Rechtsprechung
   BAG, 26.10.1978 - 2 AZR 24/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,961
BAG, 26.10.1978 - 2 AZR 24/77 (https://dejure.org/1978,961)
BAG, Entscheidung vom 26.10.1978 - 2 AZR 24/77 (https://dejure.org/1978,961)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 (https://dejure.org/1978,961)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,961) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung bei Beeinträchtigung der Sicherheitsinteressen des Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungswerke einer großen Stadt - Anfälligkeit gegen Terroristenanschläge - Sicherheitsbedenken - Ordentliche Kündigung - Beeinträchtigung der Sicherheitsinteressen - Terrorismus

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2063
  • BB 1979, 629
  • DB 1979, 895
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 27.09.1960 - 3 AZR 171/58

    Kündigung - Arbeitnehmer der Bundeswehr - Sicherheitsbedenken - Erklärung einer

    Auszug aus BAG, 26.10.1978 - 2 AZR 24/77
    Der Arbeitgeber muß greifbare Tatsachen vortragen, die erkennen lassen, dieser Arbeitnehmer werde berechtigte Sicherheitsinteressen des Unternehmens beeinträchtigen (im Anschluß an BAG 10, 47 und 14, 103 = AP Nr. 1 und 3 zu § 1 KSchG Sicherheitsbedenken).
  • LAG Niedersachsen, 12.03.2018 - 15 Sa 319/17

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Mitgliedschaft in einer

    Für objektive sich aus den Umständen ergebende Sicherheitsbedenken reicht es noch nicht, wenn ein Arbeitnehmer enge persönliche Beziehungen zu Personen unterhält, die im Zusammenhang mit dem Terrorismus in Deutschland radikale Auffassungen vertreten (vgl. BAG 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - zu II 3 c der Gründe zur "RAF"; KR/Fischermeier 11. Auflage § 626 BGB Rn. 133) .

    Ängste oder "ungute Gefühle" der Belegschaft sind ernst zu nehmen, allerdings muss das Gericht durch die Darlegung der Tatsachen, auf denen diese Ängste und unguten Gefühle beruhen, in die Lage versetzt werden, bewerten zu können, ob diese gerechtfertigt und zudem ausreichend sind, um wiederum eine Kündigung des betroffenen Arbeitnehmers zu begründen (vgl. BAG 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - Rn. 25) .

    Der Arbeitgeber muss greifbare Tatsachen vortragen, die erkennen lassen, dieser Arbeitnehmer werde berechtigte Sicherheitsinteressen des Unternehmens beeinträchtigen (BAG 12. August 1999 - 2 AZR 55/99 - Rn. 24; 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - Leitsatz 1; Preis/Stoffels in RdA 1996, 210, 216) .

    Typische Fälle einer echten Druckkündigung sind Drohungen der Belegschaft mit Streik oder Massenkündigungen oder die Androhung des Abbruchs von Geschäftsbeziehungen für den Fall der Weiterbeschäftigung eines bestimmten Arbeitnehmers (BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - Rn. 37 ff.; 15. Dezember 2016 - 2 AZR 431/15 - Rn. 11; 19. Juli 2016 - 2 AZR 637/15 - Rn. 28; 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - Rn. 25) .

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 55/99

    Verhaltens- bzw. personenbedingte Kündigung

    Die von den Streitkräften geäußerten Sicherheitsbedenken reichen als personenbedingter Kündigungsgrund nicht aus, weil sie nicht durch greifbare Tatsachen untermauert sind (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken).
  • BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87

    Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit -

    Sicherheitsbedenken, die sich aus der vom Arbeitgeber vermuteten fehlenden Verfassungstreue ergeben sollen, sind von diesem unter Berücksichtigung der einem Fernmeldehandwerker obliegenden politischen Treuepflicht bezogen auf sein Tätigkeitsgebiet und den behördlichen Aufgabenbereich konkret unter Anführung greifbarer Tatsachen darzulegen (im Anschluß an BAG Urteil vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken).

    Wie das Landesarbeitsgericht im Rahmen der Prüfung eines die Änderungskündigung sozial rechtfertigenden Grundes nicht verkannt hat, könnte ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund gegeben sein, wenn das Arbeitsverhältnis durch die im außerdienstlichen Bereich entfaltete politische Betätigung - sei es im Leistungsbereich, im Bereich der Verbundenheit aller bei der Dienststelle beschäftigten Mitarbeiter, im persönlichen Vertrauensbereich oder im behördlichen Aufgabenbereich - konkret beeinträchtigt wäre (so BAG Urteil vom 28. Februar 1963 - 2 AZR 342/62 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Sicherheitsbedenken; BAG Urteil vom 6. Februar 1969 - 2 AZR 241/68 - AP Nr. 58 zu § 626 BGB; BAGE 23, 371 = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG; BAG Urteil vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 b der Gründe; KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 262; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 1 Rz 128; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl., Rz 406).

