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   BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 226/97   

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BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 226/97 (https://dejure.org/1998,1764)
BAG, Entscheidung vom 25.02.1998 - 2 AZR 226/97 (https://dejure.org/1998,1764)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 1998 - 2 AZR 226/97 (https://dejure.org/1998,1764)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    LPVG NW § 8; ; LPVG NW 72 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LPVG (NRW) § 8, § 72a
    Kündigung in der Probezeit - Personalratsanhörung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    LPVG NW §§ 8, 72a
    Personalratsanhörung vor Kündigung in der Probezeit: Zuständigkeit des Dienststellenleiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zimmerling.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Auswirkungen der fehlerhaften Personalratsbeteiligung auf das Beamtenverhältnis (Dr. Wolfgang Zimmerling)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 88, 125
  • NVwZ-RR 1999, 460
  • NZA 1999, 88
  • BB 1998, 1848
  • DB 1998, 1872
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 10.03.1983 - 2 AZR 356/81

    Mitbestimmungsverfahren - Dienstherr - Einleitender Personenkreis - Ordentliche

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 226/97
    Wird das Verfahren zur Beteiligung des Personalrats nicht durch den Dienststellenleiter, sondern durch einen personal-vertretungsrechtlich nicht zuständigen Vertreter des Dienststellenleiters eingeleitet, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der Personalrat den Fehler nicht gerügt, sondern zu der beabsichtigten Kündigung abschließend Stellung genommen hat (insoweit Aufgabe der Rechtsprechtung in den Urteilen vom 10. März 1983 - 2 AZR 356/81 - AP Nr. 1 zu § 66 LPVG NW und vom 21. Juli 1977 - 3 AZR 158/76 - AP Nr. 1 zu Art. 8 PersVG Bayern).

    Allerdings könnte § 8 Abs. 1 LPVG NW abschließend den Kreis der zur Vertretung des Dienststellenleiters eingesetzten Personen umschreiben und Absatz 4 dahin zu verstehen sein (so Havers, LPVG NW, 9. Aufl., § 8 Erl. 13 und 24), daß nur im Rahmen der vom Dienststellenleiter bzw. seinem Vertreter getroffenen Entscheidung ("für die Dienstelle handelt ihr Leiter", dazu siehe BAGE 5, 203 = AP Nr. 1 zu § 61 PersVG) deren Ausführung dem zeichnungsbefugten Mitarbeiter der Dienststelle überlassen bleibt (so zu § 8 Abs. 4 LPVG NW a.F.: BAG Urteil vom 10. März 1983 - 2 AZR 356/81 - AP Nr. 1 zu § 66 LPVG NW, zu I 2 c und d der Gründe, m.w.N.; siehe auch Cecior/Dietz/Vallendar, Das Personalvertretungsrecht NW, § 8 Rz 40).

    Soweit bei § 8 Abs. 1 LPVG NW der Annahme des eingeschränkten Schutzzwecks der Norm die frühere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in den Urteilen vom 10. März 1983 - 2 AZR 356/81 - AP Nr. 1 zu § 66 LPVG NW und 21. Juli 1977 - 3 AZR 158/76 - AP Nr. 1 zu Art. 8 PersVG Bayern) entgegensteht, gibt der Senat sie hiermit auf.

  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 743/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag Abs. 4 Ziff. 1; Ordnungsgemäße

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 226/97
    Der Leiter der Dienststelle solle im Interesse des sozialen Friedens veranlaßt werden, sich nicht nur mit den Aufgaben der Dienststelle nach außen, sondern auch mit den internen Problemen seiner Mitarbeiter zu beschäftigen, zumal bei Einschaltung der Behördenspitze möglicherweise raschere und sachgerechtere Lösungen gefunden würden; Personalentscheidungen sollten nicht routinemäßig von einem bloßen Sachbearbeiter erledigt werden (im Anschluß an Senatsurteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG).

    bb) Die Vertretungsregelungen der Personalvertretungsgesetze dienen mithin jedenfalls im Verhältnis der Dienststelle zu ihren Personalvertretungen vom Schutzzweck der Norm her gesehen in erster Linie dazu, dem Personalrat einen kompetenten und vertretungsbefugten Gesprächspartner zu sichern (vgl. dazu insbesondere BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP, aaO, zu II 2 c bb der Gründe; ebenso BVerwG Beschluß vom 6. April 1989 - 2 C 26.88 - PersV 1989, 531, 532).

    Dem entspricht die ständige Rechtsprechung des Senats, nach der dem Personalrat in diesem Rahmen die Person des zu kündigenden Arbeitnehmers bezeichnet, die Art der Kündigung angegeben und die Gründe für die Kündigung mitgeteilt werden sollen, wobei eine nicht ordnungsgemäße der unterbliebenen Beteiligung gleichgestellt wird (vgl. u.a. Senatsurteile vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP, aaO und vom 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW; ebenso BVerwG Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 C 23.83 - ZBR 1986, 347).

