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   BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 234/95   

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BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 234/95 (https://dejure.org/1996,661)
BAG, Entscheidung vom 14.02.1996 - 2 AZR 234/95 (https://dejure.org/1996,661)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 234/95 (https://dejure.org/1996,661)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebungsvertrag - Wirksamkeit des Aufhebungsvertrages - Bedenkzeit - Rücktrittsrecht - Widerrufsrecht - Rechtsfortbildung - Inhaltskontrolle - Ungleiche Verhandlungsstärke

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 105 Abs. 2, § 242; NGO §§ 62, 63, 80
    Wirksamkeit eines Auflösungsvertrags - Anforderungen an die Darlegung alkoholbedingter Bewußtlosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wirksam geschlossener Aufhebungsvertrag nach einer durchzechter Nacht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2593
  • NZA 1996, 811
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 234/95
    Ein Aufhebungsvertrag ist nicht schon dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weder eine Bedenkzeit noch ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht eingeräumt hat (Bestätigung von Senat, NZA 1994, 209).

    Der Vertrag ist nicht allein deshalb unwirksam, weil die Beklagte dem Kläger weder eine Bedenkzeit noch ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht eingeräumt hat (Senatsurteil vom 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281 = AP Nr. 37 zu § 123 BGB).

    An dieser Rechtsprechung, die im Schrifttum überwiegend Zustimmung erfahren hat (vgl. Bauer, NJW 1994, 980; Bengelsdorf, ZfA 1995, 229; Boemke, Anm. zu AP Nr. 37 zu § 123 BGB; Ehrich, NZA 1994, 438; Haller, BB 1994, 787; von Hoyningen-Huene, EWiR 1994, 115; Kaiser, Anm. zu EzA § 611 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 13; Pauly, MDR 1995, 1081; Wißkirchen/Worzalla, DB 1994, 577), hält der Senat fest.

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 234/95
    Eine abweichende Rechtsfortbildung ist auch nicht mit dem Argument geboten, der Arbeitnehmer sei beim Abschluß von Aufhebungsverträgen in einer Verhandlungsposition struktureller Unterlegenheit i. S. des Beschlusses vom 19.10.1993 (BVerfGE 89, 214 = NJW 1994, 36).

    Eine abweichende Rechtsfortbildung ist auch nicht mit dem Argument geboten, der Arbeitnehmer sei beim Abschluß von Aufhebungsverträgen in einer Verhandlungsposition struktureller Unterlegenheit im Sinne des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567/89 - BVerfGE 89, 214 (so aber Däubler, Das Arbeitsrecht 2, 10. Aufl., 8.9.3.2.; Zwanziger, DB 1994, 982; Dieterich, RdA 1995, 129, 135; vgl. auch Stoffels, SAE 1995, 176, 181).

  • BGH, 05.06.1972 - II ZR 119/70

    Nichtigkeit einer Erklärung wegen einer durch hochgradige Trunkenheit bedingten

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 234/95
    Insoweit liegt die Darlegungs- und Beweislast beim Kläger (vgl. BGH Urteil vom 5. Juni 1972 - II ZR 119/70 - WM 1972, 972; OLG Düsseldorf Urteil vom 23. Februar 1988 - 24 U 32/88 - WM 1988, 1407; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 105 Rz 18, m.w.N.).
  • BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88

    Kündigung: Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst - Kündigungsvollmacht eines

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 234/95
    Von einer solchen Delegation auf den Zeugen Q kann vorliegend ausgegangen werden, weil es sich bei dem Zeugen um den Leiter des Personalamts der Beklagten handelte (vgl. BAG Urteil vom 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP Nr. 7 zu § 174 BGB; Urteil vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - AP Nr. 64 zu § 102 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 234/95
    Unabhängig davon, ob der Kläger zu den fraglichen Zeiten tatsächlich arbeitsunfähig war, durfte ein verständiger Arbeitgeber bei dieser Sachlage eine fristlose Kündigung ernsthaft in Erwägung ziehen (vgl. zu diesem Maßstab BAG Urteil vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16 zu § 123 BGB; zuletzt Urteil vom 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - BB 1996, 434).
  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 91/95

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Vertretungsbefugnis des Oberkreisdirektors

