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   BAG, 13.04.1972 - 2 AZR 243/71   

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https://dejure.org/1972,233
BAG, 13.04.1972 - 2 AZR 243/71 (https://dejure.org/1972,233)
BAG, Entscheidung vom 13.04.1972 - 2 AZR 243/71 (https://dejure.org/1972,233)
BAG, Entscheidung vom 13. April 1972 - 2 AZR 243/71 (https://dejure.org/1972,233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung - Unwirksame fristlose Kündigung - Umdeutung - Einverständliche Beendigung - Mutmaßlicher Wille - Aufhebungsvertrag - Willenserklärung - Erkllärungsbewußtsein - Rechtsgeschäftswille

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Umdeutung einer Kündigung, Aufhebungsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1972, 1075
  • BB 1972, 1095
  • DB 1972, 1784
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.04.1956 - 2 AZR 247/54

    Richter auf Lebenszeit - Grundsatz im GG - Richter auf Lebenszeit -

    Auszug aus BAG, 13.04.1972 - 2 AZR 243/71
    Dazu muß vom Landesarbeitsgericht geklärt werden, ob das Kündigungsschreiben vom 27. Oktober 1970 in Verbindung mit dem Schreiben vom 19. Oktober 1970 eine so weitgehende Bezugnahme des Klägers auf an sich mögliche Kündigungsgründe enthält und ob der Kläger sich darauf auch im Prozeß berufen hat (vgl. BAG AP Nr. 11 zu § 626 BGB ), oder ob nach seinem Hauptvorbringen nicht allein auf den vermeintlichen Kündigungsgrund (die irrtümliche Anname, das Schreiben vom 22. Oktober sei bis zum 27. Oktober 1970 nicht beantwortet worden) abzustellen ist.
  • BAG, 10.04.1963 - 4 AZR 95/62

    Annahmeverzug und Weiterbeschäftigung bei unrechtmäßiger Kündigung - Wahrung

    Auszug aus BAG, 13.04.1972 - 2 AZR 243/71
    Dieser Annahmeverzug der Beklagten ist aber selbst bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses durch die fristlose Kündigung des Klägers und die darin liegende Ablehnung der weiteren Beschäftigung zunächst beendet worden (vgl. Nipperdey-Neumann, Der Dienstvertrag, 1958, § 615 Anm. 24; BAG 14, 156 = AP Nr. 23 zu § 615 BGB und AP Nr. 22 zu § 615 BGB ).
  • BGH, 15.12.1955 - II ZR 204/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 13.04.1972 - 2 AZR 243/71
    Dieser hypothetische Parteiwille kann nicht ausschließlich nach objektiven Gesichtspunkten, d. h. nach der verständig gewürdigten Interessenlage, ermittelt werden, sondern dabei sind auch die besondere Willensrichtung und die Vorstellungen der Partei hinsichtlich des wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecks der beabsichtigten Rechtsfolge zu berücksichtigen (vgl. RGZ 121, 80 [85] und BGHZ 19, 269 [273 bis 274]).
  • BAG, 31.05.1968 - 3 AZR 459/67

    Verschollenheit - Kriegsgefangenschaft - Hinterbliebenenrente -

    Auszug aus BAG, 13.04.1972 - 2 AZR 243/71
    Weder die Vorinstanzen noch die Parteien haben sich nämlich mit dieser entscheidungserheblichen Frage auseinandergesetzt, und es ist deshalb davon auszugehen, daß die rechtliche Beurteilung durch den Senat den Parteien Anlaß zu neuem Tatsachenvortrag geben kann, der ihnen nach dem bisherigen Verlauf des Rechtsstreits unerheblich erscheinen mußte (vgl. BAG 21, 46 = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63

    Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung -

    Auszug aus BAG, 13.04.1972 - 2 AZR 243/71
    Durch die Suspendierung des Klägers ist die Beklagte zwar zunächst in Annahmeverzug geraten (vgl. BAG 16, 72 [85 ff.] = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • RG, 09.01.1934 - VII 193/33

    Unter welchen Voraussetzungen kann die Kündigung eines bestehenden

    Auszug aus BAG, 13.04.1972 - 2 AZR 243/71
    Eine unwirksame fristlose Kündigung kann nämlich in zumindest analoger Anwendung des § 140 BGB grundsätzlich nicht nur in eine fristgemäße Kündigung, sondern auch in das Angebot zur sofortigen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses umgedeutet werden; wird das Angebot vom Kündigungsempfänger angenommen, dann endet das Arbeitsverhältnis kraft Aufhebungsvertrags (vgl. Molitor, Die Kündigung, 2. Aufl., S. 9 f.; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. I, S. 528 Anm. 3; Joachim, BB 1958, 345 ff. [347]; RAG in ARS 11, 524 und 20, 304; RGZ 143, 124 ff.).
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96

    Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag

    b) So liegen die Dinge hier: Zwar führt der Kläger unter zutreffender Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus, daß § 626 BGB mit seinen Anforderungen in derselben Weise auch für Kündigungen durch den Arbeitnehmer gelte, so daß auch hierfür ein wichtiger Grund vorliegen müsse (Senatsurteile vom 13. April 1972 - 2 AZR 243/71 - AP Nr. 64 zu § 626 BGB und vom 24. Januar 1985 - 2 AZR 67/84 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, mit Anm. von Herschel).

