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   BAG, 26.08.1971 - 2 AZR 233/70   

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BAG, 26.08.1971 - 2 AZR 233/70 (https://dejure.org/1971,148)
BAG, Entscheidung vom 26.08.1971 - 2 AZR 233/70 (https://dejure.org/1971,148)
BAG, Entscheidung vom 26. August 1971 - 2 AZR 233/70 (https://dejure.org/1971,148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1971, 1507
  • DB 1971, 2319
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.11.1956 - GS 3/56

    Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung

    Auszug aus BAG, 26.08.1971 - 2 AZR 233/70
    Dem ist im Grundsatz beizupflichten (vgl. die hierzu schon vom Landesarbeitsgericht zitierte Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts in BAGE 3, 245 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG ).
  • BAG, 20.01.1961 - 2 AZR 495/59

    Gerichte für Arbeitssachen - Nachprüfung der arbeitgeberseitigen Kündigung -

    Auszug aus BAG, 26.08.1971 - 2 AZR 233/70
    Die Beklagte hätte allerdings noch gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG dartun können, daß gerade dessen Weiterbeschäftigung durch betriebstechnische, wirtschaftliche oder sonstige berechtigte betriebliche Bedürfnisse bedingt sei, wobei "bedingt" mehr als nur nützlich ist (vgl. BAGE 10, 322 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung und Hueck in der Anmerkung hierzu).
  • BAG, 01.02.1963 - 1 ABR 1/62

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren -

    Auszug aus BAG, 26.08.1971 - 2 AZR 233/70
    Ob es sich im Einzelfall um mehrere selbständige Betriebe oder nur um unselbständige Teile eines einheitlichen Betriebes handelt, richtet sich nach der Einheit der auf die Verfolgung der arbeitstechnischen Zwecke gerichteten Organisation, welche die Einheit des Betriebes und damit diesen selbst bestimmt (vgl. BAGE 14, 82 = AP Nr. 5 zu § 3 BetrVG ).
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 392/08

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Kleinbetrieb

    Einheitlich und zentral gelenkte Verkaufsstellen, in denen jeweils nur wenige Arbeitnehmer beschäftigt sind, sind deshalb in ihrer Gesamtheit als ein "Betrieb" im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes anzusehen (so bereits Senat 26. August 1971 - 2 AZR 233/70 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 1 = EzA KSchG § 23 Nr. 1).
  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB

    Die Einheit der Organisation ist zu bejahen, wenn ein einheitlicher Leitungsapparat vorhanden ist, der die Gesamtheit der für die Erreichung des arbeitstechnischen Gesamtzweckes eingesetzten Mittel lenkt (so schon Senat 26. August 1971 - 2 AZR 233/70 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 1 = EzA KSchG § 23 Nr. 1, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 397/06

    Kündigungsschutz nach einem Betriebsübergang

    Die G GmbH & Co. Handels KG unterhielt mehrere von einer Zentrale aus geleitete Verkaufsfilialen und bildete damit insgesamt einen Betrieb iSd. § 23 Abs. 1 KSchG mit der Folge der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes in allen Filialen, auch wenn diese im Einzelfall selbst den Schwellenwert ggf. nicht überschritten (vgl. hierzu BAG 26. August 1971 - 2 AZR 233/70 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 1 = EzA KSchG § 23 Nr. 1).
  • LAG Düsseldorf, 10.05.2016 - 14 Sa 82/16

    Privathaushalt als Betrieb im Sinne des KSchG

    Ausgangspunkt ist daher der in der Rechtsprechung und in der Rechtslehre entwickelte Betriebsbegriff, wonach unter einem Betrieb die organisatorische Einheit zu verstehen ist, innerhalb derer der Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von sächlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung des Eigenbedarfs erschöpfen (BAG, Urteil vom 17.01.2008 - 2 AZR 902/06 -, BAGE 125, 274 - 284, Rn. 15; BAG, Urteil vom 15.03.2001 - 2 AZR 151/00 -, Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 02.04.1992 - 2 AZR 574/91 -, Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 14.03.1985 - 2 AZR 115/84 -, Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 09.09.1982 - 2 AZR 253/80 -, BAGE 40, 145-156, Rn. 31; BAG, Beschluss vom 17.02.1981 - 1 ABR 101/78 -, Rn. 11, juris; BAG, Urteil vom 26.08.1971 - 2 AZR 233/70 -, Rn. 18, juris; BAG, Beschluss vom 24.09.1968 - 1 ABR 4/68 -, Rn. 19, juris; APS/Moll KSchG § 23 Rn. 7; Fitting § 1 BetrVG Rn. 65; KR/Griebeling/Rachor § 1 KSchG Rn. 138; HWK/Quecke vor § 1 KSchG Rn. 35; KR/Bader § 23 KSchG Rn. 37 mwN; Löwisch/Spinner KSchG, § 23 Rn. 9; Thüsing/Laux/Lembke KSchG, § 23 Rn. 3).
  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93