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 234/95
    Jedenfalls bei einer Stadt von der Größe der Beklagten (über 145.000 Einwohner) wird deshalb mit der Übertragung der Entscheidungsbefugnis der Abschluß von Aufhebungsverträgen zugleich zu einem Geschäft der laufenden Verwaltung (offengelassen in dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil des Senats vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 91/95 - zu §§ 61 Abs. 5, 58 Abs. 4 NLO); § 63 Abs. 2 NGO findet entgegen der Ansicht der Revision keine Anwendung (so für alle Fälle der Entlassung Thiele, aaO, Erl. 5 Abs. 3; Krückhans, Anm. zu AP Nr. 6 zu § 174 BGB).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 234/95
    Dazu wäre erforderlich, daß der Sachverständige aufgrund ausreichender Angaben zur Menge des genossenen Alkohols den Blutalkoholgehalt unter Berücksichtigung des Abbaus vom Ende der Trinkzeit bis zur Vertragsunterzeichnung ermitteln könnte, wobei er aufgrund der Beweislast des Klägers vom größtmöglichen Abbauwert ausgehen müßte (vgl. zur Berechnung BGH Urteil vom 22. November 1990 - 4 StR 117/90 - BGHSt 37, 231 = NJW 1991, 852).
  • BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 420/85

    Hinweispflicht bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 234/95
    Ein etwaiger Irrtum des Klägers über die aus dem Abschluß des Aufhebungsvertrages sich ergebenden Nachteile wie den Eintritt einer Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld ist als bloßer Motiv- bzw. Rechtsfolgenirrtum unbeachtlich (vgl. BAG Urteil vom 10. März 1988 - 8 AZR 420/85 - AP Nr. 99 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).
  • BAG, 20.11.1969 - 2 AZR 51/69

    Rechtmäßigkeit der Androhung einer fristlosen Entlassung

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 234/95
    Unabhängig davon, ob der Kläger zu den fraglichen Zeiten tatsächlich arbeitsunfähig war, durfte ein verständiger Arbeitgeber bei dieser Sachlage eine fristlose Kündigung ernsthaft in Erwägung ziehen (vgl. zu diesem Maßstab BAG Urteil vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16 zu § 123 BGB; zuletzt Urteil vom 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - BB 1996, 434).
  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93

    Ordentliche Kündigung (in den ersten sechs Monaten des

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 234/95
    Von einer solchen Delegation auf den Zeugen Q kann vorliegend ausgegangen werden, weil es sich bei dem Zeugen um den Leiter des Personalamts der Beklagten handelte (vgl. BAG Urteil vom 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP Nr. 7 zu § 174 BGB; Urteil vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - AP Nr. 64 zu § 102 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.1988 - 24 U 32/88
  • BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 180/87

    Kündigung - Formvorschriften

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

    Eine rechtlich zu missbilligende Einschränkung der Entscheidungsfreiheit ist noch nicht gegeben, nur weil der eine Auflösungsvereinbarung anstrebende Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weder eine Bedenkzeit noch ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht einräumt (vgl. BAG 14. Februar 1996 - 2 AZR 234/95 - zu II 2 der Gründe) .

    (a) Das Bundesarbeitsgericht hat bei der Verletzung von Aufklärungspflichten vor Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags angenommen, dass ein Schadensersatzanspruch nur finanzielle Entschädigungsansprüche zur Folge habe, aber nicht die Nichtigkeit des Aufhebungsvertrags begründen könne (vgl. BAG 24. Februar 2011 - 6 AZR 626/09 - Rn. 63; 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 - zu I der Gründe; 14. Februar 1996 - 2 AZR 234/95 - zu II 1 der Gründe) .

  • BAG, 24.02.2022 - 6 AZR 333/21

    Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns

    Der Arbeitgeber verletzt seine Pflichten aus § 311 Abs. 2 Nr. 1 iVm. § 241 Abs. 2 BGB entgegen der Auffassung der Revision auch nicht dadurch, dass er sein Aufhebungsvertragsangebot entsprechend § 147 Abs. 1 Satz 1 BGB nur zur sofortigen Annahme unterbreitet und der Arbeitnehmer über die Annahme deswegen sofort entscheiden muss (vgl. BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 34, BAGE 165, 315; 14. Februar 1996 - 2 AZR 234/95 - zu II 2 der Gründe) .

    Ausgehend von diesen Überlegungen stellt es auch kein unfaires Verhandeln dar, wenn der Arbeitgeber der Bitte des Arbeitnehmers nach Einräumung einer (weiteren) Bedenkzeit (vgl. BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 34, BAGE 165, 315; 14. Februar 1996 - 2 AZR 234/95 - zu II 2 der Gründe) und/oder Einholung eines Rechtsrates nicht nachkommt, sondern sein Aufhebungsvertragsangebot nur zur sofortigen Annahme unterbreitet und dem Arbeitnehmer zu verstehen gibt, dass er es nicht mehr aufrechterhält, wenn der Arbeitnehmer den Raum verlässt.