  • BAG, 21.07.1977 - 3 AZR 158/76

    Einleitung des Beteiligungsverfahren - Einleitender Personenkreis -

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 226/97
    Wird das Verfahren zur Beteiligung des Personalrats nicht durch den Dienststellenleiter, sondern durch einen personal-vertretungsrechtlich nicht zuständigen Vertreter des Dienststellenleiters eingeleitet, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der Personalrat den Fehler nicht gerügt, sondern zu der beabsichtigten Kündigung abschließend Stellung genommen hat (insoweit Aufgabe der Rechtsprechtung in den Urteilen vom 10. März 1983 - 2 AZR 356/81 - AP Nr. 1 zu § 66 LPVG NW und vom 21. Juli 1977 - 3 AZR 158/76 - AP Nr. 1 zu Art. 8 PersVG Bayern).

    Soweit bei § 8 Abs. 1 LPVG NW der Annahme des eingeschränkten Schutzzwecks der Norm die frühere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in den Urteilen vom 10. März 1983 - 2 AZR 356/81 - AP Nr. 1 zu § 66 LPVG NW und 21. Juli 1977 - 3 AZR 158/76 - AP Nr. 1 zu Art. 8 PersVG Bayern) entgegensteht, gibt der Senat sie hiermit auf.

  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 8.88

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Versetzung

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 226/97
    Unterlasse der Personalrat dies und nehme zu der beabsichtigten Kündigung nur in anderer Hinsicht abschließend Stellung, so verliere er sein Rügerecht und könne den Mangel nicht mehr nachträglich beanstanden (ebenso BVerwG Beschluß vom 26. August 1987 - 6 P 11.86 - BVerwGE 78, 72, 74 f. und BVerwG Urteil vom 23. Februar 1989 - 2 C 8.88 - BVerwGE 81, 288).
  • BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78

    Mitbestimmung - Kündigungsschutzprozeß

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 226/97
    Dem entspricht die ständige Rechtsprechung des Senats, nach der dem Personalrat in diesem Rahmen die Person des zu kündigenden Arbeitnehmers bezeichnet, die Art der Kündigung angegeben und die Gründe für die Kündigung mitgeteilt werden sollen, wobei eine nicht ordnungsgemäße der unterbliebenen Beteiligung gleichgestellt wird (vgl. u.a. Senatsurteile vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP, aaO und vom 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW; ebenso BVerwG Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 C 23.83 - ZBR 1986, 347).
  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 402/95

    Personalratsanhörung

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 226/97
    aa) Die Einleitung des Beteiligungsverfahrens durch einen gemäß § 8 Abs. 1 LPVG NW nicht zugelassenen Vertreter führt entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts nicht zwangsläufig zur Unwirksamkeit einer anschließenden Kündigung, wie der Senat im Urteil vom 27. Februar 1997 (- 2 AZR 513/96 - AP Nr. 1 zu § 82 LPVG Rheinland-Pfalz) zu der parallel gelagerten Situation und ähnlichen personalvertretungsrechtlichen Vorschrift (nicht zugelassener Vertreter des Oberbürgermeisters einer Kommune - § 5 LPVG Rheinland-Pfalz) im Anschluß an seine neuere Rechtsprechung zum Handeln eines Vertreters bei fehlender Verhinderung des Dienststellenleiters (vgl. Urteile vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 128 und 465/95 - n.v. und vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 402/95 - AP Nr. 1 zu § 67 LPVG Sachsen-Anhalt) entschieden hat.
  • BVerwG, 26.08.1987 - 6 P 11.86

    Personalvertretung - Dienststellenleiter - Mitbestimmungsverfahren

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 226/97
    Unterlasse der Personalrat dies und nehme zu der beabsichtigten Kündigung nur in anderer Hinsicht abschließend Stellung, so verliere er sein Rügerecht und könne den Mangel nicht mehr nachträglich beanstanden (ebenso BVerwG Beschluß vom 26. August 1987 - 6 P 11.86 - BVerwGE 78, 72, 74 f. und BVerwG Urteil vom 23. Februar 1989 - 2 C 8.88 - BVerwGE 81, 288).
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 513/96

    Beteiligung des Personalrats vor einer Kündigung nach dem LPVG Rheinland-Pfalz -

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 226/97
    aa) Die Einleitung des Beteiligungsverfahrens durch einen gemäß § 8 Abs. 1 LPVG NW nicht zugelassenen Vertreter führt entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts nicht zwangsläufig zur Unwirksamkeit einer anschließenden Kündigung, wie der Senat im Urteil vom 27. Februar 1997 (- 2 AZR 513/96 - AP Nr. 1 zu § 82 LPVG Rheinland-Pfalz) zu der parallel gelagerten Situation und ähnlichen personalvertretungsrechtlichen Vorschrift (nicht zugelassener Vertreter des Oberbürgermeisters einer Kommune - § 5 LPVG Rheinland-Pfalz) im Anschluß an seine neuere Rechtsprechung zum Handeln eines Vertreters bei fehlender Verhinderung des Dienststellenleiters (vgl. Urteile vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 128 und 465/95 - n.v. und vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 402/95 - AP Nr. 1 zu § 67 LPVG Sachsen-Anhalt) entschieden hat.
  • BAG, 07.02.1958 - 1 AZR 190/57

    Kündigung eines Angestellten - Mitwirkung des Personalrates - Wirksamkeit der

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 226/97
    Allerdings könnte § 8 Abs. 1 LPVG NW abschließend den Kreis der zur Vertretung des Dienststellenleiters eingesetzten Personen umschreiben und Absatz 4 dahin zu verstehen sein (so Havers, LPVG NW, 9. Aufl., § 8 Erl. 13 und 24), daß nur im Rahmen der vom Dienststellenleiter bzw. seinem Vertreter getroffenen Entscheidung ("für die Dienstelle handelt ihr Leiter", dazu siehe BAGE 5, 203 = AP Nr. 1 zu § 61 PersVG) deren Ausführung dem zeichnungsbefugten Mitarbeiter der Dienststelle überlassen bleibt (so zu § 8 Abs. 4 LPVG NW a.F.: BAG Urteil vom 10. März 1983 - 2 AZR 356/81 - AP Nr. 1 zu § 66 LPVG NW, zu I 2 c und d der Gründe, m.w.N.; siehe auch Cecior/Dietz/Vallendar, Das Personalvertretungsrecht NW, § 8 Rz 40).
  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 23.83

    Mitwirkung des Personalrats an der fristgerechten Entlassung eines Beamten auf

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 226/97
    Dem entspricht die ständige Rechtsprechung des Senats, nach der dem Personalrat in diesem Rahmen die Person des zu kündigenden Arbeitnehmers bezeichnet, die Art der Kündigung angegeben und die Gründe für die Kündigung mitgeteilt werden sollen, wobei eine nicht ordnungsgemäße der unterbliebenen Beteiligung gleichgestellt wird (vgl. u.a. Senatsurteile vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP, aaO und vom 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW; ebenso BVerwG Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 C 23.83 - ZBR 1986, 347).
  • LAG Düsseldorf, 10.12.1996 - 8 Sa 1466/96

    Personalrat: Anhörungsrecht bei Kündigung

  • BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 26.88

    Beamter auf Probe - Entlassung - Mitwirkungsverfahren - Fehlerhafte Einleitung -

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Hierzu hätte es einer ausdrücklichen Rüge des Personalrats bedurft (Senat 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP BPersVG § 79 Nr. 8; 13. Juni 1996 - 2 AZR 402/95 - AP LPVG Sachsen-Anhalt § 67 Nr. 1; 27. Februar 1997 - 2 AZR 513/96 - AP LPVG Rheinland-Pfalz § 82 Nr. 1; 25. Februar 1998 - 2 AZR 226/97 - BAGE 88, 125), die vorliegend fehlt.
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

    Im übrigen war noch vor Beendigung des Anhörungsverfahrens, nämlich am 4. Juli 1996 dem Präsidenten der GhK durch den Hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst die Vollmacht zur Kündigung des Klägers erteilt worden, ohne daß schließlich der Personalrat die Einleitung des Verfahrens durch den Präsidenten der GhK gerügt hätte (vgl. dazu Senatsurteile vom 29. Oktober 1998 - 2 AZR 61/98 - und 25. Februar 1998 - 2 AZR 226/97 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Hamm, 14.03.2019 - 11 Sa 980/18

    Nordrhein-Westfälisches Landgestüt Warendorf - Berufung der Gestütsleiterin im

    Der Hauptpersonalrat habe zudem insoweit keine Rüge erhoben, weshalb dies nach der Rechtsprechung nicht zu beanstanden sei (BAG 25.02.1998 - 2 AZR 226/97 -).

    Nach der Rechtsprechung des BAG führt es nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn das Verfahren zur Beteiligung des Personalrats nicht durch den Dienststellenleiter sondern durch einen Vertreter eingeleitet worden ist und der Personalrat dies nicht als fehlerhaft rügt ( BAG 25.02.1998 - 2 AZR 226/97 - AP LPVG NW § 72 a Nr. 8 ).

  • BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 867/15

    Kündigung - Beteiligung der Betriebsvertretung

    Das geht zulasten des Klägers (BAG 25. Februar 1998 - 2 AZR 226/97 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 88, 125) .
  • LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02

    Außerordentliche Kündigung, Vorteilsnahme, Hemmung der Ausschlussfrist durch

    Dem Gemeindevorstand pflichtwidrig nicht oder nicht unverzüglich weitergegebene Kenntnisse anderer Mitglieder der Gemeindeverwaltung einschließlich des Bürgermeisters können nach den Grundsätzen der Wissensvertretung (vgl. hierzu BAG 05. Mai 1977 - 2 AZR 297/76 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 11, zu II 3 a; 18. Mai 1994 a.a.O., zu II 3; 25. Februar 1998 a.a.O., zu II 5 c) der Gemeinde nur zugerechnet werden, wenn die Stellung des Mitglieds es erwarten ließ, dass es den Gemeindevorstand über den Kündigungssachverhalt unterrichten werde, und wenn eine mangelhafte Organisation für die Verzögerung der Kenntnisweitergabe ursächlich und der Gemeinde eine andere Organisation zumutbar war.

    Akzeptiert der Personalrat dagegen die Vertretung, ist dem Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess die Berufung auf die fehlende Zuständigkeit verwehrt (ständige Rechtsprechung, etwa BAG 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP BPersVG § 79 Nr. 8, zu II 2 d; 13. Juni 1996 - 2 AZR 402/95 - AP LPVG Sachsen-Anhalt § 67 Nr. 1, zu II 2; 25. Februar 1998 - 2 AZR 226/97 - AP LPVG NW § 72 a Nr. 2, zu II 2 b; a.A. MünchArbR-Berkowsky 2. Aufl. § 147 Rdnr. 135, der den personalvertretungsrechtlichen Kompetenznormen zu Unrecht einen indivdiualschützenden Zweck zubilligt).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17

    Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung -

    Denn dann, wenn das Verfahren zur Beteiligung des Personalrats nicht durch den Dienststellenleiter, sondern durch einen personalvertretungsrechtlich nicht zuständigen Vertreter des Dienststellenleiters eingeleitet wird, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der Personalrat den Fehler der nicht gerügt, sondern zu der beabsichtigten Kündigung - nur aus anderen Gründen - abschließend Stellung genommen hat (BAG 25.02.1998 - 2 AZR 226/97, JurionRS 1998, 10273), denn er verliert dann sein Rügerecht und kann den Vertretungsmangel nicht mehr nachträglich beanstanden.
  • LAG Hamm, 26.04.2007 - 17 Sa 1914/06

    Außerordentliche Kündigung wegen des gegen den Gekündigten bestehenden Verdachts,

    Der Fehler führt jedoch nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, da der Personalrat ihn nicht beanstandet, sondern zu der beabsichtigten Kündigung Stellung genommen hat (vgl. BAG, Urteil vom 26.10.1995 - 2 AZR 743/94 - AP Nr. 6 zu § 79 BPersVG; Urteil vom 25.02.1998 - 2 AZR 226/97 - AP Nr. 8 zu § 72 a LPVG/NW).
  • LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 817/08

    Außerordentliche Kündigung eines Müllwerkers wegen pflichtwidriger

    Der Personalrat hat im Rahmen der Benehmensherstellung auch zu keinem Zeitpunkt die Zuständigkeit des Eigenbetriebsleiters zum Ausspruch der Kündigung gerügt (vgl. BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 226/97 - AP Nr. 8 zu § 72 a LPVG N.rhein-Westfalen; BVerwG, 26.08.1987, 6 P 11/86 - PersVG 1988, 488 - 491).
  • LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 856/08

    Außerordentliche Kündigung eines Müllwerkers wegen pflichtwidriger

    Der Personalrat hat im Rahmen der Benehmensherstellung auch zu keinem Zeitpunkt die Zuständigkeit des Eigenbetriebsleiters zum Ausspruch der Kündigung gerügt (vgl. BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 226/97 - AP Nr. 8 zu § 72 a LPVG Nordrhein-Westfalen; BVerwG, 26.08.1987, 6 P 11/86 - PersVG 1988, 488 - 491).
  • LAG Niedersachsen, 24.08.1999 - 13 Sa 2831/98

    Arbeitsgerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit einer außerordentlichen

    Soweit sie nicht rügt, hat deshalb die Nichteinhaltung von § 8 NdsPersVG keine Auswirkung auf die Kündigung (BAG ZTR 1998, Seite 335).
  • LAG Hamm, 09.12.2021 - 11 Sa 944/21

    Gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Auflösungsgründe i.S.d. §§ 9 ,

  • LAG Hamm, 06.12.2007 - 15 Sa 1254/07

    Verdachtskündigung und Tatkündigung; Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB

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