    Beweislast bei Leistung von Überstunden

    Unter dem Begriff des Betriebes ist nach allgemein anerkannter Auffassung "die organisatorische Einheit" zu verstehen, "innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von technischen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen" (BAGE 1, 75, 178 = AP Nr. 1 zu § 88 BetrVG ; BAG Urteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 233/70 - AP Nr. 1 zu § 23 KSchG 1969, zu II 1 der Gründe; R-Becker, aaO, § 1 KSchG Rz 80).

    Es können deshalb z. B. einheitlich und zentral gelenkte Verkaufsstellen, in denen jeweils nur einige wenige Arbeitnehmer beschäftigt sind, in ihrer Gesamtheit einen Betrieb i. S. d. KSchG bilden BAG Urteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 233/70 - AP, aaO, zu II 1 der Gründe; BAGE 40, 145, 155 = AP, aaO, zu II 4 a der Gründe).

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98

    Änderungskündigung

    Sie stellt entscheidend auf die organisatorische Einheit ab, mit der der Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe von sachlichen oder immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (BAG Urteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 233/70 - AP Nr. 1 zu § 23 KSchG 1969, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 21. Juni 1995 - 2 AZR 783/94 - RzK I 5 d Nr. 50).
  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 151/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

    Nach dem in Rechtsprechung und Rechtslehre entwickelten Betriebsbegriff ist ein Betrieb die organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber mit seinen Arbeitnehmern durch Einsatz technischer und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen (vgl. zB BAG 26. August 1971 - 2 AZR 233/70 - AP KSchG 1969 § 23 = EzA KSchG § 23 Nr. 1 zu II 1 der Gründe; Hueck/v. Hoyningen-Huene KSchG 12. Aufl. § 23 Rn 5 mwN).
  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Danach ist Betrieb "die organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber mit seinem oder seinen Arbeitnehmer(n) durch Einsatz technischer und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen" (vgl. u.a. BAG 1, 175, 178;Urteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 233/70 - AP Nr. 1 zu § 23 KSchG 1969, unter II 1 der Gründe;Urteil vom 23. März 1984 - 7 AZR 515/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen, unter I 2 a der Gründe; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 1 Rz 58 und KR-Becker, aaO, Rz 80, beide m.w.N.).
  • BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 42/81

    Hauptverwaltung als selbständiger Betrieb

    Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb schon mehrfach betont, daß es für die Frage, wann es sich betriebsverfassungsrechtlich um einen Betrieb handelt, in erster Linie auf die Einheit der Organisation, weniger auf die Einheit der arbeitstechnischen Zweckbestimmung ankommt (BAG 14, 82; Beschluß vom 5. Juni 1964 - 1 ABR 11/63 -, aaO; Urteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 233/70 - AP Nr. 1 zu § 23 KSchG 1969).
  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.1997 - 18a Sa 96/96

    Geltung des allgemeinen Kündigungsschutzes; Beschäftigtenzahl; Unselbstständiger

    Dieses gesetzgeberische Motiv entfällt, wenn der Arbeitgeber mehrere unselbständige Betriebsteile mit jeweils nicht mehr als 5 Arbeitnehmern unterhält, er aber insgesamt weit mehr Arbeitnehmer hat (im Anschluß an BAG, Urteil vom 26.8.1971 - 2 AZR 233/70 = AP Nr. 1 zu § 23 KSchG 1969).

    Betrieb ist danach die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von technischen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen (BAG, Urteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 233/70 - AP Nr. 1 zu § 23 KSchG 1969, Gründe II 1.).

