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   BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 244/95   

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BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 244/95 (https://dejure.org/1995,7072)
BAG, Entscheidung vom 05.10.1995 - 2 AZR 244/95 (https://dejure.org/1995,7072)
BAG, Entscheidung vom 05. Oktober 1995 - 2 AZR 244/95 (https://dejure.org/1995,7072)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 323/84

    Tarifliche Arbeiterkündigungsfristen

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 244/95
    Die Fortgeltung verfassungskonformer eigenständiger Tarifregelungen wird auch in der bisherigen Senatsrechtsprechung (vgl. Urteil vom 10. März 1994 - 2 AZR 323/84 - AP Nr. 44 zu § 622 BGB , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) vorausgesetzt und entspricht der - soweit ersichtlich - einhelligen Auffassung in der Literatur (vgl. Worzalla NZA 1994, 145, 147; Hromadka, BB 1993, 2372, 2375; Arbeitsrechtslexikon-Bengelsdorf, Stand: Februar 1994, 252 Kündigungsfristen; Küttner/Eisemann, Personalhandbuch 1995, 251 Kündigungsfristen Rz 22).
  • BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 231/92

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Arbeiter in einem Manteltarifvertrag -

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 244/95
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 23. September 1992 - 2 AZR 231/92 - n.v.; Urteil vom 16. September 1993 - 2 AZR 697/92 - AP Nr. 42 zu § 622 BGB , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 10. Mai 1994 - 3 AZR 721/93 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe, jeweils mit weiteren Nachweisen) ist bei Tarifverträgen jeweils durch Auslegung zu ermitteln, inwieweit die Tarifvertragsparteien eine selbständige, d.h. in ihrer normativen Wirkung von der außertariflichen Norm unabhängige eigenständige Regelung treffen wollten.
  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 528/92

    Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 244/95
    Wie jedoch nunmehr in Abweichung von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - EzA § 72 ArbGG 1979 Nr. 17, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) entschieden hat, ist die Revisionszulassung ausnahmsweise auch dann wirksam, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist.
  • BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1184/86

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens bei Ausschluß jeglicher

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 244/95
    Dem schließt sich der erkennende Senat im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 15. Januar 1992 - 1 BvR 1140/86 - BB 1992, 644 ; - 1 BvR 1184/86 - AP Nr. 16 zu § 64 ArbGG 1979) an.
  • BAG, 27.08.1982 - 7 AZR 190/80

    Tarifvertrag - Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 244/95
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 23. September 1992 - 2 AZR 231/92 - n.v.; Urteil vom 16. September 1993 - 2 AZR 697/92 - AP Nr. 42 zu § 622 BGB , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 10. Mai 1994 - 3 AZR 721/93 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe, jeweils mit weiteren Nachweisen) ist bei Tarifverträgen jeweils durch Auslegung zu ermitteln, inwieweit die Tarifvertragsparteien eine selbständige, d.h. in ihrer normativen Wirkung von der außertariflichen Norm unabhängige eigenständige Regelung treffen wollten.
  • BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens bei Ausschluß jeglicher

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 244/95
    Dem schließt sich der erkennende Senat im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 15. Januar 1992 - 1 BvR 1140/86 - BB 1992, 644 ; - 1 BvR 1184/86 - AP Nr. 16 zu § 64 ArbGG 1979) an.
  • BAG, 10.05.1994 - 3 AZR 721/93

    Tarifliche Spesensätze im Güterkraftverkehr

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 244/95
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 23. September 1992 - 2 AZR 231/92 - n.v.; Urteil vom 16. September 1993 - 2 AZR 697/92 - AP Nr. 42 zu § 622 BGB , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 10. Mai 1994 - 3 AZR 721/93 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe, jeweils mit weiteren Nachweisen) ist bei Tarifverträgen jeweils durch Auslegung zu ermitteln, inwieweit die Tarifvertragsparteien eine selbständige, d.h. in ihrer normativen Wirkung von der außertariflichen Norm unabhängige eigenständige Regelung treffen wollten.
  • BAG, 05.03.1957 - 1 AZR 420/56

    Tarifvertrag - Wille der Tarifpartner - Rückwirkende Kraft - Rückwirkungswille -

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 244/95
    aa) Die Rechtsprechung steht nicht im Widerspruch zu der früheren Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 5. März 1957 - 1 AZR 420/56 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Rückwirkung und Urteil vom 23. April 1957 - 1 AZR 477/56 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG ).
  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 697/92

    Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 244/95
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 23. September 1992 - 2 AZR 231/92 - n.v.; Urteil vom 16. September 1993 - 2 AZR 697/92 - AP Nr. 42 zu § 622 BGB , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 10. Mai 1994 - 3 AZR 721/93 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe, jeweils mit weiteren Nachweisen) ist bei Tarifverträgen jeweils durch Auslegung zu ermitteln, inwieweit die Tarifvertragsparteien eine selbständige, d.h. in ihrer normativen Wirkung von der außertariflichen Norm unabhängige eigenständige Regelung treffen wollten.
  • LAG Köln, 29.05.1991 - 5 Sa 3/91

    Kündigung; Kündigungsfrist; Tarifvertrag; Wirksamkeit; Dachdecker; Sachlicher

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 244/95
    hh) Zuzugeben ist allerdings, daß im Fall einer lediglich deklaratorischen Übernahme von gesetzlichen Regelungen in Tarifverträge die bezweckte Übersichtlichkeit und Vollständigkeit verfehlt wird, wenn das Gesetz geändert oder für verfassungswidrig erklärt wird (vgl. LAG Köln Urteil vom 29. Mai 1991 - 5 Sa 3/91 - LAGE § 622 BGB Nr. 19; eingehend Creutzfeldt, a.a.O.).
  • BAG, 23.04.1957 - 1 AZR 477/56

    Tarifvertrag - Bestimmungen eines Landesgesetzes - Tarifliche Bestimmungen -

  • BAG, 28.01.1988 - 2 AZR 296/87

    Aussetzung nach § 148 ZPO bis zur Entscheidung nach Art 100 GG

  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 122/81

    Bauleiter - Baustelle - Entfernung - Wegezeitvergütung

  • BAG, 07.12.1995 - 2 AZR 772/94

    Verhältnis Kündigungsschutzklage - allgemeiner Feststellungsantrag; beschränkte

    Jedenfalls bei einer derart offensichtlich auslegungsbedürftigen Rechtsmittelzulassung kann für die Auslegung auf die Entscheidungsgründe zurückgegriffen werden (für generelle Heranziehbarkeit der Entscheidungsgründe BAGE 29, 221 = AP Nr. 5 zu § 91 ArbGG 1953; vgl. zur Beschränkung der nur für eine der Parteien erfolgten Zulassung auf einzelne Teile des Streitstoffs BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 451/82 - AP Nr. 16 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, m.w.N.; zur Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen vgl. BAG Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979 und Senatsurteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 244/95 - n.v.).
  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 480/97

    Beschränkte Zulassung der Revision

    Dies steht im Einklang mit der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach auch die Zulassung der Revision selbst ggf. erst in den Entscheidungsgründen des Urteils verlautbart werden kann (BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; BAGE 80, 37 = AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI; BAG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 244/95 - n.v.; BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979; BAG Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter); nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 15. Januar 1992 - 1 BvR 1184/86 - AP Nr. 16 zu § 64 ArbGG 1979) kommt es einer Schikane nahe und ist es mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip fließenden Grundsatz der fairen Prozeßgestaltung nicht zu vereinbaren, die Nachholung einer vom Gericht gewollten Eröffnung der nächsten Instanz in den Entscheidungsgründen unberücksichtigt zu lassen, wenn man eine Korrektur der Nichtzulassung im verkündeten Tenor gem. §§ 319 ff. ZPO für ausgeschlossen hält.
  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 495/97

    Verwerfung der Revision

    Dies steht im Einklang mit der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach auch die Zulassung der Revision selbst ggf. erst in den Entscheidungsgründen des Urteils verlautbärt werden kann (BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; BAGE 80, 37 = AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI; BAG Urteil vom 5. Oktober 1 9 9 5 - 2 AZR 244/95 - n.v.; BAG Urteil vom 31. Oktober 1 9 9 5 - 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979; BAG Urteil vom 10. Juli 1 9 9 6 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 2 2 ,2 3 BAT Sozialarbeiter); nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 15. Januar 1992 -1 BvR 1184/86 - AP Nr. 16 zu § 64 ArbGG 1979) kommt es einer Schikane nahe und ist es mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip fließenden Grundsatz der fairen Prozeßge staltung nicht zu vereinbaren, die Nachholung einer vom Gericht gewollten Eröffnung der nächsten Instanz in den Entscheidungsgründen unberücksichtigt zu lassen, wenn man eine Korrektur der Nichtzulassung im verkündeten Tenor gern.
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