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03

    Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung

    (1) Der Senat hatte in seinen Entscheidungen vom 30. September 1993 (- 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281, 289) und vom 14. Februar 1996 (- 2 AZR 234/95 - NZA 1996, 811, 812) eine unzulässige Rechtsausübung des Arbeitgebers (§ 242 BGB) verneint, wenn dieser dem Arbeitnehmer weder das Gesprächsthema eines Beendigungsgesprächs mitgeteilt, noch ihm eine Bedenkzeit eingeräumt hatte.

    Die Erklärung der Klägerin ist auch nicht - wie die Revision meint - deshalb unwirksam, weil die Beklagte der Klägerin vor Unterzeichnung der Beendigungsvereinbarung keine Bedenkzeit eingeräumt hatte (vgl. hierzu die st. Rspr. des Senats vom 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281; 14. Februar 1996 - 2 AZR 234/95 - EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 21).

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96

    Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag

    Der Senat hat deshalb im Zusammenhang mit einem von Arbeitsvertragsparteien abgeschlossenen Aufhebungsvertrag angemerkt (Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 234/95 - EzA § 611 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 21), der Arbeitnehmer habe aufgrund der Vertragsautonomie die Möglichkeit, sowohl das "Ob" als auch das "Wie" und das "Wann" der Vertragsbeendigung von seinem eigenen Willen abhängig zu machen.
  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 281/03

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Inhaltskontrolle - Widerruf

    Der Senat hatte in seinen Entscheidungen vom 30. September 1993 (- 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281, 289) und vom 14. Februar 1996 (- 2 AZR 234/95 - EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 21) eine unzulässige Rechtsausübung des Arbeitgebers (§ 242 BGB) verneint, wenn dieser dem Arbeitnehmer weder das Gesprächsthema eines Beendigungsgesprächs mitgeteilt, noch ihm eine Bedenkzeit eingeräumt hatte.

    Die Erklärung des Klägers ist auch nicht - wie die Revision meint - deshalb unwirksam, weil die Beklagte, wie der Kläger behauptet, dem Kläger vor Unterzeichnung der Beendigungsvereinbarung keine Bedenkzeit eingeräumt hatte (vgl. hierzu die st. Rspr. des Senats 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281; 14. Februar 1996 - 2 AZR 234/95 - EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 21).

  • BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 56/01

    Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz - Auslage im Betrieb

    Bei der Anfechtung von Aufhebungsverträgen zugrunde liegenden Willenserklärungen durch den Arbeitnehmer hat das Bundesarbeitsgericht die Annahme einer Unterlegenheit, die sich aus der strukturbedingten Rollenverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Vertragsbeendigung grundsätzlich ergebe und deshalb stets anzunehmen sei, abgelehnt (zB BAG 14. Februar 1996 - 2 AZR 234/95 - EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 21).
  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 626/09

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Wegfall der Geschäftsgrundlage -

    bb) Demgegenüber hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit 10. März 1988 - 8 AZR 420/85 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 99 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 6) die Verletzung der Aufklärungspflicht vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags nur finanzielle Entschädigungsansprüche zur Folge, kann aber die Nichtigkeit des Vertrags nicht begründen (BAG 14. Februar 1996 - 2 AZR 234/95 - EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 21; 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 116 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 59) .
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 177/03

    Widerruf eines Aufhebungsvertrags

    (1) Der Senat hatte in seinen Entscheidungen vom 30. September 1993 (- 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281, 289) und vom 14. Februar 1996 (- 2 AZR 234/95 - NZA 1996, 811, 812) eine unzulässige Rechtsausübung des Arbeitgebers verneint (§ 242 BGB), wenn dieser dem Arbeitnehmer weder das Gesprächsthema eines Aufhebungsgesprächs mitgeteilt noch ihm eine Bedenkzeit eingeräumt hatte.
  • LAG Hamm, 01.04.2003 - 19 Sa 1901/02

    Widerruf eines Aufhebungsvertrages; Wiedereinstellungsanspruch nach

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urt. v. 10.03.1988 - 8 AZR 420/85 -, NZA 1988, 837; BAG, Urt. v. 14.02.1996 - 2 AZR 234/95 -, NZA 1996, 811 ff.; BAG, Urt. v. 17.10.2000 - 3 AZR 605/99 -, NZA 2001, 206 ff.; BAG, Urt. v. 11.12.2001 - 3 AZR 339/00 -) hat die Verletzung etwaiger dem Arbeitgeber aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) obliegenden Hinweis- und Aufklärungspflichten nicht die Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrages zur Folge, sondern kann allenfalls Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung auslösen.

    Mit einer solchen aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 14 GG und der freien Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG folgenden Risikoverteilung wäre es nicht vereinbar, dem Arbeitgeber eine erhöhte Fürsorgepflicht in dem Sinne aufzuerlegen, dass er - unabhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls - stets verpflichtet wäre, dem Arbeitnehmer vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages eine Überlegungsfrist einzuräumen (so auch BAG, Urt. v. 30.09.1993 - 2 AZR 268/93 -, NZA 1994, 209 ff.; BAG, Urt. v. 14.02.1996 - 2 AZR 234/95 -, NZA 1996, 811 ff.).

    Es gilt mithin das, was das Bundesarbeitsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 14.02.1996 (- 2 AZR 234/95 -, NZA 1996, 811 ff.) ausgeführt hat: "Dem Arbeitnehmer, der dem Ansinnen des Arbeitgebers ggfls.

  • BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung - Verhinderung des Bedingungseintritts

    Denn insoweit handelte es sich um einen unbeachtlichen Irrtum über die rechtlichen Folgen eines zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Umstands (vgl. zur Unbeachtlichkeit eines Rechtsfolgenirrtums im Rahmen der Anfechtung auch: BAG 14. Februar 1996 - 2 AZR 234/95 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 427/03

    Aufhebungsvertrag

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 418/10

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Anfechtung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2019 - 5 Sa 301/18

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Wiedereinstellung - schwerbehinderter

  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 428/03

    Aufhebungsvertrag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.04.2008 - 10 Sa 731/07

    Zur Anfechtung einer Eigenkündigung wegen widerrechtlicher Drohung mit

  • LAG Hamm, 09.06.2011 - 15 Sa 410/11

    Unbegründete Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung;

  • LAG Hessen, 09.08.2013 - 3 Sa 25/13

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2019 - 7 Sa 421/18

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags - Geschäftsfähigkeit

  • LAG Köln, 06.06.1997 - 11 Sa 1328/96

    Eigenkündigung; Aufhebungsvertrag; strukturelle Unterlegenheit; Bestätigung eines

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2007 - 11 Sa 137/07

    Aufhebungsvertrag: Anfechtung wegen Drohung mit einer Kündigung; Vorliegen eines

  • LAG Köln, 08.06.2007 - 11 Sa 283/07

    Teilverzicht auf Versorgungsansprüche nach beendetem Arbeitsverhältnis

  • LAG Hessen, 07.07.2006 - 3 Sa 1546/05

    Darlegungslast - Wirksamkeit eines Prozessvergleichs - Geschäftsunfähigkeit -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2017 - 2 Sa 246/17

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers: Nichtigkeit - Anfechtung - Treu- und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2004 - 3 Sa 82/04

    Aufhebungsvertrag - Widerrufsrecht - Rücktrittsrecht

  • LAG Hamm, 27.05.2011 - 10 Sa 1921/10

    Anfechtung einer Eigenkündigung wegen Drohung; Widerrechtlichkeit der

  • VGH Bayern, 15.11.2019 - 3 ZB 18.1584

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe auf eigenen Antrag

  • LAG Hamburg, 09.11.2016 - 6 Sa 24/16

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel auf einen Tarifvertrag - Altvertrag -

  • LAG Hessen, 12.07.2002 - 12 Sa 1615/00

    Verzicht auf einen Nachteilsausgleichsanspruch durch Ausgleichsquittung, die in

  • LAG Sachsen, 01.10.1998 - 8 (4) Sa 13/98

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Aufhebungsvertrages;

  • LAG Baden-Württemberg, 18.01.1999 - 14 Sa 101/98

    Prüfung eines Aufhebungsvertrags unter dem Gesichtspunkt vorübergehender Störung

  • OLG Düsseldorf, 27.03.2001 - 23 U 119/00

    Zustandekommen einer Verzichtsvereinbarung; Vertretung einer Gebietskörperschaft

  • LAG Sachsen, 25.11.1997 - 9 Sa 731/97

    Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Nichtantritts zur Arbeit;

  • LAG Köln, 15.09.1998 - 13 Sa 467/98

    Wirksamkeit einer fristlosen Eigenkündigung; Schriftformerfordernis;

  • LAG Köln, 27.06.1997 - 11 Sa 1310/96

    Eigenkündigung; Aufhebungsvertrag; strukturelle Unterlegenheit; Anfechtung

  • LAG Hamburg, 02.12.1996 - 8 Sa 68/96

    Widerrechtlichkeit der Drohung, wenn Arbeitgeber den Arbeitnehmern vor die

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