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   BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02   

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https://dejure.org/2003,5296
BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02 (https://dejure.org/2003,5296)
BAG, Entscheidung vom 06.03.2003 - 2 AZR 232/02 (https://dejure.org/2003,5296)
BAG, Entscheidung vom 06. März 2003 - 2 AZR 232/02 (https://dejure.org/2003,5296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Außerordentliche Kündigung eines angestellten Lehramtsreferendars wegen fachlicher und pädagogischer Defizite

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an berufsbildenden Schulen (Lehramts-Referendariat); Fehlende Möglichkeit der selbstständigen Unterrichtserteilung aufgrund von erheblichen Defiziten in fachlicher und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung - Außerordentliche Kündigung eines angestellten Studienreferendars für das höhere Lehramt an einer sächsischen Berufsschule wegen fachlicher und pädagogischer Leistungsdefizite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 231 (Ls.)
  • JR 2004, 131
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 20.07.1977 - 4 AZR 142/76

    Kündigung eines Lehrers - Wiedereinstellungsanspruch - Eignung - Befähigung -

    Auszug aus BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02
    a) Im Ansatz zutreffend ist es davon ausgegangen, der beklagte Freistaat könne seinen Vorbereitungsdienst für Studienreferendare für das höhere Lehramt an berufsbildenden Schulen sowohl öffentlich-rechtlich im Rahmen eines Beamtenverhältnisses (Beamter auf Widerruf) als auch privatrechtlich in einem arbeitsrechtlichen und nicht dem Berufsbildungsgesetz unterliegenden Ausbildungsverhältnis ausgestalten (BAG 20. Juli 1977 - 4 AZR 142/76 - BAGE 29, 247, 253 f.; 28. Juni 1989 - 5 AZR 274/88 - BAGE 62, 210, 213 f.).

    Deshalb ist der Vorbereitungsdienst auch Ausbildungsstätte iSd. Art. 12 Abs. 1 GG, was bei der Würdigung einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung angemessen mitberücksichtigt werden muß (BAG 20. Juli 1977 aaO; BVerwG 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 - BVerwGE 62, 267, 270).

  • LAG Sachsen, 15.01.2002 - 5 Sa 735/01
    Auszug aus BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 15. Januar 2002 - 5 Sa 735/01 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 676/96

    Benachteiligung eines Personalratsmitglieds; Vergütungsanspruch

    Auszug aus BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02
    Dienstliche Beurteilungen von Angestellten sind im arbeitsgerichtlichen Verfahren durchaus - eingeschränkt - überprüfbar (vgl. beispielsweise BAG 8. Mai 2001 - 9 AZR 208/00 - EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 60; 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106).
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02
    Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (st. Rspr., vgl. ua. BAG 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95, 98; 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - BAGE 99, 331).
  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00

    Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen

    Auszug aus BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02
    Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (st. Rspr., vgl. ua. BAG 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95, 98; 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - BAGE 99, 331).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Auszug aus BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02
    Deshalb ist der Vorbereitungsdienst auch Ausbildungsstätte iSd. Art. 12 Abs. 1 GG, was bei der Würdigung einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung angemessen mitberücksichtigt werden muß (BAG 20. Juli 1977 aaO; BVerwG 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 - BVerwGE 62, 267, 270).
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02
    Unabhängig davon wäre die Vereinbarung von absoluten wichtigen Kündigungsgründen in einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis auch unwirksam (st. Rspr. des Senats, beispielsweise 30. Mai 1978 - 2 AZR 630/76 - BAGE 30, 309; 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - AP BGB § 626 Nr. 87 = EzA BGB § 626 Nr. 95).
  • BAG, 28.06.1989 - 5 AZR 274/88

    Rechtsweg für ausländische Rechtsreferendare - Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis

    Auszug aus BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02
    a) Im Ansatz zutreffend ist es davon ausgegangen, der beklagte Freistaat könne seinen Vorbereitungsdienst für Studienreferendare für das höhere Lehramt an berufsbildenden Schulen sowohl öffentlich-rechtlich im Rahmen eines Beamtenverhältnisses (Beamter auf Widerruf) als auch privatrechtlich in einem arbeitsrechtlichen und nicht dem Berufsbildungsgesetz unterliegenden Ausbildungsverhältnis ausgestalten (BAG 20. Juli 1977 - 4 AZR 142/76 - BAGE 29, 247, 253 f.; 28. Juni 1989 - 5 AZR 274/88 - BAGE 62, 210, 213 f.).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02
    Von der Fortführung des Vorbereitungsdienstes hängt es ab, ob er den gewählten Beruf überhaupt noch ergreifen kann (BVerfG 17. April 1991 - 1 BvR 213/83 - BVerfGE 84, 34 ff.).
  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 208/00

    Personalakte - Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus der Personalakte

