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   BAG, 06.02.1969 - 2 AZR 236/68   

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https://dejure.org/1969,819
BAG, 06.02.1969 - 2 AZR 236/68 (https://dejure.org/1969,819)
BAG, Entscheidung vom 06.02.1969 - 2 AZR 236/68 (https://dejure.org/1969,819)
BAG, Entscheidung vom 06. Februar 1969 - 2 AZR 236/68 (https://dejure.org/1969,819)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gemischter Vertrag - Auflösung in Gesamtheit - Vertragstypus - Vortrag der Parteien

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 21, 340
  • NJW 1969, 1192
  • MDR 1969, 699
  • BB 1969, 719
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.03.1956 - GS 1/55

    Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der

    Auszug aus BAG, 06.02.1969 - 2 AZR 236/68
    Januar 1967 mit der Überschrift "Kritik ist keine Schädigung" dem Kläger nicht als weiteres Fehlverhalten angelastet; denn dieser Leserbrief ist nach Ausspruch der fristlösen Kündigung vorn 12 o Januar 1967 geschrieben» Es war also im Augenblick der Kündigung noch gar nicht absehbar, daß der Kläger einen zweiten Leserbrief schreiben würde» Der Beklagte hat auf diese erneute Vertragsverletzung keine neue Kündigung gestützt» Für die fristlose Kündigung vom 12» Januar 1967 ist also dieser zweite Leserbrief mit Recht vom angefochtenen Urteil als bedeutungslos angesehen worden, weil er nach Ausspruch der fristlosen Kündigung erschienen ist, und ein nach Aus spruch der fristlosen Kündigung eingetretener etwaiger neuer Kündigungsgrund nicht mehr zur Begründung der am 12» Januar 1967 ausgesprochenen Kündigung herangezogen werden darf (BAG 2, 2JI5 [251 ] = AP Nr» 1 zu § 67 HGB; BAG 3, 1? = AP Nr» 9 zu § 626 BGB)» Allerdings können nachträglich entstandene Kündigungsgründe insofern für eine bereits ausgesprochene fristlose Kündigung noch von Bedeutung sein, als sie das frühere Verhalten des Gekündigten in einem neuen Licht erscheinen lassen, a»h» dem früheren Verhalten ein größeres Gewicht als Kündigungsgrund verleihen» Dabei handelt es sich um eine neue Würdigung des alten Grundes mit den neuen, aus dem späteren Verhalten gewonnenen Erkenntnissen» Das angefochtene Urteil hat dazu mit Recht ausgeführt, daß dieser zweite Leserbrief nur einige unbedeutende Details aufführe» Diese Wertung des neuen Leserbriefes im Verhältnis zu dem ersten unter dem Ge-.
  • BAG, 19.06.1967 - 2 AZR 287/66

    Gastarbeitnehmer - Unterbringung - Kündigung - Abmahnung

    Auszug aus BAG, 06.02.1969 - 2 AZR 236/68
    Das unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles vom Landesarbeitsgericht gewonnene Ergebnis, daß eine Maßregelung des Klägers in Form einer ernstlichen Verweisung, in Zukunft derartige Handlungen zu unterlassen, eine aus reichende Maßnahme gewesen wäre, daß aber wegen dieser einmaligen Verfehlung des Klägers eine fristlose Entlassung nicht begründet sei, entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats, wonach bei einem ersten Versagen zu prüfen ist, ob nicht eine Abmahnung genügt, bevor die fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann (BAG 19, 351 = AP Nr. 1 zu § 124 GewO; BAG AP Nr0 28 zu § 66 BetrVG).
  • LAG Bremen, 15.03.1968 - 2 Sa 53/67
    Auszug aus BAG, 06.02.1969 - 2 AZR 236/68
    hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der .mündlichen Verhandlung vom 6 " Februar 1969 durch den Senatspräsidenten Dr0 König, die Bundesrichterin D r 0Meier- Scherling und den Bundesrichter Dr0 Rengier sowie die Bun desarbeitsrichter Dr" Kaulen und Wörner für Recht erkannt; Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Laridesarbeitsgerichts Bremen vom 15 März 1968 ° - 2 Sa 53/67 - wird auf Kosten des Beklagten -.
  • BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96

    Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren

    c) In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den sogenannten "gemischten Verträgen" ist anerkannt, daß im allgemeinen die für die Zuständigkeit der jeweiligen Gerichtsbarkeit maßgebende Beurteilung des Streitverhältnisses dem jeweils einschlägigen Vertragselement zu entnehmen ist (BAG NJW 1969, 1192).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 8/03

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Zivilgerichten

    Teilweise wird aber auch auf das einschlägige Vertragselement abgestellt (BAG, NJW 1969, 1192; BVerwG, DÖV 1981, 878; BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1996, III ZB 105/96, NJW 1998, 909, 910; BAG, NJW 1969, 1192; OVG Schleswig, NordÖR 2002, 309, 310).
  • BAG, 21.05.1999 - 5 AZB 31/98

    Kündigung eines Redaktionsstatuts; Innere Pressefreiheit; Rechtsweg

    In der Rechtsprechung zu den sogenannten "gemischten Verträgen" ist anerkannt, daß im allgemeinen die für die Zuständigkeit der jeweiligen Gerichtsbarkeit maßgebende Beurteilung des Streitverhältnisses dem jeweils einschlägigen Vertragselement zu entnehmen ist (BAG Urteil vom 6. Februar 1969 - 2 AZR 236/68 - BAGE 21, 340 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gemischter Vertrag = NJW 1969, 1192; BGH Beschluß vom 19. Dezember 1996 - III ZB 105/96 - AP Nr. 48 zu § 2 ArbGG 1979 = NJW 1998, 909).
  • OLG Schleswig, 18.06.1982 - 6 REMiet 3/81
    Denn unabhängig von den verschiedenen zur rechtlichen Behandlung gemischter Verträge entwickelten Theorien ist nach heute überwiegender Auffassung jedenfalls bei einer Kollision der jeweils anzuwendenden Vorschriften das Recht desjenigen Vertragstypus heranzuziehen, der den rechtlichen oder wirtschaftlichen Schwerpunkt bildet; dies gilt insbesondere auch für die Auflösung des Vertrages (vgl. z.B. BGHZ 2, 333; BGH, NJW 1979, 1288; BGH, VIII ZR 326/79 v. 29.10.1980, zitiert bei Braxmaier, WM 1982, 116; BAG, NJW 1969, 1192; Palandt/Heinrichs, § 305 Anm. 6).
  • BAG, 15.08.1975 - 5 AZR 217/75

    Rechtsweg: Geltendmachung des Anspruchs auf Abschluß eines Sozietätsvertrags

    In der Entscheidung des Zweiten Senats BAG 21, 340 (= AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gemischter Vertrag) ging es um die Auflösung eines Gesamtvertrages, der einerseits als eine unzustörbare Einheit aufzufassen war, andererseits aber Elemente verschiedener Vertrags-;y pen enthielt .
  • LAG Bremen, 23.08.1996 - 2 Ta 77/95

    Mitgliederversammlung; Hauptgeschäftsführer ; Anstellungsvertrag; Fristlose

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  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 174/70

    Aufhebung eines Urteils im Revisionsverfahren - Geltendmachung eines

    Der Revision ist zuzugeben, daß sich infolgedessen die Prüfung aufdrängte, ob nach dem mutmaßlichen Parteiwillen § 649 BGB anwendbar ist (vgl. BAG NJW 1969, 1192; Larenz, Schuldrecht II. Bd., 10. Aufl. S. 327 ff, Palandt a.a.O. § 305 Anm. 6).
  • OVG Bremen, 25.09.1979 - I BA 1/78

    Regelung einer Rufbereitschaft im Feuerwehrdienst; Anspruch auf Freizeitausgleich

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