    Schließlich kann unerörtert bleiben, ob eine eventuell unwirksame außerordentliche Kündigung in ein Angebot des Klägers zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses umgedeutet werden kann, welches die Beklagte angenommen haben könnte und ob insoweit an der bisherigen Rechtsprechung (BAG Urteile vom 13. April 1972 - 2 AZR 243/71 - AP Nr. 64 zu § 626 BGB und vom 24. Januar 1985 - 2 AZR 67/84 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel mit Anm. von Herschel) in vollem Umfang (siehe auch die Kritik von H. P. Westermann, Anm. zu AP Nr. 64 zu § 626 BGB) festzuhalten ist.

  • BAG, 20.02.2008 - 4 AZR 64/07

    Blitzaustritt" aus Arbeitgeberverband

    Das Bundesarbeitsgericht erkennt grundsätzlich die Möglichkeit der Umdeutung einer unwirksamen Kündigung in ein Vertragsangebot zur sofortigen einverständlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses an, wenn es dem mutmaßlichen Willen des Kündigenden entspricht, auch bei Fehlen eines Kündigungsgrundes unter allen Umständen das Arbeitsverhältnis sofort zu beenden (13. April 1972 - 2 AZR 243/71 - AP BGB § 626 Rn. 64 = EzA BGB § 626 nF Nr. 13).

    Im Fall der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer setzt dies allerdings voraus, dass der Kündigungsempfänger die Unwirksamkeit der Kündigung erkennt, diese als Angebot zur Vertragsaufhebung werten kann und diesem mutmaßlichen Willen des Kündigenden zu entsprechen bereit ist (BAG 13. April 1972 - 2 AZR 243/71 - AP BGB § 626 Nr. 64 = EzA BGB § 626 nF Nr. 13).

  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 67/84

    Auflösungsvertrag - Eigenkündigung mit abgekürzter Frist - Kündigungserklärung -

    Auch die wirksame Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers setzt gemäß § 626 Abs. 1 BGB das Vorliegen eines wichtigen Grundes voraus (Senatsurteil vom 13. April 1972 - 2 AZR 243/71 - AP Nr. 64 zu § 626 BGB , zu 2 der Gründe).

    Der Senat hat zwar in dem Urteil vom 13. April 1972 (aaO., unter 4 der Gründe) bei Vorliegen einer unwirksamen fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers dagegen Bedenken erhoben, einen Auflösungsvertrag unter dem Gesichtspunkt der Umdeutung der Kündigung in ein dahingehendes Vertragsangebot und dessen Annahme durch den Arbeitgeber ohne das Vorliegen weiterer subjektiver Voraussetzungen bei beiden Vertragsparteien anzunehmen.

  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 183/90

    Gratifikation; Stichtagsregelung; Betriebsbedingte Kündigung

    Die Festlegung dieser Rechtsfolge ist rechtlich möglich (BAG Urteil vom 17. April 1986 - 2 AZR 308/85 - AP Nr. 40 zu § 615 BGB; BAGE 20, 324, 329 = AP Nr. 22 zu § 7 KSchG; BAGE 34, 128, 135 = AP Nr. 14 zu § 6 LohnFG; BAG Urteil vom 13. April 1972 - 2 AZR 243/71 - AP Nr. 64 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 15. Dezember 1988 - 2 AZR 189/88 -, nicht veröffentlicht; ebenso KR-Friedrich , 3. Aufl., § 4 KSchG Rz 297).
  • BAG, 18.04.1985 - 2 AZR 197/84

    Bemessung einer Kündigungsfrist - Beendigung des Arbeitsverhältnisses im

    Dagegen spricht vielmehr die von der Revision angesprochene Erfahrungsregel, daß kein vernünftig denkender Mensch ohne Gegenleistung ein Rechtsgeschäft eingeht, das für ihn mit nachteiligen Folgen verbunden ist (vgl. MünchKomm- Schwerdtner, BGB, Rz 80 vor § 620 und das Urteil des Senates vom 13. April 1972 - 2 AZR 243/71 - AP Nr. 64 zu § 626 BGB zu den Voraussetzungen eines Aufhebungsvertrages im Anschluß an eine unwirksame Kündigung).
  • LAG Hessen, 25.05.2011 - 17 Sa 222/11