    Auszug aus BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02
    Dienstliche Beurteilungen von Angestellten sind im arbeitsgerichtlichen Verfahren durchaus - eingeschränkt - überprüfbar (vgl. beispielsweise BAG 8. Mai 2001 - 9 AZR 208/00 - EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 60; 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106).
  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83

    Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des

  • ArbG Düsseldorf, 24.02.2022 - 10 Ca 4119/21

    Fristlose Kündigungen einer Sixt-Mitarbeiterin unwirksam

    Sie würden entgegen der gesetzlichen Regel zu einer Kündigung ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls führen (vgl. BAG 06.03.2003 - 2 AZR 232/02 - Rn. 41 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06

    Unwirksame Kündigung bei rechtsgrundlosem Entzug innerbetrieblicher Fahrerlaubnis

    Denn stets ist zu prüfen, ob nicht u. a. mit der Wiederherstellung der Eignung gerechnet werden kann oder ob nicht andere mildere Mittel möglich sind (BAG 06.03.2003 - 2 AZR 232/02 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 2; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl. 2005, Rdn. 746; vgl. auch schon BAG 13.04.1989 - 2 AZR 444/88 - EzAÜG § 626 BGB Nr. 3).
  • ArbG München, 13.07.2010 - 14 Ca 17608/09

    Feststellung der Unwirksamkeit zweier außerordentlicher fristloser Kündigungen

    Ist die ordentliche Kündigung nicht ausgeschlossen, wird es dem Arbeitgeber regelmäßig zumutbar sein, das Arbeitsverhältnis für die Dauer der Kündigungsfrist fortzusetzen (vgl. BAG 06.03.2003 - 2 AZR 232/02, zitiert nach juris).

    Grundsätzlich sind Schlechtleistungen nur ausnahmsweise geeignet, eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 Abs. 1 BGB zu rechtfertigen, weil stets zu prüfen ist, ob nicht unter anderem mit der Wiederherstellung der Eignung gerechnet werden kann oder ob nicht andere mildere Mittel möglich sind (vgl. BAG 06.03.2003, a.a.O.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2009 - 3 Sa 133/09

    Erkrankung als personenbedingter Kündigungsgrund; Unzulässigkeit der Vereinbarung

    Die Vereinbarung von absoluten wichtigen Kündigungsgründen in einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes unwirksam, da die gesetzliche Ausgestaltung des § 626 Abs. 1 BGB die Anerkennung sogenannter absoluter Kündigungsgründe verbietet (BAG vom 06.03.2003 - 2 AZR 232/02 - zitiert nach Juris, Rz. 41 m w. N.).

    b) Im Übrigen scheitert die Wirksamkeit dieser Kündigung ebenfalls an der bereits zitierten ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach absolute Kündigungsgründe nicht wirksam vereinbart werden können (vgl. nur BAG vom 06.03.2003 -Az.: 2 AZR 232/02 -zitiert nach Juris, Rz. 41).

  • LAG Köln, 15.05.2006 - 14 (12) Sa 43/06

    Außerordentliche Kündigung wegen Schlechtleistung

    Ohne einschlägige Abmahnungen kommt daher eine Kündigung, zumal eine außerordentliche Kündigung, nicht in Betracht, zumal bei Schlechtleistungen oder Leistungsdefiziten - nach Abmahnung - die ordentlichen Kündigung der Regelfall ist, siehe BAG Urteil vom 6.3.2003 - 2 AZR 232/02 -, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 2.
  • ArbG Düsseldorf, 08.07.2021 - 10 Ca 1765/21
    Sie würden entgegen der gesetzlichen Regel zu einer Kündigung ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls führen (vgl. BAG 06.03.2003 - 2 AZR 232/02 - Rn. 41 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2021 - 5 Sa 295/20

    Unwirksame Versetzung - Zustimmung des Betriebsrats - "überflüssige"

    Einzelvertragliche Regelungen, nach denen bestimmte Gründe eine Kündigung stets rechtfertigen sollen, sind für die Arbeitsgerichte nicht bindend, denn sie würden entgegen der gesetzlichen Regel zu einer Kündigung ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls führen (vgl. BAG 06.03.2003 - 2 AZR 232/02 - Rn. 41 mwN).
  • ArbG Düsseldorf, 07.09.2021 - 5 Ca 1874/21
    Sie würden entgegen der gesetzlichen Regel zu einer Kündigung ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls führen (vgl. BAG 06.03.2003 - 2 AZR 232/02 - Rn. 41 mwN).
  • ArbG Hamburg, 06.04.2022 - 16 Ca 20/22

    Betriebsbedingte außerordentliche Kündigung - soziale Auslauffrist

    Sie würden entgegen der gesetzlichen Regel zu einer Kündigung ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls führen (vgl. BAG, Urteil vom 06.03.2003 - 2 AZR 232/02, NJOZ 2004, 520).
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