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   BAG, 12.07.1957 - 2 AZR 23/55   

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https://dejure.org/1957,436
BAG, 12.07.1957 - 2 AZR 23/55 (https://dejure.org/1957,436)
BAG, Entscheidung vom 12.07.1957 - 2 AZR 23/55 (https://dejure.org/1957,436)
BAG, Entscheidung vom 12. Juli 1957 - 2 AZR 23/55 (https://dejure.org/1957,436)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lohntarifvertrag - Betrieblicher Geltungsbereich - Zusatzvertrag zum Manteltarifvertrag - Betriebsabteilung - Lederähnliche Werkstoffe

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Wird zitiert von ... (11)

  • BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 42/81

    Hauptverwaltung als selbständiger Betrieb

    Die Rechtsbeschwerden übersehen, daß Betriebsteile - anders als die Hauptverwaltung eines Unternehmens - ihrem Wesen nach an sich organisatorisch unselbständig sind und wegen ihrer Eingliederung in den Betrieb als solchen allein nicht bestehen können (Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 4 Rz 2; Galperin/ Löwisch, aaO, § 4 Rz 10; Schimana, BB 1979, 892, 893; BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 2 AZR 23/55 - AP Nr. 7 zu § 4 TVG Geltungsbereich; Urteil vom 5. März 1958 - 4 AZR 501/55 - AP Nr. 8 zu § 4 TVG Geltungsbereich; Urteil vom 30. Mai 1958 - 1 AZR 478/57 - AP Nr. 13 zu § 13 KSchG; BAG Beschluß vom 23. September 1960 - 1 ABR 9/59 - AP Nr. 4 zu § 3 BetrVG).
  • LAG Hamm, 06.03.1995 - 17 Sa 1035/92

    Überstundenzuschlag bei teilzeitbeschäftigten Angestellten

    Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn sich hinsichtlich mehrerer Tarifverträge eine einheitliche Tarifpraxis gebildet hat (BAG, Urteil vom 25.06.1958 - 4 AZR 442/56 -, AP Nr. 20 zu Art. 44 Truppenvertrag), oder ein Manteltarifvertrag und ein Lohntarifvertrag eine gewisse Einheit bilden (BAG, Urteil vom 12.07.1957 - 2 AZR 23/55 -, AP Nr. 7 zu § 4 TVG Geltungsbereich).
  • BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 901/93

    Eingruppierung eines Maschinenführers in Buchbinderei

    Zwar bilden MTV und LRTV eine gewisse Einheit (vgl. Urteil des Zweiten Senats vom 12. Juli 1957 - 2 AZR 23/55 - AP Nr. 7 zu § 4 TVG Geltungsbereich).
  • LAG Hamm, 21.03.2002 - 17 Sa 1821/01

    Ruhen des Anspruchs auf Übergangsversorgung gemäß Nr. 4 Abs. 1 Unterabs. 2 SR 2 x

    Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn sich hinsichtlich mehrerer Tarifverträge eine einheitliche Tarifpraxis gebildet hat (BAG, Urteil vom 25.06.1958 - 4 AZR 442/56 - AP Nr. 20 zu Art. 44 Truppenvertrag) oder ein Manteltarifvertrag und ein Lohntarifvertrag eine gewisse Einheit bilden (BAG, Urteil vom 12.07.1957 - 2 AZR 23/55 - AP Nr. 7 zu § 4 TVG Geltungsbereich).
  • LAG Hamm, 08.04.1991 - 17 Sa 1565/90

    Arbeitsentgelt: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zahlung einer übertariflichen

    Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn sich hinsichtlich mehrerer Tarifverträge eine einheitliche Tarifpraxis gebildet hat (BAG, Urteil vom 25.06.1958 - 4 AZR 442/56 - AP Nr. 20 zu Art. 44 Truppenvertrag) oder ein Manteltarifvertrag und ein Lohntarifvertrag eine gewisse Einheit bilden (BAG, Urteil vom 12.07.1957 - 2 AZR 23/55 -, AP Nr. 7 zu § 4 TVG Geltungsbereich).
  • LAG Hamm, 08.04.1991 - 17 Sa 1564/90

    Arbeitszeit: Nachweis der Unrichtigkeit von Vorgabezeiten

    Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn sich hinsichtlich mehrerer Tarifverträge eine einheitliche Tarifpraxis gebildet hat (BAG, Urteil vom 25.06.1958 - 4 AZR 442/56 -, AP Nr. 20 zu Art. 44 Truppenvertrag) oder ein Manteltarifvertrag und ein Lohntarifvertrag eine gewisse Einheit bilden (BAG, Urteil vom 12.07.1957 - 2 AZR 23/55 -, AP Nr. 7 zu § 4 TVG , Geltungsbereich).
  • LAG Hamm, 07.07.2000 - 5 Sa 214/00

    Anspruch eines Diensthundeführers und Wachmanns auf Zahlung einer

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  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 17 Sa 1573/98

    Einvernehmlich erbrachte Tätigkeit eines Fahrausweisprüfers ; Bemessung des

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  • LAG Hamm, 19.01.1995 - 17 Sa 1183/94

    Orchestermusiker: Verpflichtung zum Spielen eines "ungewöhnlichen"

    Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn sich hinsichtlich mehrerer Tarifverträge eine einheitliche Tarifpraxis gebildet hat (BAG, Urteil vom 25.06.1958 - 4 AZR 442/56 -, AP Nr. 20 zu Art. 44 Truppenvertrag) oder ein Manteltarifvertrag und ein Lohntarifvertrag eine gewisse Einheit bilden (BAG, Urteil vom 12.07.1957 - 2 AZR 23/55 -, AP Nr. 7 zu § 4 TVG Geltungsbereich).
  • LAG Hamm, 17.04.2003 - 17 Sa 1983/02

    Kein Sozialplanabfindungsanspruch bei treuwidrigem Widerspruch des Arbeitnehmers

    Etwas Anderes kann nur dann gelten, wenn sich hinsichtlich mehrerer Tarifverträge eine einheitliche Tarifpraxis gebildet hat (BAG, Urteil vom 25.06.1958 - 4 AZR 442/56 - AP Nr. 20 zu Art. 44 Truppenvertrag) oder ein Manteltarifvertrag und ein Lohntarifvertrag eine gewisse Einheit bilden (BAG, Urteil vom 12.07.1957 - 2 AZR 23/55 - AP Nr. 7 zu § 4 TVG Geltungsbereich).
  • LAG Hamm, 13.12.2001 - 17 Sa 1296/01

    Anspruch der Waldfacharbeiter im Öffentlichen Dienst auf eine

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