Rechtsprechung
   BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 229/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,35092
BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 229/97 (https://dejure.org/1997,35092)
BAG, Entscheidung vom 09.10.1997 - 2 AZR 229/97 (https://dejure.org/1997,35092)
BAG, Entscheidung vom 09. Oktober 1997 - 2 AZR 229/97 (https://dejure.org/1997,35092)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,35092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 362/95

    Klage einer Hausangestellten auf Auszahlung des Arbeitslohnes nach unwirksamer

    Auszug aus BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 229/97
    Soweit sie fehlt, ist die Revision unzulässig; dies gilt auch für das Zinsbegehren ( BAG Urteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 362/95 - insoweit n.v.; Müller-Rabe, NJW 1990, 283, 284; Schneider, MDR 1975, 801, 806; Zöller/Gummer, a.a.O. und § 519 Rz 38).

    Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber bei Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit des Arbeitnehmers kalendertäglich gehalten, dem Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz zuzuweisen und sein Direktionsrecht auszuüben, wenn er nicht in Annahmeverzug geraten will (ständige Rechtsprechung, u.a. BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; BAGE 78, 333 = AP Nr. 60 zu § 615 BGB; BAG Urteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 362/95 - RzK I 13 b Nr. 30 für eine angebliche, tatsächlich nicht vorliegende Eigenkündigung des Arbeitnehmers; BAG Urteil vom 21. November 1996 - 2 AZR 660/95 - RzK I 13 b Nr. 31 für den Fall einer unwirksamen Eigenkündigung des Arbeitnehmers).

  • BAG, 19.08.1975 - 1 AZR 565/74

    Arbeitsverhältnis: Kündigung, Leitender Angestellter, Information des

    Auszug aus BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 229/97
    Zwar handelt es sich insoweit um die Auslegung einer atypischen Erklärung, die revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist, d.h. nur darauf, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln, Erfahrungssätze oder Denkgesetze verletzt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BAGE 27, 218, 227 = AP Nr. 1 zu § 105 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 5. Mai 1994 - 2 AZR 799/93 - SAE 1996, 49, 51).
  • BAG, 04.09.1975 - 3 AZR 230/75

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an eine Revisionsbegründungsschrift

    Auszug aus BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 229/97
    Eine am Gehalt der Urteilsbegründung orientierte Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen (vgl. BAG Urteil vom 4. September 1975 - 3 AZR 230/75 - AP Nr. 15 zu § 554 ZPO; Zöller/Gummer, a.a.O.) fehlt.
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 229/97
    Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber bei Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit des Arbeitnehmers kalendertäglich gehalten, dem Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz zuzuweisen und sein Direktionsrecht auszuüben, wenn er nicht in Annahmeverzug geraten will (ständige Rechtsprechung, u.a. BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; BAGE 78, 333 = AP Nr. 60 zu § 615 BGB; BAG Urteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 362/95 - RzK I 13 b Nr. 30 für eine angebliche, tatsächlich nicht vorliegende Eigenkündigung des Arbeitnehmers; BAG Urteil vom 21. November 1996 - 2 AZR 660/95 - RzK I 13 b Nr. 31 für den Fall einer unwirksamen Eigenkündigung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83

    Redakteur an Tageszeitung

    Auszug aus BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 229/97
    Was den Zinsanspruch angehe, so bestehe dieser aufgrund von § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB ab 1. Oktober 1994 in Höhe von 4 % nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 -) aber nur vom Nettobetrag, nicht vom Bruttobetrag.
  • BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 799/93

    Verdachtskündigung wegen Entwendung von Zollware aus einem Bordverkaufstrolley am

    Auszug aus BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 229/97
    Zwar handelt es sich insoweit um die Auslegung einer atypischen Erklärung, die revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist, d.h. nur darauf, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln, Erfahrungssätze oder Denkgesetze verletzt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BAGE 27, 218, 227 = AP Nr. 1 zu § 105 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 5. Mai 1994 - 2 AZR 799/93 - SAE 1996, 49, 51).
  • BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 229/97
    Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber bei Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit des Arbeitnehmers kalendertäglich gehalten, dem Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz zuzuweisen und sein Direktionsrecht auszuüben, wenn er nicht in Annahmeverzug geraten will (ständige Rechtsprechung, u.a. BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; BAGE 78, 333 = AP Nr. 60 zu § 615 BGB; BAG Urteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 362/95 - RzK I 13 b Nr. 30 für eine angebliche, tatsächlich nicht vorliegende Eigenkündigung des Arbeitnehmers; BAG Urteil vom 21. November 1996 - 2 AZR 660/95 - RzK I 13 b Nr. 31 für den Fall einer unwirksamen Eigenkündigung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 660/95

    Annahmeverzug des Arbeitgebers nach unwirksamer Eigenkündigung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 229/97
    Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber bei Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit des Arbeitnehmers kalendertäglich gehalten, dem Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz zuzuweisen und sein Direktionsrecht auszuüben, wenn er nicht in Annahmeverzug geraten will (ständige Rechtsprechung, u.a. BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; BAGE 78, 333 = AP Nr. 60 zu § 615 BGB; BAG Urteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 362/95 - RzK I 13 b Nr. 30 für eine angebliche, tatsächlich nicht vorliegende Eigenkündigung des Arbeitnehmers; BAG Urteil vom 21. November 1996 - 2 AZR 660/95 - RzK I 13 b Nr. 31 für den Fall einer unwirksamen Eigenkündigung des Arbeitnehmers).
  • LAG Köln, 29.01.1997 - 7 Sa 807/96

    Frage der Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung bei fehlender Vertretungsmacht

    Auszug aus BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 229/97
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 29. Januar 1997 - 7 Sa 807/96 - im Kostenausspruch sowie insoweit aufgehoben, als es in Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 10. Oktober 1995 - 16 Ca 9754/94 - die Klage hinsichtlich eines weiteren Betrages von 4.458,95 DM brutto nebst 4 % Zinsen vom Nettobetrag abgewiesen hat.
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2002 - 4 Sa 337/01

    Kündigung, fristgemäß, verhaltensbedingt, Presseabteilung, Pflichtverletzung,

    Auch für das bestehende Arbeitsverhältnis hat das Bundesarbeitsgericht grundsätzlich in einer nichtveröffentlichten Entscheidung erkannt, dass im bestehenden Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber bei Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit des Arbeitnehmers kalendertäglich gehalten sei, dem Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz zuzuweisen und sein Direktionsrecht auszuüben, wenn er nicht in Annahmeverzug geraten wolle (BAG, Urt. v. 9. Oktober 1997 - 2 AZR 229/97 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht