Rechtsprechung
   BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 226/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3496
BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 226/06 (https://dejure.org/2007,3496)
BAG, Entscheidung vom 19.06.2007 - 2 AZR 226/06 (https://dejure.org/2007,3496)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - 2 AZR 226/06 (https://dejure.org/2007,3496)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,3496) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Schwerbehinderte Menschen; Kündigung

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Zustimmungsverfahren - Zustimmungsfiktion erst nach Fristablauf

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen des Vorwurfs der Manipulation der Schichtpläne und der Erschleichung von Arbeitsentgelt für nicht geleistete Dienste; Zustimmungsentscheidung seitens des Integrationsamts bei Kündigung eines schwerbehinderten Menschen; ...

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes

  • Judicialis

    SGB IX § 85; ; SGB IX § 91 Abs. 1; ; SGB IX § 91 Abs. 3 Satz 1; ; SGB IX § 91 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 91 Abs. 1, 3 S. 1, 2 § 85
    Kündigung; Schwerbehindertenrecht - Fristlose Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers wegen Abrechnungsmanipulation; Zustimmung des Integrationsamtes vor Ausspruch der Kündigung: Mitteilung des Integrationsamtes am letzten Tag der Frist: "Wir lassen die Sache ...

  • rechtsportal.de

    SGB IX § 91 Abs. 1, 3 S. 1, 2 § 85
    Kündigung; Schwerbehindertenrecht - Fristlose Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers wegen Abrechnungsmanipulation; Zustimmung des Integrationsamtes vor Ausspruch der Kündigung: Mitteilung des Integrationsamtes am letzten Tag der Frist: "Wir lassen die Sache ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristlose Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers (hier: wegen Abrechnungsmanipulation) ? Erklärung des Integrationsamts, Sache verfristen zu lassen, stellt keine Zustimmung dar ? Zustimmungsfiktion tritt erst nach Fristablauf ein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers: Spezielle Fragen zu der Zustimmungsfiktion nach § 91 Abs. 3 Satz 2 SGB IX

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3454
  • NZA 2007, 1153
  • DB 2007, 2268
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 159/04

    Fristlose Kündigung einer ordentlich unkündbaren schwerbehinderten Arbeitnehmerin

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 226/06
    § 91 SGB IX enthält eine von § 88 SGB IX abweichende, speziellere Regelung (zuletzt BAG 12. Mai 2005 - 2 AZR 159/04 - AP SGB IX § 91 Nr. 5 = EzA SGB IX § 91 Nr. 2 mwN).

    So reicht es etwa aus, dass die Zustimmung zur Kündigung durch das Integrationsamt im Verhandlungstermin mündlich erteilt wird (BAG 12. Mai 2005 - 2 AZR 159/04 - aaO).

    Insoweit ist der vorliegende Fall mit dem Ausgangsfall der Senatsentscheidung vom 12. Mai 2005 (- 2 AZR 159/04 - AP SGB IX § 91 Nr. 5 = EzA SGB IX § 91 Nr. 2) nicht vergleichbar.

  • BAG, 15.11.1990 - 2 AZR 255/90

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 226/06
    Die nach § 88 Abs. 2 SGB IX erforderliche Zustellung an beide Parteien ist nur insoweit von Bedeutung, als von ihr der Beginn der verwaltungsprozessualen Widerspruchsfrist abhängt (vgl. BAG 15. November 1990 - 2 AZR 255/90 - AP SchwbG 1986 § 21 Nr. 6 = EzA SchwbG 1986 § 21 Nr. 3).
  • LAG München, 09.11.2005 - 10 Sa 532/05

    Fristlose Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Zustimmung des

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 226/06
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. November 2005 - 10 Sa 532/05 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 4/09

    Reichweite des Direktionsrechts bei Veränderungen in der Firmenhierarchie - zur

    Der Streit der Parteien dürfe nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 91 Nr. 8).
  • VG München, 18.12.2014 - M 15 K 12.1048

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten, ordentlich

    Es ist nach dem Wortlaut von § 91 Abs. 3 Satz 1 SGB IX ausreichend, dass der Beklagte innerhalb der gesetzlichen Zweiwochenfrist eine Entscheidung trifft und diese dem Arbeitgeber (z.B. mündlich oder fernmündlich) mitteilt (vgl. BAG, U.v. 2 AZR 226/06 - juris Rn. 13); der Zugang des Zustimmungsbescheids innerhalb der Frist ist demgegenüber nicht erforderlich.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht