Rechtsprechung
BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 226/06 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Schwerbehinderte Menschen; Kündigung
- openjur.de
Außerordentliche Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Fristlose Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Zustimmungsverfahren - Zustimmungsfiktion erst nach Fristablauf
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen des Vorwurfs der Manipulation der Schichtpläne und der Erschleichung von Arbeitsentgelt für nicht geleistete Dienste; Zustimmungsentscheidung seitens des Integrationsamts bei Kündigung eines schwerbehinderten Menschen; ...
- bag-urteil.com
Außerordentliche Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes
- Judicialis
SGB IX § 85; ; SGB IX § 91 Abs. 1; ; SGB IX § 91 Abs. 3 Satz 1; ; SGB IX § 91 Abs. 3 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB IX § 91 Abs. 1, 3 S. 1, 2 § 85
Kündigung; Schwerbehindertenrecht - Fristlose Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers wegen Abrechnungsmanipulation; Zustimmung des Integrationsamtes vor Ausspruch der Kündigung: Mitteilung des Integrationsamtes am letzten Tag der Frist: "Wir lassen die Sache ... - rechtsportal.de
SGB IX § 91 Abs. 1, 3 S. 1, 2 § 85
Kündigung; Schwerbehindertenrecht - Fristlose Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers wegen Abrechnungsmanipulation; Zustimmung des Integrationsamtes vor Ausspruch der Kündigung: Mitteilung des Integrationsamtes am letzten Tag der Frist: "Wir lassen die Sache ... - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Fristlose Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers (hier: wegen Abrechnungsmanipulation) ? Erklärung des Integrationsamts, Sache verfristen zu lassen, stellt keine Zustimmung dar ? Zustimmungsfiktion tritt erst nach Fristablauf ein
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers: Spezielle Fragen zu der Zustimmungsfiktion nach § 91 Abs. 3 Satz 2 SGB IX
Verfahrensgang
- ArbG Augsburg, 06.04.2005 - 10 Ca 5431/02
- LAG München, 09.11.2005 - 10 Sa 532/05
- BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 226/06
Papierfundstellen
- NJW 2007, 3454
- NZA 2007, 1153
- DB 2007, 2268
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 159/04
Fristlose Kündigung einer ordentlich unkündbaren schwerbehinderten Arbeitnehmerin …
Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 226/06
§ 91 SGB IX enthält eine von § 88 SGB IX abweichende, speziellere Regelung (zuletzt BAG 12. Mai 2005 - 2 AZR 159/04 - AP SGB IX § 91 Nr. 5 = EzA SGB IX § 91 Nr. 2 mwN).So reicht es etwa aus, dass die Zustimmung zur Kündigung durch das Integrationsamt im Verhandlungstermin mündlich erteilt wird (BAG 12. Mai 2005 - 2 AZR 159/04 - aaO).
Insoweit ist der vorliegende Fall mit dem Ausgangsfall der Senatsentscheidung vom 12. Mai 2005 (- 2 AZR 159/04 - AP SGB IX § 91 Nr. 5 = EzA SGB IX § 91 Nr. 2) nicht vergleichbar.
- BAG, 15.11.1990 - 2 AZR 255/90
Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten
Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 226/06
Die nach § 88 Abs. 2 SGB IX erforderliche Zustellung an beide Parteien ist nur insoweit von Bedeutung, als von ihr der Beginn der verwaltungsprozessualen Widerspruchsfrist abhängt (vgl. BAG 15. November 1990 - 2 AZR 255/90 - AP SchwbG 1986 § 21 Nr. 6 = EzA SchwbG 1986 § 21 Nr. 3). - LAG München, 09.11.2005 - 10 Sa 532/05
Fristlose Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Zustimmung des …
Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 226/06
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. November 2005 - 10 Sa 532/05 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
- LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 4/09
Reichweite des Direktionsrechts bei Veränderungen in der Firmenhierarchie - zur …
Der Streit der Parteien dürfe nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 91 Nr. 8). - VG München, 18.12.2014 - M 15 K 12.1048
Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten, ordentlich …
Es ist nach dem Wortlaut von § 91 Abs. 3 Satz 1 SGB IX ausreichend, dass der Beklagte innerhalb der gesetzlichen Zweiwochenfrist eine Entscheidung trifft und diese dem Arbeitgeber (z.B. mündlich oder fernmündlich) mitteilt (vgl. BAG, U.v. 2 AZR 226/06 - juris Rn. 13); der Zugang des Zustimmungsbescheids innerhalb der Frist ist demgegenüber nicht erforderlich.