04.05.1995 - 5 Sa 717/94

    Krankheitsbedingte Kündigung, Weiterbeschäftigung auf geeignetem freien

  • LAG Baden-Württemberg, 20.02.1998 - 14 Sa 69/97

    Kündigungsschutzklage gegen eine ordentliche krankheitsbedingte Kündigung

  • LAG Hessen, 22.10.1999 - 2 Sa 576/99

    Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten (krankheitsbedingten) Kündigung;

  • LAG Hessen, 10.02.1999 - 2 Sa 185/98

    Prüfungsgegenstand derÄnderungskündigung; Entgegenstehen der krankheitsbedingten

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