    Die Beklagte hätte aber nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken), der sich der Siebte Senat im Urteil vom 6 Juni 1984 (aaO) angeschlossen hat, "greifbare Tatsachen" vortragen müssen, die erkennen lassen, der Kläger werde durch sein Verhalten berechtigte Sicherheitsinteressen beeinträchtigen.

    Die Eignung des Klägers ist daher nicht bereits wegen seiner DKP-Zugehörigkeit und seiner bisherigen parteipolitischen Aktivitäten ausgeschlossen, da es insoweit an einem schlüssigen Vortrag seitens der darlegungsbelasteten Beklagten zu einer konkreten Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses fehlt, worauf das Landesarbeitsgericht zu Recht hingewiesen hat (zum Umfang der Darlegungslast des Arbeitgebers bei einer auf Sicherheitsbedenken gestützten Kündigung vgl. BAG Urteil vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP, aaO).

    Sie kann damit keinen Erfolg haben, denn die tatsächlichen Besonderheiten des einzelnen Falles unterliegen allein der Würdigung des Tatrichters, die, sofern sie vertretbar ist, einer abweichenden Beurteilung durch das Revisionsgericht entzogen ist (vgl. BAG Urteil vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken, zu II 3 der Gründe).

  • LAG Bremen, 17.06.2015 - 3 Sa 129/14

    Unwirksame außerordentliche Druckkündigung eines Hafenfacharbeiters wegen des

    a) Eine sogenannte Druckkündigung kann aus betriebsbedingten Gründen sozial gerechtfertigt sein (BAG 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - zu B II 2 a der Gründe; 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - zu IV 1. der Gründe; BAG 12, 220, 231 = AP Nr. 8 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG 27, 263, 268 = AP Nr. 10 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG Urteil vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken, zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 15.10.1992 - 2 AZR 188/92

    Kündigung wegen zahlreicher Lohnpfändungen und Lohnabtretungen -

    Diese Grundsätze stimmen mit der Rechtsprechung des Senats überein (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken).
  • BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 563/85

    Voraussetzungen für betriebsbedingte Druckkündigung

    Auch eine sogenannte Druckkündigung kann aus betriebsbedingten Gründen sozial gerechtfertigt sein (BAG 12, 220, 231 = AP Nr. 8 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG 27, 263, 268 = AP Nr. 10 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG Urteil vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken, zu II 4 der Gründe; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 1 Rz 207).
  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

    Die gleiche Rechtsprechung gilt auch im Falle einer im außerdienstlichen Bereich entfalteten politischen Betätigung, durch die das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird (so BAG Urteile vom 15. Juli 1971 - 2 AZR 232/70 - AP Nr. 83 zu § 1 KSchG; vom 11. Dezember 1975 - 2 AZR 426/74 - AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969; vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken; vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 b der Gründe sowie Senatsurteil vom 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LAG Hessen, 25.02.2021 - 17 Sa 1435/19

    Sicherheitsbedenken als Kündigungsgrund Darlegungslast des Arbeitgebers bei

    Hierfür muss der darlegungs- und beweisbelastete Arbeitgeber greifbare Tatsachen vortragen, die auf der ersten Prüfungsstufe die Prognose begründen, dieser Arbeitnehmer werde in Zukunft berechtigte Sicherheitsinteressen des Unternehmens beeinträchtigen (vgl. BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II. 2 a) der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Sicherheitsbedenken; BAG 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken).
  • LAG Hamm, 21.10.2014 - 7 Sa 806/14

    Personenbedingte Kündigung; persönliche Beziehung als Eignungsmangel;

    Hierbei ist allerdings zu bedenken, dass das Bundesarbeitsgericht in den jeweilszitierten Entscheidungen vom 28.02.1963 - 2 AZR 342/62 und vom 26.10.1978 - 2 AZR 24/77 - die alleinige verwandtschaftliche Beziehung im oben genannten Sinne nicht hat ausreichen lassen, einen Eignungsmangel in der Person des Arbeitnehmers anzunehmen.
  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 479/95

    Personalrat: Anhörung - Mitteilung von Sicherheitsbedenken

    Dabei geht der Senat von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus, wonach die vorgetragenen Sicherheitsbedenken unter dem Gesichtspunkt einer personenbedingten Kündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung inhaltlich jedenfalls auf ihre Schlüssigkeit hin überprüft werden können (vgl. Urteile vom 28. September 1961 - 2 AZR 428/60 - BAGE 11, 278 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung; vom 28. Februar 1963 - 2 AZR 342/62 - BAGE 14, 103 = AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Sicherheitsbedenken; vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken, zu II 2 und 3 der Gründe und vom 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - BAGE 62, 256, 265 f. [BAG 20.07.1989 - 2 AZR 114/87] = AP Nr. 2, aaO, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 41/88

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 468/81
  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 469/81
  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 366/81
  • LAG Köln, 09.05.1996 - 10 Sa 22/96

    Kündigung: personenbedingte Kündigung wegen Sicherheitsbedenken

  • BAG, 23.11.1979 - 7 AZR 944/77
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht