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   BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13   

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https://dejure.org/2014,32812
BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13 (https://dejure.org/2014,32812)
BAG, Entscheidung vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13 (https://dejure.org/2014,32812)
BAG, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 (https://dejure.org/2014,32812)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 241 Abs 2 BGB, § 626 Abs 1 BGB, § 779 Abs 1 BGB, § 17 UWG 2004, § 142 ZPO
    Außerordentliche Kündigung - Drohung

  • IWW

    § 626 Abs. 1 BGB, § ... 241 Abs. 2 BGB, § 240 StGB, § 81 ZPO, § 85 Abs. 1 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 138 Abs. 3 ZPO, § 17 UWG, § 779 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 17 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) UWG, § 142 ZPO, § 424 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Androhung der Geltendmachung von Forderungen für den Fall der Nichteinigung im Kündigungsschutzprozess; Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Aneignung und Vervielfältigung von Schriftstücken ...

  • RA Kotz

    Kündigung wegen Drohung im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

  • Betriebs-Berater

    Außerordentliche Kündigung bei Drohung

  • rewis.io

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung; Androhung nachteiliger Folgen bei Nichteinigung im Kündigungsschutzprozess

  • rechtsportal.de

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Androhung der Geltendmachung von Forderungen für den Fall der Nichteinigung im Kündigungsschutzprozess

  • rechtsportal.de

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Androhung der Geltendmachung von Forderungen für den Fall der Nichteinigung im Kündigungsschutzprozess

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Androhung nachteiliger Folgen durch den Arbeitnehmer bei Nichteinigung im Kündigungsschutzprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fristlose (betriebsbedingte) Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • faz.net (Kurzinformation)

    Darf ich Betriebsinterna privat nutzen ?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außerordentliche Kündigung - wegen Drohung mit der Aufdeckung einer Steuerhinterziehung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geltendmachung eines vertretbaren Rechtsstandpunkts in einem Prozess ist kein Kündigungsgrund

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung - Androhung nachteiliger Folgen bei Nichteinigung im Kündigungsschutzprozess

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch im Streit: Das richtige Maß einhalten.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Datenklau

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Zurückbehalten von Geschäftsunterlagen - gefahrgeneigte Tätigkeit

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Die anwaltliche Drohung als Kündigungsgrund

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 109
  • NZA 2014, 1258
  • BB 2014, 2803
  • DB 2014, 2777
 
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Wird zitiert von ... (128)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 15; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 16, BAGE 134, 349) .

    Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 17; 19. April 2012 - 2 AZR 258/11 - Rn. 14 mwN) .

    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen der in Rede stehenden Pflichtverletzung, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - aaO; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 34, BAGE 134, 349) .

    Ein gegenüber der fristlosen Kündigung in diesem Sinne milderes Mittel ist ua. die ordentliche Kündigung (vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - aaO; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 35, aaO) .

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 15; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 16, BAGE 134, 349) .

    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen der in Rede stehenden Pflichtverletzung, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - aaO; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 34, BAGE 134, 349) .

    Ein gegenüber der fristlosen Kündigung in diesem Sinne milderes Mittel ist ua. die ordentliche Kündigung (vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - aaO; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 35, aaO) .

  • BAG, 18.03.1982 - 2 AZR 940/79
    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13
    (b) Der Kläger hat nicht in rechtswidriger Weise gegen seine aus § 241 Abs. 2 BGB resultierende, durch § 17 UWG ergänzte Verpflichtung verstoßen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einschließlich der ihm aufgrund seiner Tätigkeit bekannt gewordenen privaten Geheimnisse der Beklagten zu wahren (zur Eignung solcher Verstöße als wichtiger Grund vgl. BAG 18. März 1982 - 2 AZR 940/79 - zu A IV 1 der Gründe) .

    Ob eine außerordentliche Kündigung berechtigt ist, hängt insbesondere von der Motivation des Arbeitnehmers und möglichen nachteiligen Folgen für den Arbeitgeber ab (vgl. BAG 18. März 1982 - 2 AZR 940/79 - zu A IV 1 der Gründe) .

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13
    Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 17; 19. April 2012 - 2 AZR 258/11 - Rn. 14 mwN) .

    Seine Würdigung wird in der Revisionsinstanz (nur) daraufhin überprüft, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Verfahrensgrundsätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (BAG 19. April 2012 - 2 AZR 258/11 - Rn. 16) .

  • BAG, 02.03.1982 - 1 AZR 694/79

    Dienstvereinbarung

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13
    Neben der Beschwer stellt das Rechtsschutzinteresse im Allgemeinen keine besonders zu prüfende Voraussetzung für die Zulässigkeit des Rechtsmittels dar; typischerweise folgt es aus ihr (vgl. BAG 2. März 1982 - 1 AZR 694/79 - zu I 1 der Gründe, BAGE 38, 85; BLAH 70. Aufl. Grundz. § 511 Rn. 14, 16 mwN) .

    Ausnahmsweise kann das Rechtsschutzinteresse fehlen, wenn sich etwa die Einlegung des Rechtsmittels trotz Vorliegens einer Beschwer als unnötig, zweckwidrig oder missbräuchlich erweist (BAG 2. März 1982 - 1 AZR 694/79 - aaO) .

  • BAG, 20.11.1969 - 2 AZR 51/69

    Rechtmäßigkeit der Androhung einer fristlosen Entlassung

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13
    Sein Abschluss ist in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten - vorbehaltlich eines sittenwidrigen Inhalts der Einigung - grundsätzlich erlaubt (vgl. BAG 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - zu I der Gründe) .
  • RG, 11.12.1925 - VI 406/25

    Widerrechtliche Drohung

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13
    Anders als die Beklagte meint, reicht es für die Widerrechtlichkeit der Verknüpfung von Mittel und Zweck nicht aus, dass eine Partei auf den Abschluss eines Vergleichs keinen Rechtsanspruch hat (so schon RG 11. Dezember 1925 - VI 406/25 - RGZ 112, 226) .
  • BGH, 19.04.2005 - X ZR 15/04

    Münchener Trabrennbahn

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13
    Eine solche Offenlegung eines beabsichtigten Prozessverhaltens ist - sowohl im Vorfeld einer Klageerhebung als auch im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens - jedenfalls dann rechtlich nicht zu beanstanden, wenn sie weder mutwillig erfolgt, noch zu einer über die Erhebung oder das Bestreiten bestimmter Ansprüche hinausgehenden Belastung des anderen Teils führt (vgl. BGH 19. April 2005 - X ZR 15/04 - zu II 5 a der Gründe) .
  • BAG, 28.03.1963 - 2 AZR 379/62

    Beendigung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens - Außergerichtlicher Vergleich -

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13
    c) Hier hat der Kläger seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme durch die Erklärungen im Schreiben vom 14. Mai 2012 selbst dann nicht verletzt, wenn er sich die Äußerungen seines Prozessbevollmächtigten aufgrund der erteilten Prozessvollmacht (§ 81 ZPO) uneingeschränkt nach § 85 Abs. 1 ZPO zurechnen lassen muss (zur Problematik vgl. BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 13 ff.; 28. März 1963 - 2 AZR 379/62 - BAGE 14, 147; Zöller/Vollkommer ZPO 30. Aufl. § 85 Rn. 7) .
  • BAG, 30.03.1984 - 2 AZR 362/82
    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13
    Entsprechendes kann gelten, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nachteilige Folgen mit dem Ziel androht, dieser solle von einer beabsichtigten oder bereits erklärten Kündigung Abstand nehmen (ähnlich BAG 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - zu II 1 b aa der Gründe; 30. März 1984 - 2 AZR 362/82 - zu B I der Gründe; jeweils zur Androhung von Presseveröffentlichungen) .
  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines

  • BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 457/97

    Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses wegen widerrechtlicher Drohung

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98

    Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)

  • BAG, 12.03.2009 - 2 ABR 24/08

    Verdachtskündigung - Missbrauch von psychisch kranken Personen

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09

    Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer-

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 418/10

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Anfechtung

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11

    Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers -

  • BGH, 22.11.1995 - XII ZR 227/94

    Anfechtung eines Ehe- und Erbvertrages wegen Vortäuschung eines

  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

  • LAG Hamm, 13.11.2012 - 14 Sa 1178/12

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen der Drohung mit der

  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15

    Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

    Diese Pflicht dient dem Schutz und der Förderung des Vertragszwecks ( BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13  - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

    Das Verständnis des wichtigen Grundes iSv. § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG entspricht somit dem wichtigen Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB (vgl. hierzu BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 16; 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 19 mwN) .
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