    Berufung eines Arbeitnehmers auf die Unwirksamkeit seiner außerordentlichen

    Die unwirksame Eigenkündigung der Klägerin kann ohne Weiteres in ein Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages umgedeutet werden (so bereits BAG 13. April 1972 - 2 AZR 243/71 - AP BGB § 626 Nr. 64) .
  • LAG Düsseldorf, 24.11.1995 - 17 Sa 1181/95

    Kündigung: Eigenkündigung - fehlender wichtiger Grund - Umdeutung

    Beide Arbeitsvertragsparteien sind allein bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 626 BGB berechtigt, das Arbeitsverhältnis außerordentlich, d. h. im allgemeinen mit sofortiger Wirkung, aufzukündigen (vgl. BAG, Urteil vom 13.4.1972 - 2 AZR 243/71 -, AP Nr. 64 zu § 626 BGB , zu 2 d. Gründe, LAG Berlin, BB 1989, 1121, desgleichen etwa LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.8.1990 - 17 Sa 926/90 -, n.v.).

    Das setzt voraus, daß der Arbeitgeber die Unwirksamkeit der fristlosen Eigenkündigung des Arbeitnehmers erkannt hat, diese als Angebot zur Vertragsaufhebung werten kann und diesem mutmaßlichen Willen zu entsprechen bereit ist (BAG, Urteil vom 13.4.1972, - 2 AZR 243/71 -, AP Nr. 64 zu § 626 BGB ).

  • BAG, 11.08.1987 - 8 AZR 93/85

    Fristlose Kündigung während der Berufsausbildung

    Zwar ist es nicht ausgeschlossen, eine unwirksame fristlose Kündigung in ein Angebot zum Abschluß eines Aufhebungsvertrags umzudeuten (BAG Urteil vom 13. April 1972 - 2 AZR 243/71 - AP Nr. 64 zu § 626 BGB).
  • BAG, 10.05.1984 - 2 AZR 112/83
    Anders als bei einem Aufhebungsvertrag im Anschluß an eine unwirksame Kündigung des Arbeitgebers (vgl. dazu das Urteil des Senates vom 13- April 1972 - 2 AZR 243/71 - AP Nr. 64 zu § 626 BGB), bei dem Erklärungen des Kündigungsempfängers nur dann eine ausdrückliche oder schlüssige Annahmeerklärung darstellen können, wenn er die Unwirksamkeit der Kündigung erkannt hat, setzen Fallgestaltungen der vorliegenden Art keinen besonderen Anknüpfungspunkt für einen entsprechenden Vertragswillen voraus.
  • OLG München, 27.07.1994 - 7 U 1871/94

    Auslegung einer unbegründeten fristlosen Kündigung eines Handelsvertretervertrags

    Es ist zwar der fristlosen Kündigung des Klägers (vgl. BAG BB 72, 1095, Hueck-v. Hoyningen-Huene, KSchG , 11. Auflage, § 13 Rn. 3,9; MK-Schwerdtner, BGB , 2. Auflage, 620 Rn. 125; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 7. Auflage, § 122 II 4) der Wunsch zu entnehmen, das Vertragsverhältnis auf jeden Fall, also auch bei Fehlen eines wichtigen Grundes, schnellstmöglich zu beenden; damit ist in der Kündigungserklärung auch das Angebot zum Abschluß eines Aufhebungsvertrages enthalten.
  • BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 536/83

    Beschäftigung vor erteilter Arbeitserlaubnis - Ausländische Arbeitnehmer -

  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 180/90

    Anforderungen für einen individualrechtlichen und betrieblichen Anspruch auf

  • LAG Hessen, 24.04.1987 - 13 Sa 1194/86

    Vezicht des Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Fristenschutz von Ansprüchen einer

  • LAG Berlin, 24.04.1998 - 6 Sa 164/97

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses auf Grund eines Aufhebungsvertrages durch

  • LAG Düsseldorf, 10.07.2001 - 8 Sa 515/01

    Anfechtung einer vom Arbeitgeber veranlassten arbeitnehmerseitigen Eigenkündigung

  • LAG Hamm, 21.12.1999 - 5 Sa 2382/98

    Zahlung von Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung bei Kündigung; Berufen auf

  • LAG München, 22.12.1987 - 2 Sa 865/87

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2001 - 1 A 1620/99

    Ausgestaltung der Beteiligungspflicht des Personalrats bei ordentlichen

  • LAG Nürnberg, 20.09.1993 - 7 Sa 473/93

    Auslegung einer Erklärung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter

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