    Hiernach sind von den Belastungen des Kündigungsschutzgesetzes Kleinstbetriebe ausgenommen, denen wegen ihrer regelmäßig geringeren Leistungsfähigkeit der Gesetzgeber nicht zumuten wollte, Arbeitnehmer gezwungenermaßen zu behalten oder auch eine Abfindung zu zahlen (BAG, Urteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 233/70 - AP Nr. 1 zu § 23 KSchG 1969, Gründe II. 1.).

    Dieses gesetzgeberische Motiv entfällt, wenn, der Arbeitgeber mehrere unselbständige Betriebsteile mit jeweils nicht mehr als fünf Arbeitnehmern unterhält, er aber insgesamt weit mehr Arbeitnehmer hat (vgl. BAG, Urteil vom 26. August 1971, a.a.O., zu Verkaufsstellen).

  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 515/82

    Voraussetzungen eines Betriebes bei mehreren Unternehmen

  • BAG, 21.06.1995 - 2 AZR 693/94

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernter

  • LAG Hamm, 08.07.2020 - 6 Sa 523/20

    "Wichtiger Grund" i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB ; Verdachtskündigung bei schwerer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2010 - 3 Sa 397/10

    Betriebsbedingte Kündigung einer Verkäuferin bei insolvenzbedingter Schließung

  • BAG, 26.08.1998 - 4 AZR 471/97

    Geltung der Einzelhandelstarifverträge für Großbäckerei mit Direktvertrieb

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 218/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl nach Widerspruch des gekündigten

  • LAG Köln, 14.10.2005 - 11 Sa 362/05

    Kündigung bei Schlechtleistung nur nach Abmahnung - Betriebsleiter als leitender

  • LAG Köln, 28.11.1997 - 11 Sa 248/97

    Kündigung; betriebsbedingt; Betriebsstillegung,- Fremdfirma; Domiziliant;

  • LAG Düsseldorf, 22.10.1997 - 11 Sa 343/97

    Änderungskündigung: dringende betriebliche Erfordernisse - Betriebsbegriff des §

  • LAG Köln, 21.11.2014 - 4 Sa 674/14

    Regelmäßig beschäftigte Arbeitnehmer

  • BAG, 21.06.1995 - 2 AZR 783/94

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung -

  • LAG Niedersachsen, 08.11.2006 - 17 Sa 903/06

    Betriebsbezogene Sozialauswahl innerhalb einer die konzerninterne und

  • LAG Niedersachsen, 08.11.2006 - 17 Sa 796/06

    Anwendung einer streng betriebsbezogenen Sozialauswahl durch den Arbeitgeber;

  • LAG Niedersachsen, 08.11.2006 - 17 Sa 590/06

    Anwendung einer streng betriebsbezogenen Sozialauswahl durch den Arbeitgeber;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2007 - 2 Sa 900/06

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen - Anwendbarkeit des KSchG

  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 305/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

  • LAG Niedersachsen, 08.11.2006 - 17 Sa 475/06

    Zulässigkeit einer konzernbezogenen Sozialauswahl bei einer Kündigung;

  • BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 51/95

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; einheitlicher Betrieb

  • BAG, 02.04.1992 - 2 AZR 574/91

    Kündigungsschutz: Begriff des einheitlichen Betriebs - Anzahl der Beschäftigten

  • BAG, 18.02.1988 - 2 AZR 590/87

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Arbeitsgerichts im Falle der gegen

  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.07.2018 - 2 Sa 224/16

    Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses: abgestufte Darlegungs- und

  • LAG Köln, 19.06.1998 - 11 Sa 1503/97

    Kündigung; betriebsbedingt; Altenheim, Betriebsstillegung, Betriebsübergang;

  • LAG Düsseldorf, 20.05.1997 - 8 Sa 1591/96

    Kündigungsschutzverfahren: Begriff des Betriebes i.S. von § 1 Abs. 1 KSchG

  • BAG, 14.03.1985 - 2 AZR 115/84

    Streitigkeit über die ordentliche und außerordentliche Kündigung eines

  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 454/84
  • LAG Köln, 20.11.1998 - 11 TaBV 6/98

    Voraussetzungen für die Zusammenfassung von Teilen eines Betriebes zu einem

  • BAG, 04.11.1981 - 7 AZR 371/79
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